4. Doppelbesteuerungsabkommen Flashcards
(33 cards)
Was ist die Funktion eines Doppelbesteuerungsabkommen und wie wird es abgekürzt?
DBA
- völkerrechtliche Verträge zur Vermeidung doppelte Besteuerung
- wirksamer als unilaterale Maßnahmen
- verhindern Entstehung, nicht nur mildernd
- begründen kein eigenes inländische Besteuerungsrecht
- schränkt eigenes Besteuerungsrecht ein
- Zuweisungsversuch Besteuerungsrecht
Wie ist der Entscheidungsbaum zur Anwendung eines DBA aufgebaut?
- Nationales StR?
a) Nein → keine Besteuerung- Wenn 1) Ja → Grenzüberschreitender Sachverhalt?
a) Nein → StPfl nur im Inland
- Wenn 1) Ja → Grenzüberschreitender Sachverhalt?
- Wenn 2. Ja → Besteht DBA?
a) Nein → StR im Inland bei unbeschr. StPfl, ggf. unilaterale Maßnahmen - Wenn 3. Ja → Ist das StR dem Inland zugewiesen
a) Nein → Quellensteuerabzugsrecht nach DBA, auch prüfen ob anderer Staat besteuern darf - Wenn 4. Ja → Darf anderer Staat auch besteuern?
a) Ja → Freistellung/Anrechnung im Inland erlaubt?
Wie viele DBAs hat Deutschland geschlossen?
- DBA zwischen BRD und
- mehr als 100 Staaten
- allen wichtigen Industriestaaten
- nicht mit Steueroasen
Von was sind DBAs allgemein abzugrenzen?
- Allg. DBA abzugrenzen von
- ErbSchSt
- Einkünfte See/Luftfahrt
- Luftverkehr
- gegenseitiger Schutz KapAnlagen
- KFZ-Steuer
Wie kommen DBAs zustande?
- Verhandlungen
- Paraphierung Entwurf
- Unterzeichnung Entwurf, keine Änderungen mehr zulässig
- Zustimmung der Parlamente
- Ratifikation
- Notenaustausch völkerrechtliche Bindungswirkung
- Inkrafttreten erst ab Ratifikation, nicht rückwirkend
Was ist das OECD-MA?
OECD-Musterabkommen
- seit 1963
- letztes Update 2017
- Leitfunktion Abkommenspraxis
- Musterkommentar von Mitgliedsstaaten der OECD verabschiedet
- lediglich Hilfe zur Abkommensauslegung
Wie ist ein DBA aufgebaut, wenn es dem Musterabkommen entspricht?
I. Geltungsbereich 1,2,28 (Für wen, für welche St
II. Begriffsbestimmungen 3-5 (“Person”, “Gesellschaft”, “Unternehmen”, “zuständige Behörde”, “Staatsangehörigkeit”, “Ansässigkeit”, “Betriebsstätte”)
III. Besteuerung Einkommen → Zuweisungsartikel 6-21 ( Einkunftsarten und -quellen, Zuweisung Besteuerungsrecht)
IV. Besteuerung Vermögen 22
V. Methoden Vermeidung 23 (Methodenartikel, Befreiungsmethode, Anrechnungsmethode)
VI. Besondere Bestimmungen 24-28 (Diskriminierungsverbot, Verständigungsverfahren, Förderung InfoAustausch, Amtshilfe, steuerliche Vorrechte Dimplomaten/Konsuln)
VII. Schlussbestimmungen 29-30
Was ist der persönliche Geltungsbereich von einem DBA?
I. Natürliche Person
II. Gesellschaften:
- jur. Personen → Rechtsträger, die wie solche behandelt werden #1IKStG
III. andere Personenvereinigungen
- PersG → nichtrechtsfähige Vereine, etc.
Wann ist eine Person nach OECD-MA unbeschränkt StPfl
Ansässigkeit nach #Art 4I OECD-MA
- Wohnsitz
- Ständiger Aufenthalt
- Ort GL
- o.ä.
Wie ist die Mehfachansässigkeit im OECD-MA geregelt?
Art 4 II OECD-MA
- Rangfolge
1. ständige Wohnstätte
2. Mittelpkt Lebensinteresse bzw. persönliches/geschäftliches Interesses
3. gewöhnlicher Aufenthalt
4. Staatsangehörigkeit
Was versteht man unter Treaty Shopping?
- Erschleichung Abkommensberechtigung durch Zwischenschaltung nat./jur. Person
- Normen: #42AO iVm #50dIIIEStG
Was ist der sachliche Geltungsbereich des DBA?
- Räumlich:
- GG
- Festlandsockel
- Gegenständlich betroffene Steuern
- ESt
- KSt
- VermögenSt
- GewSt
- GrSt
Wie wirken DBA?
- nach #Art23OECD-MA zwei Varianten
- Freistellung (mit Progressionsvorbehalt)
- Anrechnung
Wie funktioniert die Freistellung im DBA?
- Steuerbelastung ausl. Einkünfte nach Quellenstaat besteuert
- inländisches Einkommen wird höher Besteuert → Steuersatz wird inkl. ausl. Einkommen berechnet
-
mit Progessionsvorbehalt #Art23AIOECD-MA, #Art23AIIIOECD-MA
- entspricht #32bEStG
- Ausland vorrangiges Besteuerungsrecht
- ausl. Einkommen starke Bindung zu Ausland, z.B.: Ausland belegene unb.VG #Art6OECD-MA, Unternehmensgew. ausl. Gewerbe #Art7OECD-MA etc.
Wie funktioniert die Anrechnung im DBA Kontext?
- Steuerbelastung der ausl. Einkünfte richtet sich nach Wohnsitzstaat
- im Ausland gezahlte Steuer wird abgezogen
Wie funktioniert die direkte Anrechnung im DBA Kontext?
direkte Steueranrechnung #Art23BOECD-MA entspricht #34cIEStG
- St. für ausl. Einkünfte wird angerechnet
- vorrangiges Besteuerungsrecht Wohnsitzstaat
- Dividenden #Art10OECD-MA, ausgenommen Schachteldividenden; Zinseinkünfte ausl. Schuldner #Art11OECD-MA
- Lizenzeinkünfte ausl. Lizenznehmer #Art12OECD-MA
Wie funktioniert die fiktive Steueranrechnung im DBA Kontext?
- nicht gezahlte Steuer wird angerechnet
- ohne Regelung kein Anreiz für Kapitaltransfer
- daher oft Klausel mit Entwicklungsländern, damit Steuervorteil/Investitionsvorteil nicht verloren geht
Was ist die effektive und was die virtuelle Doppelbesteuerung?
- Primäres Ziel DBA: Beseitigung effektiver DBSt
- DBA verbietet idR auch virtuelle Doppelbesteuerung
- tatsächliche Besteuerung keine Voraussetzung für Anwendung Schutzvorschrift
- BRD: Prinzip vermeidung virtuelle DBSt zurückdrängen
Was versteht man unter einer Rückfallklausrel (subject-to-ax-clause)?
- virtuelle Steuerbefreiung: “weiße Einkünfte” (=unbesteuerte Einkünfte)
- daher teilweise Regelung: Freistellung nur wenn Einkünfte im Ausland tatsächlich besteuert wurden
- BFH: folgt
- BMF: für Anrechnungsverfahren #34cEStG nicht um ausl. Einkünfte sondern inl. Einkünfte, handelt sich nicht um Doppelbelastung
- keine Anwendung bei Verlusten
- # 50dVIIIEStG Rückfallklausel nichtselbstständige Arbeit iSv #19EStG
- Freistellung nur gewährt wenn StPfl nachweist das Staat mit Besteuerungsrecht:
- Besteuerungsrecht verzichtet
- Steuern entrichtet wurden
- sonst dt. Steuern fällig
- bei nachträglichem Nachweis ist EStBescheid #50dVIII2EStG zu ändern
- Freistellung nur gewährt wenn StPfl nachweist das Staat mit Besteuerungsrecht:
Was ist die Remittance-base-clause?
- Sonderfall
- ausl. Einkünfte nur im Inland best. wenn sie in Wohnsitzstaat überwiesen werden
Was ist die Switch-Over-Clause?
- in neueren DBA: Recht durch einseitige Erklärung von Freistellungs- auf Anrechnungsmethode zu wechseln
- Sicherstellung Einmalbesteuerung
- Voraussetzung: Freistellung führt zu ungerechtfertigte Steuerbefreiung
- Qualitfikationskonflikt: Vertragsstaaten weisen Einkünfte unterschiedlichen Bestimmungen zu
- Zurechnungskonflikt: Vertragsstaaten weisen Einkünfte unterschiedlichen Personen zu
Was ist der Treaty Override?
- Bestimmungen bestehendes DBA können durch späteres DBA überlagert werden
- # 50cI1EStG : Obwohl nach DBA Einkünfte in BRD steuerfrei oder nur mit niedrigeren Steuersatz besteuert werden dürfen, ist #50aEStG über Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer durch Vergütungsschuldner bei beschränkt StPfl Gläubigern anzuwenden
- BFH (stRspr.): #50cI1EStG ist rechtens, weil BRD Zustimmungsgesetz #59IIGG jederzeit aufheben/inhaltlich ändern kann
- StPfl kann Erstattungsantrag beim BZSt #50cIII1EStG #50cIII2EStG stellen
Wie wird unbewegliches Vermögen im DBA idR besteuert?
Art 6 OECD-MA
- Grundsatz: Belegenheitsstaat
- ausl. Eink. aus unbew. Vermögen in BRD idR von ESt befreit #32bI1Nr3EStG iVm #32bI2Nr3EStG
- durchbrochen u.a. bei Finnland, Schweiz, Spanien → Anrechnungsmethode
- Veräußerungsgewinne #Art13IOECD-MA
- gilt auch für unbew. Vermögen aus Unternehmen #Art7OECD-MA
- Betriebsstättenprinzip weicht
Wie werden unternehmensgewinne (gewerblich) im DBA idR besteuert?
Art 7-9 OECD-MA
Sitzstaat, wenn nicht Betriebsstätte
- Grundsatz: Sitzstaat der Gesellschaft
- Ausnahme: Geschäftstätigkeit in anderem Vertragsstaat durch dortige Betriebsstätte → Betriebsstättengewinn in Land der Betriebsstätte versteuert
- See/Binnen/Luftschifffahrt → Staat mit tatsächlicher GL des Unternehmens
- Verbundene Konzerne und ggf. Gewinnkorrektur in Art 9 geregelt