Verfassungsrecht Flashcards

1
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Was versteht man unter dem Verfassungsrecht im materiellen Sinn?

A

Die wesentlichen rechtlichen Grundsätze der staatlichen Gemeinschaft.
Das Verfassungsrecht beinhaltet Regelungen.
(Vollziehung, Gesetzgebung, Kontrolle)

Es umfasst auch Bestimmungen.
die Struktur des Staatsverbandes (z.B. Bundesstaat)
die Staatsform (z.B. Republik)
die Einrichtung, Bestellungsweise, Aufgaben und Verantwortlichkeit von Staatsorganen (Regierung)

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2
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Was versteht man unter dem Verfassungsrecht im formellen Sinn?

A

Alle Rechtsvorschriften, die in einem besonderen Verfahren erzeugt werden und als Verfassungsrecht kenntlich gemacht sind.

Diese Vorschriften sind unter besonderen Zustimmungserfordernissen beschlossen.
Zweidrittelmehrheit und bei der Kundmachung als Verfassungsrecht bezeichnet werden müssen.

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3
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Was ist die Bezeichnungspflicht?

A

Die Bezeichnungspflicht soll verhindern, dass die Zugehörigkeit bestimmter Rechtsvorschriften zum Verfassungsrecht in Frage gestellt werden kann.
(„Bundesverfassungsgesetz“ oder „Verfassungsbestimmung“.)

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4
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Was wissen Sie zum Stufenbau der Rechtsordnung?

A

Leitende Prinzipien der Bundesverfassung (Grundprinzipien)
Primäres Gemeinschaftsrecht (EU)
Sekundäres Gemeinschaftsrecht (EU)
“Einfaches” Bundesverfassungsrecht | Landesverfassungsrecht
Bundesgesetz | Landesgesetz
Verordnung
Bescheid/Erlass | Urteil/Beschluss
Vollstreckungsakte der Exekutive

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5
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Was sind die Grundprinzipien der Verfassung?

A

Jede Verfassung ist Ausdruck politischer Ideen. Sie bekennt sich zu Grundprinzipien, auf denen die inhaltlichen Vorschriften beruhen.

Die Änderung eines dieser Prinzipien ist zugleich eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, die zusätzlich zum parlamentarischen Gesetzesbeschluss (mit
Zwei-Drittel-Mehrheit) noch einer Volksabstimmung bedarf.
———————–

Demokratisches Prinzip
Republikanisches Prinzip
Bundesstaatliches Prinzip
Verwaltung & Gerichtsbarkeit (gemeinsam auch Vollziehung)
Gesetzgebung

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6
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Erklären Sie die Gesetzgebung.

A

Legislative - Jemand mach die Gesetze (Abgeordneten im Parlament oder Landtag)

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7
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Erklären Sie die Verwaltung.

A

Exekutive - Jemand passt auf, das die Gesetze eingehalten werden.
(Polizei oder Justizwache)

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8
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Erklären Sie die Gerichtsbarkeit.

A

Judikative - Jemand bestraft die Menschen, die sich nicht an die Gesetze halten. (Richter)

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9
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Erklären Sie das Demokratisches Prinzip.

A

Artikel 1 B-VG heißt es: Das Recht geht vom Volk aus.

Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Grundidee der Demokratie ist es, dass die politische Macht vom Willen jener Menschen abgeleitet ist, die dieser Macht unterworfen sind

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10
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Erklären Sie das Republikanisches Prinzip.

A

Artikel 1 B-VG normiert: Österreich ist eine demokratische Republik.

Das republikanische Prinzip bezieht sich auf die Staatsform, also auf das Staatsoberhaupt. Im Gegensatz zur monarchischen Staatsform hat die Republik ein befristet gewähltes Staatsoberhaupt, das politisch verantwortlich (also auch absetzbar) ist.

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11
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Erklären Sie das Bundesstaatliche Prinzip.

A

Dieser Grundsatz besagt, dass die staatlichen Aufgaben zwischen dem Gesamtstaat (Bund) und den Teilstaaten (Länder) verteilt sind. In Österreich ist das bundesstaatliche Prinzip mit einem starken Übergewicht des Bundes verwirklicht.

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12
Q

Was sind die Kompetenzen.

A

Als Kompetenzen bezeichnet das B-VG die Zuständigkeiten für die Gesetzgebung und Vollziehung. Diese erfolgt in vier verschiedenen Typen.

Gesetz + Vollziehung = Bund (Finanzen, Justiz, Polizei)
Gesetz = Bund / Vollziehung = Land (Staatsbürgerschaft, Tierschutz)
Grundgesetz = Bund / Ausführungsgesetz + Vollziehung = Land (Mindestsicherung, Pflegeanstalten)
Gesetz + Vollziehung = Land (alles andere)

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13
Q

Welche Ausschüsse kennen sie?

A

Obligatorische Ausschüsse
Fakultative Ausschüsse

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14
Q

Was sind Obligatorische Ausschüsse?

A

Hauptausschuss
ständiger Unterausschuss
Rechnungshofausschuss

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15
Q

Was sind Fakultative Ausschüsse?

A

Diese werden in Anlehnung an die Ressorteinteilung der Bundesministerien als Fachausschüsse zur Vorbereitung der Verhandlungsgegenstände im Plenum eingerichtet (Justizausschuss, Innenausschuss, Wissenschaftsausschuss, Gesundheitsausschuss usw).
Untersuchungsausschüsse: befristet eingerichtet zur Untersuchung von Missständen innerhalb der Vollziehung des Bundes

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16
Q

Von wem kann eine Gesetzesinitiative ausgehen?

A

Nationalrat (Initiativantrag, Ausschussantrag),
Bundesrat
Bundesregierung (Regierungsvorlage)
Volk (Volksbegehren).

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17
Q

Was ist die häufigste Form eines Gesetzesvorschlages und wie läuft diese Form ab?

A

Regierungsvorlage (2/3 alles Gesetzesbeschlüsse)

Das für die Vollziehung zuständige Bundesministerium erarbeitet einen Entwurf für ein Bundesgesetz, der zur Begutachtung versandt wird. In diese Phase des Gesetzesprozesses sind politische Parteien, Wirtschafts- und Sozialpartner, Interessensverbände, Bundesministerien, Länder, Gemeinden und andere öffentliche Institutionen eingebunden. Der Entwurf wird vom Bundesminister dem Ministerrat zugeleitet, welcher den Beschluss über die Einbringung der Regierungsvorlage beim Nationalrat fasst.

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18
Q

Was sind Anträge von Mitgliedern des Nationalrates?

A

Möglich als Initiativantrag von mindestens fünf Abgeordneten sowie als Antrag eines Ausschusses.
Initiativantrag ist die zweithäufigste Art der Einbringung von Gesetzesinitiativen. Dieser Weg wird auch manchmal gewählt, um ein Begutachtungsverfahren zu umgehen.
Auch die Initiativanträge werden - soweit es Anträge der Regierungsparteien sind - meist im zuständigen Bundesministerium erarbeitet. Anträge des Bundesrates sind selten.

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19
Q

Erkläre Sie ein Volksbegehren.

A

Rund 8.000 Stimmberechtigte (ein Promille der Wohnbevölkerung) oder acht Abgeordnete zum Nationalrat können die Durchführung eines Volksbegehrens veranlassen. Wenn mindestens 100.000 Stimmberechtigte das Volksbegehren unterzeichnen, ist es dem Nationalrat als Gesetzesvorschlag vorzulegen. Der Nationalrat muss darüber beraten, aber kein entsprechendes Gesetz beschließen

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20
Q

Wie lauten Grundsätze bzw. Prinzipien der Verwaltung (Exekutive)?

A

Die Verwaltung ist eine der drei klassischen Staatsgewalten, sie ist im Sinne des B-VG jede Vollziehung der Gesetze, die nicht zur Gerichtsbarkeit gehört. Sie wird von Verwaltungsorganen besorgt.
Charakteristisch ist für die Verwaltung der hierarchische Aufbau, der durch Weisungsverhältnisse zwischen vorgesetzten und nachgeordneten Organen gekennzeichnet ist.

Die Grundsätze bzw. Prinzipien lauten:
Hoheitsverwaltung | Privatwirtschaftsverwaltung
Legalitätsprinzip (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit)
Verordnung
Weisungsprinzip
Amtsverschwiegenheit
Amts- und Organhaftung

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21
Q

[KAPITEL 3: DIE VERWALTUNG]
Erklären Sie die Hoheitsverwaltung.

A

Staat tritt mit BEFEHLS- ANORDNUNGS und ZWANGSGEWALT auf.

Der Staat tritt mit Befehls-(Anordnungs-) und Zwangsgewalt auf, er kann gegen den Willen des Betroffenen Anordnungen bei Nichtbefolgung auch mit Zwangsmitteln (z. B. Strafe) durchsetzen.

Rechtsformen der Hoheitsverwaltung:
Die häufigste Form ist der Bescheid.

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22
Q

Erklären sie die Privatwirtschaftsverwaltung.

A

Der Staat als Träger von Privatrechten nimmt dieselben Rechtspositionen und Rechtsformen in Anspruch, die auch dem Bürger zustehen. Es besteht das Prinzip der Gleichordnung.
Jede rechtliche Veränderung kann nur mit Einverständnis des Betroffenen erfolgen, nicht durch einseitige staatliche Vorgehensweise.

Typische Rechtsformen der Privatwirtschaftsverwaltung: Abschluss von Verträgen (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag), Vergabe von Subventionen.

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23
Q

Was ist das Legalitätsprinzip?

A

Gemäß Art. 18 B-VG ist die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze auszuüben. Die Verwaltung hat sich im Rahmen der Gesetze zu bewegen und darf nur in dem Maß und dem Umfang tätig werden, in dem sie dazu gesetzlich ermächtigt ist.

Zur Sicherung des Legalitätsprinzips bestehen Kontroll- und Rechtsschutzeinrichtungen
(Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof)
———————–

Merke: Der Staat (als Träger der Hoheitsverwaltung) darf nur, wozu er ausdrücklich gesetzlich ermächtigt ist; jeder einzelne darf alles, was ihm nicht durch die Rechtsordnung verboten ist.

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24
Q

Was ist eine Verordnung?

A

Verordnung ist eine allgemeine Rechtsvorschrift einer Verwaltungsbehörde auf Grund eines Gesetzes. Die Verordnung konkretisiert ein Gesetz.

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25
Q

Was ist das Weisungsprinzip?

A

Organe der Verwaltung sind an Weisungen der vorgesetzten Organe gebunden.
Diese Weisungsabhängigkeit zwischen übergeordneten und untergeordneten Organen unterscheidet Verwaltung und Gerichtsbarkeit (weisungsfreie, unabsetzbare und unversetzbare Richter).
———————–

Ausnahmen:
Weisung durch unzuständiges Organ
Weisung die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt

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26
Q

Was ist die Amtsverschwiegenheit?

A

Im Einzelfall kann ein öffentlich Bediensteter von seiner Dienstbehörde von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden (etwa für Zeugenaussagen vor Gericht).

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27
Q

Was wissen Sie über die Amtshaftung?

A

Amtshaftung ist die Haftung des Staates (= Rechtsträger: Bund,
Land, Gemeinde) für Schäden, die durch seine Organe im Vollzug der
Hoheitsverwaltung rechtswidrig und schuldhaft verursacht wurden.

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28
Q

Was wissen sie über die Organhaftung?

A

Organhaftung ist die Haftung der Amtswalter (= Beamte, Vertragsbedienstete)
in der Hoheitsverwaltung für jene Schäden, die sie dem Staat durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten unmittelbar zugefügt haben - auch hier ist eine Klage bei Gericht erforderlich.

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29
Q

Was unterscheidet die Verwaltung und Gerichtsbarkeit?

A

Verwaltung - Wird kontrolliert durch die Gesetzgebung und ist weisungspflichtig.
Gerichtsbarkeit - Wird durch die Gesetzgebung kontrolliert, indem das Parlament Gesetze beschließt und ist weisungsfrei.

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30
Q

Wer ist Bundeskanzler?

A

Karl Nehammer

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31
Q

Wer ist Bundesminister für Inneres (BMI)?

A

Gerhard Karner

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32
Q

Wer ist Bundesministerin für Justiz (BMJ)?

A

Alma Zadic

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33
Q

Wer ist Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS)?

A

Werner Kögler

34
Q

Wer ist Bundesministerin für Landesverteidigung (BMLV)?

A

Klaudia Tanner

35
Q

Was unterscheidet die unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung sowie die Landesverwaltung?

A

Die unmittelbare Bundesverwaltung erfolgt durch eigene Bundesbehörden.
Die mittelbare Bundesverwaltung durch Landesbehörden, die für den Bund tätig werden.

36
Q

Was wissen Sie über die Generaldirektion?

A

Die Generaldirektion ist die Sektion 2 im BMJ unter der Führung von Generaldirektor Mag. Friedrich Alexander Koenig und hat 4 weitere Abteilungen.

37
Q

Was wissen Sie über die Sektion 2/1?

GRUNDSATZFRAGEN, FORTENTWICKLUNG, RECHTSSCHUTZ,
RECHTLICHE SOWIE INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN DES STRAFVOLLZUGES
UND DES VOLLZUGES FREIHEITSENTZIEHENDER MAßNAHMEN

A

Leiter -Dr. Christian Schnattler (Schnatti)

38
Q

Was wissen Sie über die Sektion 2/2?

EXEKUTIVE, AUFSICHT, BUDGET, WIRTSCHAFT, BAU UND
SICHERHEIT IM STRAFVOLLZUG UND IM VOLLZUG FREIHEITSENTZIEHENDER
MAßNAHMEN

A

Leiterin - Dr.in Caroline Walser

39
Q

Was wissen Sie über die Sektion 2/3?

VOLLZUG UND BETREUUNG IM STRAFVOLLZUG UND IM VOLLZUG
FREIHEITSENTZIEHENDER MAßNAHMEN

A

Leiterin - Ministerialrätin Mag.a Andrea Mose-Riebinger

40
Q

Was wissen Sie über die Sektion 2/4?

PERSONALANGELEGENHEITEN IM STRAFVOLLZUG UND IM
VOLLZUG FREIHEITSENTZIEHENDER MAßNAHMEN

A

Leiterin - Amtsdirektorin Regierungsrätin Gerda Tuider

41
Q

Welche Arten der Verwaltungskontrolle gibt es?

A

Eine wesentliche Komponente des Rechtsstaates ist die Kontrolle der vollziehenden Staatsgewalt, insbesondere der Verwaltung.

Kontrolle in politischer, rechtlicher, finanzieller Hinsicht

42
Q

Was ist unter Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verstehen?

A

Erstinstanzlichen Entscheidungen werden von
Verwaltungsbehörden durch Verwaltungsgerichte nach dem „9+2-Modell“ überprüft. In der Bundes- und Landesverwaltung gibt es keine Berufungen mehr gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde an eine übergeordnete Verwaltungsbehörde.
Stattdessen kann Beschwerde an ein Verwaltungsgericht erhoben werden.
Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet als 2. gerichtliche Instanz über Revisionen gegen die Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte als 1. gerichtliche Instanz.

43
Q

Was ist der Verwaltungsgerichtshof?

A

Der Verwaltungsgerichtshof ist ein Gerichtshof öffentlichen Rechts, berufen zur Überprüfung der Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte auf Grund von Revisionen. Prüfungsmaßstab sind ausschließlich die einfachgesetzlichen Regelungen und Verordnungen.

44
Q

Welche Aufgaben hat der Verfassungsgerichtshof?

A

Der Verfassungsgerichtshof hat insgesamt zehn unterschiedlich bedeutende und unterschiedlich in Anspruch genommene Kompetenzen, von denen nur die wichtigsten beschrieben werden:

  1. Gesetzesprüfung:
    Die politisch bedeutsamste Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes, da sie zur Aufhebung von einfachen Bundes- oder Landesgesetzen führen kann.
  2. Beschwerde gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte (Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit):
    Der Verfassungsgerichtshof überprüft hier auf Grund einer Beschwerde der Verfahrenspartei Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte 1. Instanz wegen einer behaupteten Rechtsverletzung in verfassungsgesetzlich
    gewährleisteten Rechten oder wegen der Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung oder eines verfassungswidrigen Gesetzes.
    Entscheidung: Aufhebung des Erkenntnisses, Zurückweisung, Abweisung, aber auch Ablehnung der Beschwerde (wenn keine Aussicht auf Erfolg und daher kein Verfahren durchgeführt wird).
    Bei Abweisung oder Ablehnung auch Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof möglich
  3. Wahlgerichtsbarkeit:
    Der Verfassungsgerichtshof überprüft auf Antrag Wahlen (Nationalrat, Landtag, Gemeinderat, Bundespräsident, EU-Wahlen). Wenn das Wahlverfahren rechtswidrig war und dies Einfluss auf das Wahlergebnis hatte, hebt er die Wahl auf (zuletzt geschehen bei der Stichwahl 2016 zum Amt des Bundespräsidenten).
45
Q

Wozu dient die Kontrolle des Nationalrates?

A

Die Kontrolle der Vollziehung durch die gesetzgebende Gewalt dient
dazu, die Verantwortlichkeit der obersten Verwaltungsorgane und
deren nachgeordneter Organe zu verwirklichen.

46
Q

Welche Kontrollrechte stehen dem Nationalrat zur Verfügung?

A
  1. Schriftliche Anfrage - sind innerhalb von zwei Monaten mündlich oder schriftlich zu beantworten. Die Fragen dienen der Information, der Kritik (Opposition), der Präsentation (Regierungsparteien), häufig auch der Materialbeschaffung für weitere politische Aktivitäten.
  2. Dringliche Anfrage - sind vom befragten Bundesminister in derselben Sitzung zu beantworten, danach findet eine Debatte darüber statt. Unterschriften von fünf Abgeordneten sind nötig (jedoch zahlenmäßige Beschränkung der dringlichen Anfragen pro Jahr und Abgeordneten).

Fragerecht
Resolutionsrecht
Untersuchungsrecht
Misstrauensrecht
Anklagerecht

47
Q

Was ist das Fragerecht das dem Nationalrat zur Verfügung steht?

A

Anfragerecht des Nationalrates gegenüber der Bundesregierung über
alle Gegenstände der Vollziehung. Die befragten Regierungsmitglieder sind zu wahrheitsgetreuer und vollständiger Beantwortung verpflichtet.

48
Q

Was ist das Resolutionsrecht das dem Nationalrat zur Verfügung steht?

A

Der Nationalrat kann durch Entschließungen Wünsche an die Vollziehung äußern. Entschließungen (Beschluss mit Stimmenmehrheit) haben keine rechtsverbindliche Kraft, sondern sind Empfehlungen des
Parlaments an die Regierung.

49
Q

Was ist das Untersuchungsrecht das dem Nationalrat zur Verfügung steht?

A

Der Nationalrat kann mit einem Viertel der Abgeordneten (46) einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der über
Vorgänge in der Verwaltung Ermittlungen durchführen kann. Der
Ausschuss hat dem Plenum des Nationalrates einen Bericht zu übermitteln.

50
Q

Was ist das Misstrauensrecht das dem Nationalrat zur Verfügung steht?

A

Der Nationalrat kann der gesamten Bundesregierung oder einzelnen
Mitgliedern durch ausdrückliche Entschließung das Vertrauen versagen (Misstrauensvotum). In diesem Fall ist die Bundesregierung bzw.
der Minister vom Bundespräsident des Amtes zu entheben.

51
Q

Was ist das Anklagerecht das dem Nationalrat zur Verfügung steht?

A

Durch Beschluss des Nationalrates können Mitglieder der Bundesregierung oder andere politische Funktionsträger wegen Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Der Verfassungsgerichtshof kann daraufhin den Amtsverlust des Regierungsmitgliedes aussprechen.

52
Q

Was ist unter Grund- und Freiheitsrechte zu verstehen und in welchen wichtigen Rechtsquellen sind sie verankert?

A

Unter dem Grund- und Freiheitsrechten versteht man Freiheitsrechte, die einzelnen Personen vom Verfassungsrecht gegenüber dem Staat garantiert werden.
Sie stehen im Stufenbau der Rechtsordnung über den einfach gesetzlichen Vorschriften und sind daher auch vor dem Verfassungsgerichtshof durchsetzbar.

Die wichtigsten Rechtsquellen für Grundrechte in Österreich sind: Staatsgrundgesetz, Staatsvertrag von St. Germain, Staatsvertrag von Wien, Europäische Menschenrechtskonvention

53
Q

Wozu dienen die Grund- und Freiheitsrechte?

A

Ziel der Grundrechte im 19. Jahrhundert war vor allem, Eingriffe der Verwaltung in bestimmte Freiheitsbereiche des Einzelnen nicht oder nur unter eingeschränkten Bestimmungen zuzulassen. Der Einzelne sollte einen Schutzraum gegenüber der staatlichen Verwaltung haben.

54
Q

Was ist unter Gesetzesvorbehalt im Zusammenhang mit Grund- und Freiheitsrechten zu verstehen?

A

Da es sich aber bei den Grund- und Freiheitsrechten um Verfassungsrecht handelt, ist auch der (einfache) Gesetzgeber durch die Grund und Freiheitsrechte gebunden. Es gibt jedoch Gesetzesvorbehalte, die unter bestimmten Voraussetzungen Eingriffe im öffentlichen Interesse zulassen.

55
Q

Erklären sie die Vereins- und Versammlungsfreiheit.

A

Die Vereinsfreiheit bezieht sich auf Vereine, die nicht auf Gewinn berechnet sind. Unter Versammlung versteht man das Zusammenkommen mehrerer Menschen zu einer gemeinsamen Meinungskundgabe
(„Demonstrationen“). Sowohl für die Gründung von Vereinen (Vereinsgesetz) als auch für die Abhaltung von Versammlungen (Versammlungsgesetz) sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten.

56
Q

Erklären sie das Recht auf Eigentum.

A

Geschützt wird das Eigentum dadurch, dass eine Enteignung nur auf Basis eines Gesetzes erfolgen darf, wenn ein öffentliches Interesse an der Enteignung besteht (z.B. Eisenbahn- und Straßenbau). Unter Enteignung fallen auch Eigentumsbeschränkungen

57
Q

Erklären sie das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung.

A

Staatsbürger dürfen jede Tätigkeit, die auf wirtschaftlichen Erfolg abzielt, ausüben. Gesetzliche Beschränkungen sind zulässig, wenn sie durch öffentliches Interesse geboten und sachlich gerechtfertigt sind.

58
Q

Erklären sie die Freiheit der Wissenschaft.

A

Die Forschung und die Lehre sind frei. Das Recht auf Freiheit der Forschung umfasst die Befugnis, wissenschaftliche Untersuchungen vorzunehmen und zu veröffentlichen.

59
Q

Erklären sie die Meinungsfreiheit.

A

Dieses Menschenrecht umfasst die freie Äußerung von Meinungen in Wort und Schrift. Verboten ist dadurch die Zensur, nicht aber eine mögliche nachträgliche Verbreitungsbeschränkung („Beschlagnahme“), also die Nachzensur.

60
Q

Erklären sie die Freiheit der Kunst.

A

„Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.“
Schwierig ist bei diesem Grundrecht die Abgrenzung des Kunst- Begriffes. Außerdem ist eine Abwägung zwischen der Freiheit der Kunst und einem ansonsten gesetzlich geschützten Rechtsgut zu treffen
(z.B. Ehre des Einzelnen).

61
Q

Erklären sie die Glaubensfreiheit.

A

Jedermann wird das Recht garantiert, sich sein Religionsbekenntnis frei und unabhängig vom Staat zu bilden und sich dementsprechend zu verhalten, sofern dies nicht mit der öffentlichen Ordnung im Widerspruch steht. Einschränkungen sind zulässig, soweit es im Interesse der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung notwendig ist.

62
Q

Wann, womit und von welchen Ländern wurde die Europäische Union gegründet?

A

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) als Kern der heutigen EU wurde 1957 gegründet und mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) 1965 zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) „fusioniert“.

ie EG wurden durch den Vertrag von Maastricht in die EU (seit Dezember 1993) umgewandelt.
Belgien, Deutschland, Frankreich,Italien, Luxemburg, Niederlande (Gründungsmitglieder)

63
Q

Was wurde im Reformvertrag von Lissabon im Wesentlichen verankert?

A

Eine Verfassung der EU wurde erarbeitet, nicht aber von allen Mitgliedsstaaten (wie erforderlich) ratifiziert. An ihrer Stelle wurde 2007 der Reformvertrag von Lissabon beschlossen, der die Organe und Strukturen der EU weiterentwickelte. Er trat mit Dezember 2009 in Kraft.

64
Q

Seit wann ist Österreich Mitgliedstaat der Europäischen Union?

A
  1. Jänner 1995
65
Q

Die Europäische Union ist nicht nur eine Vertragsgemeinschaft mehrerer Staaten, sondern eine supranationale Organisation“ – Was bedeutet das?

A

Mitgliedstaaten nehmen wesentliche Einschränkungen ihrer staatlichen Souveränität hin und übertragen diese Kompetenzen den Gemeinschaftsorganen der EU.

66
Q

Wodurch unterscheidet sich das primäre EU-Recht vom sekundären EU-Recht?

A

Primäres EU-Recht:
Die verschiedenen Verträge, die zum Bestehen der heutigen EU geführt haben.

Vertrag von Rom (Gründung EWG) 1957,
Fusionsvertrag(Brüssel) 1965,
Vertrag über die Europäische Union (Maastricht)
1992, Vertrag von Nizza 2001,
Vertrag von Lissabon 2007,
Beitrittsverträge neuer Staaten.

Diese Verträge werden als Verfassungsrecht der EU angesehen.

Sekundäres EU-Recht:
Unter dem sekundären EU-Recht versteht man jene Rechtsakte, die von den Organen der EU auf der Grundlage des Primärrechtes erlassen wurden.

67
Q

[KAPITEL 6: ÖSTERREICH UND DIE EUROPÄISCHE UNION]
Wodurch unterscheiden sich Verträge, Verordnungen und Richtlinien?

A

Verordnungen:
gelten unmittelbar wie innerstaatliche Gesetze

Richtlinien:
Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, diese durch Gesetze umzusetzen, gelten nicht direkt.

68
Q

Was ist unter Vorrang des Unionsrechtes gegenüber dem innerstaatlichen Recht zu verstehen?

A

Das Unionsrecht hat prinzipiell Vorrang gegenüber dem innerstaatlichen Recht. Folgende wichtige Abweichungen gegenüber der österreichischen Rechtsordnung bestehen bei dem Widerspruch zwischen EU-Recht und dem österreichischen Recht: eine innerstaatliche Rechtsnorm, die gegen eine Rechtsnorm der EU verstößt, ist nicht mehr anzuwenden, sie tritt aber nicht außer Kraft. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Österreich (z.B. gilt ein verfassungswidriges einfaches Gesetz bis zur Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof).

69
Q

Welche Organe der Europäischen Union sind von Bedeutung und welche wiederum spielen im sog. Institutionellen Dreieck zusammen?

A

Von den Institutionen der Europäischen Union befinden sich vor allem die fünf Organe in hervorgehobener Position. Politische Entscheidungen werden zwischen Rat der EU, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament ausgehandelt. Das Zusammenspiel dieser drei Organe wird auch als „institutionelles Dreieck“ bezeichnet.

Die Organe des „institutionellen Dreiecks“ vertreten die Interessen unterschiedlicher Akteure auf der europäischen Bühne. Das Europäische Parlament ist die Vertretung der europäischen Bürger, im Rat bringen dagegen die nationalen Regierungen ihre Interessen ein. Die Interessen der Europäischen Union vertritt die Kommission.Die beiden anderen Organe sind der Europäische Rechnungshof(EuRH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dem Rechnungshof obliegt die Kontrolle der Finanzen, der Europäische Gerichtshof ist verantwortlich für die Rechtsprechung der Union.

Dreieck - Rat der EU, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament

Europäische Rechnungshof(EuRH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH)

70
Q

Welche Aufgaben, Kompetenzen und Organisation hat der Europäische Rat?

A

Aufgaben:
Rechtssetzung in der EU, Abstimmung und Koordinierung der Regierungen der Mitgliedsstaaten - „Staatenkammer“ der EU.

Organisation:
Der Rat besteht aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, wobei jede Regierung eines ihrer Mitglieder entsendet. In der Praxis werden je nach Sachbereich die zuständigen Fachminister entsandt

Zur Vorbereitung der Fachministerräte sind Arbeitsausschüsse eingerichtet, die aus den Beamten der Mitgliedsstaaten bestehen; den Vorsitz hat darin der Vertreter des Landes, das die Ratspräsidentschaft innehat. Der Vorsitz im Rat (Ratspräsidentschaft) wechselt alle sechs Monate.

71
Q

Welche Aufgaben, Kompetenzen und Organisation hat die Europäische
Kommission?

A

Recht auf Beschlussfassung des Budgets, keine alleinige Gesetzgebungskompetenz, aber durch den Vertrag von Lissabon meist Mitwirkung in der Gesetzgebung gemeinsam mit dem Rat („Mitentscheidungsverfahren“).
Das Parlament arbeitet im Plenum (Straßburg) und in Ausschüssen (Brüssel).

72
Q

Worüber entscheidet der Europäische Gerichtshof?

A

Er ist zuständig bei Streitigkeiten oder Unklarheiten in
der Auslegung der EU-Rechtsnormen, aber auch für Bürgerbeschwerden.

73
Q

[KAPITEL 6: ÖSTERREICH UND DIE EUROPÄISCHE UNION]
Was ist eine Vorabentscheidung?

A

Gerichte können den EuGH um seine Meinung zur Anwendbarkeit des Unionsrechtes in konkreten Fällen befragen. Die Entscheidungen sind für die Gerichte der Mitgliedstaaten bindend.
Das soll die Einheitlichkeit der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das EU-Recht gewährleisten.

74
Q

Welche Verwaltungsverfahrensgesetze gelten im Wesentlichen?

A

Einführungsgesetze zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 - EGVG:
legt fest, dass das AVG auf das behördliche Verfahren aller Verwaltungsbehörden anzuwenden ist (nicht: der Finanzbehörden), das VStG auf das Strafverfahren der Verwaltungsbehörden.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG:
regelt die grundsätzlichen Verfahrensschritte in allgemeinen Verfahren von der Einleitung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG:
regelt die Besonderheiten des Strafverfahrens und die allgemeinen Voraussetzungen für die Strafbarkeit von Verwaltungsvergehen.

Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 – VVG:
regelt die zwangsweise Durchsetzung von Verpflichtungen auf Grund eines Bescheides (Exekution).

Die Verwaltungsverfahrensgesetze gelten grundsätzlich für das gesamte staatliche Verwaltungsverfahren, soweit im Einzelfall nicht von speziellen Verwaltungsgesetzen davon Ausnahmen gemacht werden.

75
Q

Was sind die wesentlichen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens?

A

Das österreichische Verwaltungsverfahren ist von einigen wesentlichen Grundsätzen geprägt. Die wichtigsten sind:

Mitwirkung der Parteien:
wer von einem Verfahren betroffen ist, soll dabei möglichst umfangreiche Mitwirkungsrechte haben

Rechtssicherheit:
von der Behörde getroffene Entscheidungen können nur unter Einhaltung bestimmter Regeln und Fristen wieder geändert werden (Rechtskraft).

Der Bescheid als zentrale Entscheidungsform:
Ziel jedes Verfahrens ist die Erlassung eines Bescheides, dem hohe Verbindlichkeit zukommt (wie einem Urteil in Gerichtsverfahren).

76
Q

Wie läuft ein Verwaltungsverfahren im Allgemeinen ab?

A

Der Aufbau des AVG folgt dem typischen Ablauf eines Verwaltungs- verfahrens:

Einleitung des Verfahrens (Behörde, Parteien)
Ermittlungsverfahren
Erledigung (Bescheid)
Rechtsmittelverfahren

77
Q

Wodurch zeichnet sich eine Behörde und deren Zuständigkeit aus?

A

Behörden sind Verwaltungsorgane, die gegenüber dem Bürger verbindliche Anordnungen erlassen können (Befehlsgewalt). Bei diesen Anordnungen sind die Verwaltungsbehörden an die Formen der Verwaltungsvorschriften gebunden (Bescheid).

Zuständigkeit:
Darunter versteht man die Entscheidungsbefugnis einer bestimmten Behörde für bestimmte Rechtsangelegenheiten.Die Zuständigkeiten sind verbindlich festgelegt und müssen auch von der Behörde selbst beachtet werden, um Willkür bei Festlegung der entscheidungsbefugten Organe zu vermeiden.

78
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Was sind die Merkmale des Verfassungsrecht?

A

Es ist erschwert zu ändern (Zweidrittelmehrheit).
Bezeichnungspflicht.

79
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Sagen Sie mir etwas zu den Rechtsquellen des Verfassungsrechtes.

A

Grundsätzlich nicht in einem Rechtsbuch, Grund dafür ist die “Anlass Verfassungsgesetzgebung”

Rechtsquellen sind das BVG, Neutralitätsgesetz, EMRK, usw.

80
Q

[KAPITEL 1: EINFÜHRUNG INS VERFASSUNGSRECHT]
Erklären sie das Rechtsstaatliche Prinzip.

A

Legalitätsprinzip (Art.18 B-VG): Die Verwaltung erfolgt
auf Grund der Gesetze (Staat darf nur tätig werden, soweit er durch
Gesetze dazu ermächtigt ist)