Ausländerrecht Flashcards
(43 cards)
EU Staaten
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EWR
Europäische wirtschaftsraum ist eine vertiefte freihandelszone zwischen EU Union und dem EFTA Staaten ohne Schweiz (mit der gibt es ein gesondertes handelsabkommen)
EU + EFTA = EWR
EFTA
Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz
Europäische freihandelsassoziation
Drittstaatsangehörige
Personen die weder der EU, EWR noch der EFTA angehören und auch keine Familienangehörigen dessen.
Richten sich nach dem AufenthG
Unterscheiden sich in:
- Visumspflichtige
-visumsbefreite
- Angehörige von freizügigkeitsberechtigten
Können auch unter das AsylG und Diplomaten unter WÜD fallen.
AufenthG
Regelt die Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.
Gilt für Ausländer § 1 I
Gem. 1 II Ausnahmen für EU Bürger, und ausländische Diplomaten.
§ 2 Ausländer ist wer gem Artikel 116 GG der nicht deutscher ist.
(nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche volkszugehörigkeit besitzt(Flüchtling, vertriebener), oder als dessen Ehegatte oder Kind in dem Gebiet des deutschen reiches nach dem stande vom 1937 Aufnahme gefunden hat.
Oder staatenlos ist.)
§ 6 wichtig für uns.
Freizügigkeitsgesetz EU
Regelt die Freizügigkeit von Unionsbürgern.
-Einreise
-Aufenthalt
-Unionsbürgern
-und bestimmte Familienangehörige
Steht in § 2
A. 4 steht dass sie kein Visum benötigen.
In § 3 steht wer Familienangehöriger ist.
EU Visa VO
Regelt das einheitliche Visa system gegenüber drittstaatsangehörigen
-Für kurzaufenthalt in EU
-von allen nicht schengen Bürgern einzuhalten
Anhang I =visapflichtigen Staaten / art 3 (negwticstaatler)
Anhang II = visfreien Staaten / art 4 (positivstaatler)
Kann man abfragen beim EB
Schengen Grenzkodex
Artikel 1 Überschreitung binnen, außengrenzen
Bei Kontrolle dürfen wir gem Anhang I,
Tickets und Belege uns vorzeigen lassen gem Artikel 6 um zu kontrollieren den Zweck die Umstände für beabsichtigten Aufenthalt belegen.
EU Visa Kodex
Regelt Verfahren, Erteilungsvoraussetzungen und Aufhebung des für den schengen Raums einheitlichen Visums
Visum A = Flughafentransitvisum
Visum C = schengen Visum für kurz Aufenthalt
Visas im AufenthG
§ 6 I Nr. 1 = schengen Visum
Visum für kurzaufenthalt.
§ 6 I Nr. 2 = Flughafentransitvisum
§ 6 III = längerfristiges Aufenthalten
Welche Staatsangehörigen ein Visum benötigen findet man auf der Internetseite des Auswärtigen Amt.
Kurzaufenthalt defi
Sind Aufenthalte im Hoheitsgebiet der schengen vollanwemderstaaten von bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen.
Passpflicht
Gem. § 3 AufenthG
Kein einlass ohne Pass. Man muss ihn besitzen aber nicht Mitführen.
Wichtige Gesetze:
- passgesetz
-personalausweisgesetz
-bundesmeldegesetz
Ungültigkeit des Passes
Gem. § 5 PassG
- Wenn idf mit seiner Hilfe nicht möglich ist
-bei fehlen oder falschen Angaben ( 11 PassG) Ausnahmen Größe, Wohnort
-bei passenrziehung ( 11 I Nr. 4 und 5 PassG)
Ist nicht ungültig wenn Chip nur nicht gelesen werden kann.
Owis nach 24 PassG ff.
Bußgeldbehorden ergeben sich aus 26 PassG
PAuswG
§ 1 Pflicht für alle deutschen, ab 16 Jahre, überwiegenden Aufenthalt in Deutschland, unterliegt Meldepflicht den Personalausweis vorzuziehen zur IDF den auf Verlangen.
Verbot mehrere zu besitzen
Ungültigkeit Personalausweis
§ 28
- ablauf Gültigkeit
-Unmöglichkeit idf
-Veränderung, fehlen von Angaben
(Ausnahme Anschrift/Größe)
Einzeiehung § 28 PAuswG “kann” Vorschrift(wenn er uns glaubhaft macht dass er ihn gleich verlängern wird zB)
Sst nach § 29 II PAuswG
Bußgelder nach § 32
Arten von Pässen
- reisepass
- kinderreisepass
- vorläufiger reisepass
- diplomatenpass
eid Dokument
Kein hoheitliche dokument.
Kann uns aber reichen als idf. Uns überlassen.
§ 12 BbgPolG auch eine kann Vorschrift.
Zuständigkeiten
§ 72 II AufenthG - Deutsche Auslandsvertretung, Visa Fragen.
§ 71 III - Kontrolle, zurückweisung Bupol
75 AufenthG - BAMF Koordination, Zusammenarbeit der Behörden.
71 V für uns wichtig!!! Sind wir subsidär zuständig. Wenn wir was feststellen bei idf. Übergeben dann an BuPo.
Originar ist Ausländerbehörde zuständig.
14 AufentG
Für uns wichtig!
Steht wer unerlaubt einreist. So wissen wir wer erlaubt einreist.
Sprich er muss:
-pass/passersatz besitzen (für die idf)
-Aufenthaltstitel (für den Aufenthalt)
§ 3 - pass
§ 4 - Aufenthaltstitel
Gilt nur für drittstaatenangehörige, nicht für Asyl, Nato, Diplomaten…
§ 4 AufenthG
Verschiedene Visums werden erwähnt. Für uns nur nr. 1 wichtig.
§6 die verschiedenen Visums.
Kategorie A - flughafen
Kategorie C - kurzaufenthalt
Kategorie D -nationalesvisum
Einreise EU, Ewa, EFTA
Nach FreizügigG
Kein Visum und Aufenthaltstitel notwendig.
Nur Pass erforderlich.
Aber genügt auch gem. § 3 AufenthG ein Personalausweis.
Einreise drittstaatler
Für längerfristige Aufenthalte brauchen alle drittstaatler einen Aufenthaltstitel.
Für kurze brauchen nur negativstaatler ein Visum.
Wieder in Anlage I und II nachgucken.
In der Verordnung.
Wenn 90 Tage überschritten bei drittstaatler und negativstaatler dann eine owi nach 95 AufenthG. Weil vorsatz kann nicht bewiesen werden. Dann owi nach 98 AufenthG
Festhalten uVHS und unzulässig Owi.
Somit ST, Owi Anzeige fertigen.
Sicherheitsleistung 132
Zustajdige Behörde unterrichten
Passersatz
Nationale pässe
(von Staat ausgestellt, vorsoglicher Reisepass)
Fremde pässe
(von fremden Staaten ausgestellt wo er nicht herkommt, Flüchtling, staatenlos.)
Asyl RGL
§ 1 AsylG - internationaler Schutz im Sinne der Genfer flüchtlingskonvention
§ 3
Danach genießen asylberechtigte Flüchtlingsschutz.
§ 4 - subsidärer Schutz