Vorlesung 1 Flashcards
(13 cards)
Strafrecht Definition
-wird durch seine Sanktionen definiert (Strafsanktionen)
-Rechtsfolge wird angedroht
2 zentrale Strafsanktionen im StGB:
Freiheitsstrafe (§38)
Geldstrafe (§40)
aktives Personalitätsprinzip
Staat verfolgt die Taten, die seine Staatsangehörigen im Ausland begehen
(§5) deutsches Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts
für Taten nach §5
passives Personalitätsprinzip
Staat verfolgt die Straftaten im Ausland, die gegen seine Staatsangehörigen begangen wurden (§7 ABS. 1 stGB)
(Geld)Buße Definition
-Ordnungswidrigkeitenrecht
: umfasst missbilligte Verhaltensweisen
-Verhalten wird aber nicht als schwerwiegend beurteilt, so dass derjenige bestraft werden müsste
=keine Strafe sondern Geldbuße wird verhängt
(Geld)Strafe Definition
-bei schwerwiegenden gesetzwidrigen Handlungen
-begangenes Unrecht soll durch Zahlung von Geldsummen beglichen werden
- durch Geldstrafe soll auch für temporäre finanzielle Einschränkung des Täters gesorgt werden
auf welchem Prinzip beruht die Geldstrafe?
-Methode der negativen Spezialprävention
: Bestrafung des Täters gemeint, um diesen von der Begehung neuer Straftaten abzuhalten
Festsetzung der Geldstrafe:
Durch Tagessätze
-Je nach Einzelfall wird ein bestimmter Tagessatz bei der Geldstrafe angewendet
-bei Geldstrafe handelt es sich um ein Produkt aus Strafmaß(Anzahl der Tagessätze) und dem Tagesnettoeinkommen des Angeklagten
Höhe der Tagessätze
-§40 (Verhängung in Tagessätzen) geregelt
-soziale und finanzielle Lage des Täters wird berücksichtigt
-auch ob dieser Unterhaltsleistungen leisten muss
- bei Einkünften gilt, dass ein Tagessatz in der Regel 1/30 des monatlichen Einkommens des Angeklagten umfasst
- ganzer Betrag ergibt sich aus abschließender Multiplikation von Tagessatzzahl und Tagessatzhöhe
Ratenzahlung bei Geldstrafe
nach §42 stGB möglich
-nur wenn es dem Angeklagten nicht zumutbar ist, den Betrag sofort auszugleichen (finanzielle /persönliche Hintergründe )
-auch bei Überschuldung des Angeklagten
-Nachweis vor Gericht notwendig
-werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, können Richter die Option der Teilbetragszahlung zurückziehen
Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafe
-nach §43 StGB
-kann Geldstrafe nicht beglichen werden droht Ersatzfreiheitsstrafe
-1Tagessatz= 1 Tag Freiheitsstrafe
-Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 1 Tag
Fahrverbot bei Geldstrafe
-§44 StGB geregelt
- auch bei Straftaten ohne Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges kann Fahrverbot angedroht werden
!wenn diese Auswirkungen auf den Täter hat oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint
wann kann eine Geldstrafe verhängt werden?
-nur mittels Strafbefehl
-mittels vor Gericht beschlossenem Urteil
!Geldstrafe ist von zivilrechtlichen Bußgeldern oder Verwarnungsgeldern zu unterscheiden
- da diese nicht in Bereich des Strafrechts fallen und somit auch kein Urteil/Strafbefehl nötig ist, um sie durchzusetzen