Trusts Flashcards
Besteuerung (23 cards)
Settlor
Der Settlor ist jene Person, die durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen einen Trust errichtet. Soweit er einen unwiderruflichen (irrevocable) Trust begründet, entreichert er sich definitiv, und es kommen ihm in Bezug auf das Trustvermögen grundsätzlich keine Rechte und Pflichten mehr zu. Alternativ kann der Settlor einen widerruflichen (revocable) Trust begründen. Dabei bleibt ihm weiterhin der Zugriff auf das Trustvermögen erhalten.
Beneficiary
Der Beneficiary ist die mit den Leistungen aus dem Trust begünstigte Person. Der Settlor kann sich selbst oder jede andere natürliche oder juristische Person im In- oder Ausland als Beneficiary einsetzen.
Der Beneficiary kann sowohl allfällige Ansprüche auf Leistungen aus dem Trustvermögen als auch die pflichtgemässe Verwaltung des Trusts durch die Trustees gerichtlich einklagen. Er hat das wirtschaftliche Eigentum am Trustvermögen (common law: equitable interest). Im Weiteren besitzt er ein Aussonderungsrecht im Konkursfall des Trustees. Der Beneficiary verfügt also nicht nur über einen klagbaren Anspruch bezüglich der Begünstigung, sondern auch über gewis-se Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse, was ihn ebenfalls zu einer Art Organ macht. Kommt das Trustvermögen dem Trustee abhanden, so kann der Beneficiary die Rückgabe der entsprechen-den Vermögenswerte an den Trust bzw. Trustee verlangen.
Trustee
Durch die Errichtung eines Trusts werden bestimmte Vermögenswerte auf eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen übertragen (Trustees), welche diese zu verwalten und für einen vom Settlor vorgegebenen Zweck zu verwenden haben.
- volle Verfügungsmacht (zivilrechtliches Eigentum) über das Trustvermögen,
- verpflichtet, gem. den Trustbestimmungen das Trustvermögen zu Gunsten der Beneficiaries zu verwalten.
- verwalten/verfügen im eigenen Namen als selbständiger Rechtsträger gegenüber jedermann, aber gesondert von seinem eigenen Vermögen.
Protector
Der Protector ist eine natürliche oder juristische Person, die vom Settlor freiwillig bestellt werden kann, um zu überwachen, ob der Trustee seine Verpflichtungen im Sinne des Settlors erfüllt. Die Befugnisse und Funktionen des Protectors können je nach Gutdünken des Settlors grösser oder kleiner sein. Sie ergeben sich im Detail aus den Trustbestimmungen.
Trsut Deed
schriftliche Vermögensverfügung, welche vom Settlor und Trustee zu unterzeichnen ist, zur Errichtiung des Trusts (für die Entstehung des Trusts ist die Zustimmung des Trustees jedoch nicht erforderlich).
Bestimmungen hinsichtlich der Verwaltung und Werterhaltung des Trustvermögens zu Gunsten der eingesetzten Beneficiaries festgehalten.
Letter of wishes
Mitteilung des Settlors an Trustee bzgl. seinem Willen und seinen Verfügungen = Absichtserklärung
- rechtlich unverbindlich
- Praktische Bedeutung hat der Letter of Wishes vor allem bei Irrevocable Discretionary Trusts.
Unterschiede Revocable/Irrevocable Trust
Definitive Entäusserung des Vermögens durch Settlor durch Trust oder weiterhin Zugriff?
Wird der Settlor
• bei Kapital-Ausschüttungen aus dem Trustvermögen begünstigt?
• bei Ausschüttungen von Erträgen des Trustvermögens begünstigt?
Hat der Settlor das Recht,
• den Trustee abzuberufen und einen anderen zu ernennen?
• neue Beneficiaries zu begünstigen oder begünstigen zu lassen?
• den Protector zu ersetzen, welcher wiederum über Befugnisse verfügt, die einem Trustee
gleichen?
• die Trusturkunde zu ändern bzw. ändern zu lassen?
den Trust zu widerrufen?
• die Liquidation des Trusts zu fordern?
• eines Vetos bei Trustee-Entscheidungen bezüglich der Trustaktiven?
Die Bejahung einer der obigen Fragen spricht für eine steuerliche Behandlung als Revocable Trust.
Revocable Trust
Der Settlor behält sich beim Revocable Trust das Recht vor, den Trust zu einem späteren Zeitpunkt zu widerrufen und das verbleibende Vermögen zurückzuführen bzw. einem Dritten zukommen zu lassen. Der Settlor hat sich somit nicht definitiv seines Vermögens enteignet.
Revocable Trusts werden beim Ableben des Settlors zu Irrevocable Trusts, ausser wenn das Widerrufsrecht einer weiteren Person zusteht oder auf diese übergeht.
Irrevocable Fixed interest Trust
Einzelheiten bezüglich der Beneficiaries und ihrer Rechte gehen Trusturkunde (Trust Deed) direkt hervor.
Der Trustee hat keine Ermessensfreiheit bei Zuteilung der Einkünfte und/oder Vermögenswerte des Trusts.
Der Trustee hat weder wirtschaftlichen Nutzen am Trustvermögen noch selbständige Verfügungsfreiheit
Bei der Errichtung des Irrevocable Fixed Interest Trusts entledigt sich der Settlor definitiv seines Vermögens.
Beneficiary hat klagbaren Vermögensanspruch
Irrevocable Discretionary Trust
lediglich abstrakte Klassen von Beneficiaries im trust deed bezeichnet
Trustee entscheidet, wer letztlich in den Genuss von Zuwendungen des Trusts kommen soll.
Legt der Settlor auf bestimmte Angelegenheiten besonderen Wert, kann im Trust Deed vorgesehen werden, dass bestimmte Entscheide des Trustees der vorherigen Zustimmung eines Protectors bedürfen.
Die Rechte eines Beneficiarys sind somit bloss anwartschaftlicher Natur.
Steuerliche Behandlung Trust
- keine Rechtspersönlichkeit, transparent gem. ausländ. Recht. Daher auch in CH aufgrund Inkorporationstheorie IPRG
- Daher KEINE Best- als jur. P!
- Frage der un-/beschränkten Steuerpflicht von Trusts stellt sich nicht
Steuerliche Behandlung Trustees und Protectors
- Vermögen Trust und damit erzielten Einkünfte vom Trustee/Protector NICHT zu versteuern.
- nur Fees für Tätigkeit steuerbar
Steuerliche Behandlung Settlor
- Nur CH-Steuerpflicht, wenn in CH wohnt
- Nur Steuerpflicht bei revocable trust und irrevocable discretionary trust
- bei irrevocable fixed interest trust keine Steuerpflicht
- Prinzip: Entreicherung des Settlors nur, wenn anderes Steuersubjekt bereichert wird.
Steuerliche Behandlung Beneficiary
- beim irrevocable fixed interest trust: Einkommen oder Schenkung da fester Rechtsanspruch 24 a DBG und 7 IV c StHG
- beim irrevocable discrestionary trust: erst Einkommen / Schenkung, wenn Zuwendung effektiv ausbezahlt wurde
Steuerliche Behandlung Revocable Trust
Gründung: keine, Vermögen/Erträge weiter beim Settlor versteuern (falls WS in CH)
Ausschüttung an Beneficiary: Schenkung an Beneficiary
Liquidation: Rückfluss an Settlor=keine Besteuerung, Rückfluss an Beneficiary=Schenkung
Steuerliche Behandlung Irrevocable Fixed Interest Trust
Gründung:
-Schenkung von Settlor an Benef. im Umfang des Trustkapitals
Ausschüttung an Beneficiary:
- stb. Einkommen 16IDBG/7IStHG, Zufluss beim Erwerb des Anpsruchs. Gilt nur für Trusterträge
- Benefi. muss Vermögenssteuer auf seinem Anteil am Trustverm. entrichten
- falls Vermögen im PV des Benef.: Ausschüttungen von Kapitalgewinnen des trusts an Benef.: = 16III DBG oder 24aDBG=Vermögensanfall infolge Schenkung. Falls Nachweis nicht gelingt –> stb. Einkommen.
Liquidation: gleich wie Ausschüttung
Steuerliche Behandlung Irrevocable Discretionary Trust
Gründung:
-Schenkung des Trustkapitals von Settlor Benef.
Ausschüttung an Beneficiary:
- Benef. NICHT stpfl. für Vermögensanteile
- Ausschüttungen erst bei Zufluss steuerbar grds als Einkommen 16 I DBG, sofern dies nicht schon als Trustkapital als Schenkung besteuert wurde
- Trustkapital kann erst nach Ausschüttung Erträge ausgeschüttet werden
- da Vermögen nicht als PV des Benef. gilt –> Ausschüttungen von Kapitalgewinnen zählen NICHT als 16 III DBG
Liquidation: gleich wie Ausschüttungen
Vermögenserträge aus Trustvermögen
Zuwendungen Trust an Benef. unterliegen nicht VSt
Rückerstattung VSt
Trust nicht berechtigt
Revocable Trust Rückerst. VSt
Settlor ist berechtigt, falls er Voraussetzungen erfüllt
Irrev. discr. trust Rückerst. VSt
Bis zur Ausschüttung keine Rückerstattung, da Vermögen weder Settlor noch Benef. zurechenbar,
Falls Settlor WS in CH –> solange noch keine Ausschüttung, ist Vermögen weiterhin bei ihm steuerbar. Daher kann er Rückerstattung VSt auch beantragen
DBA
USA, Kanada und GB: Trust ist Person. Rückerstattung VSt, wenn Trust in solchem Staat ansässig und nutzungsberechtigt.
Nutzungsberechtigung: wenn Trust in anderem Staat transparent, dann Abkommensberechtigung von denjenigen, die hinter trust stehen, resp. nutzungsberechtigt sind, prüfen
Rückerst. von ausl. QSt
Trust kann sich nicht auf DBA stützen, da kein Rechtsinstitut in CH
-Falls Antragssteller in CH ordtl. stpfl und für Trusteinkünfte steuerbar gem. KS, dann genehmigt ESTV Antrag