§10 Die Ehescheidung I - IV Flashcards

1
Q

Scheidungsgründe

Aufzählen!

A

Scheidung auf gemeinsames Begehren
111 112

Scheidung auf Klage eines Ehegatten
2 Jahre Trennungsfrist 114
Scheidung wegen Unzumutbarkeit 115

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2
Q

Scheidung auf gemeinsames Begehren

A

Grund ist der ernsthafte, d.h. wohlüberlegte und nicht mangelbehaftete gemeinsame Scheidungswille.

Nur Ernsthaftigkeit ist zu prüfen durch Gericht!
Nicht die Motive oder ein Verschulden.

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3
Q

zweijähriges Getrenntleben

A

Fiktion der unheilbaren Zerüttung nach zwei Jahren

ZP der Frist:
Gatte gibt eheliches Zusammenleben willentlich auf.
Keine körperliche, geistig-seelische, wirschaftliche Lebensgemeinschaft mehr.
Faktische Trennung genügt. Keine 175 ff nötig.

Kurze Wiederaufnahme stoppt Frist nicht.

2 Jahre bei Eintritt der Rechtshängigkeit=Klageerhebung
62 ivm 274 ZPO

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4
Q

Scheidungsgrund

Unzumutbarkeit

A

Fortsetzung während zwei Jahren unzumutbar.
“selisch begründete Unzumutbarkei der rechtlichen Verbindung”

schwerwiegende Gründe: objektiv und zuerechenbar
Kein Selbstverschulden; Strenger Massstab.

  • Schwerste Körperliche Attackern
  • Psychische Kranktheit
  • Belästigung und Verfolgung
  • Gesamtbild verschiedener Umstände
  • Schwere strafrechtliche Vorwürfe
  • Täuschung über wahre Eheabsichten
  • Kurze Dauer
  • Neue Familie
  • Doppelleben / Im-Stich lassen
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5
Q

Persönliche Wirkungen der Ehescheidung

A

Scheidungsurteil = Gestaltungsurteil = ex nunc

Zivilstand: geschieden, nicht ledig

Verwandschaft: Schwägerschaft bleibt bestehen 21 II

Name: Ehegatte der geändert hat, behält. 119

Kantons- und Gemeindebürgerrecht nicht berührt.

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6
Q

Wirtschaftliche Nebenfolgen

Güterrechtliche Auseinandersetzung

A

> allgemeine Regeln des Güterrechts
mit evtl. besonderes bei Scheidung 120
217: Ehevertrag zum Vorschlag muss Scheidung einbeziehen!

Gütergemeinschaft: siehe 242

Ausseinandersetzung gerichtlich zu genehmigen 279 ZPO

Wahl der vertraglichen Güterstand ist verbindlich!

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7
Q

Wirtschaftliche Nebenfolgen

Wohnung der Familie

A

121, Familienwohnung i.s.v. 169

Übertragung Mietvertrag oder Wohnrecht
Bei wichtigem Grund = gerichtliches Ermessen
Interessenabwägung, Bedürfnisse
auch subjektiv: Affektionsinteresse

Bedürfnisse der Kinder
Berufsausübung
Besondere Einrichtung (für Behinderung zB)
auch: Zumutbarkeit für den Belasteten

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8
Q

Wirtschaftliche Nebenfolgen

Wohnung der Familie

Modalitäten

A

Mietwohnung: Keine Zustimmung des Vermieters
Gestaltungsurteil
Anderer Ehegatte haftet solidarisch mit Rückgriff!

Wohnrecht: Befristen!
ggf. Hypothek (geht Wohnrecht vor)

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9
Q

Wirtschaftliche Nebenfolgen

Berufliche Vorsorge

A
  1. Säule: AHV/IV
    Wie während der Ehe bezahlten Beträge werden geteilt und hälftig beiden Ehegatten angerechnet
    Beitragssplitting

2. Säule: Berufliche Vorsorge
Die während der Ehe akkumulierte Austrittsleistung nach FGZ
wird nach der Scheidung gleichmässig aufgeteilt

  1. Säule: freiwillige Vorsorge
    > Güterrecht!
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