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(225 cards)
Obligation Definition
Rechtsverhältnis, auf Grund derer der G vom S eine Leistung fordern kann (Schuldverhältnis i.e.S.)
Schuldverhältnis i.w.S. ist das gesamte Rechtsverhältnis von G und S mit allen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen (Haupt- und Nebenpflichten)
Forderung
relatives Recht
Dritte nicht betroffen
Leistung
Tund, Dulden Unterlassen des Schuldners
Einteilung Obligation nach Dauer
Ziel- o einfaches Schuldverhältnis/Einmalschuldverhältnis
Dauerschuldverhältnis
Ziel- o einfaches Schuldverhältnis/Einmalschuldverhältnis
Endes mit der einmaligen Erblindung der Leistung
Kaufvertrag, Ratenkauf
Dauerschuldverhältnis
Leistungen werden über einen Zeitraum erbracht
Miete, Arbeitsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Sukzessivlieferungsvertrag
Ein Dauerschuldverhältnis kann von vornherein befristet sein o von einer Partei gekündigt werden
Bei Sukzessivlieferungsverträgen erfolgt die Lieferung der Leistung dann, wenn der Empfänger sie abruft, kann als Dauer o Einmalschuldverhältnis auftreten
Einteilung der Obligation nach Entstehungsgrund
Vertraglich
Quasivertraglich
Ausservertraglich
Vertraglich (Einteilung Obligation)
Von Parteien willentlich eingegangen
Vertragsfreiheit (Inhaltsfreiheit, Abschlussfreiheit, Partnerwahlfreiheit, Aufhebung/Änderungsfreiheit, Formfreiheit)
Auch der Vertragspartner kann frei gewählt werden, Auch den Inhalt und die Form, solange diese sich innerhalb der gesetzlichen Regelungen befinden
Verträge mind. 2 Parteien.
Es gibt Schuldverhältnisse die nur durch eine Partei entstehen (Auslobung Art. 8 I OR)
Quasivertraglich
Vertrauensverhältnis vorhanden aber kein Vertrag
Rechtlich besteht kein Vertrag aber faktisch jedoch ein Vertrauen und eine Loyalität der Beteiligten, die qualitativ über ein gewöhnlichen Alltagskontakt hinausgeht
Anwendung der vertraglichen Grundsätze erscheint sachgerechter, als die von ausservertraglichen Grundsätzen.
Quasivertragliche Ansprüche sollen im Grenzbereich zwischen Vertrag und Delikt zu einem gerechten Interessenausgleich führen
Regelung in Art. 26, 320 III, 419 OR
Culpa in Contrahendo, Vertrauenshaftung, berechtigte GOA und vertragslose Inanspruchnahmenahme einer entgeltlichen Leistung, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Ausservertraglich
Unabhängig vom Willen der Parteien durch Gesetz (Ex lege) entstanden
Gesetzliche Verträge entstehen durch unerlaubte Handlungen, also Delikte (OR 41 ff), unerlaubte Bereicherung (OR 62 ff), GOA (419 ff) und Ansprüche aus Konkretisierung absoluter Rechte
Unabhängig vom Willen der Partei. Es beruht auf dem wiederrechtlichen handeln der Partei
Relative Rechte nur vom Deliktsrechts geschützt, wenn eine besondere Schutznorm besteht.
Das Bereicherungsrecht möchte ungerechtfertigt Vermögensvorteile ausgleichen (Art. 62 ff OR)
Zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft
Konsens erforderlich. Zweiseitiges Rechtsgeschäft kommt zwischen 2 Parteien zustande
An was hat die Vertragsfreiheit Grenze
an der Vertragsfreiheit des anderen, da eine Einigung erforderlich ist.
Mehrseitiges Rechtsgeschäft
wenn mehr als 2 Parteien ein Geschäft schliessen
Kommt durch Austausch übereinstimmender gegenseitiger Willenserklärungen in Form von Antrag und Annahme zustande
Beispiel Gesellschaftsvertrag
Einseitiges Rechtsgeschäft
kommt durch die Willenserklärung einer Partei zustande.
einseitiges, schuldbegründendes Rechtsgeschäft
Auslobung (Art. 8 OR), Bevollmächtigung (Art. 32 ff OR), Ausübung von Gestaltungsrechten, Errichtung Stiftung (Art. 80 ZGB), letztwillige Verfügung (Art. 498 ZGB).
Schenkung
ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, da beide Parteien zu einem Konsens kommen.
zweiseitiger Vertrag beinhaltet eine gegenseitige Leistung, beide Parteien als Schuldner.
Zweiseitiges Rechtsgeschäft beinhaltet nur Konsens, es sind nicht zwingend beide Parteien Schuldner
Synallagma
Vollkommen zweiseitiger Vertrag
Mehrere Leistungen stehen in einem Austauschverhältnis.
Jede Partei ist zugleich G und S
Unvollkommen zweiseitiger Vertrag
Die gegenseitig geschuldeten Leistungen stehen nicht im Austauschverhältnis
F erledigt unentgeltlich ein Geschäft des H und wendet 20 CHF Fahrtspesen auf, unentgeltlicher Auftrag
Einseitig verpflichtender/unentgeltlicher Vertrag
Nur eine Partei schuldet eine leistung
Z.B. Schenkungsvertrag Art 99 II OR
Einschränkungen der Abschluss und Partnerwahlfreiheit
Vorvertrag
Optionsrecht
Alleinvertriebsvertrag
Kontrahierungszwang
öffentlich-rechtliche Beschränkungen
Definition Abschlussfreiheit
Freiheit einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt abzuschliessen (positive Abschlussfreiheit)
ODER
nicht abzuschliessen (negative Abschlussfreiheit)
Definition Partnerwahlfreiheit
Freiheit einen beliebigen Vertragspartner zu wählen oder nicht zu wählen
Vorvertrag
verpflichtet Partei zum Abschluss eines künftigen Vertrags (Hauptvertrags) mit einer bestimmten Person
OR 22 I
Vorvertrag muss ein zukünftiges Verpflichtungsgeschäft als Inhalt haben
Unterliegt der Hauptvertrag gesetzlichen **Formvorschriften, so sind diese schon im Vorvertrag zu beachten **(OR 22 II)
Alle wesentlichen Punkte des Hauptvertrags müssen im Vorvertrag** bestimmt oder bestimmbar** sein
Aus einemVorvertrag kann direkt auf Erfüllung des Hauptvertrags geklagt werden statt erst auf Erfüllung des Vorvertrags und danach auf Erfüllung des Hauptvertrags
Optionsrecht
gibt dem Berechtigten die Möglichkeit durch einseitige Willenserklärung ein bestimmtes Vertragsverhältnis zu erzeugen
Es ist ein Gestaltungsrecht und kann vielfältig auftreten (Mietrecht: Verlängerungsangebot)
Alleinvertriebsvertrag
verpflichtet sich ein Lieferant ausschliesslich an einen bestimmten Händler zu liefern