§4 Allgemeines Liegenschaftsrecht Flashcards

1
Q

Aufgaben des Grundbuchs

A
  • Grundbucheintragung dient Publizität, Besitz ungeeignet
  • Vermeidung von Verfügungen Nichtberechtigter
  • Sicherung des Rechtsverkehrs
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2
Q

Begründung/Übertragung von Grundstücksrechten

A

§873: Grundstücksrechte werden durch Einigung und Eintragung begründet. Die Einigung erfolgt gem. §925 in Form der Auflassung.

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3
Q

P: Voraussetzungen des dinglichen Vertrages gem. §873

A

Rechtsfolge erst durch Einigung und Eintragung zusammen:

M1: Vertrag benötigt Eintragung
+beides notwendig für Rechtsfolge
h.M.: Vertrag kommt schon mit Einigung zustande
+ Verträge sind grds. Einigungen, keine Erweiterung
+ Vertragsregeln nur für Einigung passend
+Vertragsmängel nicht von Eintragung abhängig

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4
Q

P: Auswirkungen des Nichtbestehens einer Forderung auf vollzogenen Wechsel des Rangverhältnisses

A

Gewechselt wurden zwei Rangpositionen, eine davon bestand jedoch nicht!

Fall I: Zurückgetretene Forderung bestand nicht
-> gutgläubiger Erwerb der neuen, besseren Position
+ Position war im Grundbuch eingetragen
+ auch Zwischenrechte gingen von Bestehen aus; kein Schutz des bösen Glaubens
? Anwendung der §§892, 893 auf Rangtausch

Fall II: Vorgetretenes Recht ist erloschen
-> zurückgetretenes Recht kehrt auf alte Position zurück
+ Position bereits vorher innegehabt, eingenommene Position bestand nicht
+ Vorrücken aller anderen Rechte ist ungerechtfertigte Bereicherung

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5
Q

Vormerkung

A

Die Vormerkung ist die eingetragene Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruches auf die Vornahme dinglicher Ansprüche

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6
Q

Ersterwerb einer Vormerkung

A

I. Bestehen der Forderung

II. Bewilligung der Vormerkung gem. §885 I

III. Eintragung

IV. Berechtigung - P: gutgläubiger Ersterwerb

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7
Q

Zweiterwerb einer Vormerkung

A

Vormerkung ist streng akzessorisch und geht mit Abtretung der Forderung über

I: Wirksamer Abtretungsvertrag gem. §401

II. Kein Ausschluss der Abtretung

III: Berechtigung - P: Gutgläubiger Zweiterwerb

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8
Q

Der Gutgläubige Ersterwerb

A

I. Möglichkeit des Ersterwerbs

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9
Q

Der Gutgläubige Ersterwerb

A

I. Möglichkeit des Ersterwerbs

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10
Q

Anspruch auf Zustimmung nach §888

A

I. relative Unwirksamkeit des Eigentumserwerbs nach §883 II

  1. Wirksame Vormerkung
  2. Vereitelung des gesicherten Anspruchs

II. Notwendigkeit der Eintragung/Löschung

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