§10 - Die Ehescheidung: Nachehelicher Unterhalt Flashcards

1
Q

Ausgangslage

A

Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft

Ehepaar hat die Folgen ihrer gewählten
Aufgabenteilung gemeinsam zu tragen.

andererseits:
Clean-break-Grundsatz
Unterhalt kann nur verlangen, wer selbst nicht für seinen geb-ührenden Unterhalt in zumutbarer Weise aufzukommen kann.

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2
Q

Gründe für Unterhaltsbedarf

A

verschiedene wirtschaftliche Nachteile im Unterhaltsbereich

Aufgabenteilungsunterhalt
Betreuungsunterhalt = Als Kindesunterhalt neu direkt an Kind
Solidargemeinschaftsunterhalt (Alter, Krankheit)
Aufbesserungsunterhalt (Vertrauen in Lebensstandard)
Vorsorgeunterhalt
Kettenunterhalt

= Gedanke des Vertrauensschutzes

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3
Q

Prüfungsschema

A

ob und wenn, wie viel und wie lange?

1.) Massgebende Lebensverhältnisse
Lebensprägend oder nicht?
In welchem unterhaltsrelevantem Zusammenhang?

2.) Zumutbare Eigenversorgung mit Blick auf den neuen,
nachehelichen Bedarf? Vergleich zum anderen Gatten?

3.) Grenzen der Leisungsfähigkeit?
Existenzminimum?

4.) Aussschlussgrund? 125 III

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4
Q

Lebensprägung

A

ja: Vertrauen und Anspruch auf eheliche Lebenshaltung auch nach Scheidung. Scheidungsschaden “pos. Interesse”

Weiterhin zu betreuende Kinder
lange Ehedauer
wenn kurz: Entwurzelung aus Kulturkreis?
Rollenverteilung hat unwiderbringlich Erwerb geschadet

Nein: Kein Vertrauen: Am vorehelichen Stand anknüpfen

nur ehebedinget Nachteil auszugleichen; Eheschaden
“neg. Interesse”

Kurz und Kinderlos; weniger als 5-10
Kinder, aber kaum eigene Betreuung
Altersehe von kurzer Dauer

Vermutung <5: nein, 5-10: Umstände, >10: ja
Vorbeziehung nicht anrechnen! evtl. aus Billigkeit

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5
Q

Die Höhe des Unterhalts

Der nacheheliche Bedarf

A

Ausgangspunkt: gebührender Unterhalt nach 163 (Zielgrösse)

Trennungsunterhalt nicht gleich Obergrenze ScheidungsU!
Bei langer (\>8) Trennungszeit: kein Vertrauen mehr auf Ehe-Standard

Oft Mehraufwand wegen zwei Haushalten
Fixkosten und Dienstleistungen

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6
Q

Die Höhe des Unterhalts

Leistungsfähigkeit

A

=Eigenversorgungskapazität

veränderter Bedarf durch Eigenleistung zu decken
Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit

Unterhalt nur geschuldet, wenn es dem Ehegatten nicht zuzumuten ist, dafür zu sorgen.

Mögliche Eigenversorgung kann abhängig sein von:
Resultat GüterrRAus. (Vermögensertrag, nicht -verzehr!)
Anwartschaften / Altersvorsorge
Einkommen

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7
Q

Die Höhe des Unterhalts

tatsächliches und hypothetisches Einkommen

A

Gericht kann neuen Job nicht aufzwingen
> hypothetisches (zumutbares + mögliches) Einkommen

Kriterien zur Beurteilung 125 II:
Betreuungspflichten für minderjährige Kinder
> Schulstufenmodell als neuste Rspr

lange Ehe + klassische Rollenverteilung
Altersgrenze von 45/50 unzumutbar
Allein oder Zuverdienerehe?

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8
Q

Berechnungsmethoden

A

abstrakte Methode:
Nach Quoten: Ehefrau 1/3 des Einkommen des Mannes
einfach, aber willkürlich

konrete Methoden:
Bedarfs- und Einkommensermittlung
Pauschalisierungen und individueller Eigenbedarf

Praxis: Konkrete Methoden
Abstrakte zur Kontrolle bei durschn. Verhältnissen

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9
Q

Konkrete Berechnung

Ausgangslage

A

Eigenversorgung ausgeschöpft;
immer noch Deckungslücke zum ehelichen Lebensstandard

oder bei nicht-prägend:
Deckungslücke zum vorehelichen Lebensstandard

Ob die Lücke durch Unterhalt zu füllen ist, entscheidet sich auf Grund von: Lebensprägung, Grund der Unterhaltsverpflichtung, Leistungsfähigkeit

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10
Q

Konkrete Berechnung

Drei Fallgruppen

A

Ausreichende Mittel
Ermöglichen keine Sparquote, aber Fortführung des Ehestandards oder für beide noch über Existenzminimum liegenden Standard.

Knappe wirtschaftliche Verhältnisse
Können FamR. Existenzminima beider Parteien nicht decken.

Sehr gute wirtschaftliche Verhältnisse
Lassen selbst nach der Auflösung eine Sparquote zu

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11
Q

Konkrete Berechnung

Ausreichende Mittel

A

Methode der familienrechtlichen Existenzminimum- oder Grundbedarfsberechnung mit allfälliger Überschussverteilung = zweistufig

  • *Bedarf = famR. Existenzminimum berechnen:**
    1. BetreibungsR. Minimum 93 SchKG: Grundlbetrag + Zuschl.
    2. +FamR. Grundbedarf

Eigenversorgungskapazität

Berechnung des Überschusses / Fehlbetrags
Überschuss wird verteilt bis zum Ehestandard
Fehlbetrag wird nicht geteilt (Schutz durch ExMinimum)

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12
Q

Konkrete Berechnug

Knappe wirtschaftliche Verhältnisse

aka Mangellage

A

Schuldner hat nur zu leisten, als ihm das eigene familienrechtliche Existenzminmum bleibt.

FamR. ExMin. = erweiterter Notbedarf

Evtl. später Anpassung durch 129 III

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13
Q

Konkrete Berechnung

Sehr gute wirtschaftliche Verhältnisse

A

Sparquote zur Finanzierung der Zwei-Haushalte-Mehrbelastung aufzuwenden.

Konkret berechnen, was zur Fortführung des Ehestandards nurwendig ist = 1-stufige Berechnung

Bleibt noch was übrig, darf NICHT hälftig geteilt werden.

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14
Q

Dauer und Form des Beitrags

Zukünftige Entwicklungen?

A

Dauer: Solange Deckungslücke vorhanden.
i.d.R. bis Rentenalter

Werkzeuge: Bedingungen / Indexierung 128

Modalität: idR Rente 126 I, Ausn. Kapitalabfindung 126 II

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15
Q

Kürzung infolge Rechtsmissbrauchs

A

125 III
venire contra factum proprium

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16
Q

Erlöschen und nachträgliche Abänderung

A

von Gesetzes wegen
Tod 130 I = unvererbar
Wiederverheiratung mit Vorbehalt 130 II
qual. Konkubinat: evtl. sistierung, kein Erlöschen.
Abschluss Ausbildung: Unterhalt an Kind erlöscht 277 II

Durch Vereinbarung
Bedingungen / Indexierung / Termine

Durch Gericht
Veränderung bei Schuldner oder Gläubiger
unvorhersehbar, erheblich und von Dauer