Telke - Wirtschaftsrecht Flashcards

(80 cards)

1
Q
  • Ist Kaufmann, Paraagraph?

- Definition Gewerbe?

A
  • Ist-Kaufmann in § 1 HGB

Gewerbe:

  • Jede selbstständige Arbeit
  • äußerlich am Markt
  • planmäßig
  • auf gewisse Dauer
  • mit Gewinnerzielungsabsicht
  • nichts verbotenes
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2
Q

KannKaufmann, Paragraph und Definition?

A
  • KannKaufmann in § 2 HGB
  • Gewerbe welches nicht in kaufmännischer Weise betrieben wird - Kleingewerbe!

Kann deswege, weil Eintragung der Firma ins Handelsregister!

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3
Q

Scheinkaufmann, Paragraph und Folgen?

A
  • Scheinkaufmann in §§ 5 HGB; 242 BGB
  • Rechtschein bezüglich Kaufmanneigenschaft
  • . Rechtschein ist zurechenbar
  • Gutgläubigkeit des Dritten
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4
Q

FormKaufmann, Paragraph?

A
  • Formkaufmann in § 6 Abs. 1 HGB
  • Gesellschaftstypen sind kraft Form als Kaufmann behandelt
  • – OHB
  • – KG
  • – GmbH
  • – AG
  • – SE
  • – EWIV
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5
Q

Prüfung der Stellvertretung

  • Paragraph?
  • Arten
  • Auslegung?
A

Stellvertretung n. §§ 164 BGB ff.

  • Eigene Willenserklärung
  • Im fremden Namen
  • Vertretungsmacht

Prokura, Handlungsvollmacht und Ladenangestellte

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6
Q

Prokura

- Paragraph und Erteilung der Prokura?

A
  • Prokura in § 48 ff HGB
  • Erteilung:
    • an Kaufmann nach § 48 Abs. 1 HGB
    • persönlich (nicht durch vertreter)
    • ausdrücklich (nicht Kónkludent)
    • nur an natürliche Personen
    • Deklaratorische Eintragung HR n. § 53 HGB und evtl. § 15 HGB
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7
Q

Prokura

  • Umfang der Prokura?
  • Ausnahmen der Prokura?
A
  • Geschäfte die einem Handelsgewerbe zuzuordnen sind
  • Ausnahmen:
    • Privatgeschäfte
    • Prinzipalgeschäfte (Anmeldung zum HR, Auflösung, Aufnahme Gesekkschafter, Änderung Gesellschaftsvertrag, Insolvenzantrag).

Beschränkungen sind im Außenverhältnis unwirksam n. § 50 Abs. 1 HGB

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8
Q

Handlungsvollmacht

  • Umfang der Handlungsvollmacht
  • Ausnahmen der Handlungsvollmacht
A

Handlungungsvollmacht geregelt in § 54 Abs. 1 HGB

  • Ausnahmen:
    • Privatgeschäfte
    • Prinzipalgeschäfte + Beschränkungen

Beschränkungen sind im Außenverhältnis unwirksam, außer wenn Kenntnis davon!

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9
Q

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

- Bedingungen und Rechtsfolgen

A

Kaufleute

  • Abgeschlossene Vertragsverhandlung
  • Bestätigung des wesentlichen Inhaltss
  • als baldiger Zugang
  • –> Schreiben auch ohne Annahmeerklärung als Vertragsinhalt, sofern kein widerspruch
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10
Q

Gutglaubenserwerb an beweglicher Sache

  • Was ist das?
  • Wie kommt es zustande?
A
  • Wirksame Einigung
  • Übergabe
  • Einigsein bei Übergabe
  • Gutgläubigkeit:
  • – Veräußerer ist Kaufmann
  • – Sache im Betrieb veräußert
  • – Erwerber ist gutgläubig
  • Kein Abhandenkommen n. § 935 BGB
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11
Q

Handelskauf

- paragraph und Voraussetzungen

A

Handelskauf wird in § 373 ff. BGB geregelt.

Voraussetzungen:

  • Kaufvertrag über bewegliche Sachen
  • Kaufmann
  • geschäft zum Betrieb des Handelsgewerbs
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12
Q

Handelskauf

  • Regelung im BGB
  • Inhallt des Kaufvertrags?
  • Ausschluss Gewährleistung?

und

Handelskauf

  • Regelung im HGB
  • Inhallt des Kaufvertrags?
  • Ausschluss Gewährleistung?
A

Annahmeverzug

  • Hinterlegung nur bezgl. Geld und Wertsachen möglich; § 372 BGB
  • Selbsthilfeverkauf bei verderblicher/kostenintensiver Ware; § 383 BGB
  • Der Antrag muss alle wesentlichen Bestandteile enthalten

Ausschluss der Gewährleistung, wenn Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis (hätte wissen müssen) § 442 BGB

HGB:
Annahmeverzug
- Hinterlegung von allen beweglichen Sachen möglich § 373 HGB
- Selbehilfeverkauf imme rmöglich § 373 abs. 2 HGB

  • Antrag kann im später konkretisiert werden
  • Mangelrüge nach § 377 HGB möglich
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13
Q

Mangelrüge

  • Paragraph
  • Vorgehen
A
Mangelrüge in § 377 HGB geregelt
dazu:
- beidseitiger Handelskauf
- Ablieferung; Machtbereich des Empf.
- Mangel: wie § 434 BGB (kein offensichtlicher wie Fenster statt Radios)
- Keine arglist des Verkäufers
- Rügeobliegenheit (DEFINITON!!!)
- und die Mangelrüge § 377 HGB!
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14
Q

Rügeobliegenheit (Mangelrüge)

  • Arten und Fristen
  • Rechtsfolgen bei unterlassener Rüge?
A

offener Mangel:
- unverzügliche Untersuchung:
Unverzüglichkeit: ohne schuldhaftes zögern; 14 Tage; bei verderb entsprechend früher
- unverzügliche Rüge:
unverzüglich = ohne schuldhaftes zögern 1-2 Tage. Achtung: Frist für untersuchung und Rüge sind zu addieren und eine Mitteilung von ART und UMFANG an den Verkäufer!

Versteckter Mangel:
unverzügliche Rüge

—-> bei Unterlassung führt es zur Genehmigung der Ware n. § 377 Abs. 2+3 HGB.

Ausschluss der Gewährleistungsansprüch und des Anfechtungsrechts aus § 119 Abs. 2 BGB

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15
Q

Internatinales Wirtschaftsrecht?

A

Handelt sich um Vorlesung 4 und 5 und 6

—> Bitte direkt über die Folien Lernen, sonst zu viel abtipp Arbeit!!

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16
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Gründung

A

Personengesellschaft

  • Mindestens zwei Personen
  • Gesellschaftsvertrag
  • Handelsgewerbe n. § 105 HGB
  • Eintragung ins HR § 106 HGB (deklaratorisch)

—-> nach § 124 HGB ist die oHG rechtsfähig!

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17
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Haftung

A
  • Haftung der Gesellschaft n. § 124 HGB
  • Haftung der Gesellschafter:
  • – Akzessorisch, persönlich, primär
  • —- n. 128 HGB iVm § 421 BGB
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18
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Vertretung

A

Vertretungsmacht gem. Gesellschaftervertrag n. § 125 HGB

  • Grundsatz der Selbstorganschaft
  • Beschr. nur im Innenverhältnis n. 126 HGB
  • ansonsten gesetzliche Einzelvertret. n. 125 HGB
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19
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Rechte un Pflichten der Gesellschafter

A

Rechte:

  • Regeleung im Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführung
  • Informationsrechte
  • Gewinnbeteiligung

Pflichten

  • Regelung im Gesellschaftsvertrag
  • Vereinbarter Beitrag n. § 705 BGB
  • Treuepflicht (Wettbewerbsverbot)
  • Verlustbeteiligung
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20
Q

Die offene Handelsgesellschaft

- Geschäftsführung(skompetenz)

A

Kompetenz:

  • Gesellschaftervertrag (unentziehbar)
  • Einzelgeschäftsführung
  • keine Formalien
  • Beschlussmängel?
    (Richtig üdumme Folien)
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21
Q

Die offene Handelsgesellschaft

  • Eintritt neue Gesellschafter
  • Ausscheiden alter Gesellschafter
A

Eintritt durch Aufnahmevertrag

Ausscheiden wenn:

  • Regelung im Gesellschaftervertrag
  • Ereignis n. § 131 HGB (Ablauf Vertrag)
  • Auflösungsklausel
  • Auseinandersetzung (Ziel/Zweck erreicht)

durch das Ausscheiden:

  • Anwachsung des Anteils auf die übrigen Gesellschafter
  • Nachhaftung von fünf Jahren n. § 160 Abs. 1 HGB
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22
Q

Die Kommanditgesellschaft

  • Haftung Gesellschafter?
  • Paragraph
A

Die Haftung der KG ist in §§ 161 ABs. 2; 124 ABs. 1 HGB geregelt.

Es gibt einen vollhafter und einen Teilhafter.

  • Der Komplementer haftet komplett, Akzessorisch, persönlich und primär.
  • Der Kommanditist haftet nur mit seinen Anteilen, sprich beschräkt auf das Gesellschaftsvermögen.
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23
Q

Die Kommanditgesellschaft

- Haftung des Kommanditist

A

Haftung nur bis zu der Hafteinlage gem. § 171 HGB

Die Hafteinlage muss voll eingezahlt werden:

  • Vermögenswerte Leistungen
  • Bei Rückerhalt wiederaufleben der Haftung

Vor der Eintragung, ist die Haftung wie bem Komplementär.

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24
Q

Die Kommanditistgesellschaft

- Vertretung

A
  • Grds. Einzelvertretungsmacht für Komplementäre!
    • §§ 161; 125 HGB
  • Vertretungsmacht gem. Gesellschaftsvertrag
    • grds. der Selbstorganschaft
    • Kommanditsi hat keine Vertretungsmacht n. § 170
    • Vertretung im Innenverhältnis einschränkbar § 161
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25
Die Kommanditisgesellschagt | - Rechte der Gesellschafter
Grds. im Gesellschaftsvertrag geregelt, sonst: - Geschäftsführung (Komplementäre nur) - Informationsrecht - Gewinnbeteiligung
26
Die Kommanditistgesellschaft | - Pflichten der Gesellschafter
Grds. im Gesellschaftsvertrag geregelt, sonst: - Vereinbarte Pflichteinlage § 705 BGB - Treuepflichten (Wettbewerbsverbot für kompl.) - Verlustbeteiigung
27
Die Kommanditistgesellschaft | - Geschäftsführung
Grds. im Gesellschaftsvertrag geregelt Komplementär von der Führung ausgeschlossen aber unentziehbarer Kernbereich Ansonsten Einzelgeschäftsführung für Kompl.
28
Die GmbH und Co. KG | - Vorteile Steuerrecht?
- Körperschaftssteuer fällt weg, da keine Körperschaft - Freibetrag bei der Gewerbesteuer (25.000) - Verluste aus anderen Geschäften werden der KG angerechnet. Ein Anteilskauf kan steuermindern abgeschrieben werden.
29
Die GmbH und Co. KG | - Vorteile Gesellschaftsrecht?
- Keine Arbeitnehmerbestimmungen im Aufsichtsrat - Umgehung der Selbstorganschaft - Kapitalbeschaffung ist einfacher, da Kapitaleinlage und Verwaltung getrennt sind - Entnahmerecht, tortz kein Gewinn.
30
Die Partnerschaftsgesellschaft - Gründung? - Rechtsfähigkeit?
Mindestens zwei Personen Gesellschaftsvertrag: - Einigungung gemeinsamen Zweck - freie Berufe: Anwalt, StB, WP - freie Berufe kein Handelsgewerbe, somit kein oHG - Schriftform - Eintragung ins Partnerschaftsregister Wenn Vertrag/Eintragung unwirksam, dann wie GbR zu behandeln! Partnerschaft ist rechtsfähig.
31
Die Partnerschaftsgesellschaft - Haftung der Gesellschaft? - Haftung der Gesellschafter?
- Haftung der Gesellschaft wie GbR - Grundregelung: Akzessorische, persönliche und primäre Haftung als Gesamtschuldner. - Fehlerhafte Beratung haftet der bearbeitende Partner - Vertraglicher Haftungsausschluss möglich! - Namenszusatz "mbB" wenn Berufshaftung
32
Die Partnerschaftsgesellschaft | - Vertretung
Umfang der Vertretung gem. Gesellschaftsvertrag - Grundsatz der Selbstorganschaft - Beschränkung nur im Innenverhältnis - Ansonsten Einzelvertretungsbefugnis für Partner
33
Die Partnerschaftsgesellschaft | - Recht und Pflichten
Rechte: - Regelung im Gesellschaftsvertrag - Geschäftsführung - Informationsrecht - Gewinnbeteiligung ``` Pflichten: Regelung im Gesellschaftsvertrag - Vereinbarter Beitrag - Treuepflichten - Verlustbeteiligung ```
34
Die Partnerschaftsgesellschaft | - Geschäftsführung
Mehrheitserfordernis - Führung gemäß Gesellschaftsvertrag - Keine entziehung beruflicher Leistungen - Ansonsten Einzelgeschäftsführung - Keine Formalien bei Einberufung der Gesellschafterversammlung - Beschlussmängel nur relevant, wenn Auswirkungen!
35
Die Aktiengesellschaft | - Gründungsvoraussetzung
- Satzung - Üernahme Aktien - Bestellung der Organe - Gründungsberich und Gründungsprüfung - Erbringung der Einlagen - Eintragung ins HR
36
Die Aktiengesellschaft | - Satzung?
Mindestinhalte nach § 23 Abs. 2 AktG notarielle Beurkundung nach § 23 Abs. 1 AktG
37
Die Aktiengesellschaft | - Übernahme Aktien
Grds. Namenaktien n. § 10 Abs. 1 AktG ---> Transparenz und Ansprechbarkeit Ausnahme Inhaberaktien n. § 10 AktG
38
Die Akriengesellschaft | - Bestellung der Organe
Aufsichtsrat, Vorstand und Abschlussprüfer n. § 30 AktG Und dies muss auch notarielle beurkundete werden
39
Die Aktiengesellschaft | - Gründungsbericht/Prüfung
Bericht über den Hergang der Gründung durch Gründer Prüfung durch Organe
40
Die Aktiengesellschaft | - Erbringung der Einlagen
- Grundkapital 50.000 EURO n. § 7 AktG - Bareinlage mind. Viertel Nennbetrag + volles Agio - Sacheinlage: - -Werthaltigkeitsprüfung druch neutralen dritten - keine Vermögenswirksame Leistungen - Festzetzung in der Satzung - volle Leistung Nennbetrag
41
Die Aktiengesellschaft | - Eintragung ins HR
Anmeldung durch Gründer und Organe | öffentliche Beglaubigung n. § 12 ABs. 1 HGB
42
Die AKtiengesellschaft | - Gründungsmängel
Gründungsmängel führen nicht zur Auflösung der Gesellschaft, wenn: - Eintragung ins HR - und keine Probleme mit Sazung und Grundkapital ------> Rechtsfähig § 3 Abs. 1 AktG
43
``` Die Aktiengesellschaft - Die Gründungsstadien --- 1 --- 2 --- 3 und diese Stadien genau definieren mit den Besonderheiten. ```
Vorgründungsgesellschaft: - GbR oder oHG - Auflösung bei Errichtung (Vor-AG) - Kein Übergang der Rechte und Pflichten (Vor-AG) Vor-AG: - Gesellschaft sui generis - eigene Art -Rechtsfähig - Vertretung durch Vorstand - Haftung: - -- Handeln im Namen der künftigen Gesellschaft - -- Haftungsanspruch erlischt mit Eingragung - ---Haftung wenn Verlust am Grundkapital entsteht - --- Beendigung bei Eintragung ung Übergang aller Recht und Pfichten AG - Rehtsfähigkeit nach § 3 Abs. 1 AktG
44
Wo?
Skript 11 - Umgehung der Gründungsvoraussetzungen in der AG
45
Die AKtiengesellschaft | - Vertretung, Paragraph?
Die Aktiengesellschaft wird durch den ordentlich gewählten Vorstand gem. § 78 Abs. 1 AktG vertreten.
46
Die Aktiengesellschaft | - Umfang der Vertretungsmacht?
- Gesamte Geschäftstätigkeit der AG -Unbeschränlbarkeit im Außenverhältnis n. § 82 AktG jedoch Beschränkbarkeit und Haftung im Innenverhältnis
47
Die AKktiengesellschaft | - Gesamt und Einzelvertretungsmacht
Voraussetzung ist die Wirksame Bestellung - grds. Gesamtvertretung! - Einzelvertretung oder Einzelvertretung mit Prokuristen wenn in der Satzun geregt und in HR eingetragen ist.
48
Die Aktiengesellschaft | - Rechtsscheinvollmacht, Arten und Rechtsfolgen?
1. Bekanntmachung, obwohl garkeine Einzelvertretungsregelung getroffen - Eintragungspflichtige Tatsache - Zurechenbare Veranlassung . Gutgläubigkeit - Geschäftsverkehr ---> RF: Wahlrecht, kann sich auf die Bekanntmachung oder auf die wahre Tatsache berufen 2. Rechtsscheinvollmacht - Rechtsschein - Zurechendbare Veranlassung - Gutgläubigkeit 3. Keine Löschung im HR - Eintragungspflichtige wahre Tatsache - Fehlende Eintragung oder Bekannmachung - Gutgläubigkeit - Geschäftsverkehr - ---> RF: Wahlrecht
49
Die Aktiengesellschaft | - Außenhaftung, wer und wie?
Haftung der Gesellschaft nach § 1 Abs. 1 S.2 AktG - Zurechnung unerlaubter Handlungen Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionäre - Grds. keine Außenhaftung, außer bei deliktische Handlungen
50
Die Aktiengesellschaft | - Der Vorstand und seine Rechte?
- Geschäftsführung - Vollständige Leitung - Gesamtführungsbefugnis, in der Satzung, da dies veröffentlicht wird. - Vergütung
51
Die Aktiengesellschaft | - Der Vorstand und sein Pflichten?
``` Geschäftsführung unter eigener Verantwortung Berichtspflich an Aufsichtsrat Buchrührungspflichten Errichtung Frühwarnsysteme Wettbewerbsverbot Verschwiegenheitspflicht ```
52
Die Aktiengesellschaft | - Haftung des Vorstands und wann Exkulpation?
Haftung der AG gegen Vorstand n. § 93 Abs. 2. 1 AktG --- Gesamtschuldnerisch wenn: - Pflichtverletzung bzgl. Sorgfalt eine ordent. und gewissenhaften Geschäftsleiters. - Keine Pflichtverletzung, wenn die Business Judgement Rules eingehalten wurden: --- Unternehmerische Entscheidung --- Zum Wohl der AG --- Angemessene Informationsgrundlage - Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
53
Umgehung des Gründungsprozesses | - Arten der Gründung?
1. Gründung nach §§ 23 ff. AktG 2. Umwandlung nach §§ 197 UmwG iVm §§ 23 ff. AktG 3. Mantelgesellschaft // Ausstattung einer Mantelgesellschaft mit einem neuem Unternehmen
54
Umgehung der Sacheinlage | - Welche Arten und Paragraphen dazu?
Verdeckte Sacheinlage § 27 Abs. 3 AktG Nachgründung § 52 AktG Hin- und Herzahlen § 27 Abs, 4 AktG
55
Verdeckte Sacheinlage - Paragraph und Voraussetzung - Rechtsfolge?
§ 27 Abs. 3 AktG - Geldeinlage - Wertung als Sachanlage, wirtschaftliche betrachtet - Abrede Rechtsfolge: - Fortbestehen der Einlagepflicht
56
Nachgründung - Paragraph und Voraussetzung - Rechtsfolge?
§ 52 Abs 1-9 AktG - Erwerb Sache durch AG - Veräußerer Gründer oder Akrionär mit mehr als 10% - Erwerbspreis mehr als 10% Grundkapital und kein laufendes Geschäft - Erwerb in 2 Jahren ab Eintragung Rechfolge: - Verpflichtungsgeschäft ist unwirksam, außer die Voraussetzung des § 52 AktG sind erfüllt! - Verfügungsgeschäft ist unwirksam nach § 52 Abs. 1 S 2 AktG und Rückabwicklung nach § 985 BGB
57
Hin- und Herzahlen - Paragraph und Voraussetzung - Rechtsfolge?
§ 27 Abs. 4 AktG - Bareinlage - Wertung als Rückzahlung der Einlage bei wirtschaftlicher Betrachtung (Darlehn an Einleger) - Abrede Rechtsfolge: - Fortbestehn Bareinlagepflicht und Befreiung von der Einlagepflicht nur: - wenn vollwertiger Rückzahlungsanpruch besteht der jederzeit fällig ist.
58
Vorstand | - Umfang der Vertretungsmacht?
- Gesamte Geschäftstätigkeit der AG | - Unbeschränkbarkeit im Außenverhältnis nach § 82 Abs. 1 AktG
59
Vorstand | - Gesamt-/ Einzelvertretungsmacht
Wirksame Bestellung als Voraussetzung - Grds. Gesamtvertretungs § 78 Abs. 2 AktG = keine wirksame Vertretung, wenn auch nur einer nicht mitwirkt - Einzelvertretung oder Einzelvertretung mit Prokurist = unechte Gesamtvertretung dazu: Satzungsregelung und Eintragung HR und Bekanntmachung nach § 15 HGB
60
Außenhaftung - Gesellschaft? - Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionär?
- Gesellschaft nach § 1 Abs. 1 S. 2 AktG | - Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionär grds keine Außenhaftung. Ausnahme deliktische Haftung
61
Vorstand | - Rechte und Einschränkungen dieser Rechte?
Vergütung und Geschäftsführung der Gesellschaft. Beschränkung Leitungsmacht durch Satzung, Gescäftsordnung, Aufsichtsrat und der Hauptversammlung
62
Vorstand | - Pflichten
- Geschäftsführung nach § 76 AktG - Berichtspflichten an AR nach § 90 AktG - Buchführungspflichten nach § 91 AktG - Errichtung IKS § 91 Abs. 2 AktG - Wettbewerbsverbot nach § 88 AktG - Verschwiegenheitspflichten nach § 93 AktG
63
``` Anfechtungsklage und Nichtigskeitsklage - Welche Stufen gilt es zu beachten? 1. 2. 3. - Voraussetzungen von der Nr. 1? ```
1. Zulässigkeit 2. Begründetheit 3. Rechtsfolge Zulässigkeit ist in beiden Klagearten gleich: - Statthaftigkeit - Klagegegner - Zuständigkeit
64
Begründetheit zu der Anfechtungsklage und Nichtigkeitsklage
Alles Anhang des Gesetztes! Schema Aufgrund des Gesetzes lernen und können!
65
Verbot der Einlagenrückgewähr - Voraussetzung - Rechtsfolgen
Voraussetzungen - Leistung aus dem AG Vermögen § 57 - -- offene Einlagenrückgewähr - -- verdeckte Einlagenrückgewähr - Leistung keine ordnungsgemäße Ausschüttung Rechtsfolgen: - Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ist nicht nichtig - Rückgewähranspruch der AG gegen den Aktionär - Haftung von Vorstand und AR
66
Verbot des Erwerbs eigener Aktien - Voraussetzung - Rechtsfolge?
§ 71 AktG - Aktionär kauft eigen Aktien von der AG - Erwerbsgrund muss vorliegen - Erwerbshöhe max 10% des Grundkapitals - Erwerbspreis nur aus Rücklagen - Erwerb nur von voll eingezahlten Aktien Rechtsfolge: Zulässiger Ewerb oder Unzulässiger Erwerb
67
Verbot des Erwerbs eigener Aktien | - Rechtsfolge: Zulässiger Erwerb und unzulässiger Erwerb?
Zulässiger Erwerb: - Gleichbehandlung der Aktionäre durch öffentliches Angebot - Gleichbehanldung der Aktionäre bei Wiederveräußerung unzulässiger Erwerb: - Verpflichtungsgeschäft nichtig, Verfügungsgeschäft wirksam - Veräußerung in 1 Jahr - Rückforderung Erwerbspreis durch AG und Rückforderung Akrien durch Aktionär Haftung Vorstand und AR
68
``` GmbH - Gründungsvoraussetzungen? 1. 2. 3. 4. ```
1. Gesellschafter Vertrag (mind. Inhalte) 2. Bestellung Organe 3. Erbrungung Einlagen 4. Eintragung HR (Diese bitte Anhand Gesetz durchgehen - bei Hilfestellung siehe Skript 16)
69
GmbH | - Gründungsmängel?
Diese führen nach § 75 GmbHG nicht zu automatischen Auflösung, wenn: - Eintragung ins HR - Stammkapital ordnungsgemäß eingezahlt
70
GmbH | - Gründungsstadien
Vorgründungsgesellschaft, wenn nur Gesellschaftsvertrag. Vor-GmbH, wenn Gesellschaftervertrag, Bestellung Organe, Erbringung Einlagen und Anmeldung HR. GmbH, wenn Eintragung HR = Rechtsfähigkeit
71
GmbH | - Vorgründungsgesellschaft?
- meist GbR/oHG - Auflösung bei Errichtung der Vor GmbH - Kein Übergang von Rechten und Pflichten
72
GmbH - Vor-GmbH? - Haftung?
- Sui generis - Vertretung durch Geschäftsführer - Haftung der Geschäftsführer nach außen - Handeln im Namen der künftigen GmbH - Haftungsanspruch erlischt mit der Eintragung der GmbH - Haftung der Gesellschafter für Verlust am Stammkapital - Beendigung bei Eintragung - Übergang Rechte und Pflichten auf GmbH
73
GmbH - Umgehung der Sacheinlage - - Verdeckte Sacheinlage - - Hin- und Herzahlen ---> Paragraph und die Voraussetzungen dazu?
Verdeckte Sacheinlage § 19 Abs. 4 GmbHG Hin- und Herzahlen § 19 Abs. 5 GmbHG --> Steht alles im Gesetz und kann überprüft werden. Ansonsten kannst Siehe Skript 17
74
UG (Haftungsbeschränkt) | - Wie wird es behandelt?
UG ist im § 5a GmbHG geregelt!
75
GmbH | - Vertretung?
Durch Geschäftsführer nach § 35 GmbHG - Gesamte GEschäftstätigkeit - Unbeschränkbarkeit im Außenverhältnis - Gesamtvertretung! (VetoRecht) - Unechte Gesamtvertretung auch möglich, dazu Eintragung in HR und Publikation nach § 15 HGB
76
GmbH - Beschränkung der Vertretungsmacht und Missbrauch der Vertretungsmacht? Rechtsfolge?
- Soweit Vertretungsmacht, kann auch wirksam angewendet werden. Ausnahmen nach § 242 BGB! Vertreter und Dritter wirken gemeinsam oder Dritter hat Kenntnis ider hätte problemlos erkennen können. Rechtsfolge: - Keine Vertretungsmacht, außer wenn Genehmigung nach § 184 BGB - Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB
77
GmbH Außenhaftung - Gesellschaft - Organ
Die Gesellschaft nach § 13 GmbHG und die Organe (Vorstand, AR oder Aktionäre) nach § 13 Abs. 2 GmbHG
78
GmbH | - Rechte und Pflichten des Geschäftsführers
Rechte: - Vergütung - Geschäftsführung Pflichten: - Geschäftsführung eig. Verantwortung - Buchführungspflichten - Errichtung IKS analog Aktiengesellschaft - Wettbewerbsverbot - Verschwiegenheitspflichten
79
GmbH | - Beschränkung der Geschäftsführung?
durch - Gesellschaftsvertrag - Geschäftsordnung - Zustimmungserfordernis des AR - Gesellschafterversammlung: durch Weisungsrecht
80
GmbH - Haftungsanspruch der GmbH gegen Geschäftsführer - --> Paragraph und Würdigung?
§ 43 GmbHG, analoge Anwendung des § 93 AktG! - Pflichtverletzung n. § 43 GmbHG - Keine Pflichtverletzung wenn BJR vorgenommen! - und kein Verschulden - Befreiung nach § 43 ABs. 3 S. 3 GmbHG