Beginn und Durchführung des Ermittlungsverfahrens Flashcards
JC, grün (37 cards)
Aus wie vielen Teilen besteht das Erkenntnisverfahren?
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Aus welchen Teilen besteht das Erkenntnisverfahren?
- Ermittlungsverfahren (Vorverfahren)
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren (+ Rechtsmittelverfahren)
Worum handelt es sich beim Ermittlungsverfahren?
um ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, das die StA nach dem Legalitätsprinzip einzuleiten hat, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Was geschieht im Ermittlungsverfahren?
Es wird ermittelt, ob genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht.
Welche Stadien hat das Ermittlungsverfahren?
- Beginn/ Einleitung: § 152 II
- Durchführung: § 160
- Abschluss: § 170
Womit beginnt das Ermittlungsverfahren?
Die Einleitung von Ermittlungen aufgrund eines Anfangsverdachts.
Was umfasst die Durchführung des Ermittlungsverfahrens?
Die Sachverhaltserforschung und Beweiserhebung.
Womit erfolgt der Abschluss des Ermittlungsverfahrens?
Anklageerhebung oder Einstellung
Was besagt das Legalitätsprinzip?
Die Staatsanwaltschaft ist nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, bei allen verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. D.h. sie ist nach dem Legalitätsprinzip zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens verpflichtet, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Wo ist das Legalitätsprinzip geregelt?
§ 152 II StPO
Womit beginnt das Ermittlungsverfahren?
Mit der Kenntniserlangung durch die StA oder die Polizei (§ 163 I) durch:
- Strafanzeige oder Strafantrag
- amtliche Wahrnehmung
Was passiert, wenn die StA oder Polizei Kenntnis vom Vorliegen eines möglicherweise strafbaren Sachverhalts erlangt?
Es entsteht ein Anfangsverdacht
Welche Verdachtsgrade gibt es?
- Anfangsverdacht
- hinreichender Tatverdacht, § 170 I StPO
- dringender Tatverdacht, §§ 112 ff. StPO
Auf welchem Weg kann die StA oder die Polizei Kenntnis von dem Vorliegen eines möglicherweise strafbaren Sachverhalts erlangen?
- Strafanzeige
- Strafantrag
- dienstliche Weisung
- Kenntniserlangung von Amts wegen
Strafanzeige
Jeder Bürger kann bei der StA, der Polizei oder den Amtsgerichten eine Strafanzeige erstatten, § 158 I StPO. Darunter versteht man die Mitteilung eines SV, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass zur Strafverfolgung bietet.
Strafantrag i.w.S.
Bringt der Anzeigende über die bloße Wissenserklärung hinaus auch zum Ausdruck, dass er die Strafverfolgung wünscht, wird dies als Strafantrag i.w.S. bezeichnet.
Strafantrag i.e.S.
Ist eine Prozessvoraussetzung bei den Antragsdelikten, § 158 II StPO. Ihn kann nur der Berechtigte i.S.v. § 77 StGB stellen, wohingegen den Strafantrag i.w.S. jedermann stellen darf.
Kenntniserlangung von Amts wegen
Die StA erhält auf irgendeine andere Weise als durch Anzeige oder Antrag Kenntnis vom Verdacht einer Straftat, § 160 I StPO.
Was gilt für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens?
Die StA ist verpflichtet, den SV zu erforschen, § 160 I StPO (Untersuchungsgrundsatz/ Ermittlungsgrundsatz).
Was gilt im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes?
Die StA muss im Rahmen ihrer Erforschungen des Sachverhalts nicht nur die den Beschuldigten belastenden Umstände, sondern auch die ihn entlastenden Umstände ermitteln, § 160 II StPO. Die Ermittlungen kann sie selbst führen, i.d.R. wird sie sich dazu aber der Polizei bedienen.
Wo ist die Befugnis der Strafverfolgungsbehörden zu Ermittlungshandlungen mit Eingriffscharakter geregelt?
in speziellen Vorschriften über die einzelnen Zwangsmaßnahmen
Ermittlungsgeneralklauseln
§§ 161 I, 163 I StPO
Es handelt sich um eine Ermächtigung für alle Maßnahmen, die mangels eines tieferen Eingriffs in subjektive Rechte keiner gesonderten Regelung bedürfen.
Wann muss der Beschuldigte spätestens vernommen werden?
spätestens vor Abschluss der Ermittlungen, es sei denn, das Verfahren führt zur Einstellung
Wie erfolgt die Vernehmung?
Dem Beschuldigten wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegeben