Unmöglichkeit | + || Flashcards

1
Q

Wo wird Unmöglichkeit geprüft?

A

§ 275 |: Anspruch nicht untergegangen

§ 275 || + |||: Anspruch durchsetzbar

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Q

Worin unterscheidet man beim § 275 |?

A

Objektive Unmöglichkeit
–> Erbringung der Leistung ist unmöglich für jedermann

Subjektive Unmöglichkeit
–> Erbringung der Leistung ist nur für den Schuldner unmöglich

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3
Q

Wo ist die wirtschaftliche Unmöglichkeit geregelt und was bedeutet sie?

A

§ 275 ||
–> Wenn die Leistung theoretisch noch erbracht werden kann, jedoch von dem Schuldner Aufwendungen erfordert, die wirtschaftlich in keinem Verhältnis zum Wert der Leistung stehen

(Bsp. Verkaufter Ring fällt von einem Boot auf den Meeresgrund; Kosten für Suche&raquo_space; Wert des Rings)

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4
Q

Wo ist die moralische Unmöglichkeit geregelt und was bedeutet sie?

A

§ 275 |||

  • -> Schuldner muss Leistung persönlich erbringen
  • -> Diese ist ihm aber aus bestimmten Gründen nicht zumutbar

(Bsp. Opernsängerin sagt Konzert ab, weil ihr Kind lebensgefährlich erkrankt ist)

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5
Q

Was muss bei wirtschaftlicher und moralischer Unmöglichkeit zusätzliche geprüft werden?

A

Einreden (Anspruch durchsetzbar)

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6
Q

Sonderfälle: Unmöglichkeit

“Der zu behandelnde kranke Hamster ist beim Eintreffen des Tierarztes bereits wieder gesund geworden”

Worum geht es?

A

Zweckerreichung
–> Liegt vor, wenn der konkret geschuldete Leistungserfolg auf andere Weise als durch die Handlung des Schuldners eintritt

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7
Q

Sonderfälle: Unmöglichkeit

“Der zu behandelnde kranke Hamster ist beim Eintreffen des Tierarztes bereits gestorben”

Worum geht es?

A

Zweckfortfall

–> Liegt vor, wenn der zu erzielende Leistungserfolg nicht eintreten kann, weil das Leistungssubtrat weggefallen ist

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8
Q

Sonderfälle: Unmöglichkeit

“M mietet sich von V einen Balkon um den Karnevalsumzug zu zuschauen. Der Karneval fällt jedoch aus.”

Worum geht es?

A

Zweckstörung

  • -> Der Schuldner kann die Leistung herbeiführen, allerdings kann der Gläubiger sie nicht zweckentsprechend verwenden
  • -> Hier liegt keine Unmöglichkeit vor! (Eventuell Wegfall der Geschäftsgrundlage)
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9
Q

Sonderfälle: Unmöglichkeit

“Es ist unmöglich das Hochzeitskleid vor der Hochzeit zu liefern”

Worum geht es?

A

Absolutes Fixgeschäft
–> Liegt vor, wenn der Leistungszeitpunkt derart wichtig ist, dass die Leistung nur zu einer bestimmten Zeit und danach überhaupt nicht mehr erbracht werden kann

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10
Q

Sonderfälle: Unmöglichkeit

“Der Fahrschüler erblindet”

Worum geht es?

A

Mitwirkungsunmöglichkeit

–> Der Gläubiger kann bei der vereinbarten Leistung nicht mitwirken

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11
Q

Worum geht es? Wann tritt hier Unmöglichkeit ein?

Die Leistungspflicht bezieht sich nur auf eine ganz konkrete Sache.

A

Stückschuld

Unmöglichkeit: Wenn konkrete Sache nicht mehr verfügbar ist.

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12
Q

Worum geht es? Wann tritt hier Unmöglichkeit ein? Paragraph?

Wenn sich die Leistungspflicht nur auf (irgend-) ein Stück mittlerer Art und Güte bezieht.

A

Gattungsschuld § 243 |
–> Die Parteien bestimmen den geschuldeten Leistungsgegenstand bei Vertragsschluss nur nach Gattungsmerkmalen (Bsp. VW: schwarz, etc.)

Unmöglichkeit: Wenn keine Sache der entsprechenden Gattung mehr verfügbar ist.

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13
Q

Was hat es mit der Konkretisierung auf sich? Wo ist die geregelt?

A

§ 243 ||

Umwandlung der Gattungs- in eine Stückschuld, wenn der Schuldner das seinerseits Erforderliche getan hat.

Ob der Schuldner das Erforderliche getan hat, richtet sich dabei nach der Art der Schuld.

  • -> Holschuld
  • -> Bringschuld
  • -> Schickschuld
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14
Q

Wo ist die Bestimmung des Leistungsortes geregelt?

A

§ 269

  • -> Danach ist vorrangig die individuelle Parteivereinbarung maßgeblich
  • -> Wenn nichts vereinbart worden ist, dann liegt im Zweifel immer eine Holschuld § 269 I vor
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15
Q

Wann tritt die Konkretisierung gem. § 243 || bei einer Holschuld ein?

A

Holschuld (Gläubiger holt Ware ab)

Wenn der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte ausgewählt und den Gläubiger zumindest mündlich angeboten hat.

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16
Q

Wann tritt die Konkretisierung gem. § 243 || bei einer Bringschuld ein?

A

Bringschuld (Schuldner oder Gehilfe bringt Ware zum Gläubiger)

Wenn der Schuldner oder sein Gehilfe die Sache dem Gläubiger an dessen Wohnsitz anbietet.

17
Q

Wann tritt die Konkretisierung gem. § 243 || bei einer Schickschuld ein?

A

Schickschuld (S –> G, Schuldner schickt Ware ab)

Konkretisierung tritt ein, sobald der Schuldner die Sache mittlerer Art und Güte an die Transportperson übergeben hat.

18
Q

Prüfungsschema: Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit

A

Anspruchsgrundlage: §§ 311a ||

(Anspruch entstanden)

  1. Wirksamer Vertrag
  2. Unmöglichkeit § 275
  3. Bestehen des Leistungshindernisses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
  4. Kenntnis oder Kennenmüssen des Leistungshindernisses § 311a II 2
    - -> Bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: § 276 | + II
  5. Schaden
  6. Kausalität des Leistungshindernisses für den Schaden oder statt 5. und 6. Anwendungsersatzanspruch § 284
19
Q

Wo ist die anfängliche und die nachträgliche Unmöglichkeit geregelt?

A

anfänglich: §§ 311a, 275

nachträglich: § 275

20
Q

Wo ist der Anwendungsersatzanspruch geregelt und wann findet er Anwendung?

A

§ 284

Schadensersatz statt der Leistung

21
Q

Prüfungsschema: Schadensersatz statt der Leistung nachträgliche Unmöglichkeit

A

Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, ||| 283

(Anspruch entstanden)

  1. Schuldverhältnis
  2. Pflichtverletzung
  3. Vertretenmüssen, § 280 | 2
    - -> Vorsatz und Fahrlässigkeit: § 276
  4. Schaden
  5. Zusätzliche Vorraussetzungen des § 283
    a) Unmöglichkeit § 275
    b) Nachträglich
22
Q

Wo ist Vorsatz und Fahrlässigkeit des Schulderns geregelt?

A

§ 276

23
Q

Prüfungsschema: Unmöglichkeit im Rahmen der Prüfung des Primäranspruchs bei der Hauptleistung

A
  1. Anspruch entstanden
    - -> z. B. Wirksamer Kaufvertrag
  2. Anspruch nicht untergegangen
    - -> Leistung darf noch nicht erbracht worden sein (Prüfen!)
    - -> Unmöglichkeit? (Anfänglich: §§ 311a |, 275 vs. Nachträglich: § 275)
    - -> Gattungs-/Stückschuld/Konkretisierung? § 243
  3. Anspruch durchsetzbar
    - -> z. B. Verjährung
24
Q

Prüfungsschema: Unmöglichkeit im Rahmen der Prüfung des Primäranspruchs der Gegenleistung

(Für Schuldner gilt Unmöglichkeit der Leistung. Hat Gläubiger trotzdem Anspruch auf Gegenleistung?)

A

Anspruchsgrundlage: § 433

  1. Anspruch entstanden
    - -> z. B. Wirksamer Kaufvertrag
  2. Anspruch gem. § 326 | untergegangen?
    1. Gegenseitiger Vertrag
  3. 2 Unmöglichkeit § 275
  4. 3 Kein Ausschluss gem. § 326 ||
  5. Anspruch durchsetzbar
    - -> z. B. Verjährung
25
Q

Wo ist Unmöglichkeit im Rahmen der Prüfung des Primäranspruchs der Gegenleistung geregelt?

A

§ 326 |

26
Q

Was versteht man unter einem Schaden?

A

Unfreiwillige Vermögenseinbuße an Gütern

27
Q

Wo ist der Gefahrenübergang bei Versendungskäufen geregelt und wann findet er Anwendung?

A

§ 447

Schickschuld + Anspruch auf Gegenleistung gem. § 326 | 1 –> Kein Ausschluss gem § 326 ||

28
Q

Wann gilt der § 447 | (Gefahrenübergang bei Versendungskäufen) nicht?

A

Bei Verbrauchsgüterkäufen gem. § 474 | 1 gilt § 475 ||

29
Q

Prüfungsschema: Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 | 1

A
  1. Verbraucher gem. § 13
  2. Unternehmer gem. § 14
  3. Sache gem. § 90
30
Q

Um welche Art der Schuld handelt es sich bei gebrauchten Gütern?

A

Stückschuld