Abschlussprüfungsfragen Flashcards

1
Q

Erläutern Sie das Verbotsprinzip im Datenschutz.

A

Jede Einsicht, Nutzung oder Verarbeitung von Personendaten, für die keine persönliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt, ist grundsätzlich verboten.
Ausnahme nur mit gesetzlichen Regelungen.

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2
Q

bennene drei Rechte einer betroffenen Person des Datenschutzes

A
  • Informationsrecht
  • Auskunfts- und Widerspruchsrecht
  • Recht auf Berichtigung, Löschung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
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3
Q

Ergänze um weitere drei technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz pers. Daten die den Prinzipien genügen: Privacy by Design und Privacy by Default

A
  • Pers. Daten so früh wie möglich pseudonymisieren oder verschlüsseln, z.B. mit einem Verpixelungstool auf Knopfdruck
  • Transparenz in Bezug auf die Verarbeitung herstellen, z.B. einbau von Funktionen zum Reporting von Pers. Daten
  • Pers. Daten so früh wie möglich löschen oder anonymisieren
  • Dokumentation der gesetzten technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • DOku der BEwertung der Risiken für die Betroffenen
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4
Q
A
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