Wiener Wohnungslosenhilfe Flashcards

(17 cards)

1
Q

Von Wem und Wodurch wird die Wohnungslosenhilfe geregelt?

A

Von den Bundesländern durch das Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsgesetz

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2
Q

Wer setzt die Aufgaben der Wohnungslosenhilfe um?

A

Die Gemeinden, In Wien der FSW für Angebot, Qualität und Finanzierung. Für Delogierungsprävention und Wohnungssicherung die MA40

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3
Q

Was ist das Ziel aller Angebote der Wiener Wohnungslosenhilfe? (WWH)

A

Stabilisierung der Situation obdachloser und wohnungsloser Menschen durch die Verbesserung ihrer Wohnkompetenz und die Integration in eine bedarfsgerechte Wohnform

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4
Q

Welches Gesetz schafft die Grundlage für die Wiener Wohnungslosenhilfe?

A

das Wiener Sozialhilfegesetz

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5
Q

Was gehört zu den Hilfen zur Sicherung des Lebensbedarfs?

A

Sicherstellung bzw. Gewährung von Unterkunft

Nahrung

Kleidung

Beheizung etc.

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6
Q

Was besagt § 14 (1) des Wiener Sozialhilfegesetzes?

A

Die Gewährung von Unterkunft kann auch durch Aufnahme des Hilfesuchenden in ein Haus für Obdachlose erfolgen.

Der Hilfesuchende hat sich so zu verhalten dass die Aufrechterhaltung von der Ordnung in dem Haus durch sein Verhalten nicht gestört wird.

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7
Q

Was besagt § 14 (2) des Wiener Sozialhilfegesetzes?

A

Der Betrieb von Häusern für Obdachlose ist durch eine Hausordnung zu regeln

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8
Q

Was muss die Hausordnung in Wiener Obdachlosenunterkünften beinhalten?

A
  1. Bestimmungen über das Verhalten der Bewohner
  2. Bestimmungen über die Befugnisse der dort tätigen Personals
  3. sonstige erforderliche Bestimmungen
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9
Q

Was besagt § 14 (3) des Wiener Sozialhilfegesetzes?

A

Für die Benützung der vom nach § 34 zuständigen Sozialhilfeträger geführten Häuser für Obdachlose ist vom Magistrat durch Verordnung ein Benützungsentgelt festzusetzen.

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10
Q

Was besagt § 14 (4) des Wiener Sozialhilfegesetzes?

A

Liegen die Voraussetzungen für den Verbleib in dem Haus für Obdachlose nicht mehr vor, so ist die Unterkunftsgewährung zu widerrufen und erforderlichenfalls zu verfügen, dass der Bewohner das Haus verlässt. Dies gilt insbesondere für den Fall dass der Bewohner wiederholt gegen die Hausordnung verstößt.

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11
Q

Was ist in § 34 Absatz 3 Geregelt?

A

Dass der FSW als Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die Gewährung von Unterkunft in einem Haus für Obdachlose fungiert.

Dafür gibt es das Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe (bzWO) wo Förderungen beantragt werden können.

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12
Q

Wie ist der Ablauf für Subjektförderungen?

A
  1. Antrag auf Förderung von Leistungen beim bzWo
  2. Begutachtung in Form eines Beratungs- und Anamnesegespräches (Personaldokumente, Einkommensnachweise, Aufenthaltsstatus sind mitzunehmen.)
  3. bzWo entscheidet unter Berücksichtigung der Wünsche der Wohnungslose über Gewährung, Art und Dauer der Förderung
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13
Q

Welche Voraussetzungen gelten für die Gewährung einer Förderung in der Subjekthilfe?

A

Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit

Vorliegen einer sozialen Notlage

Unterstützungsbedarf

Bereitschaft die eigene Lebenssituation verändern zu wollen und Unterstützung anzunehmen

Bereitschaft zur Mitwirkung

Einkommen zumindest in Höhe der Mindeststandards der WMS aber bis zu einer Maximalhöhe (bei Einzelpersonen z.B. 1.160€)

kein Vermögen

Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung im Sinne des Wiener Sozialhilfegesetzes

Lebensmittelpunkt vor Obdach. bzw. Wohnungslosigkeit in Wien. (Meldestatus)

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14
Q

Wer Entscheidet über den Antrag auf Förderung? Und was wird dabei berücksichtigt?

A

Der FSW nach Prüfung aller Voraussetzungen auf Grundlage einer fachlichen Beurteilung.

Eigenart und Ursache der Notlage, bio-psycho-soziale Aspekte der Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit, der Grad der Exklusion und sonstige persönliche Verhältnisse werden berücksichtigt

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15
Q

Wer bekommt Förderungen vom FSW?

A

Nur Einrichtungen die eine Anerkennung erhalten haben bekommen Klient*innen vom FSW zugeordnet und Fördergelder ausbezahlt.

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16
Q

Was ist nötig um vom FSW anerkannt zu werden?

A

Ein inhaltliches Konzept nach festgelegten Kriterien

Unterlagen über die Organisationsstruktur

personelle Ausstattung des Trägers (Rechtsform, Personalplan, Qualifikation der Mitarbeiter)

finanzielle Leistungsfähigkeit

17
Q

Wozu verpflichten sich Einrichtungen mit Erhalt der Anerkennung des FSW?

A

Durchführung von Maßnahmen des Qualitätsmanagements

Fortbildung des Personals

Duldung von und Mitwirkung an Maßnahmen des FSW, die der Beobachtung und Beurteilung der anerkannten Leistungsqualität dienen (z.B Audits)