7. Private Krankenvollversicherung Flashcards

1
Q

Was ist unter Zusatzversicherungen zu verstehen?

A

Zusatzversicherungen decken Teilbereiche von Leistungen ab, die über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen der Vollversicherung hinausgehen
-Zusatzversicherung: maßgeblich von PKV angeboten

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2
Q

Was ist bzgl. des Kontrahierungszwang der PKV zu sagen?

A

Kein Kontrahierungszwang. GKV ist verpflichtet bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Versicherten aufzunehmen, PKV nicht.
-Ausnahme sind Neugeborene (wenn Bezugsperson PKV versichert)

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3
Q

Was ist zur Prämiengestaltung der PKV (Vollversicherung) zu erwähnen?

A

Höhe der Prämie richtet sich nach dem Ausgabenrisiko des Versicherten beim Versicherungsabschlusses.

  • Äquivalenzprinzip:Höhe der Beitragszahlung weist Beziehung zur Höhe der erwartbaren Auszahlungen für Leistungen
  • Erkrankungsangaben der letzten 5-10 Jahre werden geprüft (zzgl. Ausgabenrisiko: ALTER)
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4
Q

Was ist zu Familienangehörigen in der PKV (Vollversicherung) zu sagen?

A

Jeder Versicherte muss eigenständigen Versicherungsvertrag abschließen.
-Wechselt Familie von GKV zu PKV so muss für jedes Kind jeweils ein eigenständiger Vertrag abeschlossen werden

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5
Q

Was ist zur Kostenerstattung in der PKV (Vollversicherung) zu sagen?

A

Kostenerstattungsprinzip:
Begleichung von Ausgaben erfolgt über Prinzip der Kostenerstattung. Versicherte erhält Rechnung vom Arzt und ist zahlungspflichtig.
-er kann Rechnung bei Versicherungsunternehmen einreichen und bekommt teilweise oder ganz erstattet
-bei Zahlungsverzug hält Arzt sich an den Patienten

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6
Q

Was ist zur Anreizgestaltung in der PKV (Vollversicherung) zu sagen?

A
  • Verträge der PKV beinhalten oft Regelungen zu Beitragsrückerstattungen und Selbstbehalten
  • Versicherte muss entweder Rechnungen im Kalenderjahr bis zu einer festen Summe selbst tragen (Selbstbehalt) oder bekommt Monatsbeiträge erstattet, wenn er keine Leistungen in Anspruch genommen hat (Beitragsrückerstattung)
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7
Q

Was ist das Finanzierungsverfahren der PKV?

A

Kapitaldeckungsverfahren:
Aufbau eines Kapitalstocks für Künftige Versicherungsleistungen, aus dem später Ansprüche der Versicherten bedient werden.
-Leistungen werden aus den Erträgen und aus dem Kapitalstock finanziert

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8
Q

Was ist über die Versicherungspflicht in der PKV zu wissen?

A
  • Bürger, welche der PKV zugeordnet sind unterliegen der Versicherungspflicht
  • Vertrag muss:
    1. eine Kostenerstattung für amb. und stat. Heilbehandlungen umfassen und
    2. die vereinbarten absoluten und prozentualen Selbsbehalte dürfen betragsmäßig 5000€ pro Jahr nicht übersteigen
  • einseitiges Kündigen seitens der PKV ist nicht mehr möglich
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9
Q

Was ist der PKV Basistarif?

A

Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). (verpflichtendes Angebot der PKV).
-Leistungen gleichen in Art und Umfang und Höhe den Leistungen der GKV.
-Aufnahmezwang
.Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse

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10
Q

Was ist das Problem des PKV-Basistarifs?

A

Während GKV Versicherte gesicherten Zugang zu Ärzten haben, gilt dies für privat Versicherte nicht.
- Basistarif wird kaum genutzt

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11
Q

Was ist über den Umfang der PKV zu wissen?

A
  • Rund 8,8 Millionen Menschen sind PKV versichert + 23 Millionen Zusatzversicherungen
  • 32 Mill. Versicherungsverträge
  • PKV hat Rücklagen gebildet für Kranken und Pflegeversicherungen (180 Millionen)
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12
Q

Zusammenfassend zur PKV:

A
  • kein Kontrahierungszwang (außer Basistarif, Neugeborene)
  • Höhe der Prämie richtet sich nach Ausgabenrisiko des Neuversicherten (Äquivalenzprinzip)
  • Begleichung erfolgt über das Kosterstattungsprinzip
  • PKV Verträge in der Regel Beitragsrückerstattung und Selbsbehalte
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