Baurecht - K-BO Flashcards

1
Q

Definieren Sie den Begriff “Baurecht”

A
  • Gesamtheit aller Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, etc.)
  • Das dingliche, veräußerliche, vererbliche und zeitlich beschränkte Recht, ein Bauwerk zu erstellen oder zu haben
  • als Teile des Baurechts gelten auch der Flächenwidmungsplan und der Bebauungsplan als generelle Akte (VO der Gemeinde)
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2
Q

Was ist das Kumulationsprinzip und führen Sie ein Beispiel dazu an

A

Erst wenn alle Bewilligungen erteilt sind, darf das Vorhaben verwirklicht werden
Beispiele:
- Errichtung eines Bauwerkes im Grünland -> bau- und naturschutzrechtliche Bewillilgen

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3
Q

Erläutern Sie was die OIB-Richtlinien sind und führen Sie Beispiele an

A

Dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich
Ergänzend Leitfäden, Strategien, Begriffsbestimmungen etc.
- OIB-RL-2 - Brandschutz
- OIB-RL-5 - Schallschutz
- OIB-RL-6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz

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4
Q

Welche Kategorien von Bauvorhaben kennen die Landesrechte und erklären Sie die Konsequenzen für den Bauherrn

A

Bewilligungspflichtige
anzeigepflichtige
mitteilungspflichtige
freie

Konsequenz:
- mit einem bewilligungspflichtigen Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Baubewilligungsbescheid in Rechtskraft erwachsen ist
- mit anzeigepflichtigen Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige von der Baubehörde zur Kenntnis genommen wurde oder ide in der jeweiligen Bauordnung vorgesehene Frist zur Untersagung verstrichen ist
- Vorhaben die weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig sind, können jederzeit begonnen werden - z.T. besteht hierfür eine bloße Mitteilungspflicht
- bei Bauten die ohne Bewilligung oder Anzeige errichtet werden, hat die Baubehörde die Einbringung eines Antrags auf Baubewilligung bzw. einer Anzeige aufzutragen

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5
Q

Welche Arten von Rechten können Nachbarn als Einwendungen vorbringen, was ist die Präklusion und welche Voraussetzungen müssen für die Präklusion gegeben sein

A
  • gemäß AVG erlangen Nachbarn ab EInleitung des Bewilligungsverfahrens Parteistellung
  • mit der Parteistellung sind allgemeine Parteirechte verbunden (z.B. Akteneinsicht)
  • Nachbarn verlieren diese Rechte jedoch (Präklusion), soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben

Präklusion bedeutet den Verlust eines Rechts, wenn eine Rechtshandlung nicht innerhalb einer bestimmten gesetzlichen, richterlichen oder verwaltungsbehördlichen Frist vorgenommen wurde

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6
Q

Welche Arten von “illegalen Bauten” gibt es und erklären Sie diese

A
  • Konsenswidrigem Bau (verstößt gegen die Bewilligung oder darin enthaltene Auflagen)
  • Formell konsenslosem Bau (stimmt zwar mit baurechtlichen Vorschriften überein, es gibt jedoch keine Bewilligung bzw. Anzeige)
  • Materiell konsenslosem Bau (es bestehen Widersprüche zu den Bauvorschriften und es besteht keine Bewilligung)
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7
Q

Was sind bewilligungspflichtige Vorhaben nach der Kärntner Bauordnung und welche Behörden gibt es

A
  • Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen
  • Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, sofern für die neue Verwendung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten
  • Abbruch von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen
  • Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen (> 50 kW Leistung) hinsichtlich der Etagenheizungen jedoch nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden

Behörden erster Instanz in Angelegenheiten, die zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gehören, ist der Bürgermeister.
Behörde in Anlagenheiten, die nicht zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gehören, ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Behörde zweiter Instanz ist der Gemeindevorstand bzw. Stadtrat (in Stadtgemeinden)

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8
Q

In welcher Form ist nach der K-BO ein Bauansuchen einzubringen und welche Belege sind beizubringen

A

Antrag schriftlich inklusive:
- Art
- Lage
- Umfang
- Verwendung

Belege:
- Eigentum
- Zustimmung Grundeigentümer oder Miteigentümer
- Anrainerverzeichnis
- Pläne und Beschreibungen

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9
Q

Was muss der Baubewilligungsbescheid enthalten, wie lange gilt die Baubewilligung und kann diese verlängert werden

A
  • muss alle Bescheid Merkmale enthalten
  • muss das vorhaben nach Art, Lage und Verwendung unter Anführung der Pläne, Berechnungen und Beschreibungen bezeichnen
  • Standort ist in der Baubewilligung festzulegen

Erlischt, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren mit der Ausführung begonnen wird und kann maximal 3-mal verlängert werden

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10
Q

Wann kann das vereinfachte Bauverfahren angewandt werden und welche Besonderheiten weist es auf

A
  • bei Gebäuden mit Wohnzwecken - max. 2 Geschosse, max. 4 Wohnungen

Besonderheiten:
- keine mündliche Verhandlung
- kürzere Entscheidungsfrist (4 Monate)
- Einschränkung des ANrainerkreises
- Einschränkung der zulässigen subjektiv-öffentlich Einwendungen
- Einschränkung der Prüfpflicht der Behörde

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11
Q

Welche baupolizeilichen Aufträge gibt es im Rahmen der Sicherheitsvorschriften und beschreiben Sie diese kurz

A

Erhaltungspflicht
- bei Beeinträchtigung von öffentlichen Interessen

Instandsetzung
- bei Baugebrechen - evtl. mit Gutachten

Beseitigung
- nur wenn es Interessen der Sicherheit oder Gesundheit erfordern

Räumung
- nur wen es Interessen der Sicherheit oder Gesundheit erfordern

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