Größere Schadensereignisse, Katastrophen Flashcards

PDV 100 Thema 4.17 S. 196-210

1
Q

größeres Schadensereignis Defi.

A

eine unmittelbare Gefährdung für Leben oder körperliche UV von zahlreichen Menschen,
lebensnotwendiger Unterkunft oder erheblicher Sachwerte und kann
mit FEM allein nicht bewältigt werden

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2
Q

Katastrophe Defi.

A

wird durch die Katastrophenschutzbehörde bei einem größeren Schadensereignis festgestellt

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3
Q

Beispiele Großschadensereignisse (6)

A
  • Brände aller Art,
  • Gefahr des Austretens von Gasen,
  • durch Elektrizität,
  • umweltbelastende Schadstoffe,
  • Fundmunition,
  • schwerwiegende Unfälle im ÖVR und Schienen
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4
Q

Zuständigkeit der Polizei

A

subsidiär = Polizei trifft die unaufschiebbar notwendigen Maßnahmen und unterstützt die zuständigen Behörden und Fachdienste

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5
Q

Nahtstellenprobleme zwischen Polizei, Fachdiensten und originär zuständigen Behörden

A

durch abgestimmte Regelungen, enge Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung so gering wie gering halten

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6
Q

Wirkung auf die Bevölkerung

A

irrational erscheinende Reaktionen, schwierige Verhaltensweisen bis hin zur Handlungsunfähigkeit

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7
Q

TAZ (8)

A
  • anlassbezogene Erkenntnisse
  • Abwehr von Gefahren für Leib und Leben für die Bevölkerung und alle eingesetzten Kräfte
  • Gewährleistung eines beweissicheren Strafverfahrens, Ursachenermittlung
  • Verhinderung der Schadensausweitung (FW),
  • Ansprüche Dritter gewährleisten,
  • Gewährleistung eines ungestörten Einsatz durch die Fachdienste und die originär zuständigen Behörden,
  • Anfahrtswege freihalten
  • Verunsicherung der Bevölkerung verringern
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8
Q

Einsatzgrundsätze (11)

A
  • Maßnahmen unter der Annahme des maximalen Schadenbildes abstimmen,
  • unverzüglich eine BAO einrichten,
  • LF 450 bei chemischen etc. Stoffen, - LF 371 Pkt. 6 besondere Anlässe beachten
  • MN der Gefahrenabwehr haben Vorrang,
  • Rettung von Menschenleben höchste Priorität,
  • Rettung vor Bergen (Leben vor Tod),
  • Verfügbarkeit der Kräfte vor Eignung,
  • Gleichzeitigkeit von Maßnahmen (TAMs),
  • Abstimmung mit Fachdiensten,
  • Maßnahmen von innen nach außen (erst um den Gefahrenpunkt und dann das Objekt),
  • abschätzen wie weit die Gefahr sich auf umliegende Objekte ausbreiten könnte
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9
Q

vorbereitende Maßnahmen

A

Umfang richtet sich nach Wahrscheinlichkeit des Schadens, Erfahrungen aus bisherigen Einsätzen auswerten, Einsatzakte erstellen, verschiedene Konzeptionen erarbeiten für Räumung, Absperrung, Verkehrsmaßnahmen, Warnung, Versorgung etc., Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Fachdiensten, Vorkehrungen treffen für Informationsfluss nach außen, hohes Hinweis und Asservatenaufkommen, Sammelstellen einrichten, Kräfteplanung

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10
Q

TAM (11)

Warnung Defi

A

Aufklärung =
- Schadensursache und Ausmaß
- weitere Ausbreitung des Schadens (Ausfall kritischer Infrastrukturen)
- gefährdete Personen und Objekte
- Auswirkungen auf die Bevölkerung
- Wetter
- Verkehrsaufklärung zur Bestimmung von Art, Umfang und Radius

Sicherung / Eigensicherung

Dokumentation

innere und äußere Absperrung =
- TO sichern, unkontrollierten Personenverkehr unterbinden

Kontrolle = Befragungen

Verkehrsmaßnahmen =
- Aktionsräume für Einsatzkräfte und Fachdienste schaffen (Sperrkreis),
- verkehrsverdünnte oder verkehrsfreie Zonen schaffen

Räumung =
- in Abstimmung mit den zuständigen Behörden,
- Bevölkerung warnen =
Hinweis auf drohende Gefahren möglichst verbunden mit Verhaltensempfehlungen und Verhaltensanweisungen
- Evakuierung
- Platzverweis

Durchsuchung / Absuche =
- originär zuständige Behörden und Fachdienste beim Retten und Bergen unterstützen

Beweissicherung =
- insbesondere Sicherungsangriff,
- Erkenntnisse über Ursache und Ereignisablauf,
- IDF und Vernehmung vor Ort
- Sicherstellungen,

  • Festnahme / Ingewahrsamnahme
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11
Q

TOM (9)

A
  • originär zuständige Behörden und Fachdienste informieren,
  • weitere FEM, Kräfte (KDD, KT) und Spezialkräfte (USBV) anfordern,
  • Kräftesammelstelle,
  • Anfahrtsziel sowie Anmarsch und Abmarschwege festlegen,
  • Anfahrt und Abfahrt koordinieren,
  • nur lagebezogene Informationen über Funk durchgeben,
  • ärztliche und med. Versorgung gewährleisten,
  • Objektverantwortliche kontaktieren,
  • LF150 Versorgung der Polizei
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12
Q

PEP

A

Informationen sammeln, Regellagefelder bei Anfahrt abarbeiten und aufklären, Auftrag und Anlass (Anrufer vor Ort), Kräfte und FEM (verfügbar, Anfahrtswegen, Fachdienste, RTW), Störer und Nichtstörer (gefährdete Anwohner bei EWO abprüfen und ermitteln), Raum/Zeit/Wetter (Lage zwischen Objekt und Gefahrenstelle), Recht (terroristische Absicht, MEGA)

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13
Q

Evakuierungsplan mit 5 Streifenteams (3)

A

ein Team vor das Objekt und Lautsprecherdurchsagen zur Räumung = Einwohner heraussprechen

nächsten Teams an den Eingang und Ausgang platzieren und Personen zählen und Anweisen (2 und 3)

letzte Teams betreten das Objekt und gehen dieses systematisch ab um es zu evakuieren (4 und 5)

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14
Q

Verhalten bei Bränden gem. LF 371

A

feuchte Tücher nutzen (Atemschutzmaske nur bedingt geeignet), Fachdienste (FW) anfordern, keine Alleingänge, Windrichtung beachten, Räume grundsätzlich geschlossen halten (Stichflamme beim Öffnen vermeiden), Räume nicht betreten, keine Aufzüge nutzen, FustKW in ausreichendem Abstand halten

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15
Q

wichtig für die BdL einschließlich der Gefährdungslage (11 + 5)

A
  • Opfer,
  • EO,
  • Zugangsmöglichkeiten,
  • Ursache und Ausmaß,
  • Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts,
  • Gefahrenreduzierung oder Beseitigung,
  • Ausfall kritischer Infrastrukturen,
  • Wetter,
  • Medien,
  • Bevölkerung
  • gefährdete Personen oder Objekte =
    Betroffenenkreis eingrenzbar,
    Verbleib in Räumen manchmal sinnvoller als Aufenthalt im Freien, Personen mit berechtigtem Interesse und Schaulustige versuchen sich Zugang zum EO zu verschaffen, panische Reaktionen bei großer Menschenansammlung, eingeschränkte Erreichbarkeit der Fachdienste
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