Zwangsvollstreckungsrecht Flashcards
(27 cards)
Was ist der Zweck der Zwangsvollstreckung?
Durchsetzung eines titulierten Anspruchs mit staatlicher Gewalt
Ziel des Zwangsvollstreckungsrechts
Das Zwangsvollstreckungsrecht soll dem Gläubiger ermöglichen, einen rechtskräftigen Anspruch gegen einen Schuldner zwangsweise durchzusetzen, z. B. durch Pfändung oder Versteigerung.
Was ist ein Vollstreckungstitel?
Urkunde, aus der sich ein Anspruch ergibt, z. B. gerichtliches Urteil, Vollstreckungsbescheid, Vergleich, notarielle Urkunde (§ 794 ZPO) etc.
Schema: Welche Voraussetzungen hat die Zwangsvollstreckung?
- Vollstreckungstitel, § 704 ZPO
-> zB Urteil, Vollstreckungsbescheid, Vergleich - Vollstreckungsklausel, §§ 724 ff. ZPO
-> “Vollstreckbare Ausfertigung”, ggf. Titelumschreibung (§§ 727 ff. ZPO) - Zustellung des Titels an den Schuldner (§ 750 Abs. 1 ZPO)
-> vor Beginn der Maßnahme - Kein Vollstreckungsverbot
(zB § 775 ZPO, Insolvenzverfahren)
Was ist die Vollstreckungsklausel (§ 725 ZPO)?
Vermerk auf dem Titel, der die Zwangsvollstreckung erlaubt (“Klauselerteilung”)
Wann ist eine Klausel unzulässig?
Wenn Titel nicht vollstreckbar oder Voraussetzungen fehlen (§ 725 ff. ZPO)
Was prüft das Vollstreckungsgericht?
Formelle Voraussetzungen, keine materielle Rechtskraftprüfung (§§ 802a ff. ZPO)
Welche Arten der Zwangsvollstreckung gibt es?
- Vollstreckung gegen Geldforderungen
- Mobiliarvollstreckung
- Immobiliarvollstreckung
- Forderungspfändung/ Forderungsvollstreckung - Vollstreckung wegen anderer Ansprüche
- Herausgabeansprüche (§§ 883 ff. ZPO)
-> Gerichtsvollzieher holt zb die Sache ab
- Handlungs- und Unterlassungsansprüche (§§ 887 - 890 ZPO)
-> Zwangsgeld, Zwangshaft oder Ersatzvornahme
Was ist die Mobiliarvollstreckung?
Pfändung von beweglichen Sachen durch Gerichtsvollzieher (§§ 808 ff. ZPO)
Was ist die Forderungspfändung?
Pfändung von Geldforderungen, z. B. Gehalt, durch PfÜB (§§ 828 ff. ZPO)
Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)?
Gerichtlicher Beschluss zur Pfändung und Überweisung einer Forderung (§ 829 ZPO)
Welche Rechtsbehelfe gibt es gegen Vollstreckungsmaßnahmen?
- Erinnerung (§ 766 ZPO)
-> Gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers - Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)
-> Schuldner wendet Einwendungen gegen Anspruch selbst ein (zB Erfüllung) - Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)
-> Drittperson macht geltend, dass Sache ihm gehört - Sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO)
-> gegen gerichtliche Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren - Einziehungsklage (§ 805 ZPO)
-> Schuldner streitet mit Drittem um gepfändete Forderung
Was prüft die Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO)?
Materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch
Was prüft die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)?
Rechte Dritter an dem gepfändeten Gegenstand
Was ist die Bedeutung der Zustellung des Titels?
Zwingende Voraussetzung für Zwangsvollstreckung (§ 750 Abs. 1 ZPO)
Was bedeutet ‘vorläufig vollstreckbar’?
Vollstreckung ist erlaubt trotz nicht rechtskräftigem Urteil (§§ 708 ff. ZPO)
Schema: Voraussetzungen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB)
- Antrag auf Erlass des PfÜB (§ 828 ZPO)
- Inhalt: Forderung, Schuldner, Drittschuldner
2. Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung)
3. Bestimmtheit der Forderung (§ 829 Abs. 1 ZPO)
4. Zuständigkeit: Vollstreckungsgericht (§ 828 Abs. 2 ZPO)
- Inhalt: Forderung, Schuldner, Drittschuldner
Schema: Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)
- Zulässigkeit
- Statthaftigkeit bei Beeinträchtigung eines Dritten durch Vollstreckung
- Zuständigkeit: Vollstreckungsgericht (§ 771 Abs. 1 ZPO)
- Parteien: Kläger = Dritter, Beklagter = Gläubiger
- Rechtsschutzbedürfnis (Vollstreckung droht oder läuft)
- Begründetheit
* Dritter hat ein eigenes die Verstrickung hinderndes Recht
→ Z. B. Eigentum (§ 985 BGB), Sicherungseigentum, Nießbrauch
* Anspruch ist durch Vollstreckung beeinträchtigt
Schema: Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)
- Zulässigkeit
- Statthaftigkeit: Schuldner wehrt sich gegen titulierte Forderung
- Parteien: Kläger = Schuldner, Beklagter = Gläubiger
- Zuständigkeit: Gericht des ersten Rechtszugs (§ 802 ZPO analog)
2. Begründetheit - Anspruch des Gläubigers ist nach Titelerlass erloschen (z. B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Vergleich etc.)
🛑 Kein Einwand möglich, der vor Titelerlass hätte geltend gemacht werden können!
Schema: Erinnerung (§ 766 ZPO)
- Zulässigkeit
- Statthaft bei formwidriger/m rechtswidriger Vollstreckungshandlung
- Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht
- Kein anderes Rechtsmittel gegeben
- Form: schriftlich oder zu Protokoll
2. Begründetheit - Maßnahme war nicht gesetzmäßig oder fehlerhaft
- Z. B. fehlende Voraussetzungen, falscher PfÜB, Zuständigkeitsmängel
Schema: Sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO)
- Zulässigkeit
- Statthaftigkeit: gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts
- Frist: 2 Wochen
- Form: schriftlich
2. Begründetheit - Entscheidung war rechtswidrig / nicht vertretbar
Schema: Einziehungsklage (§ 805 ZPO)
- Zulässigkeit
- Gläubiger will gepfändete Forderung einziehen
- Drittschuldner verweigert Zahlung zugunsten des Gläubigers
- Dritter beansprucht die Forderung selbst
2. Begründetheit - Gläubiger hat Anspruch auf Zahlung vom Drittschuldner
- Kein vorrangiger Anspruch eines Dritten
Schema: Zwangsvollstreckung wegen Herausgabe (§ 883 ZPO)
- Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
- Titel auf Herausgabe/Leistung
- Herausgabe durch Gerichtsvollzieher
- Wenn verweigert → § 885 (Wegnahme der Sache)
Schema: Zwangsvollstreckung wegen Handlungen / Unterlassungen (§§ 887–890 ZPO)
A) Vertretbare Handlung (§ 887 ZPO)
→ Z. B. Übergabe von Unterlagen, Reparatur
1. Schuldner kommt Pflicht nicht nach
2. Vertretbarkeit der Handlung
3. Antrag beim Vollstreckungsgericht
4. Gericht genehmigt Ersatzvornahme auf Kosten des Schuldners