Einführung Flashcards

1
Q

Rechtssystem:

A
-> Privatrechts (Zivilrecht)  (Rechtsbeziehungen zwischen privaten Rechtssubjekten )
 \+Bürgerliches Recht
 \+Handelsrecht 
 \+Arbeitsrecht 
 \+Gesellschaftsrecht 
-> Öffentliches Recht (Staatsorganisation + Rechtsbeziehungen zwischen Staat und privaten Rechtssubjekten )
\+ Staatsrecht 
 \+Verwaltungsrecht 
 \+Prozessrecht 
 \+Strafrecht
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2
Q

Der Zivilprozess:

A

+Streitfälle, die das bürgerliche Recht betreffen, werden von den ordentlichen Gerichten in Zivilsachen entschieden
+Kläger—-> Beklagter
+ Der Prozess wird dadurch eingeleitet, dass der Kläger eine
Klageschrift bei Gericht einreicht, die dann vom Gericht dem Beklagten zugestellt wird.
+Mit der Zustellung wird die Klage rechtshängig
+Das Gericht ermittelt nicht selbst
+Der Parteien halten der Vortrag
++relevante Punkten legen Parteien vor
++die beweisbelastete Partei erbringt den Beweis durch Zeugen/Urkunden/Sachverständige
++der Kläger ist verantwortlich für ansruchsgründe
++Der Beklagter ist verantwortlich für Anspruchsvernichtung
Fazit: Jeder Partei muss beweisen, was für die günstig ist.
+Das Gericht trifft seine rechtliche Entscheidung und weist die Klage ganz oder teilweise ab oder spricht ein Urteil zugunsten des Klägers.

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3
Q

Das gerichtliche Mahnverfahren:

A

+Bei Geldforderungen besteht dir Möglichkeit statt eines Klageverfahren —> gerichtliche Mahnverfahren
+so wird der Titel (=Vollstreckungsgrundlage) erlangen.
+Auf Antrag erlässt das zentrale Mahngericht am Wohnsitz des Antragstellers ohne inhaltliche Prüfung einen Mahnbescheid, der dem Antragsgegner
zugestellt wird.
+Der Antragsgegner kann innerhalb von 2 Wochen Widerspruchs erheben
+Mit Mahnbescheid kann Erlass eines Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
+auch hier kann der Antragsgegner innerhalb von 2 Wochen Widerspruch erheben.
+Bei Anspruch oder Widerspruch geht das Mahnverfahren in ein Klagverfahren über.

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4
Q

Die ordentlichen Gerichte in Zivilsachen:

A
1.Instanz:
 AG (Amtsgericht)
Streitwert bis einschließlich 5000 €, Wohnraummiete,
Reise, Familie
--> 
LG (Landgericht)
Streitwert über 5000 €
-->
Berufung :
LG oder Oberlandesgericht (OLG)
Beschwerdegegenstand über 600 € oder
Zulassung durch 1. Instanz
-->

Revision :
BGH (Bundesgerichtshof)
nur bei grundsätzlich Rechtsfragen

BEACHTE:
+Örtlich zuständig ist im Normalfall das Gericht am Wohnsitz des Beklagten.
+An Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof besteht Anwaltszwang.

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5
Q

Die fünf Gerichtszweige:

A

+Ordentliche Gerichtbarkeit

+Arbeits,-Verwaltungs,-Finanz, und Sozialgerichsbarkeit

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