Alternative Allokationsmechanismen - Teil B Flashcards

1
Q

Allokationsmechanismen für Umweltgüter

A

4.1. Staatliche Allokation
Das Umweltgut wird
• entweder vom Staat selbst kontrolliert und Bürgern ohne Entgelt zur Verfügung gestellt, Finanzierung über Steuern, z.B. Park
• oder der Staat verlangt Gebühr/Pacht für Nutzung bei gleichzeitigem Verbot der Nutzung für andere, z.B. Seen, Grundwasser zur Trinkwasserversorgung (z.B. in Aachen, allerdings hier in Zusammenarbeit mit einem privaten Unternehmen (GmbH) => „Private-Public-Partnership“)
Beurteilung:
• Gefahr der betriebswirtschaftlichen Ineffizienz bei Staatsunternehmen (sog. X-Ineffizienz) aufgrund
• fehlendem Wettbewerbsdruck = > dann auch keine allokative Effizienz
• Allerdings bei Alternative privatem Monopol die gleiche Problematik!
• Gefahr ungerechter Zuteilung bei Korruption.
• Aufgrund fehlender Gewinnerzielungsabsicht günstige Bereitstellung le-bensnotwendiger Güter.
• Wahlen als implizite Kontrollinstanz in Demokratien.
Siehe auch Kritik von Ostrom, wenn staatliche Bereitstellung zentral (und nicht kommunal) erfolgt.
4.2. Zuordnung von Eigentumsrechten nach Coase
Coase Theorem: Marktversagen kann ggf. bei Umweltgütern durch die Zuordnung von Eigentumsrechten gelöst werden.→Begründung der Politik, Umweltgüter zu verkau-fen
Kritik:
• - Mit zukünftigen Generationen wird nicht verhandelt, nur mit heutigen
• Vertragspartnern. Intergenerationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit wird
• vernachlässigt
• - Machfaktor wird vernachlässigtnicht verhandelt werden und auch nicht mit indirekt Beteiligten

4.3. Regionale Selbstorganisation und Kooperation
Lokale, globale, anonyme oder nicht-anonyme Gruppe (groß oder klein) organisiert die Bereitstellung eines Gutes. Wobei Inanspruchnahme/Konsum meist nicht nach Konsumeinheit bezahlt wird, sondern pauschal, Schenkung o.Ä.
Die Gruppe hat ein hohes Fach- oder Regionalwissen und organisiert die Verwaltung und Nutzung für sich selbst durch eigens erstellte Regelungen.
Prinzipien zur nachhaltigen Bewirtschaftung eines Commons (Gemeingutes) nach Ostrom:
1. Klar definierte (räumliche) Abgrenzung des Umweltgutes
2. Kohärenz
3. Gemeinschaftlicher Diskurs mit Beteiligung an Entscheidungen
4. Kontrolle der Einhaltung der Regeln durch Gruppenmitglieder
5. Abgestuftes Sanktionssystem
6. Günstige und leichtzugängliche Konfliktbewältigungsstrategie
7. Anerkennung durch übergeordnete Autorität
8. Bei großen Flächen, viele dezentrale sich überlagernde Entscheidungseinheiten
Pro Argumente aus moralischer Sicht:
- Nachhaltigkeit und Intergenerationengerechtigkeit
- Gemeinschaftsgefühl → Solidarität
- Gleichheitsprinzip
- Positives Freiheitsprinzip
- Wohlfahrt
- Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für Umweltgüter und Nahrungsmittel

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2
Q

Tragik der Allmende

A

Gefangenendilemma. Bei der Nutzung von Allmendegütern ist die beste Strategie die nicht nachhaltige. Bsp. Nutzung eines Fischersees. Individuell rationale Strategien führen und kollektiv irrationalen Ergebnissen.
These von Garrett Hardin (1968) für die Umweltzerstörung, die unweigerlich ent-steht, wenn viele Individuen gemeinsam eine Umweltressource nutzen.

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3
Q

Ostroms Kritik and Hardins Thesen

A

Zentrale Thesen:
• Es gibt nicht nur Markt, Staat und Zuordnung von Eigentumsrechten, sondern vie-le mögliche und erfolgreiche, d.h. langfristig funktionierende und ökologisch nachhaltige Allokationsformen.
• Die Sichtweise der Standard-Ökonomen hinsichtlich der Bereitstellung von Um-weltgütern ist zu eng.
• Eine erfolgreiche Bewahrung erneuerbaren Umweltgüter ist auch unter „Koope-ration“ möglich (empirisch-deskriptive Analyse).
Empirische Studien weltweit zeigen:
Kooperation ist komplex und bedarf gewisser Grundregeln (->Universalismus), die kulturell und regional unterschiedlich ausgestaltet sein können (-> Relativismus).
 Regionale Kooperation sollte bei regional begrenzten Umweltgütern in Betracht gezogen werden (normative Analyse).

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4
Q

Acht Design-Prinzipien für eine ökologisch-nachhaltige Bewirtschaftung von erneuerbaren Umweltgüter nach Ostrom

A

Ökologisch nachhaltige Form der Bewirtschaftung der Commons (Gemeingüter) möglich, wenn
Regeln der Nutzung und Verwaltung folgende acht Design-Prinzipien enthalten:
1. Klar definierte (räumliche) Abgrenzung des Umweltgutes
2. Kohärenz, z.B. Verteilung der Kosten ist proportional zu Nutzen
3. Gemeinschaftlicher Diskurs und Beteiligung an Entscheidungen
4. Kontrolle der Einhaltung der Regeln soll durch Gruppenmitglieder passieren.
5. Abgestuftes Sanktionssystem mit Beginn auf niedrigem Niveau
6. Billige und leicht zugängliche Konfliktbewältigungsstrategie
7. (Rechtliche) Anerkennung durch übergeordnete Autoritäten (z.B. Staat)
8. Bei großen Umweltgütern (große Flächen) viele dezentrale, sich überlagernde Entscheidungseinheiten (polyzentrische Governance)

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5
Q

Grundprinzipien der SOLAWI

A

Gründung in Form von Verein oder Genossenschaft
Mitglieder zahlen festen Betrag (monatlich), legen sich für ein Jahr fest und finanzieren so die laufenden Betriebskosten.
1 / 2 mal pro Woche kann jedes Mitglied einen Ernteanteil abholen (ohne Kontrollen)
Je nach Eigentumsform treffen Unternehmer oder Gruppe die Entscheidungen
Kleine Arbeitsgruppen und regelmäßige Feste
Ökologische Bewirtschaftung
Mitglieder können / sollen mithelfen

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