Waffenrecht Flashcards

1
Q

§1 (2) Nr. 1 WaffG i.V.m Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. X WaffG

A

Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

§1 (2) Nr. 2 lit. a. WaffG i.V.m Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. X WaffG

A

Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind die Angriffs- und Abwehrfähigkeit eines Menschen durch einen Muskelkraft geführten Schlag herarzusetzen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

§1 (2) Nr. 2 lit. b. WaffG i.V.m Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. X WaffG

A

Ein tragbarer Gegenstand, welcher nicht dazu bestimmt ist, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

§1 (3) WaffG i.V.m Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG

A

Umgang mit einer Waffe in Form des Führens

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

§1 (3) WaffG i.V.m Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 2 WaffG

A

Umgang mit einer Waffe in Form des Besitzes

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Tatsächliche Gewalt

A

Unter der tatsächlichen Gewalt versteht man die rein faktische Möglichkeit, nach eigenem Willen über den Gegenstand zu verfügen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

§2 (3) WaffG

A

Gemäß diesem Paragrafen, ist der Umgang mit einer Waffe welche in Anlage 2 Abschnitt 1 aufgelistet ist, untersagt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

§2 (2) WaffG

A

Gemäß diesem Paragrafen, bedarf der Umgang mit Waffen in der Anlage 2 Abschnitt 2, einer Erlaubnis.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly