Vol 12.Menschenrechte Flashcards
(11 cards)
Humanitäres Völkerrecht
- „Kriegsrecht“ (ius in bello)
- Schützt Zivilisten und nicht (länger) an
Kampfhandlungen Beteiligte - Kriegsgefangenschaft, medizinische
Versorgung, Verhältnismäßigkeit etc.
→ Kooperationsanreiz mit „free-rider
problem“ (Gefangenendilemma)
→ Institutionalisierung und Überwachung:
Genfer Konventionen ab1864 & IKRK
Menschenrechte
- Individuelle Freiheits- und
Selbstbestimmungsrechte - Geltung jederzeit, Abweichung nur im
Notstand/Krieg - Regulierung der Beziehung zwischen
Staat und Menschen unter seiner Hoheit
→ Kein Kooperationsanreiz aus Perspektive
des RI (rein nationales Problem)
→ Keine Kooperation bis 1945
Das menschenrechtliche Politikprogramm der Vereinten Nationen
UN Charta:
* Art. 1 (3): [Die UN setzt sich das Ziel…] die Achtung vor den Menschenrechten
und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der
Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen
* Art. 55 (c): […fördern die Vereinten Nationen…] die allgemeine Achtung und
Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne
Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion.
→ Unspezifisch! ECOSOC → Menschenrechtskommission →
Ausarbeitung
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
* Resolution der UN-Generalversammlung 217A (III) 1948
* Rechtlich nicht bindend, aber Meilenstein → MR nicht länger rein „innere
Angelegenheit“
* 30 Artikel betreffend Rechte auf Leben und Freiheit, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit, Wahlrecht, Asyl u.v.m.
→ Deklaratorisch! ECOSOC, Menschenrechtskommission →
Ausarbeitung
Zivilpakt
- Internationaler Pakt über bürgerliche und
politische Rechte (IPBPR/ICCPR) →
völkerrechtlicher Vertrag - Verabschiedet 1966, in Kraft seit 1976
- Ratifiziert von 170 Staaten (2018)
- Rechte zum Schutz des Individuums vor
willkürlicher oder exzessiver
Herrschaftsausübung des Staates - Meinungs-, Versammlungs-, Bewegungs-,
Konfessionsfreiheit; Schutz vor Folter;
Recht auf rechtliches Gehör und faires
Verfahren…
Sozialpakt
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte
(IPWSKR/ICESCR) - Verabschiedet 1966, in Kraft seit 1976
- Ratifiziert von 167 Staaten (2018)
- Wirtschaftliche Rechte (Recht auf Arbeit,
Gewerkschaftsfreiheit, Streikrecht etc.) - Soziale Rechte (Schutz der Familie,
Mutterschutz, Recht auf Ernährung, Kleidung,
Wohnung etc.) - Kulturelle Rechte (Recht auf Bildung,
Teilnahme am kulturellen Leben, Schutz des
geistigen Eigentums etc.)
IOs und IO-Organe im Bereich Menschenrechtsschutz
1.Der UN-Menschenrechtsrat
(HRC)
Rahmendaten:
* Seit 2006
Nachfolgeorganisation der
Menschenrechtskommission
* Nebenorgan der UNGeneralversammlung
* 47 Mitglieder gewählt von GV
für drei Jahre nach
Regionalgruppen
* Sitz: Genf
Überwachungsmechanismen:
1. Universal Periodic Review (UPR): Untersuchung aller MS der
UN alle vier Jahre
* Selbstbericht von Staaten, Eingaben von IOs und NGOs
* Arbeitsgruppe des HRC verfasst Bewertung und
Empfehlungen
2. Spezialverfahren: HRC mandatiert Sonderberichterstatter für
spezifische Situationen in einzelnen Ländern oder bei
übergreifenden Themen
3. Beschwerdeverfahren: Einzelpersonen oder NGOs reichen
Beschwerden über massive und systematische MRVerletzungen ein
* Expertengremium prüft Beschwerde und leitet an HRCArbeitsgruppe weiter
* Ggf. Verurteilung des betr. Staates per Resolution
2.Vertragsorgane
Rahmendaten:
* Expertengremien mit 18
Mitgliedern
* Gewählt für 4 Jahre von
Staatenversammlung
* Handeln in eigener
Verantwortung (nicht
weisungsgebunden)
* Treffen drei Mal jährlich für
jeweils vier Wochen in Genf
Überwachungsmechanismen:
1. Staatenberichte: Alle Vertragsstaaten müssen regelmäßig
über Implementierung der Verträge berichten; Ausschüsse
prüfen und kommentieren öffentlich
2. Staatenbeschwerden: Ein Vertragsstaat macht ggü. einem
anderen geltend, dass die Regeln des Paktes nicht
eingehalten werden
* Voraussetzung: beiderseits explizite Anerkennung der
Zuständigkeit des Ausschusses
* Streitschlichtung und Abschluss ohne „Urteil“
3. Individualbeschwerden: Opfer von
Menschenrechtsverletzungen können den verantwortlichen
Staat beim Ausschuss „anzeigen“
* Voraussetzung: Staat hat Fakultativprotokoll
unterzeichnet und ratifiziert (IPBPR: 116; IPWSKR: 25)
* Ausschuss kann Verstoß feststellen und
Empfehlungen abgeben
Das Durchsetzungsproblem im internationalen Menschenrechtsschutz
- Hauptmittel: „Naming & Shaming“
- Staaten können nicht bzw. nur schwer zur Einhaltung von MR gezwungen werden
- Staaten schrecken oft vor „Kreuzvergeltung“ zurück (z.B. Handelssanktionen bei MRVerletzungen), weil sie eigene Kosten fürchten
➔ „Internationale Schutzverantwortung“ (Responsibility to Protect [R2P]) als ultima ratio - Humanitäre Interventionen zur Verhinderung/Beendigung schwerster
Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Koppelung der Bereiche „Menschenrechte“ und „Sicherheit“ im UN-System
Die Konstruktion moralischer Interdependenz
➢ Gräueltaten im Holocaust als „Urknall“
➢ Entwicklung eines Verständnisses von Universalität
von Menschenrechten → Rechte qua Menschsein,
unabhängig von Staatsbürgerschaft
➢ Zivilgesellschaftliche Akteure forcieren
Wahrnehmung von Menschenrechtsverletzungen in
einzelnen Staaten als Problem aller Staaten
➢ Interdependenz ist nicht funktional, sondern
moralisch
➢ Bis heute anhaltender, umstrittener Prozess
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Resolution der UN-Generalversammlung 217A (III) 1948
- Rechtlich nicht bindend, aber Meilenstein → MR nicht länger rein „innere
Angelegenheit“ - 30 Artikel betreffend Rechte auf Leben und Freiheit, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit, Wahlrecht, Asyl u.v.m.
Woran besteht international Bill on Human Rights
- Universal Declaration of human rights
2.International covenant on civil and political rights
3.International covenant on economic, social and cultural rights
Probleme und Kritik
- Umsetzungsproblematik: Menschrechtsschutz da am
stärksten/schwächsten, wo er am wenigsten/meisten gebraucht wird - Bock zum Gärtner? Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat &
Politisierung durch (regionale) Allianzen - IStGH zwischen All- und Ohnmacht: Kritik der USA, Kritik der AU
- Internationaler Menschenrechtsschutz als Projekt westlicher
Hegemonie? Universalität vs. Kulturrelativismus