5. Vertragstheoretischer Ansatz Rawls Flashcards

1
Q

Rawls: Einführung in die Vertragsethik

A
  • Vertragstheorie oder Theorie des Gesellschaftsvertrages
    ▪ Zusammenleben und Rechtsordnung sollen moralisch & institutionell begründet sein
    ▪ Vertrag ≠ tats. Übereinkommen, sondern Gedankenexperiment
    ▪ Vertrag = hypothetisch (niemand unterschreibt)
  • Vernunftprinzip wird unterstellt, d.h. wenn menschen vernünftig wären, auf welche Rechten und Pflichten würden sie sich einigen
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2
Q

Rawls: Einführung in die Ethik von Rawls

A
  • John Rawls, 1921-2002
    ▪ US-amerikanischer Philosoph
    ▪ Moderner Vertreter der Vertragstheorie
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3
Q

Rawls: Kritik am (klassischen) Utilitarismus

A

▪ Verfehlt Gerechtigkeitsfrage (=Extreme Armut wird zugelassen)
▪ Individualverhalten offen
▪ Ggf. Freiheit von Individuen (Minderheiten) dem kollektiven Wohl unterordnen
 (Institutionalisierung von Grundrechten eine Frage der individuellen Präferenzen)
▪ Rawls: menschliche Grundrechte (laut Rawl: Freiheitsrechte) = normative Vorgaben

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4
Q

Rawls: Rawls Ethik

A

▪ Keine moralische Globaltheorie
▪ Pol. Konzeption der Gerechtigkeit für Demokratien
▪ Gerechtigkeit i.S.v. Fairness

  • Einigung auf allgemein verbindliche (moralische) Regeln durch Vertrag –> Kontraktualismus
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5
Q

Rawls: Das Gedankenexperiment

A
  • Annahmen des Experiments:
    ▪ Gesellschaft: Frei & vernünftig, neidlos
    ▪ Individualinteresse an Gütern (gewisser Egoismus)
    ▪ Kooperation wünschenswert; Wahlergebnis verbindlich
    ▪ „Urzustand“ mit Schleier der Unwissenheit
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6
Q

Rawls: Urzustand

A
  • Urzustand = Kein Wissen über…
    ▪ …sich selbst, Psyche
    ▪ …soz. Stellung, Höhe des Einkommens
    ▪ …individuelle Interessen,
    ▪ …geistige & körperliche Fähigkeiten, Talente
  • Finanzen
  • Moralvorstellungen
    ▪ Ökonomen: „Entscheidung unter Unischerheit“
    ➔ Folge: Unpersönliche Entscheidungen trotz gewissem Egoismus
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7
Q

Rawls: Gedankenexperiment: Welche Individualentscheidungen werden getroffen?

A

▪ Unpersönliche Entscheidungen über moralische Regeln (Urzustand), nicht die Ergebnisse
▪ Eigennutzenmaximierung unter Unsicherheit, d.h. Informstionsdefizite
➔ Eigennutzenmaximierung -> vernünftige Gesellschaft
➔ „raffinierte Selbstüberlistung rationaler Egoisten“

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8
Q

Rawls: Der Gesellschaftsvertrag

A
  • Ergebnis Experiment: Gesellschaftsvertrag: (Hierarchie nach Rawls)
    1. Jede Person: Anspruch auf gleiche Grundfreiheiten, Grundrechte und Bürgerrechte (sog. positive „Freiheitsrechte“) oder auch Recht auf Eigentum
    2. Wirtschaftliche und soz. Ungleichheit wird zugelassen bei
    a) Chancengleichheit
    (1) Zugang zu Ämtern
    (2) Bildung
    (3) Vermeidung übermäßige Konzentration von Vermögen
    b) Erhebliche Vorteile für am wenigsten Begünstigte (= Differenz-Prinzip)
    ➔ Ziel: Nicht Ergebnisse, sondern Regeln oder Verfahren (Verfahrensgerechtigkeit)
    ➔ Nur in konstitutionellen Demokratien zu verwirklichen
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9
Q

Rawls: Einige Grundrechte und Bürgerrechte

A
  1. Schutz und Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte
  2. Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der
    Person

  3. ➔ Rawls: In Grundrechten verankerte Freiheit = höchstes menschl. Gut
    –> Freiheit darf auch nicht gegen materielle Güter verrechnet werden
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10
Q

Rawls: Einkommens- und Vermögensverteilung

A

▪ Differenzprinzip als Alternative zur Nutzenmaximierung & Pareto-Optimum
▪ Ergebnis:
 Keine Gleichverteilung, aber Existenzminimum gewährleistet

indem wir nachschauen, wie gut es den besonders schlecht Gestellten [u.a. im Hinblick auf Einkommen und Vermögen] in jedem dieser Systeme ergeht, und dann dasjenige auswählen, bei dem diese Personen mehr Vorteile genießen als bei jedem anderen System

Das Ergebnis ist nicht Gleichverteilung, sondern eine gewisse Ungleichverteilung, die im Sinne der Leistungsgerechtigkeit akzeptiert wird.

Aber: Ausgehend vom Status Quo sind Verteilungsänderungen des Einkommens und Vermögens nur
dann zulässig, wenn sie auch die am schlechtesten Gestellten besser stellen.

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11
Q

Rawls: Rawls Aussage zu Einkommensverteilung:

A

Wähle diejenige Verteilung, bei der die am schlechtesten Gestellten mehr Einkommen haben, als bei jeder anderen Verteilung
 Wesentlich konkreter als Pareto-Kriterium
 Kein Status-Quo-Bias

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12
Q

Rawls: In welchen Bereichen des Gesellschaftsvertrags sind die Menschen gleich, und in welchen Bereichen sind sie ungleich? Wie wird die Ungleichheit gerechtfertigt?

A
  • Freiheitsrechte (hier Grundrechte und Bürgerrechte) gilt absolute Gleichheit
  • Einkommens- und Vermögensverteilung Ungleichheit vertretbar ist, wenn sie auf Chancengleichheit (siehe 2a) des Gesellschaftsvertrags) und zudem auf dem Leistungsprinzip beruht, d.h. wenn Menschen mit einer quantitativ und/oder qualitativ besseren Leistung entsprechend auch ein höheres Einkommen erhalten.
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13
Q

Rawls: Würdigung des Rawlsschen Ansatzes

A
  • Würdigung:
    ▪ Ausbeutung von Minderheiten verhindert (Kritik am Utilitarismus)
    ▪ Grundrechte gesichert
    ▪ Differenzprinzip als Verteilungsprinzip gewährt Existenzminimum
    ▪ Verteilungsgerechtigkeit = Verfahrensgerechtigkeit (nicht Ergebnisgerechtigkeit)
    ▪ Kritik am Differenzprinzip und unbedingtem Vorrang der Freiheitsrechte, z.B. von Amartya Sen
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