Vertrag, WE und Rechtsgeschäft Flashcards

1
Q

Vertragsfreiheit

A

Unter Vertragsfreiheit versteht man die Freiheit des Einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten.

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2
Q

Vertrag

A

ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, dass aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht

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3
Q

Willenserklärung

A

Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist

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4
Q

Handlungswille

A

Handlungswille ist das Bewusstsein zu handeln

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5
Q

Erklärungswille oder Erklärungsbewusstsein

A

Erklärungswille ist das Bewusstsein des Handelnden, dass seine Handlung irgendeine rechtserhebliche Erklärung darstellt

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6
Q

Geschäftswille

A

Geschäftswille ist der Wille, mit der Erklärung eine konkrete Rechtsfolge herbeizuführen
# verwirklicht sich in einer Äußerung
=> diese ist ein äußerlich erkennbares Verhalten, das den Willen zum Ausdruck bringt, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
=> Sie liegt vor, wenn man von dem erkennbaren Verhalten auf einen dadurch ausgedrückten Geschäftswillen des Erklärenden schließen vermag

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7
Q

nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen

A
# eine empfangsbedürftige WE ist eine solche, die an eine andere Person (den Erklärungsempfänger) gerichtet ist
---
# nicht empfangsbedürftige WE sind solche, die nicht an eine andere Person gerichtet sind
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8
Q

Realakte

A

Realakte sind solche Handlungen, an welche die Rechtsordnung unabhängig von einem entsprechenden Willen des Handelnden Rechtsfolgen knüpft

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9
Q

geschäftsähnliche Handlungen

A

geschäftsähnliche Handlungen sind Willensäußerungen oder Mitteilungen, an die das Gesetz Rechtsfolgen knüpft, ohne dass diese vom Äußernden gewollt sein müssen

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10
Q

Rechtsgeschäft

A

das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung sowie oft aus weiteren Elementen besteht und an den die Rechtsordnung den Eintritt des gewollten rechtlichen Erfolges knüpft

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11
Q

Gesamtakte

A

Gesamtakte sind übereinstimmende, gleich gerichtete Willenserklärungen von mindestens zwei Personen

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12
Q

Beschlüsse

A
# Beschlüsse sind gleich gerichtete Willenserklärungen von mehreren Personen in einer Personenvereinigung
(wie in Gesellschaften oder Vereinen)
# sie werden gegenüber dem Leiter der Vereinigung parallel abgegeben
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13
Q
# Verpflichtungsgeschäft
----
# Verfügungsgeschäft
A
# unter einem Verpflichtungsgeschäft versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird
# das Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird
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14
Q

Verfügender

A

Verfügender ist, wessen Recht durch die Verfügung vermindert wird oder der sein Recht durch die Verfügung gar verliert

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15
Q

Kausale Geschäfte

A

Kausale Geschäfte sind solche, bei denen der Rechtsgrund (die causa) der Zuwendung zum Inhalt des Geschäfts gehört

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16
Q

Abstrakte Geschäfte

A

Abstrakte Geschäfte sind solche, die vom Rechtsgrund der Zuwendung losgelöst sind

17
Q

Schutzbedürftiger Empfänger

A

Schutzbedürftig ist der Empfänger in seinem Vertrauen auf die ihm als WE erscheinende Handlung, wenn er bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt zu dem Auslegungsergebnis kommen durfte, dass es sich um eine WE handele.

18
Q

planwidrige Regelungslücke beim Vertrag

A

eine planwidrige und deshalb ausfüllungsbedürftige Regelungslücke liegt vor, wenn die Parteien (beim Vertrag) oder der Erklärende (beim einseitigen Rechtsgeschäft) einen bestimmten Umstand nicht oder in falscher Weise berücksichtigt haben