StPR Flashcards

1
Q

Beschuldigter

A

Gegen den zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Täter-/Teilnehmerschaft einer verfolgbaren Straftat vorliegen und gegen welche dementsprechend ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

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2
Q

Verdächtiger

A

Wer als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht kommt.

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3
Q

Unverdächtiger

A

Wer nicht als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht kommt.

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4
Q

Zeuge

A

Wer in einem Straf-oder Bußgeldverfahren über eigene Wahrnehmungen Auskunft geben soll und nicht selbst Beschuldigter/Betroffener oder Sachverständiger ist.

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5
Q

Zeuge vom Hörensagen

A

Wer keine Wahrnehmungen vom Tatgeschehen schildert, sondern was ihm Dritte dazu gesagt haben.

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6
Q

Anfangsverdacht

A

Wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen.

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7
Q

Dringender Tatverdacht

A

Verdächtiger kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht.

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8
Q

Hinreichender Tatverdacht

A

Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nach Abschluss der Ermittlungen.

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9
Q

Vernehmung

A

Ist eine unter rechtlichen und kriminalistischen Gesichtspunkten geführten Befragung einer Person zu einem rechtlich und kriminalistisch relevanten Sachverhalt.

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10
Q

Betroffen

A

Am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe gestellt.

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11
Q

Verfolgt

A

Wenn der Betroffene sich bereits vom Tatort entfernt hat, seine Verfolgung aber auf Sicht und Gehör oder aber aufgrund von Ermittlungen kurz nach der Tat aufgenommen wird, zum Zwecke seiner Ergreifung.

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12
Q

Frisch

A

Ist die Tat während oder unmittelbar nach deren Begehung.

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13
Q

Tat

A

Jede Handlung, welche strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.

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14
Q

Fluchtverdacht

A

Wenn die Annahme gerechtfertigt ist, der Betroffene werde sich der Verantwortung durch die Flucht entziehen, wenn er nicht alsbald festgenommen wird.

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15
Q

Flucht

A

Wenn der bisherige räumliche Lebensmittelpunkt aufgegeben wird, um für die Strafverfolgungsbehörde unerreichbar zu sein.

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16
Q

Sich verborgen halten

A

Der BS hält sich verborgen, wenn er unangemeldet, unter falschem Namen oder an einem unbekannten Ort lebt, um sich dem Verfahren zu entziehen.

17
Q

Fluchtgefahr

A

Wenn bei umfassender Würdigung der Umstände des Einzelfalls es wahrscheinlich erscheint, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren zu stellen, sich entziehen werde.

18
Q

Verdunkelungsgefahr

A

Wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmt Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlungen der Wahrheit erschwert werden wird.

19
Q

Gefahr im Verzug

A

Wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses den Ermittlungserfolg ganz oder teilweise gefährdet oder gar vereiteln würde.

20
Q

Durchsuchung

A

Ist die planmäßige und zielgerichtete Suche nach Personen oder Sachen, deren räumliche Lage den Strafverfolgungsorganen nicht bekannt ist.

21
Q

Körperliche Durchsuchung

A

Ist die Suche nach körperfremden Gegenständen oder Spuren in der am Körper getragenen Kleidung, an Körperoberflächen oder in natürlichen Körperöffnungen.

22
Q

Tatsachen

A

Sind Fakten, die den zu ziehenden Schluss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zulassen.

23
Q

Erfolgsvermutung

A

Muss auf tatsächlichen Anhaltspunkten oder kriminalistischer Erfahrungen bzw. Überlegungen beruhen.

24
Q

Andere Person

A

Kommt nicht als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht.

25
Q

Wohnung

A

Ist eine Räumlichkeit, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen zur ständigen Benutzung zu dienen, ohne dass sie in erster Linie ein Arbeitsraum ist.

26
Q

Andere Räume

A

Solche, die vom Verdächtigen, wenn auch nur gelegentlich, benutzt oder mitbenutzt werden, ohne dass er darin seinen Lebensmittelpunkt hat.

27
Q

Befriedetes Besitztum

A

Ist davon erfasst, wenn es von seinem berechtigten Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren (Mauern, Hecken, Zäune) gegen das willkürliche Betreten oder Eindringen durch andere gesichert ist.

28
Q

Gebäude

A

Räumlich abgegrenzte, selbstständige bauliche Einheit, die den Eintritt von Menschen ermöglicht und geeignet und bestimmt ist, dem Schutz von Menschen und Sachen zu dienen und Unbefugte fernzuhalten.

29
Q

Beweismittel

A

Sind alle beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweise erbringen.

30
Q

Ihm gehörende Sachen

A

Sind Kleidungsstücke, die der Verdächtige bei sich führt, ohne sie zu tragen und seine sonstige bewegliche Habe.
Bedeutet nicht Das Eigentum, sondern umfasst den Besitz, Gewahrsam und Mitgewahrsam.

31
Q

Sicherstellung

A

Begründung oder Herbeiführung öffentlich-rechtlichen Gewahrsams an einer Sache.

32
Q

Beschlagnahme

A

Ist die förmliche Bemächtigung eines Gegenstandes durch ein Strafverfolgungsorgan zu Zwecken des Strafverfahrens.

33
Q

Erforderlich

A

Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn es unter mehreren Möglichkeiten keine andere mildere Maßnahme gibt das polizeiliche Ziel zu erreichen.

34
Q

Festhalten

i.S.d. 163b(1)S.2 StPO

A

Ist jede gegen den Willen des Betroffenen vorgenommene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit über die Zeit hinaus, die notwendigerweise für jede alsbald mögliche Identitätsfeststellung benötigt wird, ferner jede unfreiwillige Verbringung an einen anderen Ort.

35
Q

Durchsuchen

i.S.d 163b StPO

A

Das Durchsuchen der Person besteht im Suchen der Kleidung und auf der Körperoberfläche nach Gegenstände oder Zeichen, die zur Identifikation beitragen können.

36
Q

Mitgeführte Sachen

i.S.d. 163b StPO

A

Sind solche, über die der Betroffene zurzeit der Durchsuchung die tatsächliche Sachherrschaft ausübt.

37
Q

ED-Behandlung

A

Ist die Feststellung äußerer, unveränderlicher, körperlicher Merkmale.