Teil dHGB Flashcards

1
Q

Aktivierung von Wertpapieren

Aktienkauf

A

Ansatz

Aktien sind Wertpapiere und damit Vermögensgegenstände

  • langfristig halten (Aktiva, A III. Finanzanlagen)
  • Spekulationszwecken (Aktiva, B III. Wertpapiere)

Wenn langfristig halten (Aktiva, A III. Finanzanlagen) 3 mögliche Posten:

  • Anteile an verbundene Unternehmen (beherrschender Einfluss >50%)
  • Beteiligungen (Beteiligungshöhe >20% des Nennkapitals)
  • Wertpapiere des Anlagevermögens (ansonsten)

Wenn zu Spekulationszwecken (Aktiva, B III. Wertpapiere) 2 mögliche Posten:

  • Anteile an verbundenen Unternehmen (beherrschender Einfluss >50%)
  • sonstige Wertpapiere
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2
Q

Ermittlung des Bilanzgewinns

Bemessungsgrundlagen

A

BMG1: Die BMG1 ergibt sich aus dem Jahresüberschuss abzüglich des Vortragwertesm falls dieser negativ, also ein Verlustvortrag ist.

BMG2: Die BMG2 ergibt sich, wenn man von der BMG1 den Teil abzieht, der satzungsmäßig in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden muss. (5% er BMG1)

BMG3: Die BMG3 ergibt sich, indem man die Einstellung in “Andere Gewinnrücklagen” vorgenommen hat. Satzungsmäßig beträgt dieser Anteil maximal 50% der BMG2.

BMG4: entspricht BMG3. Allerdings kann der Vorstand entscheiden, ob “Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen”, weitere “Satzungsrücklagen” oder “Andere Gewinnrücklagen” eingestellt werden sollen.

Bilanzgewinn/-verlust: Der Bilanzgewinn errechnet sich indem man einen etwaigen Gewinnvortrag mit der BMG4 addiert.

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3
Q

latente Steuern

A

Das Ergebnis von abweichenden Bewertungen im Rahmen der Steuer- und Handelsbilanz sind latente Steuern. Klassische Beispiele sind u. a. Erstattungen der Steuer, zukünftige Steuerzahlungen oder Rückzahlungen der Steuer.

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4
Q

Agio

A

Unterschied zwischen dem Nennbetrag einer Aktie und dem Kaufpreis. Das Agio muss in der Bilanz erfasst werden, wenn Aktien von einer AG emittiert werden. Der Nennwert der Aktie wird vollständig im “gezeichneten Kapital” passiviert und die Differenr aus Kaufpreis und Nennwert wird in dem Bilanzposten “Kapitalrücklage” eingestellt.

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5
Q

Größenkriterien für Großunternehmen gemäß §1 PublG

A
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6
Q

Größenkriterien für Kapitalgesellschaften gemäß §267 dHGB

A
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7
Q

Aufstellungspflichten

A
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8
Q

Fristen für Aufstellungsfristen und Pflichtprüfung

A
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9
Q

Aufstellungspflichten für Großunternehmen nach PublG

A
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10
Q

Inventurarten und -verfahren

A
  • Bilanzstichtagsinventur (§240 Abs.2 dHGB)
  • Permanente Inventur (§241 Abs.2 dHGB)
  • Vor-bzw. nachverlegte Inventur (§241 Abs. 3 dHGB)
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11
Q

Inventurarten und -verfahren

Bilanzstichtagsinventur

A

Zeitpunkt der Bestandsaufnahme

  • Am Bilanzstichtag oder ca. 10 Tage vor bzw. nach diesem Tag (“ausgeweitete Stichtagsinventur”)
  • Bilanzstichtag entspricht dem Inventartag

Voraussetzungen

  • Bei ausgeweiteter Stichtagsinventur: Mengen- und Wertvor/-rückrechung der einzelnen Inventurposten
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12
Q

Inventurarten und -verfahren

Permanente Inventur

A

Zeiptunkt der Bestandsaufnahme

  • einmal im Jahr jedoch ist kein genauer Zeitpunkt festgelegt. Der Wert des Inventars wird bei der permanenten Inventur der Buchführung entnommen. Diese muss nach GoB stattfinden.
  • Inventartag entspricht immer dem Bilanzstichtag

Voraussetzungen

  • Mengen- und Wertvorrechnung der einzelnen Inventurposten
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13
Q

Inventurarten und -verfahren

Vor- bzw. nachverlegte Inventur

A

Zeitpunkt der Bestandsaufnahme

  • Innerhalb von 3 Monaten bzw. 2 Monate nach dem Bilanzstichtag “besonderes Inventar”
  • Inventartag ist der Tag an dem Inventur gemacht wird.

Voraussetzungen

  • (Nur) Wertvor- bzw. Wertrückrechnungen der einzelnen Inventurposten auf den Bilanzstichtag. Keine Mengenvor- bzw. Rückrechnungen
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14
Q

Vollständigkeitsgebot

gemäß §246 Abs.1 dHGB

A

Es sind sämtliche “Vermögensgegenstände, Schulden, RAP sowie Aufwendungen und Erträge” in den Finanzberichten des UN anzusetzen, “soweit gesetzlich nichts anderes vereinbart ist.”

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15
Q

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

A

Handelt es sich um …

  • Vermögensgegenstand §246 Abs.1 S.1 dHGB “Vollständigkeitsgebot”
  • immaterieller VG §246 Abs.1 S.4 dHGB
  • Aktiver RAP §250 Abs.1 dHGB
  • Aktive latente Steuer §274 dHGB

Wenn ja, dann abstrakte Aktivierungsfähigkeit gegeben.

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16
Q

Konkrete Aktivierungsfähigkeit

A

Besteht ein explizites Aktivierungsverbot?

  • §248 Abs.1 dHGB (deklaratorisches Verbot)
    • Ausgaben für:
      • Gründung
      • EK-Beschaffung
      • Abschluss von Versicherungsverträgen
  • $248 Abs.2 S.2 dHGB
    • Ausgaben für selbst geschaffene…
      • Marken
      • Drucktitel
      • Verlagsrechte
      • Kundenlisten
      • Vergleichbare immaterielle VG
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17
Q

Aktivierungspflicht

A

Wenn abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit gegeben ist und

  • kein “explizites Aktivierungswahlrecht” besteht
    • Ausgaben für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens(“Entwicklung”) §248 Abs. 1 dHGB
    • Disagio als aktiver RAP §250 Abs.3 dHGB
    • Aktive latente Steuer (“Aktivüberhang”) §274 Abs.1 S.2 dHGB
18
Q

Anschaffungskosten

gemäß §255 Abs.1 dHGB

A
19
Q

Herstellungskosten

gemäß §255 Abs.2 dHGB

A

Sämtliche Ausgaben/Wertveränderungen (dHGB: “Aufwendungen”) die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten

  • für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes
  • seine Erweiterung
  • für eine über deinen urprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung

entstehen.

20
Q

Untergrenze der Herstellungskosten

A
21
Q

Obergrenze der Herstellungskosten

A
22
Q

Anlagevermögen

A

Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Beispiele:

  • Aktienkauf und langristiges Halten der Aktie
  • Vermögensgüter
  • GoF
  • Sachanlagen
  • Grundstücke
  • etc
23
Q

Umlaufvermögen

A

Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Beispiel:

  • Aktienkauf zu Spekulationszwecken
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • fertige / unfertige Erzeugnisse
  • Forderungen
  • Kassenbestand
  • etc
24
Q

Bewertungsabfolge beim Anlagevermögen

A
25
Q

Planmäßige Abschreibungsarten

A

Abschreibungsbeginn: Zeitpunkt der Lieferung/ Fertigstellund bzw. Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Abschreibungsdauer: geschätzte voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer

  • Kombination von Abschreibungsmethoden möglich
  • Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (201 - 800 Euro)
26
Q

Wertaufholungsgebot

A

Zuschreibung bei Wegfall des Grundes für außerplanmäßige Abschreibung gemäß §253 Abs.5 S.1 dHGB

27
Q

Gemildertes Niederstwertprinzip

im Anlagevermögen

bei außerplanmäßigen Abschreibungen

A

Wertminderung voraussichtlich dauerhaft

  • Abschreibungspflicht

Wertminderung voraussichtlich nicht dauerhaft

  • Sonstiges Anlagevermögen
    • Abschreibungsverbot
  • Finanzanlagevermögen
    • Abschreibungswahlrecht auf niedrigeren beizulegenden Wert
28
Q

Ansatz und Ausweis im Anlagespiegel

A
29
Q

Bewertungsabfolge beim Umlaufvermögen

A
30
Q

Bewertungsvereinfachung von Vorräten

periodischer (einfacher) Durchschnitt

A

Gesamtwert des Anfangbestands und der Zugänge wird durch die Menge des Anfangsbestands und die menge der Zugänge geteilt und aus der Division ergibt sich ein Durchschnittswert pro Stück.

Mit diesem Durchschnittwert kann der Wert des Endbestandes im Lager berechnet werden.

31
Q

Bewertungsverinfachungsverfahren von Vorräten

gleitender gewogender Durchschnitt

A

Aus Anfangsbestand (Menge und Preis) wird Durchschnittspreis ausgerechnet. Sowie bei jeden Zugang. Bei jedem Verbrauch wird neuer Durchschnittspreis ermittelt.

Aus den einzelnen Durchschnittspreisen wird wieder ein gesamter Durchschnittspreis pro Stück berechnet und mit dem kann der Gesamtwert des Lagerendbestandes berechnet werden.

32
Q

Bewertungsverinfachungsverfahren von Vorräten

FiFo-Methode

A

“First-in First-Out”

Es wird erst das verbraucht, was zuerst ins Lager gekommen ist.

33
Q

Bewertungsverinfachungsverfahren von Vorräten

LiFo-Methode

A

“Last-in First-Out”

Es wird zuerst das verbraucht, was zuletzt ins Lager gekommen ist.

34
Q

Realisationsprinzip

A
  • lediglich die tatsächliche Veräußerung eines Vermögensgegenstandes mit zusätzlichem Ertrag ermöglicht auch dessen Bilanzierung.
  • Nach “Vorsichtsprinzip” (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 dHGB) sind Wertsteigerungen von fertigen/unfertigen Erzeugnissen ausgeschlossen
35
Q

Completed-Contract-Methode

A
  • Bewertungsmethode für langfristige Fertigungsaufträge
  • Gewinn aus Auftrag wird erst nach Fertigstellung einkommenswirksam
36
Q

Wertpapiere des Umlaufvermögens

A

Erstbewertung: Anschaffungskosten (inkl. Maklergebühr, Courtage, Provisionen etc)

Folgebewertung: Strenges Niederstwertprinzip

  • Niedrigere Börsen/Marktpreise bzw.
  • Niedrigerer beizulegender Wert (falls 1. nicht verfügbar)
37
Q

Bilanzgewinn nach teilweiser Gewinnverwendung

A

Bilanzgewinn nach teilweiser Gewinnverwendung:

  • Ausweis des Bilanzgewinns/-verlusts
  • Soweit Teile des Jahresüberschusses schon vorab in Gewinnrücklagen eingestellt wurden, erhöhen sich diese
  • Über Ausschüttung des Bilanzgewinns muss Gesellschafterversammlung nich entscheiden
  • Gebräuchlichste Variante bei AG’s
38
Q

Bilanzgewinn vor Gewinnverwendung

A

Vor Gewinnverwendung

  • Ausweis des Jahresüberschusses/ -fehlbetrages ggfs. mit Gewinn-/ Verlustvortrag
  • Bei einer Pflichtnotation der Gewinnrücklagen nach h.M nicht möglich
39
Q

Bilanzgewinn nach vollständiger Gewinnverwendung

A

Nach vollständiger Gewinnverwendung:

  • Weder Ausweis von Jahresüberschuss/ -fehlbetrag noch von Bilanzgewinn/ -verlust
  • Einzubehaltende Teile erhöhen Gewinnrücklagen
  • Der zur Ausschüttung bestimmte Betrag ist als “sonstige Verbindlichkeit” zu passivieren
  • Bei AG nicht möglich
    • Weil in der Hauptversammlung erst über (endgültige) Gewinnverwendung entschieden wird
40
Q
A