Vertragsschluss Flashcards

1
Q

Was ist ein Angebot?

A

Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle essentialia negotii enthält und mit einer bloßen Zustimmung vom Empfänger angenommen werden kann.

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2
Q

Was ist eine Annahme?

A

Eine Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Erklärende sein Einverständnis mit dem Antrag ausdrückt; Antrag und Annahme müssen mit Bezug aufeinander abgegeben werden und inhaltlich einandern entsprechen

-> Keine Erweiterung, Änderungen oder Einschränkungen, weil es sonst zu einem neuem Angebot wird

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3
Q

Was sind die wesentlichen Vertragsbestandteile?
(essentialia negotii)

A
  1. Vertragspartner
  2. Vertragsinhalt
  3. Kaufpreis
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4
Q

Vertragsabschlussfreiheit

A

Ob und mit wem ein Vertrag geschlossen wird, ist eine autonome Entscheidung
-> Ausnahme: Kontrahierungszwang, Abschlussverbote

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5
Q

Vertragsinhaltsfreiheit

A

Welchen Inhalt der Vertrag hat, ist eine autonome Entscheidung der Vertragspartner
-> Ausnahmen. zwingendes Gesetzesrecht

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6
Q

Verträge sind einzuhalten lat.

A

pacta sunt servanda

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7
Q

Prüfen ob ein Angebot vorliegt:

A
  1. Definition Vertrag
    -> Angebot und Annahme
  2. Definition: Angebot
    -> Auslegung nach §§133,157 BGB, ob ein Rechtsbindungswille besteht
    a. Nein -> invitatio ad offerendum (wichtig: Abgrenzung zur Gefälligkeit)
    b. Ja -> offerta ad incertas personas
    wichtig: essentialia negotii
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8
Q

Erlöschen der Bindungswirkung des Antrages:

A
  1. Ausschluss der Bindungswirkung
  2. Ablehnung des Angebots (auch durch ändernde oder erweiternde Annahme §150 II)
  3. Keine Annahme in der Annahmefrist (§§146-149)
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9
Q

Was bedarf es für einen Kaufvertrag?

A

Für einen Kaufvertrag bedarf es (Abgabe und Zugang) zweier in Bezug aufeinander abgegebener, inhaltlich übereinstimmender Willenserklärungen in Gestalt von Angebot und Annahme, §§ 145, 147 II BGB.

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10
Q

Definition Konsens:

A

Übereinstimmung der Willenserklärungen bei Vertragsschluss

-> Liegt er vor, ist der Vertrag geschlossen

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11
Q

Definition Dissens :

A

(Erst auf Konsens prüfen, mithilfe von normativer und natürlicher Auslegung)
Angebot und Annahme stimmen auch nach Auslegung der Erklärungen nicht überein

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12
Q

Invitation ad offerendum

A

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
-> es fehlt hier der Geschäftswille

Auftretende Probleme, wenn es ein Angebot wäre:
- Man kann nur einmal die Leistung bringen verpflichtet sich aber mehrmals
-> Schadensersatzansprüche entstehen
- Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners kann nicht vorhergesehen werden
- Geschäftunfähigkeit
- Falscher Kaufpreis kann bei vorliegen
-> nur Möglichkeit der Anfechtung

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13
Q

Ein tatsächlichen Handeln widersprechender Vorbehalt ist unbeachtlich (lat.)

A

Protestatio facto contraria non valet

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14
Q

Unterschied zwischen Invitation ad offerendum und Offerte ad incertas personas:

A

Invitatio: es liegt kein Geschäftswille vor
-> Aufforderung zur Abgabe eines Angebots aber kein Angebot !

Offerte: es gibt einen Geschäftswillen
-> es ist nur eine ausnahme von dem normales Angebot, da der Vertragspartner nicht bestimmt ist

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15
Q

Wirkung eines Angebots:

A

Ein Antrag ist grds. unwiderruflich und somit ist der Antragende daran gebunden
Ausnahme: Ausschluss der Gebundenheit

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16
Q

Voraussetzungen für den Ausschluss der Gebundenheit:

A

Der Ausschluss muss im Angebot enthalten sein oder gleichzeitig mit dem Angebot dem Empfänger zugehen

17
Q

Konsens beruht auf der Übereinstimmung der wirklichen Willen:

A

Vertrag kommt zustande.

-> Keine Anfechtung der Vertragsparteien möglich.

18
Q

Konsens beruht auf (nach der normativen Auslegung) übereinstimmenden Sinn der Erklärung:

A

Vertrag kommt zustande

-> Partei, die davon einen Nachteil erlangt kann nach §119 I anfechten.

19
Q

Dissens bei essentialia negotii

A

kein Vertrag
-> Totaldissens

20
Q

Dissens über accidentialia negotii:

A

-> ist den Parteien die mangelnde Einigung bekannt (offener Dissens nach §154 I) im Zweifel als nicht geschlossen

->ist den Parteien die Übereinstimmungsmangel nicht bekannt (versteckter Dissens §155) es gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über den fraglichen Punkt geschlossen worden wäre