5 Wissenschaftliches Arbeiten Flashcards

1
Q
  1. Was versteht man unter Naturwissenschaft?

Was versteht man unter

exakte und beschreibende Naturwissenschaften?

A
  1. Die Gegenstände der Natur, die sich an ihnen vollziehenden Vorgänge (Naturerscheinungen) werden beschrieben, geordnet, verglichen.

Beziehungen zwischen ihnen werden ermittelt und daraus Regeln und Gesetze abgeleitet.

2.

Exakte Naturwissenschaft

Durch Messen verifizierbare Annahmen.

Physik, Chemie, Astronomie

Beschreibende Naturwissenschaften

Hier wird inzwischen auch gemessen.

Biologie, Geographie, Geologie

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2
Q

In der Neuzeit erfolgte eine Differenzierung

in Natur- und Geisteswissenschaften.

  1. Vergleiche beide Wissenschaften
  2. Zeichne das System der Wissenschaften
A

Naturwissenschaften

gekennzeichnet durch ihre Methodik und Experimente

Geisteswissenschaften („geschichtlichen, gesellschaftlichen Wirklichkeit“)

eher Sinn verstehend, nacherlebend

Wissenschaftler ist in den zu untersuchenden Zusammenhang selbst mit einbezogen

Problem: Kann Wissenschaft hier noch objektiv sein?

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3
Q

Was ist Wissenschaft?

A

Seit dem 16./ 17. Jahrhundert als Entsprechung für lat. Scientia verwendet, bildet „Wissenschaft“ das „geordnete, in sich zusammenhängende Gebiet von Erkenntnissen.

Oder (vgl. Brockhaus):

Das System des durch Forschung, Lehre und überlieferte Literatur gebildeten, geordneten und begründeten, für gesichert erachteten Wissens einer Zeit.

Auch:

Die für den Erwerb des Wissens typische methodisch-systematische Forschungs-und Erkenntnisarbeit sowie ihr organisatorisch –institutioneller Rahmen.

Wissenschaft galt als synonym mit der Philosophie des Altertums und Mittelalters.

Mathematik = Philosophie ( vgl. Aristoteles, Archimedes, Pythagoras).

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4
Q

Erläutere die Begriffe

Grundlagenforschung,

Angewandte Forschung und

Entwicklung

A

Grundlagenforschung

Die Suche nach Naturgesetzen –„ Dass ich erkenne, was die Welt im Innersten zusammenhält“.

Angewandte Forschung

Aus Naturerkenntnis folgt Naturbeherrschung.

Gegenstand der Forschung und ihre Methodik orientieren sich an der Möglichkeit ihrer Realisierung in der Praxis.

Die letzte Stufe dieser Prozesse ist die Entwicklung,

in der mit ingenieurwissenschaftlichen Methoden ein konkretes Objekt geschaffen wird.

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5
Q

Angewandte Forschung

A

Aus Naturerkenntnis folgt Naturbeherrschung.

Gegenstand der Forschung und ihre Methodik orientieren sich an der Möglichkeit ihrer Realisierung in der Praxis.

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6
Q

!!!

Die unterschiedlichen Auffassungen in den Natur-und Geisteswissenschaften werden in dem neuen umfassenden Begriff des „Wissenschaftsgeistes

vereint, der sich aus der wissenschaftlichen „Methodik“ begründet.

Er beinhaltet:

  1. _______________
  2. _______________
  3. _______________
  4. _______________
  5. _______________
A
  1. Vorurteils- &
  2. Wertfreiheit
  3. Verifizierbarkeit (eine Hypothese wird durch Tatsachen bestätigt)
  4. Verifikation einer jeden Aussage (im Prinzip zu jeder Zeit und an jedem Ort)
  5. Möglichkeit der Kritik

Wichtig: Kriterien müssen erfüllt sein, wenn man auf Basis wissenschaftlicher Methoden arbeitet!

Müssen erfüllt sein in Lehre, Studium, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an Universitäten und Technischen Hochschulen und Fachhochschulen!

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7
Q

Fiktion

A

Fiktion: Erdichtung, Unterstellung

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8
Q

Definitionen

These, Hypothese und Theorie

A

These

Unbewiesene Behauptung

Hypothese (Vorstufe zu Theorie)

Annahme, Vermutung, vermutete Gesetzmäßigkeit.

Ein Sachverhalt wird nicht nur beschrieben, sondern erklärt..

Theorie

Sie enthält eine logische und empirisch gesicherte Erklärung.

Zu einem Sachverhalt kann es mehrere Hypothesen, aber nur eine Theorie geben.

In der Metaphysik z.B. sind Theorien nicht möglich, daher sind hier Hypothesen das letzte Mittel zur Erklärung.

Eine Theorie bleibt nur solange gültig, wie sie nicht durch -wenn auch nur ein einziges -Gegenbeispiel widerlegt wird.

Die Hypothese muss in sich widerspruchslos sein, sonst ist sie eine Fiktion.

Vgl. Dialektik: These –Antithese –Synthese entspr.

Ausgangsbehauptung –Gegenbehauptung -Zusammenfügung zu einem höheren Ganzen

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9
Q

Definitionen Verifizieren & Falsifizieren

A

Verifizieren

Eine Hypothese durch Tatsachen bestätigen; dies ist nicht immer möglich, daher der Ausweg durch

Falsifizieren

Eine Hypothese durch Gegenbeispiele widerlegen, das ist oft leichter.

Dies gilt z.B. auch in der Beweisführung; vgl. Umkehrschluss.

Eine Theorie bleibt nur solange gültig, wie sie nicht durch -wenn auch nur ein einziges -Gegenbeispiel widerlegt wird.

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10
Q

Definitionen Arbeitshypothese & Heuristik

A

Arbeitshypothese

Keine endgültige Erklärung, sondern eine auf Beschleunigung und Erleichterung der wissenschaftlichen Arbeit gerichtete Hypothese.

Heuristik (Heuristische Regeln)

Hypothesen werden nur im Hinblick auf das zu Findende aufgestellt und nicht als endgültig betrachtet.

Beispiel: trial and error

Vgl. „Heureka“ Ich hab´s gefunden

(Archimedes von Syrakus)

Homöopathie Wer heilt, hat recht.

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11
Q

Die Legende der zweckfreien und objektiven Wissenschaft

Zweckfreiheit, Wertfreiheit und Objektivität sind Ideale bzw. Wunschvorstellungen.

  1. Wodurch wird Wissenschaft beeinflusst?
  2. Wie siehts aus mit Objektivität?
A

1.

Politik, Wirtschaft (Industrielle Sponsoren, Auftragsforschung)

Kultur, Religion, Interaktion der wissenschaftlichen Erkenntnis mit Ethik, ökonomischen (Rationalisierung) und ökologischen Konsequenzen.

→ vgl. Wissenschafts-/ Technikfolgenabschätzung.

  1. Wissenschaft wird durch den Menschen gemacht.

Der Mensch agiert immer als Subjekt mit seinen

Zielen, Vorurteilen, Erfahrungen, Wissen und Wissenslücken, Wünschen & Ängsten

Allenfalls kann / soll die Methodik objektiv und nachprüfbar sein.

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12
Q

Die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten sind juristisch durch ___________ definiert.

A

Die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten sind juristisch durch Prüfungsordnungen definiert:

Rahmenordnung des Bundes > Hochschulrahmengesetz

Landesordnung der Länder > Landeshochschulgesetze

Prüfungsordnungen der Hochschulfakultäten

für Seminararbeiten, Studienarbeiten, Bachelor / Master-Arbeiten, Doktorarbeiten.

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13
Q

Die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten sind juristisch durch __________________ definiert.

A

Die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten sind juristisch durch Prüfungsordnungen definiert.

Rahmenordnung des Bundes > Hochschulrahmengesetz

Landesordnung der Länder > Landeshochschulgesetze

Prüfungsordnungen der Hochschulfakultäten

für Seminararbeiten, Studienarbeiten, Bachelor / Master-Arbeiten, Doktorarbeiten.

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14
Q

Die Prüfungsordnungen beinhalten insbesondere auch die _________________ (______) der einzelnen Studiengänge.

Sie sind auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht.

Die Studienordnungen geben Auskunft über die _____________ sowie über _____________ und _____________ des Studiums.

Prüfungs- und Studienordnung sind beide auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht.

A

Prüfungsordnungen beinhalten insbesondere auch die Studienverlaufspläne (Curricula) der einzelnen Studiengänge.

Studienordnungen geben Auskunft über die Studieninhalte sowie über Organisation und Durchführung des Studiums.

Prüfungs- und Studienordnung sind beide auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht.

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15
Q

Bachelorarbeit / Masterarbeit

und Kolloquium

A

BA/MA soll zeigen, dass Kandidat in der Lage ist, innerhalb vorgegebener Frist ein Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu erarbeiten. Dauer ist in Prüfungsordnung festgelegt.

Kolloquium (Verteidigung der Arbeit)

Ein i.d.R. hochschulöffentliches Fachgespräch zwischen Kandidat und den beiden Gutachtern von ca. 45 min Dauer über Inhalt und fachlichen Kontext der Arbeit.

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16
Q

Doktorarbeit (Promotion)

A

Besteht aus Dissertation und Rigorosum.

Dissertation = schriftliche Arbeit

Rigorosum = mündliche Prüfung

Dauer in Ingenieur-und naturwissenschaftlichen Fächern ca. 3–4 Jahre.

Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, einen Fortschritt der Wissenschaft erbringen und eine selbständige Leistung des Kandidaten sein.

FH haben noch kein eigenständiges Promotionsrecht. Kooperative Promotionen mit in-und ausländischen Universitäten sind aber möglich.

17
Q

Habilitation

A

Habilitation:(Voraussetzung ist die Promotion):

Die Habilitation dient an Universitäten dem Erwerb der „venia legendi“, also dem Recht, akademische Vorlesungen in eigener Verantwortung zu halten.

Sie besteht aus der

Habilitationsschrift:

Eine umfassende wissenschaftliche Monographie (wissenschaftliche

Behandlung eines Einzelgegenstandes), die neue wesentliche*

Forschungsergebnisse und Erkenntnisse aus dem Fachgebiet enthält, für das der Habilitand seine Lehrbefähigung zu erlangen anstrebt.

Kumulativen Habilitation:

Eine Zusammenstellung von mehreren wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.

*„wesentlich“ bedeutet:

die wissenschaftlichen Erkenntnisse werden von vielen anderen als Basis für ihre eigenen Arbeiten benutzt.

Das ist dann auch ein Hinweis auf die Qualität einer wissenschaftlichen Veröffentlichung. Je häufiger eine Publikation von anderen zitiert wird, desto höher wird ihre Qualität eingeschätzt. Dies wird z.B. durch einen sog. „impact factor“ dokumentiert.

Antrittsvorlesung:

Erste hochschulöffentliche Vorlesung vor der Fakultät, die die Habilitation ausgesprochen hat.

Damit wird man Dr. habil., Privatdozent (PD) bzw. nach ca. 6 Jahren auf Antrag „Außerplanmäßiger Professor“ (APL) mit der Verpflichtung, an der Fakultät i.d.R. mindestens 2 SWS Lehrveranstaltungen abzuhalten, um den Titel zu bewahren. (Lezteres ist universitätsspezifisch)

Lebenslang erhält man den Prof.-Titel durch die Berufung auf eine beamtete Professorenstelle an einer Hochschule.

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18
Q

Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten an der Hochschule

Aufgaben

des Kandidaten im Projekt

der Betreuer des Projektes

A

Aufgaben des Kandidaten im Projekt:

auswählen, vorbereiten, durchführen, dokumentieren & präsentieren im Kolloquium

Aufgaben der Betreuer des Projektes:

definieren, verfolgen und unterstützen & beurteilen

Eine prüfungsrelevante Arbeit wird immer von zwei Betreuern betreut und begutachtet, von denen einer ein Hochschullehrer der Fakultät als sog. Erstprüfer sein

muss, derandere ein externer Betreuer (Zweitprüfer) mit mindestens der akademischen Qualifikation sein kann, die der Prüfling durch diese Arbeit anstrebt.

Dies gilt z.B. für Arbeiten, die in einem externen Unternehmen durchgeführt werden.

Wenn der Umfang der Arbeit den zeitlichen Rahmen übersteigt, können auch mehrere Studierende gleichzeitig an demselben Thema arbeiten.

Näheres regelt die Prüfungsordnung.

19
Q

Informatik als Wissenschaft

A

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Informatik ist eine technische Wissenschaft, d.h. eine auf wissenschaftlichen Methoden beruhende Technik.

Eine Ausnahme bildet die Theoretische Informatik, die der Mathematik, insbesondere der mathematischen Logik, sehr verwandt ist.

Wissenschaft bedeutet Erkenntnisgewinn durch die Suche nach adäquaten, möglichst allgemeingültigen Regeln (z.B. Naturgesetze).

In der Technik sucht man nach Problemlösungen, insbesondere unter Kosten-, Zeit-und Aufwandsbetrachtungen.