Arzneimittel Flashcards

1
Q

Nutzen der Arzneimittel

A

Nutzen für das Individuum
* Erkrankungen erkennen
* Nebenwirkung anderer Arzneien verringern
* Beschwerden und Schmerzen lindern
* Heilung einer Krankheit beschleunigen
* Lebensverlängernd oder/und Lebensqualitätserhöhend
Volkswirtschaftlicher Nutzen
* Herstellung der Arbeitsfähigkeit
* Verhinderung von Arbeitsausfall, Frühverrentung oder Pflegekosten
* Substitution ambulanter oder stationärer Behandlungenmeist in komplementärem Verhältnis zu anderen Behandlungsformen
Dem Nutzen stehen die Kosten gegenüber (Kosten-Nutzen-Relation)

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2
Q

Nutzen für das Individuum

A
  • Erkrankungen erkennen
  • Nebenwirkung anderer Arzneien verringern
  • Beschwerden und Schmerzen lindern
  • Heilung einer Krankheit beschleunigen
  • Lebensverlängernd oder/und Lebensqualitätserhöhend
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3
Q

Volkswirtschaftlicher Nutzen

A
  • Herstellung der Arbeitsfähigkeit
  • Verhinderung von Arbeitsausfall, Frühverrentung oder Pflegekosten
  • Substitution ambulanter oder stationärer Behandlungenmeist in komplementärem Verhältnis zu anderen Behandlungsformen
    Dem Nutzen stehen die Kosten gegenüber (Kosten-Nutzen-Relation)
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4
Q

Bei der Arzneimittelversorgung gibt es in Deutschland

A

die Tendenz zur Überversorgung
Im internationalen Vergleich haben wir sehr hohe Arzneimittelkosten und eine sehr hohe Anzahl von verschriebenen Packungen
diskutierte Ursachen:
* Für Ärzte/innen keine Kosten, kaum aufwändige Therapieform * Patientenbindung
* Erwartungshaltung der Patienten/innen
* Patient/in kann in gewohntem Umgebung verbleiben

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5
Q

Im internationalen Vergleich haben wir sehr hohe Arzneimittelkosten und eine sehr hohe Anzahl von verschriebenen Packungen
diskutierte Ursachen:

A
  • Für Ärzte/innen keine Kosten, kaum aufwändige Therapieform * Patientenbindung
  • Erwartungshaltung der Patienten/innen
  • Patient/in kann in gewohntem Umgebung verbleiben
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6
Q

Strukturen der Arzneimittelversorgung

A
  • Grundlage: Dispensierverbot der Ärzte/innen (Ärzte/innen dürfen Arzneimittel nicht selbst abgeben)
  • 20.500 Apotheken (davon 390 Krankenhausapotheken) - hohe Dichte mit 24 Apotheken/100.000 Einwohner
  • Inhabergeführte Apotheken, Mehrfachbesitzverbot
    (max. 3 Filialen einer Apotheke erlaubt)
  • 3000 Apotheken haben Versandhandelserlaubnis (Abgabe z.B. über
    Pick-up-Stellen)
  • Apothekenmarkt sehr fragmentiert und durch viele kleine Einheiten
    ineffizient (keine Preisreduktion durch große Einkaufsvolumina)
  • durchschnittlicher Umsatz 2,2 Mio €, Gewinn brutto 143.000 € pro Apotheke
  • 160.000 Beschäftigte in ApothekenStrukturen der Arzneimittelversorgung
  • Grundlage: Dispensierverbot der Ärzte/innen (Ärzte/innen dürfen Arzneimittel nicht selbst abgeben)
  • 20.500 Apotheken (davon 390 Krankenhausapotheken) - hohe Dichte mit 24 Apotheken/100.000 Einwohner
  • Inhabergeführte Apotheken, Mehrfachbesitzverbot
    (max. 3 Filialen einer Apotheke erlaubt)
  • 3000 Apotheken haben Versandhandelserlaubnis (Abgabe z.B. über
    Pick-up-Stellen)
  • Apothekenmarkt sehr fragmentiert und durch viele kleine Einheiten
    ineffizient (keine Preisreduktion durch große Einkaufsvolumina)
  • durchschnittlicher Umsatz 2,2 Mio €, Gewinn brutto 143.000 € pro Apotheke
  • 160.000 Beschäftigte in Apotheken
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7
Q

Regulierungen der Arzneimittelversorgung

A

Komplexe staatliche Regulierungen (insgesamt 25 Regulierungsinstrumente)
* Regulierungen der Abgabemengen (Festlegung von Ausgabevolumen und Richtgrößen)
* Zuzahlungen
* Aufhebung von der GKV-Erstattung
* Regulierung der Preisbildung - Preismoratorium
- Zwangsrabatte
- Festpreissystem
- Kosten-Nutzenbewertung (AMNOG) - Orphan-Arzneimittel
- Rabattverträge
- Aut-idem-Regelung
- Importarzneimittel

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8
Q

Arzneimittelherstellung

A

Arzneimittelforschung und Entwicklung ist sehr aufwendig
* Dauer ca. 12 Jahre für ein neues Arzneimittel)
* von 5.000 – 10.000 Substanzen erreichen 12 die klinische Vorprüfung, 1 davon
erreicht die Zulassung
* Kosten für die Entwicklung eines neuen Medikamentes ca. 1 Mrd €
Phasen der Arzneimittelentwicklung
* Chemische Vorprüfung, Vorklinik Patenterteilung
* Phase I klinische Prüfung (Erprobung mit wenigen Gesunden)
* Phase II klinische Prüfung (Erprobung mit wenigen Kranken)
* Phase III klinische Prüfung (Erprobung mit vielen Kranken) Zulassung des Arzneimittels
* Phase IV Langzeitstudien

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9
Q

Phasen der Arzneimittelentwicklung

A
  • Chemische Vorprüfung, Vorklinik Patenterteilung
  • Phase I klinische Prüfung (Erprobung mit wenigen Gesunden)
  • Phase II klinische Prüfung (Erprobung mit wenigen Kranken)
  • Phase III klinische Prüfung (Erprobung mit vielen Kranken) Zulassung des Arzneimittels
  • Phase IV Langzeitstudien
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10
Q

Arzneimittelpatent - Bedeutung

A
  • Patent = gewerbliches Schutzrecht, Laufzeit 20 Jahre
    für diese Zeit gibt es keine Konkurrenzprodukte und der Preis ist festgelegt (durch Verhandlung zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen)
  • Wenn Patent ausgelaufen ist kann das Arzneimittel nachgeahmt werden = Generika
    es entsteht ein Massenmarkt mit mehreren Anbietern dadurch kommt es zur deutlichen Preissenkung
    Generika machen ca. 70% der Packungseinheiten aus, aber nur 30% des Umsatzes patentgeschützte Arzneimittel machen nur 30% der Packungen, aber 70% des Umsatzes aus
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11
Q
  • Patent =
A

gewerbliches Schutzrecht, Laufzeit 20 Jahre
für diese Zeit gibt es keine Konkurrenzprodukte und der Preis ist festgelegt (durch Verhandlung zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen)
* Wenn Patent ausgelaufen ist kann das Arzneimittel nachgeahmt werden = Generika
es entsteht ein Massenmarkt mit mehreren Anbietern dadurch kommt es zur deutlichen Preissenkung
Generika machen ca. 70% der Packungseinheiten aus, aber nur 30% des Umsatzes patentgeschützte Arzneimittel machen nur 30% der Packungen, aber 70% des Umsatzes aus

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12
Q

Generika

A
  • Wenn Patent ausgelaufen ist kann das Arzneimittel nachgeahmt werden = Generika
    es entsteht ein Massenmarkt mit mehreren Anbietern dadurch kommt es zur deutlichen Preissenkung
    Generika machen ca. 70% der Packungseinheiten aus, aber nur 30% des Umsatzes patentgeschützte Arzneimittel machen nur 30% der Packungen, aber 70% des Umsatzes aus
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13
Q

Arzneimittel - Einteilung

A

Apothekenpflichtige Arzneimittel
* Ärztlich verordnete Arzneimittel = rezeptpflichtige/verschreibungspflichtige Arzneimittel
- erstattungsfähige Arzneimittel (Übernahme der Kosten durch Krankenkassen) - nicht erstattungsfähige Arzneimittel
* Selbstmedikation
- rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel = OTC-Markt (Over the Counter),
freier Verkauf durch die Apotheken
Freiverkäufliche Arzneimittel
* Selbstmedikation
- frei verkäufliche Arzneimittel (Apotheken, Drogerien, Reformhäusern,
Supermärkten u.a.)
Gesundheitsmittel
* Selbstmedikation
- frei verkäuflich (Apotheken, Drogerie, Reformhäuser, Supermärkte)

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14
Q

Apothekenpflichtige Arzneimittel

A
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel = rezeptpflichtige/verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • erstattungsfähige Arzneimittel (Übernahme der Kosten durch Krankenkassen)
  • nicht erstattungsfähige Arzneimittel
  • Selbstmedikation
  • rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel = OTC-Markt (Over the Counter),
    freier Verkauf durch die Apotheken
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15
Q

Freiverkäufliche Arzneimittel

A
  • Selbstmedikation
  • frei verkäufliche Arzneimittel (Apotheken, Drogerien, Reformhäusern,
    Supermärkten u.a.)
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16
Q

Gesundheitsmittel

A
  • Selbstmedikation
  • frei verkäuflich (Apotheken, Drogerie, Reformhäuser, Supermärkte)
17
Q

Preisentwicklung der Arzneimittel

A
  • Anzahl Packungen rezeptpflichtiger Arzneimittel seit 2016 nicht gestiegen
  • Umsatzsteigerung also durch deutliche Preisanstiege pro Packung (neue Medikamente sind teurer)
18
Q

Heilmittel - Therapieberufe

A
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)
  • Ernährungs- und Diättherapeuten
  • Podologie
    Heilmittelleistungen müssen von Ärzten verordnet werden
    Leistungsumfang 2019 für GKV Patienten
  • 42 Mio Heilleistungen mit 292 Mio Behandlungen
  • 4 Behandlungen/GKV-Mitglied
  • 3 Leistungen mit 21 Behandlungen/Patient
19
Q

Heilmittelbehandlung ambulant GKV
Leistungsumfang der Heilmittelbehandlungen bei GKV-Versicherten

A

Physiotherapie
35 Mio
243 Mio
Ergotherapie
3 Mio
25,7 Mio
Logopädie
2,1 Mio
16,6 Mio
Podologie
1,7 Mio
6,6 Mio
gesamt
42 Mio
292 Mio
Leistungen = Verschreibungen (z.B. Physiotherapie)
Behandlungen = Anzahl Sitzungen (z.B. 6 Sitzungen/Verschreibung Physiotherapie)
Vergütung:
ca. 172 € pro Leistung ca. 37 € pro Sitzung

20
Q

Heilmittelbehandlungen – TOP-Diagnosen

A

Ergotherapie
- Entwicklungsstörungen (11%)
- Hyperkinetisches Syndrom (6%)
- Hemiparese, Hemiplegie, Schlaganfall (10%)
Logopädie
- Entwicklungsstörung des Sprechens (55%) - Sprach- und Sprechstörungen (9%)
Physiotherapie
- Rückenschmerzen (30%)
- Erkrankungen der Wirbelsäule (7%)
- Erkrankungen der Bandscheiben (5%) - Schulterläsionen (6%)

21
Q

Ergotherapie

A
  • Entwicklungsstörungen (11%)
  • Hyperkinetisches Syndrom (6%)
  • Hemiparese, Hemiplegie, Schlaganfall (10%)
22
Q

Logopädie

A
  • Entwicklungsstörung des Sprechens (55%)
  • Sprach- und Sprechstörungen (9%)
23
Q

Physiotherapie

A
  • Rückenschmerzen (30%)
  • Erkrankungen der Wirbelsäule (7%)
  • Erkrankungen der Bandscheiben (5%) - Schulterläsionen (6%)
24
Q

Hilfsmittel – Definition

A

Hilfsmittel sind im Einzelfall erforderlich um
* den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern
* einer drohenden Behinderung vorzubeugen
* eine bereits vorhandene Behinderung auszugleichen
* Anspruch kann auch im Rahmen von medizinischen Vorsorgeleistungen bestehen – zum Beispiel um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden
Breite Palette von Produkten, z.B.
* Inkontinenzhilfen
* Kompressionsstrümpfen
* Schuheinlagen
* Prothesen und Orthesen
* Rollstühle
* Hörgeräte
* Sehhilfen

25
Q

Rehabilitation – Definitionen WHO

A

„Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“
Sozialgesetzbuch IX
„Rehabilitation (Reha) bezeichnet eine Sozialleistung zur Wiedereingliederung einer kranken, körperlich oder geistig behinderten oder von Behinderung bedrohten Person in das berufliche und gesellschaftliche Leben.“

26
Q

Rehabilitation – Beispiele von Leistungen

A
  • medizinische Rehabilitation (ganzheitlicher Ansatz)
  • Physio-, Ergo-, Logopädie
  • Training lebenspraktischer Fähigkeiten, Aktivierung von
    Selbsthilfepotenzialen, Hilfen zur seelischen Stabilisierung
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Sach- und Geldleistungen (Hilfsmittel, Kraftfahrzeughilfe, Ausstattung der
    Wohnung behindertengerecht)
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft = soziale Reha - Leistungen für Wohnraum
  • heilpädagogische Leistungen
  • Betreuung in einer Pflegefamilie
27
Q
  • medizinische Rehabilitation (ganzheitlicher Ansatz)
A
  • Physio-, Ergo-, Logopädie
  • Training lebenspraktischer Fähigkeiten, Aktivierung von
    Selbsthilfepotenzialen, Hilfen zur seelischen Stabilisierung
28
Q
  • Teilhabe am Arbeitsleben
A
  • berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Sach- und Geldleistungen (Hilfsmittel, Kraftfahrzeughilfe, Ausstattung der
    Wohnung behindertengerecht)
29
Q
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft = soziale Reha
A
  • Leistungen für Wohnraum
  • heilpädagogische Leistungen
  • Betreuung in einer Pflegefamilie
30
Q

Rehabilitation – Zuständigkeit/Finanzierung

A
  • Leistungen zur medizinische Rehabilitation - Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sozialhilfeträger
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Träger der Grundsicherung für Arbeitslose - Renten- und Unfallversicherung
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Unfallversicherung
  • soziale Entschädigung
31
Q
  • Leistungen zur medizinische Rehabilitation Finanzierung
A
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sozialhilfeträger
32
Q
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Finanzierung
A
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Träger der Grundsicherung für Arbeitslose
  • Renten- und Unfallversicherung
33
Q
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
    Finanzierung
A
  • Unfallversicherung
  • soziale Entschädigung
34
Q

Medizinische Rehabilitation - Aufgaben

A
  • Teilhabe chronisch Kranker am Leben in der Gesellschaft und ihre Selbstbestimmung nachhaltig zu fördern
  • Folgen einer Krankheit in Form von Fähigkeitsstörungen und sozialen Beeinträchtigungen (Behinderung, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit) vorzubeugen, sie beseitigen, zu bessern oder deren wesentliche Verschlechterung abzuwenden versucht
  • Damit leistet sie einen Beitrag dazu, dass Arbeitnehmer länger am Arbeitsleben teilnehmen können, Frühverrentung und Pflegebedürftigkeit vermieden werden
  • Damit leisten Rehabilitationseinrichtungen einen wesentlichen Beitrag zum Sozialversicherungssystem
35
Q

Rehabilitation – Teil der Versorgungskette

A

Patient
z.B. chronischer Rückenschmerz, Burnout
niedergel. Arzt - HV- Rehaklinik
Kranken- haus z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall
- AHB - Rehaklinik

Erfolgreich
* Wiederherstellung Arbeitsfähig
* Höhere Lebensqualität
* Wiederaufnahme
Beitragszahlungen
Erfolglos
* Arbeitsunfähigkeit
* Invalidität
* Berufsunfähigkeitsrente * Pflegekosten

HV = Heilverfahren
AHB = Anschlussheilbehandlung

36
Q

Rehabilitation – Entwicklung 1997 - 2013

A

stationär
* Auslastung:
seit 2006 deutlich gestiegen
* Anzahl Einrichtungen:
nimmt ab, kleinere (Kur-)Anbieter sind ausgeschieden, große Anbieter übernehmen und steigern die Auslastung
* Bettenzahl: 10% Abbau
* Anbieter:
TOP 10 Anbieter halten 30% Marktanteil
ambulant
* Kontinuierliche Zunahme

37
Q

Rehabilitation – Prognose 2030

A

Zunahme der stationären Rehabilitation
* Anschlussheilbehandlung (durch VWD-Reduktion in Krankenhäusern)
* Suchterkrankungen
* Geriatrische Rehabilitation
* Psychiatrisch/Psychotherapeutische Rehabilitation
Ambulantisierung
* Verlagerung in ambulante Reha
Vernetzung der Versorgungssektoren
* Klinikketten werden zunehmend ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen betreiben