Kaufrecht | + || + ||| Flashcards

1
Q

Aus dem § 433 folgen Hauptleistungspflichten für Käufer und Verkäufer. Daraus folgt, dass die Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Verkäufer eine Pflichtverletzung darstellt und “…” des Käufers nach sich zieht.

A

“Gewährleistungsansprüche”

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2
Q

Ab wann gilt das Kaufrecht?

A

Erst ab Gefahrübergang.

(Vor Gefahrübergang gilt nur das allgemeine
Leistungsstörungsrecht)

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3
Q

Wo ist der Verkauf von Rechten und sonstigen Gegenständen geregelt?

A

§ 453

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4
Q

Nenne Bsp. für sonstige Gegenstände i. S. d. § 453

A

Strom und Fernwärme

Nicht gegenständliche Postionen (z. B. Gewinnchancen, Erfindungen, Werbeideen)

Standardsoftware, Sach-und Rechtsgesamtheiten

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5
Q

Wo sind Sach- und Rechtsmängel geregelt?

A

Sachmangel: § 434

Rechtsmangel: § 435

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6
Q

Wo ist der Gefahrenübergang geregelt?

A

§ 446

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7
Q

Wann müssen Sachmängel vorliegen, damit der Käufer Anspruch auf Gewährleistungsrechte hat?

A

Beim Gefahrenübergang gem. § 446

Ausnahmen:

  • -> Verbrauchsgüterverkäufe gem. § 474 | 1
    a) Es gilt § 475 || bei Versendungsverkäufen gem. § 447
    b) Es gilt § 477 Beweislastumkehr
  • -> Gläubigerverzug gem. § 326 || 1 Alt. 2
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8
Q

Wo sind die Rechte des Käufers bei Mängeln geregelt und welche gibt es?

A

§ 437

Nacherfüllung/-lieferung: § 437 Nr. 1
Rücktritt bzw. Kaufpreisminderung: § 437 Nr. 2
SE oder Aufwendungsersatz: § 437 Nr. 3

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9
Q

Prüfungsschema: Allgemeine Gewährleistungsrechte

A

Anspruchsgrundlage: § 437

(Anspruch entstanden)

  1. Kaufvertrag gem. § 433
  2. Sach- oder Rechtsmängel gem. § 434 bzw. § 435
  3. Bei Gefahrübergang gem. § 446
    - -> Versendungskäufe gem. § 447
    - -> Gläubigerverzug gem. § 326 || 1 Alt. 2
    - -> Verbrauchsgüterverkauf gem. § 474 | führt zu Beweislastumkehr gem. § 476
  4. Kein Ausschluss der Gewährleistung
    - -> Individualvereinbarungen (Achtung! Bei Verbrauchsgüterverkäufen gilt § 476 | 1)
    - -> Kenntnis des Käufers: § 442 |
    - -> Bei beidseitigen Handelsgeschäften § 377 HGB
    - -> Haftungsausschluss § 444
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10
Q

Prüfungsschema: Nacherfüllung

A

Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 1; 439

(Anspruch entstanden)

  1. Voraussetzungen gem. § 437
    […]
  2. Rechtfolge
    - -> Wahlrecht: Nachbesserung/Neulieferung

(Anspruch nicht untergegangen)
–> Unmöglichkeit gem. § 275

(Anspruch nicht durchsetzbar)
–> Unverhältnismäßige Kosten gem. § 439 ||| 1

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11
Q

Worauf sollte bei Prüfung des Gefahrübergangs geachtet werden, wenn unklar ist, ob ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag?

A

Wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 | handelt, kann § 476 (Beweislastumkehr) gelten.

Dies führ dazu, dass vermutet wird, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.

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12
Q

Worauf sollte bei der Prüfung von Individualvereinbarungen beim Gewährleistungsausschluss geachtet werden?

A

Wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 | handelt, gilt § 476 | 1

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13
Q

Worauf muss beim Rücktritt, weil die Nacherfüllung unmöglich ist, geachtet werden?

A

Rücktrittsgrund § 326 V

  1. Wirksamer Vertrag (+)
  2. Unmöglichkeit gem. § 275
    - -> Voraussetzungen Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1, 439 erfüllt?
    - -> Beseitigung des Mangels bzw. Lieferung einer mangelfreien Leistung unmöglich gem. § 275?
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14
Q

Prüfungsschema: Rücktritt + Unmöglichkeit der Nacherfüllung, nach Gefahrübergang

A

Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 2, 346 |, 326 V

(Anspruch entstanden)

  1. Allgemeine Gewährleistungsrechte gem. § 437
    […]
  2. Rücktritt gem. §§ 346 |; 326 V
    1. Rücktrittgrund gem. § 326 V
      - -> Gegenseitiger Vertrag
      - -> Schlechtleistung
      - -> Unmöglichkeit der Nacherfüllung gem. § 275
      a) Anspruch auf Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1, 439
      b) Unmöglichkeit gem. § 275
    1. Rücktrittserklärung gem. § 349
    1. Kein Ausschluss des Rücktritts
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15
Q

Wo ist der Vorrang von Individualvereinbarungen ggü. AGB geregelt?

A

§ 305b

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16
Q

Wo ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen geregelt?

A

§ 438

17
Q

Prüfungsschema: Minderung, nach Gefahrübergang

A

Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 2, 441 |

(Anspruch entstanden)

  1. Voraussetzungen des § 437
    […]
  2. Voraussetzungen des § 441 | (“Statt zurückzutreten” –> Gleiche Vorausetzungen wie Rücktritt gem. § 346)
    1. Rücktrittsrecht
      - -> Vertraglich
      - -> Gesetzlich
  3. 2 Minderungserklärung gem. § 441 | 1
  4. 3 Kein Ausschluss
    - -> § 323 V
    - -> § 323 V|
18
Q

Wie wird der geminderte Kaufpreis ermittelt?

A

[(Wert mit Mangel) x (vereinbarter Kaufpreis)]/(Wert ohne Mangel)

bzw. durch Schätzung gem. § 441 ||| 2

19
Q

Ausübung des Minderungsrechts führt zum “…” des Nacherfüllungsanspruchs.

Auch der Rücktritt ist ausgeschlossen-> Rücktritt und Minderung stehen nämlich in einem
“…”

Schaden-und Aufwendungsersatz können grundsätzlich “…” der Minderung verlangt werden

A

“Erlöschen”

“Alternativverhältnis”

“neben”

20
Q

Warum kann ein Sachmangel auch dann vorliegen, wenn die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde?

A

§ 434 | 2 Nr. 1/2

§ 434 || (Fehler bei Montage bzw. in der Monateanleitung)

§ 434 ||| (Übereigung anderer Sache bzw. in zu geringer Menge)

21
Q

Prüfungsschema: Gewährleistungsanspruch SE

A

(Anspruch entstanden)

  1. Voraussetzungen des § 437
    […]
  2. Voraussetzungen des jeweiligen SE
    […]
22
Q

Unter „…“ versteht man nach allgemeinem Sprachgebrauch die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer, falls die Kaufsache mangelhaft ist.

A

“Gewährleistung”