Vertragl SV- 24.11. + 1.12. Flashcards

1
Q

Geschäftsbesorgung

A

§§675ff

  • gegen Entgelt
  • gegenseit Vertrag
  • selbst Tätigkeit wirt Art, für die urspr der Gesch.partner selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch einen anderen abgenommen wurde
  • zB Vermögensverwaltung
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2
Q

Reisevertrag

A

§651a

  • Ziel: Verbraucherschutz
  • Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen durch Reiseveranstalter
  • gegens Vertrag der mind 2 Reiseleistungen beinhalten muss
  • WV §631 kann ergänzt werden (Erfolg ist aber nicht geschuldet)
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3
Q

Reiseveranstalter

A
  • wer dem Reisenden die Erbringung der Reiseleistug in eigener Verantwortung verspricht
  • grds nicht Reisebüro, nur Vermittlung für Vertrag
  • keine Vertragspartner sind einzelne Leistungsträger (nur Erfüllungsgehilfen §278, nicht Verrichtungsgehilfe)
  • Klageort ist immer der Ort des Schuldners
  • umfassende Info- u Nachweispflicht
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4
Q

Reisender

A
  • Buchung in eigenen/ fremden Namen (SV)
  • Antritt der Reise nicht erforderlich
  • muss kein Verbraucher sein §13
  • bei mehreren Teilnehmern ist Buchende Vertragspartner
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5
Q

Hauptleistungspflichten

A
  • mangelfreie Erbringung der Reiseleistung

- Zahlung des Reisepreises

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6
Q

Besonderheiten des Reisevertrags

A
  • Vorbehalt des Reiseveranstalters zu einseitigen Änderungen §651aIV, V
  • Reisende kann vor Reisebeginn zurücktreten §651i
  • gesetzl Ersetzungsbefugnis §651b (Änderung des Reisenden im Voraus
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7
Q

Reisemangel

A
  • §651c subj Fehlerbegriff
  • Abweichung der tats Beschaffenheit von vertragl geschuldeter Beschaffenheit
  • auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
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8
Q

Fehlen einer “zugesicherten Eigenschaft”

A
  • alle Beziehungen der Reise u der einzelnen Reiseleistungen zur Umwelt, ihrer tats, rechtl, wirt Verhältnisse, die nach Art u Dauer Einfluss auf Nutzen u Wertschätzung der Reise haben
  • hier gilt eine ausdrückl od stillschweigende Erklärung für den Bestand der Eigenschaft durch den Veranstalter
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9
Q

Gewährleistungsrechte bei Reisevertrag

A
  1. Recht auf Abhilfe (=Nacherfüllung) §651cII1
    - Beseitigung des Mangels
    - Ersatzleistung (gleichwertig u zumutbar)
  2. Mögliche Leistungsverweigerung durch Veranstalter §651cII2 bei Unverhältnismäßigkeit
  3. Minderung §651d
    - kraft Gesetz bei erfüllten Voraussetzungen des Mangels
  4. Kündigung §651e
    - parallel zur Minderung
    - nach erfolglosen Fristablauf der Abhilfe
    - Anspr auf Reisepreis entfällt für Zeit in der Reise nicht mehr genutzt wurde
  5. SE wg Nichterfüllung §651fI
    - Verschulden des Veranstalters (Beweislastumkehr)
    / Ideeler Schaden §651II
    - Ersatz von immateriellen Schaden in Geld
    - Ausnahmevorschrift zu §253
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10
Q

Ausschlussfrist u Verjährung

A

§651g

  • 1 Monat nach Ende der Reise geltend zu machen
  • Verjährung nach 2 Jahren
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11
Q

Schema: SE-Anspr des Reisenden gem §651f

A
  1. SV
  2. Mangel nach §651c
  3. Abhilfeverlangen/ Mängelanzeige
    - Erforderlichkeit (str) BGH (+), Literatur (-)
  4. Vertreten müssen §651f HS2
    - §276 Verschuldensvermutung
    - §278 Erfüllungsgehilfe
  5. Schaden
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11
Q

Schema: Entschädigung wg nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit §651fII

A
  1. SV
  2. Reisemangel bzw PV
  3. Vertreten müssen (?)
  4. Erhebliche Beeinträchtigung
    - welcher Bewertungsmaßstab?
    a) besondere Gewichtung auf Fehler (Berücksichtigung der Reiseart, -zweck, Gebiet, Art, Umfang, Mangel)
    b) 50%-Methode (fiktiver Minderungsbetrag, bezieht sich auf einzelnen Tag, nicht die gesamte Reise)

RF: Entschädigung (kein bezifferter Schaden wie beim SE vorhanden) in Geld

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12
Q

Haftungsbeschränkung

A
  • 3facher Reisepreis als Obergrenze (außer Personenschaden)

- Kündigung wg höherer Gewalt §651j möglich

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13
Q

Maklervertrag allgemein

A

§652ff

  • Vermittlung eines Vertrags
  • EINSEITIG verpflichtender Vertrag (einseitige Vermittlungsleistung)
  • Makler ist nicht verpflichtet für Auftraggeber tätig zu werden od Erfolg herbeizuführen
  • trägt Risiko dass Vertrag nicht zustande kommt
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14
Q

Pflichten des Auftraggebers (Maklervertrag)

A
  • Zahlung der Provision (Mäklerlohn)
  • bei Zustandekommen des Vertrags
  • mit einem Dritten
  • Nachweis/ Vermittlung des Maklers mind mitursächlich (kausal) für Vertragsschluss
  • Aufwendungsersatz nur bei Vereinbarung zu verrichten
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15
Q

Pflichten des Maklers

A
  • keine Tätigkeitspflicht
  • Wahrung der Interessen des Auftraggebers §242
  • Aufklärungs- u Beratungspflicht (bei Unwahrheiten keine Provision)
16
Q

Sonderfälle des Maklervertrags

A
  • Darlehensvermittlung
  • Heiratsvermittlung
  • Wohnungsvermittlung
17
Q

Auslobung allgemein

A

§657

  • einseitiges RG mit NICHT empfangsbed WE (=Kein Vertrag) ~an Unbekannt gerichtet
  • WE= öffentl Bekanntmachung
  • Regelungen über RG anwendbar §104ff
18
Q

Voraussetzungen der Auslobung §657

A
  • öffentl Bekanntmachung einer Belohnung (an Unbekannt)

- Herbeiführung des Erfolgs dann Auszahlung

19
Q

Widerruf der Auslobung

A
  • bis zur Vornahme frei widerruflich

- Bekanntmachung des Widerrufs auf gleiche Weise wie Auslobung

20
Q

Verwahrung allgemein

A

§688ff
- Spezialfall der Gesch.besorgung
- Aufbewahrung einer bewegl Sache für Hinterleger
- Dauerschuldverhältnis
a) unentgeltlich: unvollkommen zweiseitiger Vertrag
! Abgrenzung zu Gefälligkeit
b) entgeltlich: gegenseitiger Vertrag

21
Q

Pflichten des Verwahrers

A
  • Verwahrungspflicht (Obhutspflicht) in eigener Verantwortung
  • Rückgabepflicht (jederzeit am Ort der Verwahrung)
  • Rücksicht- u Schutzpflichten §241II
  • Infopflicht bei Veränderungen §692
22
Q

RF bei Verletzung der Verwahrungspflichten

A
  • bei Unmöglichkeit der Rückgabe: SE

- Haftungsprivilegierung bei Unentgeltlichkeit §690

23
Q

Pflichten des Hinterlegers

A
  • Vergütung u Aufwendungsersatz
  • Rücknahmepflicht §696
  • SE §694 bei Schäden des Verwahrers die durch Sache hervorgehen u nicht bekannt gegeben werden