Verkehr Flashcards

(38 cards)

1
Q

Manipulierte Verkehrsunfälle Formen

A

Abgesprochene VU
- vorsätzlich

Berliner Modell
- fremdes Fahrzeug wird entwendet und damit ein (meist geparktes) Fahrzeug des Mittäters angefahren, 01 flüchtet zu Fuß.

Provozierter VU
- Opfer wird in unachtsamen Situationen in Kollision verwickelt und Erscheint bei oberflächlicher Betrachtung als Verursacher

Fingierter VU
- nie stattgefundener VU wird inszeniert (hingestellt)

Fiktiver VU
- Erfindung

Ausgenutzter VU
- Schadensvergrößerung von Vorschäden

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2
Q

Manipulierte Verkehrsunfälle

Typischer - Hergang /Fahrzeuge /Beteiligte

A

Typ. Unfallhergang

  • abgelegener Ort (nachts)
  • geringes Verletzungsrisiko
  • keine Reaktion der Fahrer
  • fehlende Plausibilität

Typ. Fahrzeuge

  • Verursacher: Miete/Schrott/roteKz./LKW/…
  • Geschädigter: hochwertig/Vorschäden/schwer verkäuflich…

Typ. Beteiligte:

  • oft männliche Nichtdeutsche zw. 18-40
  • Vorbestraft, gemeinsame Herkunft
  • Schuldeingeständnis
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3
Q

Manipulierte Verkehrsunfälle

Was tun bei Verdacht!

A
  • Tatvorhalt hinauszögern
  • Vernehmung auf Revier (Wenn Verdacht erhärtet)
  • Abfrage in polizeiliche Infosysthemen
  • Abfrage in „HIS“ (Hinweis und Infosysthem der Versicherer-Internet)
  • Absprache mit EG Manipulierte VUs
  • Versicherungen verständigen
  • Beweissicherung (Foto/Skizze/Vernehmung)
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4
Q

Manipulierte Verkehrsunfälle

Indizienliste

A
  • Vielzahl VU
  • Art+Weise VU
  • Ort
  • Art der KFZ
  • Aussagen der Beteiligten zu den allg. Gegebenheiten
  • fehlende Übereinstimmung der Schäden
  • finanzielle Schwierigkeiten der VU-Beteiligten
  • gleiche Herkunft
  • keine konkrete Erinnerung an VU selbst
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5
Q

Kennzeichenmissbrauch
§22 StVG

  1. Welche Kennzeichen sind amtliche Kennzeichen?
  2. Geltungsbereich?
  3. Absicht
A
  • Alle Kennzeichen außer Versicherungskennzeichen
  • muss nicht im ÖVR sein
  • Halterermittlung erschweren
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6
Q

§315 b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Schutzzweck

A

Schutzzweck: Gefährliche Eingriffe von Außen
oder Zweckentfremdung von Innen in verkehrsfeindlicher Absicht (PKW als Waffe)
-Bedingter Schädigungsvorsatz benötigt

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7
Q

315b Anlagen

Defi

A

Anlagen sind alle dem Verkehr und seiner Sicherung dienenden Vorrichtungen
(Verkehrszeichen, Signalanlagen, Schutzplanken, Beleuchtung, Straße selbst (Gulli))

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8
Q

315b Zerstören

Defi

A

Zerstören: bedeutet für die bestimmungsgemäße Funktion unbrauchbar machen.

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9
Q

315b Besonderheiten

A

-Tathandlung (auch Unterlassen)
-bei Inneneingriff zusätzlich Zweckentfremdung
+ verkehrsfeindliche Absicht
-Doppelte Kausalität: Tathandlung-Sicherheit-Gefährdung
-Fahrlässigkeit nur bei Außeneingriff

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10
Q

§142 StGB Verkehrsunfall Defi

A

Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, zumindest von einem Beteiligten ungewolltes Ereignis, das in ursächlichem Zusammenhang mit den Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs steht und den Tod oder die nicht unerhebliche Verletzung eines Menschen oder einen nicht völlig belanglosen Sachschaden (mind. 50€) zur Folge hat.

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11
Q

§142 StGB Straßenverkehr = tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum

A

D.h. Alle Verkehrsflächen, auf denen auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch einen unbestimmten Personenkreis zu Verkehrszwecken zugelassen ist und die auch tatsächlich genutzt werden.

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12
Q

§142 StGB Unfallort Defi

A

Stelle des Schadensfalls sowie die unmittelbare Umgebung

  • Bereich wo Unfallbeteiligte vermutet werden
  • Sichtkontakt
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13
Q

§142 StGB Fremdes Feststellungsinteresse Defi

A
  • Grundsätzlich zu bejahen

- Ausnahme: Verzicht aller Berechtigten

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14
Q

§142 StGB Feststellungsbereite Person Defi

A
  • jeder Unfallbeteiligte
  • der Geschädigte
  • auch unbeteiligte Dritte, sofern diese Willens und in der Lage sind.
  • die Polizei (immer)
  • nie Kinder
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15
Q

§315c StGB Überholbegriff Defi

A

Es überholt, wer von hinten nach vorne, an einem sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegenden oder Verkehrsbedingt wartenden VT vorbeifährt.
(Bei 315c auch Standstreifen, Gehweg…)

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16
Q

§315c StGB Unübersichtlich Defi

A

Unübersichtlich ist eine Straße dann, wenn der Verkehrsablauf wegen ungenügenden Überblicks über die Fahrbahn durch die örtlichen Verhältnisse oder sonstige Sichtbeeinträchtigungen nicht vollständig überblickt werden kann und der Fahrzeugführer Hindernisse oder Gefahren infolgedessen nicht rechtzeitig bemerken und ihnen nicht sicher ausweichen kann.

17
Q

§315c StGB Zu schnell fährt

Defi

A

Zu schnell fährt, wer infolge seiner Fahrgeschwindigkeit nicht mehr verkehrsgerecht reagieren kann.

18
Q

§315c StGB Grob verkehrswidrig

Defi

A

Ist ein Verhalten, das objektiv einen schweren Verkehrsverstoß darstellt und die Verkehrssicherheiten in besonders schwerem Maße beeinträchtigt.
Dies ist immer dann zu bejahen, wenn das Verhalten des Täters in besonders gefährlicher Weise von einem pflichtgemäßen Handeln abweicht.

19
Q

§315c StGB Rücksichtslos

Defi

A

Vorsatz:
Rücksichtslos handelt, wer aus eigensüchtigen Gründen, insbesondere um seines schnelleren Vorwärtskommens Willen, über seine ihm bewussten Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt.

Fahrlässig:
Rücksichtslos handelt, wer aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Verhaltensweise „einfach drauflos fährt“.

20
Q

röVR

A

-Alle Flächen, die dem Gemeingebrauch zur verkehrsüblichen Nutzung gewidmet wurden.

21
Q

§315b Hindernisse bereiten

Defi

A

Hindernisse sind gegeben wenn auf den Straßenkörper in einer Weise eingewirkt wird, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern.
(Auch durch unterlassen möglich)

22
Q

§315b Beseitigen

Defi

A

Beseitigen: bedeutet die Anlage vom bestimmungsgemäßen Ort zu entfernen, was die Verhinderung deren bestimmungsgemäßen Gebrauchs zur Folge hat.

23
Q

§315b Beschädigen

Defi

A

Beschädigen: bedeutet durch Veränderung der Zusammensetzung oder Aufhebung der Unversehrtheit der Sache die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit zu beeinträchtigen.

24
Q

§315c StGB Rückwärts fahren

Defi

A

das bewusste Fahren in Heckrichtung.

Nicht notwendig ist, dass der Rückwärtsgang eingelegt ist.
Erfasst wird auch das gewollte Rollen.

25
§315c 2. Alternative StGB | Besonderheit Kausalität
z.B. Auf Fußgängerüberweg werden nur Fußgänger geschützt keine dort parkenden Autos
26
§24c StVG Wirkung | Defi
Wenn der aufgenommene Alkohol zu einer Veränderung physischer oder psychischer Funktionen führen kann und in einer nicht nur völlig unerheblichen Konzentration im Körper vorhanden ist. ( ca. 0,2 Promille)
27
§315c + 316 StGB Fahrzeug sicher zu führen | Defi
Liegt vor wenn ein Fahrzeugführer fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar beim plötzlichen Auftreten schwieriger Verkehrslagen sicher zu führen.
28
§142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Defi
Unter „sich entfernen“ versteht man die räumliche Trennung von der Unfallstelle; sie ist vollendet, wenn der Täter sich soweit entfernt hat, dass er einem Berechtigten seine Unfallbeteiligung nicht mehr mitteilen kann öderen er den Bereich verlassen hat, in dem ihn eine feststellungsbereite Person vermuten oder durch Befragung ermitteln würde; ist nur mit eigenem Willen möglich.
29
§315c 1. Alternative StGB | Besonderheiten
Doppelte Kausalität: | -Mängel/ALK -> Fahrunsicherheit -> Konkrete Gefährdung
30
Kraftfahrzeug Defi
§1(2) StVG
30
Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr Wiederkehrende betriebliche Verwendung Defi
- auch an unterschiedlichen Fahrzeugen - keine Weitergabe an Dritte zu deren betrieblichen Verwendung - Weitergabe nur an Mitarbeiter
31
Führen Definition
Ein (Kraft)fahrzeug führt, wer es unter (bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter) eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischem Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den ÖVR ganz oder wenigstens zum Teil leitet. (für Kraft-)Fahrzeug
32
§316 + 315b StGB Fahrzeug | Defi
Fahrzeuge sind zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel zwecks Beförderung von Personen oder Gütern, ohne Rücksicht auf die Antriebsart (Pkw, Fahrrad....)
33
§316 StGB Genuss | Defi
Jegliche körperliche Aufnahme von Alkohol oder anderen berauschender Mittel. (Auch injizieren)
34
§316 StGB „Promillegrenzen“
Absolute Fahrunsicherheit: -1,1 Promille (1,6 Radfahrer) Relative Fahrunsicherheit (auch bei Drogen) - 0,3 Promille mit zusätzlichen Beweisanzeichen - Ausfallerscheinungen (+++ Lallende Sprache) - Auffallerscheinung (++ leicht verwaschene Sprache) - Konsumsymptome (+ Mundtrockenheit) - Fahrfehler
35
§69 StGB (§98 StPO) Gefahr im Verzuge
Liegt vor wenn der Richter nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen ist UND die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte weitere Straftaten (§315c,316) begeht oder weitere Verkehrsvorschriften schwerwiegend verletzt.
36
§315c StGB Konkrete Gefährdung | Defi
Liegt vor, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung die im Einzelfall zu beurteilende Gefahr so nahe liegt, dass sie unmittelbar auf einen Unfall hindeutet, wenn keine plötzliche Wendung Eintritt. Die Sicherheit einer bestimmten Person oder fremden Sache muss so stark beeinträchtigt sein, dass es nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht.
38
§24c + §316 Alkoholische Getränke | Defi
Trinkbare Flüssigkeit mit mindestens 0,5 Vol. % Alkohol