Sozialstaat DE Flashcards

1
Q

Sozialstaat - Verfassungsgrundlagen

A

Art 20 GG
(1)Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2)Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus……
(3)Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung ….. gebunden. (4)…..
* * * *
Sozialstaatspostulat (Auftrag nach Art 20 GG) Sozialstaatsprinzip (kein einklagbares Recht, nur ein Postulat)
Ausgestaltung des Sozialstaats durch die Politik
Grundgesetz enthält KEINE eindeutigen sozialen Grundrechte
Bundesverfassungsgericht „akzeptiert“:
* Der Staat kann durch eine aktive Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen
* Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von der Politik festgelegt

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2
Q

Bundesverfassungsgericht „akzeptiert“:

A
  • Der Staat kann durch eine aktive Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen
  • Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von der Politik festgelegt
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3
Q

Soziale Sicherung - Definition

A

Soziale Sicherung ist die Summe aller Einrichtungen und Maßnahmen, die das Ziel haben die Bürger gegen Risiken zu schützen.
Die Risiken entstehen durch
- vorübergehender oder dauerhafter Verlust von Arbeitseinkommen durch Krankheit, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit
- den Tod des Ernährers (Ehepartner oder Eltern)
- unplanmäßige Ausgaben im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Tod oder Pflegebedürftigkeit

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4
Q

Die Risiken entstehen durch

A
  • vorübergehender oder dauerhafter Verlust von Arbeitseinkommen durch Krankheit, Unfall, Alter oder Arbeitslosigkeit
  • den Tod des Ernährers (Ehepartner oder Eltern)
  • unplanmäßige Ausgaben im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Tod oder Pflegebedürftigkeit
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5
Q

Soziale Sicherung in Deutschland - Historie

A
  • Industrialisierung im 19. Jahrhundert führte zu zunehmender sozialer Verarmung der Arbeiter
  • Zunehmende gesellschaftliche Gegensätze boten politischen Sprengstoff
  • Es musste gezeigt werden, dass der Staat mehr zu bieten hat als politische
    Vertretung der Arbeiterschaft
  • politisches Ziel Reichskanzler Bismarcks:
    langfristige Sicherung der Regierungsautorität gegen das sich auflehnende Proletariat
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6
Q

Soziale Sicherung in Deutschland

A

1.Fürsorgeprinzip (Existenzsicherung)
Wirtschaftliche Existenzsicherung Bedürftiger ohne individuelle Gegenleistung
- Sozialhilfe, Grundsicherung, sozialpädagogische Betreuung
- 2 Formen
Subjektförderung (direkte finanzielle Unterstützung des/r Bedürftigen)
Objektförderung (Subventionierung von Gütern, z.B. Errichtung staatlicher Pflegeheime)
2.Versorgung von Beamten (Beihilfe, Pensionen), Soldaten, Kriegsopfern
3.Sozialversicherungen
Absicherung von negativen finanziellen Folgen existentieller Risiken Gegenleistung ist die Zahlung von Beiträgen

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7
Q

Sozialversicherungen in Deutschland - Prinzipien

A

1 Versicherungspflicht
- Grundsätzlicher Versicherungszwang
2 Beitragsfinanzierung
- Umverteilung durch Abhängigkeit vom Gehalt
3 Subsidiaritätsprinzip
Verantwortung des Staates wird übertragen auf
- Individuen (Selbsthilfe vor Gemeinschaftshilfe)
- Verbände, Körperschaften (Selbstverwaltungsprinzip)
4 Umlageverfahren
- aus Beiträgen werden direkt die Leistungen gezahlt
5 Äquivalenzprinzip
- Verhältnis zwischen eingezahlten Beträgen und Leistungshöhe (Renten- und
z.T. Arbeitslosenversicherung), nicht existent in Kranken- und Pflegeversicherung (hier: Bedarfsdeckungsprinzip)
6 Solidaritätsprinzip
Risikogemeinschaft steht im Falle der Bedürftigkeit für das einzelne Mitglied ein, um
- individuelle Risiken abzusichern
- wirtschaftliche und soziale Schwächen auszugleichen
Konsequenzen
- Junge für Alt
- Reiche für Arme
- Gesunde für Kranke
- Kinderlose für Kinderreiche

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8
Q

Was bedeutet Soziale Gerechtigkeit?

A
  • Umverteilung
  • Begrenzung (Halbteilungsgrundsatz BVG) - Abweichung von Gleichbehandlung
  • willkürliche Grenzen durch Politik
  • Begrenzung der Eigenverantwortung
  • Sozialisierung individueller Verantwortlichkeiten
  • Unselbstständigkeit der Bürger
    Realität: „Wohltaten gegen Wählerstimmen“
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9
Q

Sozialversicherungen

A
  1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  2. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
  3. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
  4. Arbeitslosenversicherung (AV)
  5. Soziale Pflegeversicherung (SPV)
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10
Q

Ausgaben für Sozialleistungen - Entwicklung

A
  • Sozialausgaben steigen seit Jahren stark an
  • Anteil der Sozialausgaben an
    Wirtschaftsleistung (BIP) steigt an
  • Seit 2010 gute wirtschaftliche Entwicklung
    und niedrige Arbeitslosigkeit → kein Anstieg des BIP-Anteils
  • 2020 deutlicher Anstieg des BIP-Anteils durch Corona-Pandemie
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11
Q

Sozialversicherungsbeiträge

A

Paritätisch finanzierte Sozialversicherungen (AG, AN je 50%)
2010
2014
2022
Krankenversicherung Arbeitnehmer (AN)
Arbeitgeber (AG)
14,9 % 7,9 %
7%
15,5 % 8,2 % 7,3 %
14,6 % (+X) 7,3 % 7,3 %
Pflegeversicherung
1,95 % *
2,05 % *
3,05 %*
Rentenversicherung
19,9 %
18,9 %
18,6 %
Arbeitslosenversicherung
2,8 %
3%
2,4 %
Ausnahme: Unfallversicherung: 100% AG
Gesamtkosten 2022: davon Arbeitgeber:
Arbeitnehmer:
38,6%
19,4 % (+ Unfallversicherung) 19,4%

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12
Q

GKV 2022 Beitrag

A

14,6% +x
7,3
7,3

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13
Q

Pflegeversicherung 2022 Prozent

A

3,05

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14
Q

Rentenversicherung 2022

A

18,6%

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15
Q

Arbeitslosenversicherung 2022

A

2,4%

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16
Q

Sozialversicherungsbeiträge Gesamtkosten 2022

A

38,6%
19,4

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17
Q

Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland - Prognose

A

Prognosen gehen von weiter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen aus, wenn die Regierung keine entlastenden Massnahmen ergreift

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18
Q

Beitragsbemessungsgrenze in 2022:

A

58.050 € GKV
85.200 € GRV, GAV
ab diesem Jahreseinkommen steigt der Versicherungsbeitrag nicht weiter an

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19
Q
  • Versicherungspflichtgrenze für GKV in 2022:
A

64.350 €
bis zu diesem Jahreseinkommen muss eine Versicherung in der GKV erfolgen

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20
Q

Gesetzliche Rentenversicherung

A
  • Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht (keine
    Einkommensbegrenzung)
  • Ausnahmen:
    − Befreiung von Versicherungspflicht, wenn berufsständige Altersversorgung durchgeführt wird (Ärzte, Anwälte)
    − bei Selbstständigkeit (für 3 Jahre oder wenn älter als 58 Jahre)
  • Höchstbeitrag:
    nach Beitragsbemessungsgrenze
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21
Q

Rentenversicherung - Aufgaben

A
  • Gewährung von Rente an Versicherte und Hinterbliebene
  • Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
    der Versicherten
  • Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Bevölkerung (> Prävention)
  • Gewährung von Altersruhegeld und Renten wg. Erwerbsminderung
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22
Q

Rentenversicherung - Leistungen

A
  • Medizinische, berufsfördernde, ergänzende und sonstige Leistungen zur Rehabilitation
  • Altersruhegeld
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten
  • Renten wg. Todes für Witwen/Witwer, Waisen und frühere Ehegatten
  • Leistungen für die Kindererziehung
23
Q

Rentenversicherung - Leistungen

A
  • Medizinische, berufsfördernde, ergänzende und sonstige Leistungen zur Rehabilitation
  • Altersruhegeld
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten
  • Renten wg. Todes für Witwen/Witwer, Waisen und frühere Ehegatten
  • Leistungen für die Kindererziehung
24
Q

Rentenversicherung - Ausgabenentwicklung

A
  • Ausgaben für Renten steigen kontinuierlich
  • schon lange nicht mehr durch RV-Beiträge finanziert
    (steigende Steuerzuschüsse in das RV-System, 23% in 2020)
25
Q

Rentenberechnung - Rentenformel

A

Monatliche Rentenhöhe =
Rentenpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartenfaktor
- Rentenpunkte = Anzahl Punkte aus dem gesamten Arbeitsleben
- Zugangsfaktor = Zu- oder Abschläge, wenn länger oder kürzer als normales Rentenalter gearbeitet wurde
- aktueller Rentenwert 2022 = 36,02 € (West); 35,52 € (Ost)
- Rentenartenfaktor = abhängig von Art der Rente (z.B. 0,55 bei Witwenrente)

26
Q
  • Rentenpunkte =
A

Anzahl Punkte aus dem gesamten Arbeitsleben

27
Q
  • Zugangsfaktor =
A

Zu- oder Abschläge, wenn länger oder kürzer als normales Rentenalter gearbeitet wurde

28
Q
  • aktueller Rentenwert 2022 =
A

36,02 € (West); 35,52 € (Ost)

29
Q
  • Rentenartenfaktor =
A

abhängig von Art der Rente (z.B. 0,55 bei Witwenrente)

30
Q

Rentenberechnung - Beispiel

A

1 Rentenpunkt für 1 Jahr mittleres Einkommen
40 Jahre 37.000 € = 40 Rentenpunkte = 1.441 € Rente/Monat
40 Jahre 74.000 € = 80 Rentenpunkte = 2.882 € Rente/Monat
20 Jahre 37.000 € + 4 Erziehungsjahre für 2 Kinder = 24 Rentenpunkte = 864 € Rente/Monat
Cave: von der Rente müssen Krankenversicherung (7,3%), Pflegeversicherung (3,05%) und Steuern bezahlt werden

31
Q

Grundsicherung im Alter

A
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Sicherstellung eines Lebensunterhaltes in Form einer Grund- und Lebenssicherung (Höhe = Hartz IV)
    reicht die gesetzliche Rente nicht aus, sichert die ergänzende Grundsicherung das Existenzminimum
  • Voraussetzungen (auch für Hartz IV)
    Bargeld, Geldanlagen < 5.000 €
    Familienangehörige haben Jahreseinkommen < 100.000 €
32
Q

Voraussetzungen Grundsicherung im Alter

A
  • Voraussetzungen (auch für Hartz IV)
    Bargeld, Geldanlagen < 5.000 €
    Familienangehörige haben Jahreseinkommen < 100.000 €
33
Q

Altersversorgung (3 Säulen)

A

1Gesetzliche Rentenversicherung
2 Betriebsrente
* Unternehmen schließen eine eigene zusätzliche Rentenversicherung für die Beschäftigten ab
* Beiträge werden vom AG gezahlt (teilweise mit Beteiligung durch die AN)
* Entgeltumwandlung: staatlich geförderte Betriebsrenten (steuerbefreit)
3 Private Altersvorsorge
* Riesterrente (Unterstützung durch den Staat: Steuererleichterung, Zuschuss)
* Private Altersvorsorge (verschiedene Angebote)
* alle Privaten Anlagen (Lebensversicherung, Immobilien, Wertpapiere etc.)

34
Q

2 Betriebsrente

A
  • Unternehmen schließen eine eigene zusätzliche Rentenversicherung für die Beschäftigten ab
  • Beiträge werden vom AG gezahlt (teilweise mit Beteiligung durch die AN)
  • Entgeltumwandlung: staatlich geförderte Betriebsrenten (steuerbefreit)
35
Q

3 Private Altersvorsorge

A
  • Riesterrente (Unterstützung durch den Staat: Steuererleichterung, Zuschuss)
  • Private Altersvorsorge (verschiedene Angebote)
  • alle Privaten Anlagen (Lebensversicherung, Immobilien, Wertpapiere etc.)
36
Q

Unfallversicherung - Aufgaben

A

1* Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten
2* Heilung, Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und Erleichterung
der Verletzungsfolgen
3* Arbeits- und Berufsförderung für den Verletzten/ Erkrankten
4* Entschädigung der Versicherten, Angehörigen und Hinterbliebenen durch Geldleistungen

37
Q

Unfallversicherung – was ist versichert? *

A

Arbeitsunfall
(auch Arbeitsunfälle im Straßenverkehr, z. B. bei Taxifahrern)
* Wegeunfall
(Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, in der Regel zum Wohnort des Versicherten und zurück)
* Berufskrankheit
(soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt)
Aber:
psychische Erkrankungen bisher nicht anerkannt als Berufskrankheit

38
Q

Unfallversicherung – Leistungen

A
  • Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Heilbehandlung
  • Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und sonstigen Hilfsmitteln
  • Berufshilfe
  • Verletztengeld und Verletztenrente
  • Hinterbliebenenrente
39
Q

Unfallversicherung – Einnahmen und Kosten

A

Unfallversicherung zu 100% Arbeitgeber- finanziert
* geringe Kostensteigerung
* keine Beitragssteigerungen

40
Q

Unfallversicherung – Zusammenfassung

A
  • Zunehmend besserer Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen und öffentlichen Institutionen
  • seit Jahren Reduktion von Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten
  • dadurch abnehmende Zahl von Rentenzahlungen
  • dadurch seit Jahren nur geringe Kostensteigerungen in der DGUV
  • sinkende Versicherungsbeiträge seit Jahren und damit Ausnahme unter den Sozialversicherungen
41
Q

Arbeitslosenversicherung
Träger:

A

Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

42
Q

Arbeitslosenversicherung
Aufgaben

A

1* Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
2* Zügige Besetzung offener Stellen
3* Individuelle berufliche Fähigkeiten stärken und ausbauen
4* Unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken
5* Weiterentwicklung der regionalen Beschäftigungsstruktur

43
Q

Arbeitslosenversicherung - Leistungen

A

An Arbeitnehmer:
* Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld I)
* Unterstützung der Beratung und Vermittlung
* Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
An Arbeitgeber:
* Zuschüsse bei Einstellungen
* finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen
* Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
* Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Reha

44
Q

AV Leistungen An Arbeitnehmer:

A
  • Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld I)
  • Unterstützung der Beratung und Vermittlung
  • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
45
Q

Av Leistungen An Arbeitgeber:

A

1* Zuschüsse bei Einstellungen
2* finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen
3* Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
4* Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder zur beruflichen Reha

46
Q
  • Arbeitslosengeld I (SBG III):
A
  • für erwerbsfähige Arbeitslose (können > 3h/Tag arbeiten)
  • 60% (67% bei Kindern) des Nettolohns
  • Finanzierung:Arbeitslosenversicherung
47
Q
  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld („Hartz IV“, SGB II):
A
  • Für erwerbsfähige Arbeitslose (nach Arbeitslosengeld I)
  • Existenzminimum
  • Finanzierung:Bundeshaushalt
48
Q
  • Sozialgeld:
A

für Kinder, erwerbsunfähige Minderjährige in einer Bedarfsgemeinschaft

49
Q

Sozialhilfe (SGB XII):

A
  • Existenzsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/-unfähigkeit
  • Leistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit, Grundsicherung im Alter, Eingliederungshilfe bei Behinderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Parallelstruktur zu Arbeitslosengeld II, gleiche Höhe
  • Finanzierung: Landkreise, kreisfreie Städte
50
Q

Soziale Pflegeversicherung (SPV)

A
  • 1995 eingeführt
  • Soziale Pflegeversicherung und private Pflegeversicherung
  • Ziel: Zugang zu Pflegeleistungen
  • Pflegeeinrichtungen sind ambulante und stationäre Dienste
  • Anspruch nur nach Attest durch MDK
  • SPV Zahlt nur einen Teil der Pflegekosten (Teilkaskoversicherung, Gegensatz zu GKV)
  • Bis 2016 3 Pflegestufen, jetzt 5 Pflegegrade
  • Vielfältige staatliche Eingriffe (Qualitätssicherung, Versorgungsvertrag mit Pflegekassen notwendig für Anbieter)
51
Q

Finanzierung Pflege

A
  • Pflegekosten sind von der zu pflegenden Person zu tragen
  • Pflegeversicherung bezuschusst die Pflegekosten (ca. 50 - 70% der Kosten)
  • Die Pflegeheime legen den Pflegesatz fest, daher sehr unterschiedliche Preisstrukturen abhängig von Ausstattung, Lage, Nachfrage etc.
  • Eigenanteil also hoch (bei Bedürftigkeit kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden)
  • ambulante Pflege hat Preisliste für 17 Leistungskomplexe (z.B. „Ganzwaschung“ 20,42 €)
52
Q

Pflege - Rahmenbedingungen

A

Pflegebedürftige - Pflegekassen/ Sozialhilfeträger
1. Leistungsanspruch
2. Gutachten MDK, Leistungsbewilligung Sich und Geldleistungen

Pflegebedürftige - Pflegeeinrichtung (heim, dienst)
1. Eigenbeitrag
2. Pflegevertrag, Heimvertrag
3. Sachleistung, Pflege, Betreuung

Pflegeeinrichtung (dienst, heim) - Pflegekassen, Sozialträger
1. Versorgungsvertrag
2. Pflegesatzvereinbarung
3. Vergütung
4. Rahmenvertrag gem. …

53
Q

Stationäre Pflegeeinrichtungen

A
  • Erheblicher wirtschaftlicher Druck
    Kosteneinsparungen u.a. beim Personal (Quantität und Bezahlung) Folge: Personalmangel, -überlastung und Unterbezahlung
  • Zusammenschluss zu großen Ketten (Erhöhung Wirtschaftlichkeit) Korian Gruppe: 25.000 Plätze
    Alloheim: 14.000 Plätze
    Pro Senior Gruppe 12.500 Plätze
  • Investitionsfinanzierung unterschiedlich
  • meist Pflegeeinrichtungsbetreiber (monistische Finanzierung)
  • einige Bundeslänger geben Investitionskostenförderung an Betreiber
  • einige Bundesländer zahlen Pflegewohngeld (Zuschuss) an zu Pflegende
54
Q

Pflegeversicherung - Herausforderungen

A
  • Stark steigender Bedarf durch demographische Entwicklung 1999: 2 Mio Pflegebedürftige 2019: 4,1 Mio
  • Fachkräftemangel
  • Gesellschaftliche und individuelle Herausforderung durch zunehmende
    häusliche Pflege
  • Stark steigende Pflegeversicherungsbeiträge
  • Ausgeprägte Umverteilung (arbeitende Bevölkerung zahlt, alte Menschen benötigen die Leistung)