3 Internationale Unternehmensbesteuerung Flashcards
(22 cards)
3.2.1 Abgrenzung des Steuerzugriffsbereichs
-Souveränitätsprinzip:
Ausübung der Steuergewalt ist autonom
-Verknüpfung inländischem Hoheitsgebiet und ausländischem Sachverhalt: Person des Steuerprlichtigen, Steuergut
-Besteuerungsumfang:
(1) Welteinkommensprinzip: Anknüpfung an die Person
(2) Territorialitätsprinzip: Anknüpfung an das Steuergut
3.2.2 Vermeidung/Minderung der Doppelbesteuerung
- Anrechnungsmethode
(1) mit Höchstbetrag
(2) ohne Höchstbetrag - Freistellungsmethode
(1) mit Progressionsvorbehalt
(2) ohne Progressionsvorbehalt - Abzugsmethode
Kapitalneutralität
Kapitalexportneutralität: Belastung mit dem Steuerniveau des Staates, aus dem das Kapital stammt
Kapitalimportneutralität: Belastung des Staates mit dem Steuerniveau des Staates, in dem die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird
3.2.3 Vermeidung ungerechtfertigter Vorteilen
- Reduktion möglicher Qualifikationskonflikte
- spezielle Steuerfluchtnormen
3.2.4 Subventionen zur Förderung grenzüberschreitender Tätigkeit
- Fiktive Steueranrechnung
- anzurechnende portugiesische Steuer 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren beträgt
3.3.1 Doppelbesteuerungsabkommen
- Biliterale, völkerrechtliche Verträge
- Schrankenrecht: keine Besteuerungsansprüche, sondern schränken bestehende innerstaatliche Besteuerungsansprüche ein
3.3.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Vermeidung doppelter unbeschränkter Steuerpflicht(ansässige Personen)
- Verteilungsregeln für die Besteuerungsrechte bei einzelnen Einkunftsarten
(1) reines Ansässigkeitsprinzip
(2) reines Quellenprinzip
(3) Ansässigkeits- und Quellenprinzip
3.3.4 Zuordnungsregeln
Unbewegliches Vermögen
Besteuerung im Quellenstaat: uneingeschränktes
Besteuerungsrecht
Besteuerung im
Wohnsitzstaat: Deutsche DBA:
Freistellung unter PV
3.3.4 Zuordnungsregeln
Unternehmensgewinne
Besteuerung im Quellenstaat: Begrenzung auf
Betriebsstättengewinne
Besteuerung im
Wohnsitzstaat: Deutsche DBA:
Freistellung unter PV
3.3.4 Zuordnungsregeln
Dividenden
Besteuerung im Quellenstaat: Schachteldividende 5% Portfoliodividende: 15% Besteuerung im Wohnsitzstaat: Dt DBA Freistellung für Dividenden bei Schachtelbeteiligung
3.3.4 Zuordnungsregeln
Zinsen
Besteuerung im Quellenstaat: Einschränkung des
Besteuerungsrechts der Höhe
nach (10%)
Besteuerung im
Wohnsitzstaat: Anrechnung
3.3.4 Zuordnungsregeln
Lizenzgebühren
Besteuerung im Quellenstaat: Kein Besteuerungsrecht
Besteuerung im
Wohnsitzstaat: Uneingeschränktes
Besteuerungsrecht
3.3.4 Zuordnungsregeln
Veräußerungsgewinne
Besteuerung im Quellenstaat: unbeweglichem Vermögen, Betriebsstättenvermögen, Vermögen einer festen Einrichtung, Schiffe, Luftfahrzeuge, Anteile an Grundstücksgesellschaften;
Besteuerung im
Wohnsitzstaat: Deutsche DBA,
Freistellung unter PV
3.3.4 Zuordnungsregeln
Andere Veräußerungsgewinne
Besteuerung im Quellenstaat: kein Besteuerungsrecht
Besteuerung im
Wohnsitzstaat: uneingeschränktes Besteurungsrecht
3.3.4 Zuordnungsregeln
Unselbstständige Arbeit
Besteuerung im Quellenstaat:
Uneingeschränkte Besteurungsrechte
Besteuerung im Wohnsitzstaat:
Deutsche DBA: Freistellung unter PV
3.3.5
Outbound-Aktivität
- Exporte - Welteinkommensprinzip
- Betriebsstätte
(1) Nicht DBA: Anrechnung der ausländischen Steuer
(2)DBA Besteurung im Ausland, Freistellung mir PV in Deutschland - KapG im Ausland
keine Besteuerung in D, Besteuerung im Ausland
nP: Teileinkünfteverfahren / Abgeltungsteuer
+ Anrechnung / Abzug ausländischer Quellensteuer
3.3.5 Inbound Aktivitäten
- Importe: Keine Besteuerung
- Betriebsstätte: Besteuerung in Deutschland
- KapG im Inland: Besteurung allgemeine Regeln
- 25 % KapESt auf Dividende
- Reduzierte KapESt gem.
3.4.1.1 Anteilseigner = gew. Einzelunternehmer Tochter KapG im Ausland
- Tochter KapG ist eigen rechtsfähig, deswegen nur Besteurung der Dividenden in Deutschland
- §9 Nr.7 GewStG Kürzung wenn Beteiligung >15%
- §3 Nr.40 EStG Dividenden sind zu 40% steuerfrei (Anrechnung ausl. Dividendensteuer §34c EStG)
3.4.1.1 Anteilseigner = gew. Einzelunternehmer Betriebsstätte im Ausland
- Einkommen wird als Welteinkommen beim Anteilseigner erfasst
- Kürzung bei DBA §9 Nr.3 GewStG
- Anrechnung bei DBA und Freistellung unter PV §34c EStG
3.4.2.1 Anteilseigner = Kapitalgesellschaft
Tochtergesellschaft im Ausland
- Besteuerung der Dividenden
- Kürzung bei bestimmten Beteiligungen §9 Nr.7 GewStG
- KSt: Steuerfrei Dividenden wenn Beteiligung>= 10%. Jedoch gelten 5% als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben §8b Abs.5 KStG
- weder Anrechnung noch Abzug ausländischer Dividendensteuer
3.4.2.1 Anteilseigner = Kapitalgesellschaft
Betriebsstätte im Ausland
- Einkommen wird als Welteinkommen des Anteilseigner erfasst
- GewSt: Kürzung gem. §9 Nr.3 GewStG
- KSt: Anrechnung/Abzug gem. §26 KStG iVm § 34c EStG
3.5.1 Standortfaktoren
Infrastruktur Verfügbarkeit Absatzmarkt Subventionen Steuern