ZPO AT Flashcards
(42 cards)
Mindest-SW für HGer? Wo findet sich diese Bestimmung?
- Vor dem HGer ist NUR das ordentliche Verfahren möglich
- Mindest-SW für ordentliches Verfahren: 30’001
Was ist eine Prozessstandschaft?
Prozessstandschaft =
- fremden Prozess
- in eigenem Namen führen
- “Zession des Prozesses”
VSS + Beispiele für eine Prozessstandschaft?
- NUR v.G.w.
- insb. nehmen sorgeberechtigte Eltern die Rechte ihrer Kinder in eigenem Namen wahr
- Willensvollstrecker für die Erbengemeinschaft
- Abtretungsgläubiger, SchKG 260
Sind die Aktiv- und die Passivlegitimation Fragen der Prozess-VSS iSv ZPO 59?
Nein!
-> falls NICHT gegeben, Entscheid in der Sache (KEIN Nichteintretensentscheid)
Ist die Frage der Prozessstandschaft eine Prozess-VSS oder eine Frage der Aktiv- bzw. Passivlegitimation?
- Prozess-VSS (BGer)
-> bei Nichtvorliegen Nichteintretensentscheid!
Aufgrund welcher Norm können Erben in den Prozess eintreten?
ZPO 83 IV S.2: gesetzlicher Parteiwechsel
-> gilt auch für andere Rechtsnachfolgen v.G.w., insb. FusG
Welche Folgen hat es, wenn der Kläger oder der Beklagte den Streitgegenstand während des Prozesses veräussert?
ZPO 83 I: Parteiwechsel wegen Veräusserung durch
- Kläger: Erwerber kann als Prozessstandschafter fortführen
- Beklagter: Herausgabe- wandelt sich in Schadenersatzpflicht
Wo ist der Gerichtsstand bei einer Streitgenossenschaft auf der Passiv-, wo auf der Aktivseite?
- ZPO 15 I: Streitgenossenschaft als passivlegitimierte: an jedem Gericht, das für eines der Streitgenossen zuständig ist
- ZPO 15 II, Streitgenossenschaft als aktivlegitimierte: an jedem Gericht, das für den Beklagten zuständig ist
VSS negative Leistungsklage?
- p.m. negative Leistungsklage = Klage auf Dulden oder Unterlassen
- Prozess-VSS iSv ZPO 59
- insb. lit.a: Rechtsschutzinteresse, vorliegend = Gefährdung von Rechten ernsthaft zu befürchten
- = insb. wenn GGP Unrechtmässigkeit ihres Handelns NICHT einsieht
-> zB A verbrennt Gartenabfälle auf Grdstck/ Nachbarfassade wird geschädigt/ A sagt, er werde weiterhin auf seinem Grdstck tun, was er will
-> negative Leistungsklage zulässig
Was ist speziell beim Rechtsschutzinteresse einer negativen Leistungsklage?
- p.m. Rechtsschutzinteresse negative Leistungsklage = Gefährdung von Rechten ernsthaft zu befürchten
- = doppelrelevante Tatsche, d.h.
-> Eintretens-VSS
-> materielle Begründetheit
VSS Widerklage?
- ZPO 224 I: Gleiche Verfahrensart (p.m. SW 30k oder nicht)
- ZPO 225: Einreichen spätestens mit Klageantwort
- Gleiche örtliche Zuständigkeit
- ZPO 14 I: gleicher Ort möglich bei sachlichem ZH
Wann kann vom Erfordernis der gleichen Verfahrensart für die Widerklage abgewichen werden?
BGer:
- Hauptklage = echte Teilklage mit SW 30k
- Widerklage = negative Feststellungsklage, dass Betrag über 30k NICHT geschuldet sei
VSS Feststellungsklage?
ZPO 88: Feststellungsklage
- Unsicherheit für Partei
- Fortsetzung der Unsicherheit unzumutbar
- Subsidiarität, insb. Leistungs- oder Gestaltungsklage NICHT möglich
Welche Feststellungsklage gibt es im SchKG und wann ist das Rechtsschutzinteresse gegeben?
- SchKG 85a: Feststellung des Nicht-Bestands einer Forderung
- Interesse = automatisch ab Inbetreibungsetzung der Forderung
Ablauf einer Stufenklage?
Stufenklage = unbezifferte Forderungsklage
- Editionsbegehren
-> Anspruch auf Auskunft kraft Gesetz oder Vertrag - ggf. Vollstreckung Editions-(teil-)urteil
- zweites (Haupt-)Verfahren auf Leistung
VSS unbezifferte Forderungsklage?
ZPO 85:
- Bezifferung unmöglich oder unzumutbar
- Mindeststreitwert angeben
Rechtsbegehren Stufenklage?
- Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger gestützt auf OR 418k Auskunft über die aufgrund der Vermittlungsbemühungen des Klägers abgeschlossenen Versicherungsverträge zu erteilen.
- Die Beklagte sei weiter zu verpflichten, dem Kläger einen Betrag von mind. CHF 35k an ausstehenden Provisionen zu bezahlen, unter Vorbehalt des Nachklagerechts nach Vorliegen der von der Beklagten zu liefernden Auskünfte und Abrechnungen.
Was ist eine vermögensrechtliche Streitigkeit?
= eigentliches Ziel ist eine Geldforderung
- ≠ Scheidung (auch wenn mit Unterhalt verbunden)
Wie hoch ist der SW: “A sei zur Zahlung von 20k nebst 5% Zins ab dem 1.1.25 zu verpflichten.”
- 20k
- ZPO 91 I: Zinsen werden nicht aufgeschlagen
A klagt gg B auf Bezahlung von 20k aus Kaufvertrag. B erhebt Widerklage auf Bezahlung von 30k aus unerlaubter Handlung. Wie hoch ist der SW?
- ZPO 94 I: grds. gilt nur der höhere Wert, also 30k
- ZPO 94 II: ABER zwecks Bestimmung Prozesskosten Addition, wenn sich die Ansprüche nicht gegenseitig ausschliessen -> i.c. 50k
Wann ist das HGer zuständig?
- Handelsrechtliche Streitigkeiten iSv ZPO 6
- EG-ZPO 11 I: Angelegenheiten nach ZPO 5 I
– lit.a: geistiges Eigentum
– lit.b: Kartellrecht
– lit.c: Gebrauch einer Firma
– lit.d: UWG bei SW > 30k ODER Bund klagt
– lit.h: KAG, FinfraG, Finanzinstitutsgesetz
Die M AG ist Mieterin eines Geschäftsraums. Vermieter ist die Immobilienverwaltung eines institutionellen Anlegers. Der Mietzins beträgt 3000 pro Monat.
Die M AG klagt auf Erstreckung des Mietverhältnisses auf 11 Monate. Wer ist zuständig?
- die Immobilienverwaltung ist mutmasslich im HReg eingetragen. Ebenso die AG.
- der SW beträgt 33k. Die Beschwerde ans BGer steht offen.
- die geschäftliche Tätigkeit beider Parteien ist betroffen.
- ergo liegt eine handelsrechtliche Streitigkeit iSv ZPO 6 II vor.
- ABER gem. ZPO 243 II lit. c und III ist das vereinfachte Verfahren ungeachtet des SW anwendbar -> deshalb Kreisgericht
Ist das HGer für Mieterausweisungen zuständig?
- p.m. Mieterausweisung = idR Rechtsschutz in klaren Fällen = Summarverfahren
- bei Vorliegen der übrigen VSS von ZPO 6 II, ist das HGer für die Ausweisung zuständig
Streitwert Mieterausweisung OHNE und MIT vorfrageweiser Kündigungsanfechtung?
- NUR Ausweisung: Miete während der Dauer des Summarverfahrens, idR 6 Monatsmieten
- MIT Überprüfung Kündigung: Mietzinsen bis Ende Sperrfrist nach erfolgreicher Anfechtung / bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin, idR 3 Jahresmieten