Testfragen Flashcards
BGB Grundlagen (35 cards)
Rechtsform der
1. Wirtschaftsprüfungskammer
2. Rundfunkanstalten der BRD
- Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 2 WPO)
- Anstalt des öffentlichen Rechts
Nenne Beispiel für absolute Rechte
- dingliche Rechte des BGB (z.B. Eigentum, Pfandrecht, Hypothek, Grund- und Rentenschuld, Dienstbarkeit, Erbbaurecht und Erbpacht)
- Geistiges Eigentum (z.B. Firma, Marke, Patent, Gebrauchsmuster, Design, Urheberrechte [Literatur, Wissenschaft und Kunst])
Ist ein einseitiges Rechtsgeschäft
1. die Kündigung
2. der Auftrag
3. die Bürgschaft
- (+), weil wirksam mit formgemäßer Erklärung
- (-), weil es einer Annahme bedarf
- (-). weil es sich gemäß § 765 BGB um einen Vertrag handelt
Nenne die drei wichtigsten Realakte
Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946-948, 950 BGB)
Kann ein Geschäftsunfähiger einen Realakt vornehmen?
Ja, weil es bei einem Realakt nicht auf den erklärten Willen ankommt
Ist ein Kaufvertrag eine Verfügung?
Nein, es handelt sich um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. Aufgrund des Schuldverhältnisses werden für die Parteien Rechte und Pflichten begründet.
Es wird daher nicht auf ein bereits bestehendes Recht eingewirkt.
In welchem Alter tritt die volle Deliktsfähigkeit ein?
Mit Volljährigkeit, d.h. 18 Jahre
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für a) EIGENTÜMER
Berechtigter
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für b) Verbindung
Realakt
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für c) Eigentum
Absolutes Recht -> Rechte -> Rechtsobjekte
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für d) Schnupftabakdose
Sache -> Rechtsobjekte
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für e) e.V.
Verein -> Juristische Person (des Privatrechts) -> Rechtssubjekte
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für f) Forderung
Anspruch -> Relatives Recht -> Rechte -> Rechtsobjekte
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für g) Grundstück
Sache -> Rechtsobjekte
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für h) Übereignung
Verfügung -> Absolutes Recht -> Rechte -> Rechtsobjekte
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für i) Kündigung
einseitiges Rechtsgeschäft -> Rechtsgeschäfte -> rechtlich erhebliches Verhalten
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für j) juristische Personen
Rechtssubjekte
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für k) Sache
Rechtsobjekte
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für l) Kaufvertrag
Verpflichtungsgeschäft -> Rechtsgeschäfte -> rechtlich erhebliches Verhalten
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für m) mehrseitiges Rechtsgeschäft
Rechtsgeschäfte -> rechtlich erhebliches Verhalten
Nenne den nächsthöheren Rechtsbegriff (Mehrauswahl möglich) für n) Verfügung
Rechtsgeschäfte -> rechtlich erhebliches Verhalten
Nenne die zwei Elemente der Vertragsfreiheit und deren Gegenteil
- Abschlussfreiheit vs. Kontrahierungszwang
- Gestaltungsfreiheit vs. Typenzwang
Nenne den gesetzlichen und die zwei vertraglichen Güterstände
Gesetzlich: Zugewinngemeinschaft
Vertraglich: Gütertrennung, Gütergemeinschaft
Nenne die zwei Fallgruppen der sittenwidrigen Rechtsgeschäfte gemäß § 138 Abs. 1 BGB
- Schädigendes Handeln eines Vertragspartners gegenüber dem anderen Vertragspartner
- Zusammenwirken beider Vertragspartner unter Schädigung eines Dritten