3.1 Konzerndefinition Flashcards

1
Q

Konzerndefinition

A

> Unternehmenszusammenschluss von mindestens zwei rechtlich selbstständigen U. zu einer wirtschaftlichen Einheit

  • oberstes U. = Mutterunternehmen
    1. Stufe darunter = Tochterunternehmen
    1. Stufe darunter = Enkelunternehmen

> Verlust der wirtschlaftl. Selbstständigkeit mind. eines Unternehmens

> rechtl. Selbstständigkeit bleibt erhalten, sodass weiterhin Einzelabschlüsse nach lokalen Rechnungslegungsnormen zu erstellen sind

> Konzern = wirtschaftliche Einheit, real-wirtschaftl. aber keine rechtl. Einheit, d.h. er hat keine eigene Rechtpersönlichkeit und ist rechtlich nicht existent (keine Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat, keine Anteilseigner, kein Steuersubjekt und keine Gewinnverwendung
- Gewinnausschüttungen können nur aus dem Einzelabschluss des Mutterunternehmens erfolgen, i. H. v. ausschüttungsfähigen EK, welches ggf. noch beeinflusst werden kann

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2
Q

Steuersubjekt

A

> Konzern ist kein Steuersubjekt, sondern die einzelnen Konzernunternehmen
werden in einem Konzernabschluss tatsächlich gezahlte Steuern ausgewiesen ist diese die Summe aus den effektiv gezahlten Steuern der einzelnen Konzernunternehmen
latente Steuern hingegen können sowohl aus Einzelabschlüssen, als auch aus dem Konsolidierungsprozess stammen

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3
Q

ertragssteuerliche Organschaft

A

> für die Ermittlung der Steuern von Einkommen und Ertrag werden die steuerl. Ergebnisse der Organgesellschaften direkt dem Organträger zugeordnet
Verluste einzelner zum Organkreis gehörenden U. mindern den steuerlichen Gewinn anderer zum Organkreis gehörenden Unternehmen

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