13. Gesundheitspolitik und Routinedaten Flashcards

1
Q

Was sind die Akteure der Gesundheitspolitik?

A
  • zahlreiche, fragmentierte Akteure mit unterschiedlichen Interessen
  • Koordination aller Beteiligten nahezu unmöglich
  • Gesundheitspolitik in Deutschland historisch bedingt dezentral, Grobeinteilung der Akteure in:
    -> Staat (Erstellung von Rahmenvorgaben für das autonome Handeln der Selbstverwaltungspartner und Überwachungstätigkeiten)
    -> Selbstverwaltung (Übernahme operativer Aufgaben; entlastet Ministerien, bündelt fachliches Know-How; aber Bundesministerien haben durch Selbstverwaltungspartner nur eingeschränkten Einfluss auf Gestaltung der Gesundheitspolitik)
    -> Interessenvertretungen
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2
Q

Was sind die Zielebenen staatlicher Gesundheitspolitik?

A
  • Gesellschaftliche Ebene: Solidaritätsprinzip von herausragender Bedeutung, jeder Bürger soll unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf notwendige Gesundheitsversorgung haben
  • medizinische Ebene: Ziel ist Zurverfügungstellung bestmöglicher Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der Menschenwürde und Freiheit
  • ökonomische Ebene: rationale Mittelverwendung mit Ziel der Wohlfahrtsmaximierung aller Bürger im Vordergrund
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3
Q

Welche Rolle spielt der Staat im Gesundheitswesen?

A
  • Gesundheitspolitik Aufgabe zahlreicher staatlicher Institutionen (“Health in all policies” - indirekte Gesundheitspolitik)
  • Ausgangspunkt: Steuerung des Gesundheitswesens allein über Marktmechanismen führt zu unerwünschten Ergebnissen (Marktversagen)
  • Sozialstaatsgebot: durch gesundheitspolitisches Handeln sollen alle Menschen in Deutschland bei Bedarf in den Genuss von Gesundheitsleistungen kommen
  • Föderalismus: zahlreiche Akteure auf Bundes- und Landesebene
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4
Q

Inwiefern ist Gesundheitspolitik ein Staatseingriff?

A
  • freier Markt nicht in der Lage, der ganzen Bevölkerung eine ausreichende Gesundheitsversorgung zu garantieren, Ärmere nicht in der Lage für diese Versorgung zu bezahlen
  • potentielle Bedrohung der Verbraucher (z.B. gefährliche Arzneimittel)
  • externe unerwünschte Effekte
  • relativ preisunelastische Nachfrage
  • objektive Qualitätsbeurteilung nur bedingt möglich
  • Staatseingriffe in Marktsystem nur dann gerechtfertigt, wenn Markt versagt
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5
Q

Was macht das BMG?

A
  • erarbeitet Gesetzesentwürfe, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für die Bereiche Prävention, Gesundheitsschutz und Krankheitsbekämpfung
  • zentrale Aufgaben des BGM:
    -> Erhalt, die Sicherung und die Weiterentwicklung der gesetzlichen Kranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung
    -> europäische und internationale Gesundheitspolitik (werden immer wichtiger)
  • 4 nachgeordnete Bundesbehörden:
    -> PEI, RKI, BfArM, BZgA
  • Beauftragte der Bundesregierung für:
    -> Drogen, Pflege, Patienten
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6
Q

Was macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)?

A
  • diesem untersteht das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS):
    -> Aufsicht der Versicherungsträger (Sozialversicherungen), wenn sich deren Zuständigkeitsbereich über mehr als drei Bundesländer hinaus erstreckt (andernfalls sind Bundesländer für die Aufsicht zuständig)
    -> Durchführung des Risikostrukturausgleichs in GKV
    -> Verwaltung des Gesundheitsfonds und Zuschüsse als Folge der Covid-19 Pandemie
    -> Zulassung der strukturierten Behandlungsprogramme (DMPs)
    -> Finanzausgleich der sozialen Pflegeversicherung
    -> Durchführung des Lastenausgleichs in gesetzlicher Unfallversicherung
    -> Bewirtschaftung der Steuerzuschüsse zur Sozialversicherung
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7
Q

Was macht das Bundesministerium für Finanzen (BMF)?

A
  • gesundheitspolitische Bedeutung:
    -> einerseits durch erhebliche Steuerzuschüsse, die in Gesundheitssystem einfließen
    -> andererseits ist Gesundheitswesen wichtiger Wirtschaftsfaktor für BMF durch die Generierung eines nicht unerheblichen Steueraufwands relevant
    -> durch Vorgabe von Steuersätzen, wie z.B. Mehrwertsteuer, hat BMF Einfluss auf deutsche Gesundheitsausgaben
    -> Aufsichtsbehörde über private Krankenversicherung ist Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die dem BMG untersteht
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8
Q

Was macht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)?

A
  • kann über Rahmenvorgaben für Bildung beispielsweise die Gesundheitserziehung gestalten (Einfluss auf Primärprävention)
  • Einfluss auf medizinisch-technischen Fortschritt über die Gestaltung und Förderung von Forschungsvorhaben wird medizinisch-technischer Fortschritt gefördert
  • Gestaltung von Ausbildungsbedingungen bei Gesundheitsberufen
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9
Q

Welche weiteren Ministerien haben Einfluss auf die Gesundheitspolitik?

A
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFJ):
    -> z.B. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):
    -> z.B. Rahmenbedingungen zur Erzeugung gesunder Nahrungsmittel und der Lebensmittelkennzeichnung (Nutri-Score)
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
    -> z.B. Frühwarnsysteme wie Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes, Ozonwarnungen des Umweltbundesamtes oder UV-Index des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
    -> Aufbau flächendeckender Versorgung mit schnellen Internetverbindungen als Basis für notwendige Digitalisierungsfortschritte im Gesundheitswesen
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
    -> regelt u.a. wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den mit 425 Mrd. Euro Umsatz und 5,7 Mio. Beschäftigten größten und konjunkturstabilsten Wirtschaftsbereich in Deutschland
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10
Q

Welche Rolle spielt die Landesebene in der Gesundheitspolitik?

A
  • verantwortlich für Umsetzung des Bundesgesetze in einzelnen Bundesländern
    -> Krankenhausplanung und Finanzierung von Investitionskosten (Sicherstellung)
    -> Krankheitsprävention und ÖGB
    -> Aufsicht über regional agierende gesetzliche Krankenkassen
    -> Organisation von Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz
    -> Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention (Infektions- und Umwelthygiene, Suchthilfe)
    -> Überwachung von Betrieben zur Herstellung und zum Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten
    -> psychiatrische Versorgung
    -> Prüfungen und Erteilung der Approbation bei medizinischen Fachberufen
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11
Q

Wie spielen die Landes- und die Bundesebene zusammen?

A
  • Bundesrat ist Interessenvertretung der Länder auf Bundesebene
  • für gesundheitspolitische Gesetze sind sowohl die Regierung, der Bundestag als auch der Bundesrat zuständig
  • in Gesundheitsministerkonferenz (GMK) erfolgt Zusammenarbeit der Länder und Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem BMG
  • im Bundestag gibt es 25 Ausschüsse, u.a. der Ausschuss für Gesundheit, der Ausschuss für Arbeit und Soziales oder der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (jeweils aus Mitgliedern der jeweiligen Fraktionen entsprechend der Sitzverteilung des Bundestags)
  • Bundesrat muss bei Gesundheitsgesetzen zustimmen, die die Finanzen der Länder betreffen, bei Verweigerung muss der Vermittlungsausschuss (VA) angerufen werden; diese Situation wird von Gesundheitspolitikern gefürchtet, da meist keine inhaltliche Anpassung der Gesetze erfolgt, sondern wie bei einem »Kuhhandel« Zugeständnisse bezüglich anderer Gesetze errungen werden
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12
Q

Welche Schritte gibt es, bis ein Gesetz in Kraft tritt?

A
  1. “Gesetzesvorschlag” durch Bundestag, Bundesrat oder (meistens) Bundesregierung
  2. Bundesrat prüft Gesetzesvorschlag, meist Änderung -> “Gesetzesentwurf”
  3. Gesetzesentwurf geht zum Bundestag; Bundestag diskutiert Entwurf -> 1. Lesung
  4. Gesetzesentwurf geht an zuständigen Ausschuss im Bundestag; dieser diskutiert Entwurf und hört auf Meinung von Experten (Anhörung)
  5. Ausschuss verändert i.d.R. Gesetzesentwurf
  6. Gesetzesentwurf geht in Bundestag zurück und wird dort diskutiert -> 2. und 3. Lesung => Verabschiedung
  7. Gesetzentwurf geht an Bundesrat; wenn dieser nicht zustimmt, geht Gesetzesentwurf an Vermittlungsausschuss
  8. wenn Bundesrat zustimmt, unterzeichnet Bundeskanzler Gesetzentwurf
  9. nach Bundeskanzler muss Bundespräsident Gesetzentwurf unterzeichnen
  10. Gesetzentwurf wird dann in Bundesgesetzblatt veröffentlicht; jetzt tritt Gesetz in Kraft
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13
Q

Was ist die Selbstverwaltungsebene?

A
  • ausgehandelte Gesetze regeln oft kleine Details, nur Rahmenbedingungen
  • Staat delegiert konkrete Ausgestaltung an Verbände der KK und Leistungserbringer (Selbstverwaltung)
  • wichtigstes Gremium ist G-BA: aber nicht demokratisch legitimiert (Ausnahme: Kassenvertreter über Sozialwahlen)
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14
Q

Welche Interessenverbände gibt es?

A

Leistungsfinanzierer:
- GKV-Spitzenverband
- PKV-Verband
- Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
Berufsgruppen
- Ärztekammern
- Marburger Bund (angestellte Ärzte)
- etc.
Leistungsempfänger
- Patientenvertretungen
- Abteilung für Patientenbelange in Verbraucherzentrale Bundesverband
- etc.
Leistungserbringer
- KV & KZV
- Deutsche Krankenhausgesellschaft
- etc.
Fachgesellschaften
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaft (AWMF)
Zulieferindustrie
- ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA)
- Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker
- etc.

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15
Q

Wie sieht die Hierarchie der Rechtsvorschriften aus?

A
  • Verfassung
    -> Gesetz (werden vom Parlament, Legislative, gemacht; legen fest, was passieren soll)
    -> Verordnung (wird durch Exekutive gemacht; legt fest, wie Gesetze umgesetzt werden sollen)
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16
Q

Welche Gesundheitsreformgesetze gab es bisher?

A
  • 50er Jahre Scheitern des ersten Reformversuchs (Selbstbeteiligung)
  • 60er Jahre Scheitern des zweiten Reformversuchs (Krankengeld durch AG)
    . 1977 erstes Kostendämpfungsgesetz
  • 1982 Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz
  • 1983 Haushaltsbegleitgesetz
  • 1989 Gesundheitsreformgesetz
  • 1993 Gesundheitsstrukturgesetz
  • 1995 Pflegeversicherungsgesetz
  • 1996 Beitragsentlastungsgesetz
  • 1997 GKV-Neuordnungsgesetz
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17
Q

Was ist das Gesundheitsreformgesetz (GRG) von 1989?

A
  • Übernahme der gesetzlichen Krankenversicherung aus Reichsversicherungsordnung (RVO) in das SGB V
  • Einführung einer “Negativliste” für unwirtschaftliche Medikamente
  • Einführung von Festbeträgen für Arzneimittel
  • höhere Rezeptgebühr für Arzneimittel
  • Selbstbeteiligung beim Zahnersatz
  • Sterbegeld der Krankenversicherung wurde gekürzt
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18
Q

Was ist das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1993?

A
  • freie Wahl der Krankenkasse für alle Versicherten (ab 1996)
  • Risikostrukturausgleich (ab 1994)
  • Einführung der Budgetierung
  • Schrittweise Einführung leistungsorientierter Fallpauschalen
  • erhöhte Zuzahlungen für Medikamente
  • Erhöhung der Zuzahlungen bei Zahnersatz und Heilmitteln sowie für die Krankenhausbehandlung
19
Q

Was ist das Fallpauschalengesetz von 2002?

A
  • neu eingeführtes Vergütungssystem -> basiert auf Grundlage der DRG bzw. der diagnosebezogenen Fallgruppen
  • Vergütungssystem ersetzt bisherige Bundespflegesatzverordnung; sieht Konvergenzphase vor
20
Q

Was ist das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003?

A
  • rechtliche Grundlage einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten
  • Hauptziel: Beiträge zur GKV und damit die Lohnnebenkosten dauerhaft zu senken
  • IQWIG wird geschaffen, welchen Qualität und Wirtschaftlichkeit der Therapie bestimmter Krankheiten bewertet
21
Q

Welche Auswirkungen hatte das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 für Patienten?

A
  • Zahnersatz:
    -> ab 2005 aus GKV-Leistungskatalog gestrichen
    -> Zusatzversicherung obligat
  • Krankengeld:
    -> ab 2006 Arbeitnehmer Sonderbeitrag von 0,9%
  • Zuzahlungen
    -> 10% bei allen Leistungen
    -> Krankenhaus € 10/Tag für 28 Tage/Jahr
    -> Praxisgebühr € 10/Quartal
22
Q

Welche Leistungen fielen durch das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 weg?

A
  • Taxifahrten zur ambulanten Behandlung
  • Sterbegeld
  • Kostenübernahme rezeptfreier Medikamente
  • Sterilisation aus nicht-medizinischen Gründen
  • künstliche Befruchtung nur noch eingeschränkt
  • Entbindungsgeld
  • Sehhilfen
    -> nur Jugendliche bis 18 Jahre
    -> schwer Sehbehinderte
23
Q

Welche Auswirkungen hatte das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003 auf die Leistungserbringer?

A
  • Fortbildungspflicht für alle
  • Patientenquittung auf Verlangen
  • ein Apotheker - mehrere Verkaufsstellen
  • Versandhandel gestattet
  • ambulante Leistungen in Krankenhäusern begrenzt gestattet
  • Förderung der integrierten Versorgung
24
Q

Was machte die Gesundheitsreform von 2007?

A
  • Rückkehrrecht in letzte Versicherung bei Verlust des Versicherungsschutzes
    -> Reduktion der “Nicht”-Versicherten
  • mehr Möglichkeiten von Bonuszahlungen und Risikobeteiligung
    -> Anreiz zu gesundheitsbewusstem Verhalten
  • neue Gebührenordnung mit festen Euro-Sätzen für Vertragsärzte zum 1.1.2009 und Regelleistungsvolumen
    -> Morbiditätsrisiko tragen Kassen und nicht behandelnder Arzt
  • Aufbau eines Gesundheitsfonds, einheitlicher Versicherungssatz für alle KV ab 2009
    -> allmähliche teilweise Entkopplung der GKV von abhängigem Einkommen und Konjunkturschwankungen
25
Q

Was machte die Gesundheitsreform von 2011?

A
  • Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der GKV (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
    -> Anhebung des Gesamtbeitrages von 14,9 auf 15,5%
    -> Einfrieren des AG-Anteils
    -> Beibehaltung kassenindividueller und einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge
    -> Stärkung der PKV (Wechselsperre von 3 auf 1 Jahr reduziert; Beschränkungen bei Zusatzangeboten in der GKV)
  • Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV (Arzneimittelneuordnungsgesetz - AMNOG)
26
Q

Was machte das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz von 2012?

A
  • Erhöhung der Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung
  • finanzielle Förderung von Wohngruppen - “Pflege WGs”
  • erhöhte Vergütung für zahnärztliche Betreuung in Pflegeheimen
  • Förderung privater Pflegezusatzversicherungen - “Pflege-Bahr” monatlicher Zuschuss von 5 Euro
27
Q

Was ist das GKV-FQWG von 2014?

A
  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der GKV
  • Senkung des GKV-Beitragssatzes von 15,5% auf 14,6%
  • vollständiger Einkommensausgleich
  • Hebammen: zusätzliche Zahlung eines Sicherstellungszuschlages, wenn Qualitätsanforderungen erfüllt werden
  • Gründung des IQTIG
28
Q

Welche weiteren Regelungen gab es unter Gröhe?

A
  • 2014 erstes Pflegestärkungsgesetz
  • 2014 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
  • 2015 Versorgungsstärkungsgesetz
  • 2015 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
  • 2015 Zweites Pflegestärkungsgesetz
  • 2016 Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters
  • 2017 Gesetz zur Änderung betäubungsrechtlicher und anderer Vorschriften
29
Q

Was ist die HHVG/Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung von 2017?

A
  • um Therapieberufe attraktiver zu machen, können KK und Verbände der Heilmittelerbringer 2017 bis 2019 eine höhere Vergütung beschließen
  • Qualität der Hilfsmittel muss bei deren Beschaffung berücksichtigt und Patienten mehr Wahlmöglichkeiten geboten werden
  • Modellvorhaben zur Blankverordnung bei Heilmitteln
30
Q

Was ist das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)?

A
  • vorher getrennt geregelte Pflegeausbildungen für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer einheitlichen Pflegeausbildung
  • zwei Jahre lang gemeinsam, generalistisch ausgerichtete Ausbildung
  • ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird ein Pflegestudium eingeführt
  • Regelungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
31
Q

Welche potentiellen Eckpunkte gibt es in der Krankenhausreform?

A
  • Definition von Versorgungsstufen (Level) für lokale, regionale und überregionale Versorgungsaufträge
  • System von Leistungsgruppen, die passgenau(er) den Versorgungsstufen zugeordnet werden könnten
  • Reduktion der Bedeutung der DRGs für die Finanzierung; Einführung von Vorhaltepauschalen für Leistungsgruppen
32
Q

Was sind Routinedaten?

A
  • = Sekundärdaten
  • Daten, die einer Auswertung über ihren originären, vorrangigen Verwendungszweck (z.B. Abrechnung zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherung) hinaus zugeführt werden
  • Daten liegen bereits vor und die Datengenerierung erfolgt unabhängig von der zu untersuchenden Fragestellung
  • Wissenschaftlicher haben keinen Einfluss auf Datenerhebung selbst
33
Q

Was sind Routinedatenanalysen?

A
  • Nutzung von sekundären Daten ohne direkten Bezug zum primären Erhebungsanlass’
34
Q

Was lässt sich zur steigenden Komplexität sagen?

A
  • steigender Informationsgehalt
  • Analyse eines Datensatzes aus einer Sekundärquelle (z.B. Analyse Diabetiker der AOK-Berlin/Brandenburg)
  • Linkage (= Verknüpfung verschiedener Datenquellen)und Analyse mehrerer Datensätze aus einer Sekundärdatenquelle (Analysen zu Patienten einer Studie die in versch. Krankenkassen versichert sind)
  • Linkage und Analyse mehrerer Datensätze aus mehreren Sekundärdatenquellen (z.B. Analysen zu Patienten einer Studie die in verschiedenen Krankenkassen versichert sind und von denen Routinedaten verschiedener behandelnder Krankenhäuser benötigt werden)
35
Q

Was sind mögliche Quellen für Routinedaten?

A
  • GKV
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Apothekenrechenzentren
  • K(B)V
  • KIS
  • diverse amtliche Statistiken
    -> Krankenhausstatistik
    -> DRG-Statistik
    -> Todesursachenstatistik
    -> Schwerbehindertenstatistik
    -> statistische Daten der Bundesanstalt für Arbeit
36
Q

Was wird im Vorfeld an eine Routinedatenanalyse geklärt?

A
  • Forschungsziele, Fragestellung, Datenquellen und Ressourcen
  • Dateninfrastruktur und Datenfluss
  • Datenschutz
  • Ethik
  • Schlüsselvariable und Linkageverfahren
  • Datenprüfung/Qualitätssicherung
  • langfristige Datennutzung für noch festzulegende Fragestellungen
37
Q

Was bieten GKV-Routinedaten?

A
  • Stammdaten (Geburtsjahr, Geschlecht, Versicherungsart etc.)
  • stationär (Daten zur stationären Aufnahme, Daten zur Entlassung etc.)
  • ambulant (Arztbesuche, Leistungsziffern (EBM) etc.)
  • Arzneimittel (Rezeptausstellender Arzt, Verordnungsdaten, Einlösedatum in Apotheke etc.)
  • Rehabilitation
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Arbeitsunfähigkeit
  • sonstiges (Heil- und Hilfsmittelversorgung, ambulante Operationen etc.)
38
Q

Welche Anwendungsbereiche bieten Routinedaten?

A
  • Morbiditätsschätzungen (Wie viele Personen erkranken innerhalb eines Jahres an einer Krebserkrankung?)
  • Inanspruchnahme (Wer erhält, wie oft, wie lange, welche Leistung?)
  • Versorgungsmuster (Wie unterscheiden sich Versicherte mit einer bestimmten Diagnose hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme von Leistungen in einer Zeitperiode?)
  • Ressourcenverbrauch/Kosten (Welche Kosten entstehen für Versicherte mit einer konkreten Erkrankung?)
  • Kosten/Nutzen (Kann die teure Implantation eines Biomonitors helfen teure Schlaganfälle zu verhindern?)
  • Politikfolgenforschung (Welche Auswirkungen hat die Einführung der Praxisgebühr?)
  • Outcomeforschung/Evaluation (Verzögert eine Therapie mit Antidementiva den Beginn ambulanter oder stationärer Pflege bei Demenzpatienten?)
  • Planung (Wie viele Versicherte sind von Demenz betroffen? Bei welchen Indikationen besteht eine hohe Hospitalisierungsquote?)
39
Q

Was sind Vorteile von GKV-Daten?

A
  • Personenbezug
  • Populationsbezug
  • Arzt-/Institutionenbezug
  • relevante Behandlungsdaten aus allen Sektoren
  • unverzerrte Daten: keine Selbstselektion, kein Drop-out, keine Verweigerung, kein Recall- oder Interviewerbias
  • Kontinuität der Daten
  • Kostendaten
  • kostengünstige Erhebung
  • regionaler Bezug
40
Q

Was sind Nachteile von GKV-Daten?

A
  • Angaben nur über GKV-Versicherte
  • Angaben nur zu GKV-erstatteten Leistungen
  • z.T. nur Angaben zu einer regionalen Kasse oder einer Kassenart
  • Diagnosedaten werden quartalsbezogen dokumentiert
  • Abrechnungsdiagnose
  • Angaben zu Beruf, Bildung, Einkommen oder Nationalität meist unzureichend dokumentiert
  • nur abrechnungsrelevante Daten verfügbar
  • keine Angaben zu unversorgter Morbidität
41
Q

Was sind derzeitige Herausforderungen von GKV-Daten?

A
  • datenschutzrechtlicher Aufwand (insb. durch bundesweite Rekrutierung)
    -> BVA vs. Landesministerien (Regionalkassen)
    -> individuelle Anpassungen, z.B. bei EKW notwendig
  • Aufwand für Datenziehung bei Kassen
    -> administrativer Aufwand
    -> kein finanzieller Anreiz vorgesehen
    -> interne Widerstände bei Kassen
    -> wenige, fehlende oder wechselnde Ansprechpartner
    -> teils kleine Patientenzahlen
    -> Datenverwaltung teils durch externe Anbieter
  • Aufwand für Datencleaning und -Linkage
42
Q

Wieso gibt es inhaltliche Heterogenität?

A
  • nicht alle Daten in allen Notaufnahmen verfügbar
    -> auch vermeintlich obligatorische Werte (Entlassungszeit, Verlegungszeit)
  • Variablen nicht standardisiert erhoben
    -> Symptome
  • Erhebung von Variablen in unterschiedlichen Ausprägungen
    -> Zuweisung, Transport
  • Vermeintlich eindeutige Operationalisierungen zu ungenau
    -> Schnittstelle Medizin und Administration
43
Q

Was sind derzeitige Herausforderungen von Krankenhausdaten?

A
  • keine Notaufnahmedaten oder Daten aus dem KIS
    -> relevante Informationen liegen unterschiedlich strukturiert in mehreren Systemen vor
    -> klinikinterne Datenintegration deutlich aufwendiger als zunächst vermutet
  • zentrales Datencleaning und Datenharmonisierung notwendig
  • interdisziplinäre Workshops zur Datenharmonisierung (jede Profession hat eigene Sichtweise auf Daten)
  • kontinuierlich intensive Kommunikation mit allen Beteiligten und in jeder Projektphase
44
Q

Welches Fazit lässt sich aus den Routinedaten ziehen?

A
  • Routinedaten sind ein wachsender Schatz für die Wissenschaft
  • derzeit hohe Komplexität durch Unsicherheiten bei Datenschutz und fehlende Standardisierung
  • neben bekannten Unzulänglichkeiten von Routinedaten ergeben sich zusätzliche Limitationen durch fehlende Informationen und Datenheterogenität, besonders bei Kombination verschiedener Datenquellen
  • aus Forschersicht ist ein Mehr an Standardisierung bei Datenerhebung und Datenhaltung notwendig und wünschenswert
  • Etablierung einer Kultur der Sekundärdatennutzung