Strafrecht AT Flashcards
(121 cards)
Was beinhaltet der formelle Rechtsbegriff?
Er beinhaltet Handlung, Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Definition des Tatbestandsbegriffs
Tatbestand i.e.S. meint die Umschreibung des einzelnen verbots- oder gebotswidrigen Verhaltens, auf das sich eine konkrete Strafandrohung bezieht.
Objektiver Tatbestand
Nur äußerlich erkennbarer Sachverhalt - Vorsatz ist irrelevant.
Dazu gehört Tatsubjekt, Tathandlung, Tatobjekt und ggf. Taterfolg.
Subjektiver Tatbestand
Der subjektive Tatbestand bezieht sich auf das Bewusstsein des/der TäterIn während der Tat bzw. auf seine/ihre Einstellung gegenüber seiner/ihrer Handlung - Fahrlässigkeit, Vorsatz, …
Rechtswidrigkeit
Tatbestandsmäßigkeit indiziert Rechtswidrigkeit, ausgenommen ein Rechtfertigungsbestand liegt vor.
Naturalistisch-Kausaler Handlungsbegriff
Die Handlung ist ein gewilltes Körperverhalten.
- fehlender Bezug auf den sozialen Bedeutungsgehalt
Der finale Handlungsbegriff
Die Handlung ist eine zweckgerichtete Tätigkeit.
- Kann weder fahrlässige noch Unterlassungen aufnehmen.
Der Personale Handlungsbegriff
Handlungen sind Persönlichkeitsäußerungen.
- fahrlässiges Handeln lässt sich nur schwer als Persönlichkeitsäußerung verstehen. Zudem konzentriert sich diese Theorie zu sehr auf das Individuum, vernachlässigt die Sozialerheblichkeit.
Die soziale Handlungslehre
Handlung ist ein vom menschlichen Willen beherrschtes oder beherrschbares, sozialerhebliches Verhalten.
Wird von der herrschenden Meinung vertreten.
Nichthandlungen
- Mit unwiderstehlicher Gewalt erzwungene Handlungen (vis absoluta)
- Körperbewegungen, die mangels jedweder willentlichen Steuerung der Beherrschbarkeit durch den Willen entzogen sind z.B.: Bewegungen im Schlaf; Krampfanfälle; Bewusstseinsstörungen, sofern sie einen gewissen Grad erreichen Koma; Reflexbewegungen, die unwillkürlich und regelhaft ablaufen
- Vorgänge, die sich nur im inneren des Menschen abspielen
Jedermannsdelikt
Ein Delikt, der von Jedermann verübt werden kann, nicht zu Beispiel Exhibitionismus - kann laut Gesetz nur von Männern verübt werden.
Erfolgsdelikt
Beschaffenheit der Handlung ist irrelevant, Maßgeblich ist nur der Eintritt gesetzlich vertypten Erfolgs
Tätigkeitsdelikt
Maßgeblich ist nur die Vornahme der gesetzlich vertypten Handlung - Eintritt eines Erfolges ist für den Tatbestand irrelevant.
Dauerdelikte
Der Täter hält einen rechtswidrigen zustand über einen längeren Zeitraum aufrecht.
Zustandsdelikte
Das tatbestandsmäßige Verhalten erschöpft sich in der Herbeiführen des widerrechtlichen Zustands, Tatbestandsmäßig ist nur die Sekunde der Verletzung/Deliktverwirklichung in diesem Moment.
Verletzungsdelikt
Er setzt eine Verletzung eines Rechtsgut voraus
Gefährdungsdelikt
Es genügt die Gefahrschaffung für ein Rechtsguts.
Definition “fremd”
Im Eigentum eines anderen stehend
Definition “Sache”
Alle körperlichen Gegenstände
Definition “Beschädigen”
Mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung der Unversehrtheit oder der
bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit.
Definition “Zerstören”
Vernichtung der Existenz (bei Tieren) oder so wesentliche Beschädigung,
dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.
Definition “körperliche Misshandlung”
Eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
Definition “Gesundheitsbeschädigung”
Das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand nachteilig abweichenden krankhaften (pathologischen) Zustands körperlicher oder seelischer Art.
Definition Conditio-sine-qua-non-Formel
Ein Umstand ist für den Erfolg kausal, wenn er nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.