Rechtsmittelrecht Flashcards

1
Q

Was sind die vier Rechtmittel des Zivilprozessrechts?

A
  1. Die Berufung
  2. Die Revision
  3. Die Beschwerde
  4. Die Rechtsbeschwerde
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2
Q

Was sind die zwei Kennzeichen für ein Rechtsmittel?

A
  1. Devolutiveffekt: Die nächste Instanz befindet über die angefochtene Entscheidung
  2. Suspensiveffekt: Eintritt der formellen Rechtskraft wird durch die Einlegung des Rechtsmittels hinausgeschoben (§ 705 S. 2 ZPO)
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3
Q

Wo sind die Vorschriften zu den Rechtsmitteln geregelt?

A

Im 3. Buch der ZPO: §§ 511 ff. ZPO

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4
Q

Obersatz für die Berufung

A

Die zulässige Berufung ist begründet, wenn die angefochtene Entscheidung (tatsächlich oder rechtlich) unrichtig ist (Fragen der Zulässigkeit der ersten Instanz sind Fragen der Begründetheit in der Rechtsmittelinstanz).
Umfang der Prüfung in tatsächlicher Hinsicht:
Eine neue oder wiederholte Beweisaufnahme findet statt, wenn Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen bestehen; es besteht also eine weitgehende Bindung des Berufungsgerichts an die in erster Instanz festgestellten Tatsachen (§ 529 I Nr. 1 ZPO).
Neue Tatsachen können nur in engen Grenzen vorgetragen werden, §§ 531, 529 I Nr. 2 ZPO

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5
Q

Was ist im Rahmen des Rechtsschutzbedürfnisses eines Rechtsmittels zu prüfen?

A

Der Kläger muss beschwert sein, der rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung für ihn also rechtlich nachteilig sein (materielle Beschwer). Ausreichend ist aber schon, wenn die Entscheidung von seinem Antrag abweicht (formelle Beschwer).

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