1.6 IT-spezifisches Strafrecht Flashcards

(51 cards)

1
Q

§§ 185ff. StGB

A

Straftaten gegen die persönliche Ehre

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2
Q

§ 185 StGB

A

Beleidigung

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3
Q

§ 186 StGB

A

üble Nachrede

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4
Q

§ 187 StGB

A

Verleumdung

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5
Q

Was gilt es bei § 185 StGB zu beachten ?

A

Es ist zwischen der Ehre des Betroffenen und dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung abzuwägen.

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6
Q

Wann ist der Strafbestand von § 186 StGB erfüllt ?

A
  • Es muss eine Tatsache verbreitet werden
  • Tatsache darf nicht erweislich wahr sein
  • Tatsache muss geeignet sein um den Betroffenen verächtlich zu machen
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7
Q

Was unterscheidet § 186 StGB von § 187 StGB ?

A

Bei § 187 StGB uss die Tatsache “wider besseren Wissens verbreitet worden sein.

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8
Q

Was ist ein objektiver Tatbestand ?

A

Die äußeren erkennbaren Umstände einer Tat

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9
Q

Was ist ein subjektiver Tatbestand ?

A

Die innere Vorgehensweise des Täters.

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10
Q

§ 202a StGB

A

Ausspähen von Daten

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11
Q

§ 202b StGB

A

Abfangen von Daten

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12
Q

Unter welchen Vorraussetzungenist der Tatbestand von § 202a StGB erfüllt ?

A
  • Es müssen Daten vorhanden sein, die in Dateien oder Datenbanken hinterlegt sind. Nur Daten die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar sind
  • Daten sind nicht für den Täter bestimmt
  • Daten müssen besonders gesichert sein
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13
Q

Was sind Beispiele für die Verwirklichung von

§ 202a StGB?

A
  • Hacking
  • Trojaner
  • Keylogger
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14
Q

Was sind die Vorraussetzungen für die Erfüllung von §202b StGB ?

A
  • die Anwendung technischer Mittel
  • Daten müssen vom Täter aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlungoder der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft worden sein
  • bedingter Vorsatz
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15
Q

§ 206 StGB

A

Verletzung des Fernmeldegeheimnisses

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16
Q

Wen betrifft § 206 StGB und was wird geschützt ?

A
  • alle Mitarbeiter die das Fernmelde- und Postgeheimnis zu wahren haben
  • geschützt wird eine Tatsache
  • Beim Fernmeldegeheimnis sind das: alle nicht körperlichen Nachrichten
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17
Q

§263 StGB

A

Betrug

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18
Q

Wann ist § 263 StGB erfüllt ?

A

z. B. durch die Angabe falscher Daten bei einer Onlinebestellung
- Täuschung eines Menschen

-Täuschung muss über
Tatsachen erfolgen

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19
Q

Was sindTatsachen ?

A

Konkrete Zustände oder Vorgänge aus Gegenwart und Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.

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20
Q

§ 263a StGB

A

Computerbetrug

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21
Q

Welche Tathandlungen sind nach §263a StGB möglich ?

A
  • unrichtige Gestaltung eines Programms
  • Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
  • unbefugte Verwendung von Daten
  • sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
22
Q

Was setzt § 263a StGB voraus ?

A
  • Täuschung eines Computers

- Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs muss beeinflusst worden sein

23
Q

§ 263a StGB - unrichtige Gestaltung eines Programms

A
  • Manipulation von Programmen

- richtige Eingabe von Daten führt zu einem unrichtigen Ergebis

24
Q

§ 263a StGB - Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten

A

z.B. die Verwendung manipulierter EC-Karten

25
§ 263a StGB - unbefugte Verwendung von Daten
zum Beispiel: - missbräuchliche Verwendung von Zahlungskarten - Phishing
26
§ 263a StGB - unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
- Auffangstatbestand - kommt in Betracht wenn keine der drei anderen Tathandlungen verwirklicht sind - z.B. Einwirkung auf Hardware
27
§ 269 StGB
Fälschung beweiserheblicher Daten
28
Wann ist der Tatbestand von § 269 StGB erfüllt ?
Daten die in den Computer aufgenommen worden sind, werden verändert - bedingter Vorsatz - Täter muss zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln Damit sollen beweiserhebliche Daten (Kontostände, Daten zu Personen von Behörden) unverändert fortbestehen
29
§ 303a StGB
Datenveränderung
30
Welche Tathandlungen sind nach § 303a StGB möglich ?
- Löschen von Daten - Unterdrücken von Daten - Unbrauchbarmachen von Daten - Verändern von Daten
31
§ 303a StGB - Löschen von Daten
- vollständige Zerstörung von Daten | - sind sie rekonstruirbar, ist der Tatbestand nicht verwirklicht
32
§ 303a StGB - Unterdrücken von Daten
- Daten werden dauerhaft/vorrübergehend dem Zugriff des Berechtigten entzogen - z.B. Umbenennung, technische Zugriffssperre, Manipulation des Datenträgers
33
§ 303a StGB - Unbrauchbarmachen von Daten
Wenn Daten nicht mehr gemäß ihrer eigentlichen Bestimmung verwendet werden können
34
§ 303a StGB - Verändern von Daten
Daten werden so verändert, dass ihr Inhalt nicht mehr gemäß dem urprünglichen Verwendungszweck nutzbar ist
35
§ 303b StGB
Computersabotage
36
Was wird mit § 303b StGB geschützt ?
Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitung und der damit verbundenen IT-Systeme
37
Welche Tathandlungen können nach §303b StGB eine Strafbarkeit begründen ?
- Datenveränderung § 303a Abs. 1 StGB - Eingabe oder Übermittlung von Daten 202a Abs. 2 StGB - Zerstörung, Beschädigung, Unbrauchbarmachung, Beseitigung oder Veränderung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines Datenträgers § 303 Abs. 1 Nr.3 StGB
38
§ 303b StGB - Datenveränderung
- Durch Tathandlung muss es zu einer Störung der Datenverarbeitung kommen - Muss sich um eine erhebliche Einwirkung handeln - Wenn Handlung durch einen geringen Einsatz von Geld oder Zeit behoben werden können, ist Tatbestand nicht verwirklicht
39
§ 303b StGB - Eingabe oder Übermittlung von Daten
- Denial-of-Service-Attacken (DoS) - Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS) - Distributed-Reflected-Denial-of-Service-Attacken (DRDoS) Nachteilzufügungsabsicht reicht aus
40
§ 303b StGB - Zerstörung, Beschädigung Unbrauchbarmachung, Beseitigung oder Veränderung einer Datenverarbeitungsanlage oder eines Datenträgers
- Hier ist die unmittelbare Einwirkung auf die Hardware sanktioniert - Besonders schwerer Fall wenn: 1. Ein großer Vermögensverlust herbeigeführt wird 2. Täter handelt gewerbsmäßig als Mitglied einer Bande 3. durch die Tat wird die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern/Dienstleistungen/Sicherheit der BRD beeinträchtigt
41
Was regelt § 143 MarkenG ?
Die Verletzung deutscher Marken und Unternhemenskennzeichen.
42
Was ist für die Erfüllung von § 143 Abs. 1 MarkenG erdorderlich ?
Das der Täter im "geschäftlichen Verkehr" handelt.
43
Was setzt § 143 Abs.1 Nr.1 vorraus ?
Identische Verwendung einer geschützten Marke | Verwendung eines Zeichen die eine Verwechslungsgefahr mit einer geschützten Marke begründet
44
Was setzt § 143 Abs.1 Nr.2 vorraus ?
Verletzung oder unzulässige Beeinträchtigung einer geschützten Marke
45
Was setzt § 143 Abs.1 Nr.4 vorraus ?
Verletzung einer geschützten geschäftlichen Beziehung durch Verwendung eines Zeichens und damit verbunden das Hervorrufen einer Verwechslungsgefahr
46
§ 16 UWG
Strafbare Irreführung
47
Was setzt § 16 Abs. 1 UWG vorraus ?
- Es liegen unwahre oder irreführende Angaben vor - Werbung wird in einer öffentlichen Bekanntmachung oder Mitteilung, die für einen größeren Personenkreis bestimmt ist, veröffentlicht
48
§ 16 Abs. 2 UWG
progressive Kundenwerbung
49
Welche Erscheinungsformen hat | $ 16 Abs. 2 UWG ?
- Schneeballsystem | - Pyramidensystem
50
§ 23 GeschGehG
Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
51
Was sind die Voraussetzungen für ein Geschäftsgeheimnis ?
- Informationen dürfen nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sein. - Info muss von wirtschaftlichen Wert sein. - Es müssen Maßnahmen getroffen worden sein, um die Information zu schützen - Es muss einen guten Grund für die Geheimhaltung geben.