Umsatzsteuer Flashcards
(26 cards)
Definition Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Sie ist eine indirekte Steuer, weil sie auf den Abnehmer abgewälzt wird. Gesetzlicher Steuerschuldner und wirtschaftlicher Träger der Umsatzsteuer sind verschiedene Personen. Die Umsatzsteuer wird auch Allphasen-Steuer bezeichnet, da sie auf allen Wirtschaftsebenen erhoben wird. Berechnet wird sie immer vom Nettoumsatz.
Vorsteuerberechnung
Woher stammt der Begriff Mehrwertsteuer?
Der Vorsteuerabzug ist der Kernpunkt des Systems der Nettoumsatzsteuer. Dadurch wird erreicht, dass der Unternehmer letzen Endes nur die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat, die auf den von ihm geschaffenen Mehrwert entfällt; daher auch der Begriff “Mehwertsteuer”
Steuerbare Umstätze
- Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt
- Steuerbare Einfuhr im Inland
- Steuerbarer innengemeinschaflticher Erwerb
Steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen (gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG)
- Lieferungen und sonstige Leistungen
- die ein Unternehmer
- im Rahmen seines Unternehmens
- im Inland
- gegen Entgelt ausgeführt hat
fehlt eines dieser Tatsbestandsmerkmale, liegt ein nicht steuerbarer Umstatz vor.
Definition Unternehmer
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Definiton gewerblich & beruflich
Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinn zu erzielen fehlt.
Definition Nachhaltig
Eine Tätigkeit ist im Sinne des Steuerrechts nachhaltig, wenn sie mit der Absicht der fortlaufenden Wiederholung ausgeübt wird.
Definiton selbständige Tätigkeit
Eine selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr, also auf eigenes Risiko ausgebüt wird.
Definition Unternehmen
Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Ein Unternehmer kann zwar mehrere Betriebe, aber immer nur ein Unternehmen haben.
Folgen der Unternehmenseinheit
- Zusammenrechnung aller Umsätze
- Umsätze zwischen den Betrieben sind nicht steuerbare Innenumsätze
- Nur eine Stuernummer, eines USt-Voranmeldung, eine USt-Erklärung
Definition Hilfsgeschäfte
Hilfsgeschäfte sind Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb des Unternehmens übicherweise mit sich bringt. Es sind Leistugnen, die im Rahmen des Unternehmens ausgeführt werden (z.B. Verkauf von gebrauchtem Inventart)
Lieferungen und sonstige Leistungen Defninition
Lieferungen im Sinne des Umasatzsteuerrechts ist jede Leistung, durch die der Unternehmer dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft (§ 3 Abs. 1 UStG)
Alle anderen Leistungen eines Unternehmers, die nicht Lieferungen sind, sind sonstige Leistungen. Sie können in einem Tun, Unterlassen oder im Dulden einer Hanldung oder eines Zustandes bestehen (§ 3 Abs. 9 UStG)
Formen des Entgeltes
- Geld
- Lieferung gegen Lieferung (tausch)
- tauschähnlicher Umsatz (z.B. Lieferung im Tausch mit Leistung)
Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.
bewegte Lieferung
Bewegung des Liefergegenstandes
z.B.:
Gegenstand wird aus Eppelheim geliefert
Eine bewegte Lieferung liegt vor, wenn der Gegenstand der Lieferung durch Beförderungs- oder Versendungslieferung fortbewegt wird.
unbewegte Lieferung
Lieferung wird nicht bewegt
z.B.:
Kauf im Supermarkt
Eine unbewegte Lieferung liegt vor, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht fortbewegt wird.
Ort der Lieferung
Ort der Lieferung liegt dort, wo die Versendung beginnt.
Die unbewegte Lieferung ohne Bewegung wird nach § 3 Abs. 7 UStG dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
Grundregel § 3a UStG
Grundsätzlich wird eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
B2B:
Unternehmer erbringt eine sonstige Leistung an einen Unternhemer
Ort: Sitz des Leistungsempfängers
B2C:
Unternehmer erbringt eine sonstige Leistung an Nicht-Unternehmer
Ort: Sitz des Leistenden
Ausnahmen §§ 3a Abs. 3-8f
- der Ort, wo das Grundstück liegt (Lagerort)
- Tätigkeitsort/Empfängerort bei sonstigen Leistungen im Bereich Kultur, Kunst, Wissenschaft, Unterricht
- der Ort, wo der Unternehmer tätig wird (Tätigeitsort)
- der Ort, wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird (Vermittlungsort)
Ausnahme nach § 3a Abs. 4 S.1 & S.2 UStG
Ist der Empfänger einer sonstigen Leistung kein Unternehmer und hat seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, so wir die sonstige Leistung grundsätlich an seinem Wohnistz oder Sitz ausgeführt.
Grundvoraussetzung für die Steuerbarkeit von Leistungen
Leistungen müssen durch eine Gegenleitsung, nämlich das Entgelt, entgolten werden. Bei unentgeltlichen Wertangaben des Unternehmers für unternehmensfremde Zwecke wird diese Regelung durchbrochen.
Vorschrift laut § 3 Abs. 1b UStG
Dort aufgeführte unentgeltiche Lieferungen werden fiktiv entgeltlich. Auf diese Weise wird z.B. der Eigenverbrauch eines Unternehmens wie bei jedem Endverbraucher der Umsatzsteuer unterworfen.
§ 3 Abs. 9a UStG
Auch unentgeltliche Leistungen werden sonstigen Leistungen gegen Entgelt gleichgestellt.
Man unterscheidet:
- private Nutzung betrieblicher Gegenstände
- andere unentgeltliche sonstige Leistungen
Regelung in der EU
Beim steuerbaren und steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet ist der Erwerber der Steuerschuldner. Es kommt somit zu einer Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom Leistenden auf den Leistungsempfänger.
Im Ursprungsland wird der Umsatz des Leistenden als steuerbare, jedoch steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung qualifiziert. Dadurhc wird eine Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip erreicht.
USt-IdNr. wird benötigt