BGB Flashcards
(34 cards)
In welche zwei Teilbereiche lässt sich das Recht einteilen?
- Öffentliches Recht - Über- und Unterordnung - Staat Bürger (Bußgeldbescheid)
- Privatrecht - Gleichordnung - Bürger -Bürger
Was sind die 4 W Fragen bei der Fallprüfung?
Wer -> Anspruchssteller (Gläubiger)
Will was -> Anspruch (Rechtsfolge)
von wem -> Anspruchsgegner (Schuldner)
woraus? -> Anspruchsgrundlage
Worauf kann das Interesse des Anspruchsstellers gerichtet sein (Anspruchsgrundlagen)?
- Primärleistung: Erfüllung
- Primärleistung: Nacherfüllung
- Schadensersatz
- Rückzahlung/Herausgabe
- Auskunft
- Unterlassung/Beseitigung
Was ist die Prüfungsreihenfolge?
Wie unterscheidet man bei Natürlichen personen Rechtsfähigkeit/Handlungsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit:
- Träger von Rechten und Pflichten
- Beginn mit Geburt
- Ende mit Tod
- § 1 BGB
Handlungsfähigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- Eigene Willenserklärungen für Rechtsgeschäfte (§§ 104 ff BGB)
- Deliktfähigkeit
- Eigene Verantwortlichkeit für unerlaubtes Handeln (§ 827 BGB)
- ab 7 Jahren
Was ist der Inhalt einer Willenserklärung?
-
Äußere Tatbestand
- Ausdrücklich
- konkludentes Verhalten
-
Innerer Tatbestand
- Handlungswille (Wille zur Äußerung)
- Erklärungsbewußtsein (Wille zur rechtserheblichen Erklärung)
- Geschäftswille (Absicht für konkretes Geschäft)
Was ist die Definition eines Rechtsgeschäfts und welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?
Definition:
Ein Rechtsgeschäft ist ein Gesamttatbestand der aus mindestens einer Willenserklärung meistens aber aus Mehreren besteht, und die Rechtslage ändert.
Arten von Rechtsgeschäften:
- Einseitiges Rechtsgeschäft (Kündigung)
- Zweiseitiges Rechtsgeschäft (Mietvertrag)
Wie erfolgt die Auslegung einer Willenserklärung?
Objektiver Empfängerhorizont: Die Auslegung einer Willenserklärung erfolgt aus der Sicht eines verständig objektiven Empfängers.
Wo ist im BGB die Stellvertretung geregelt?
§§ 164 ff. BGB
Nenne die 4 Voraussetzungen der Stellvertretung?
- Rechtsgeschäftliches Handeln
- Eigene Willenserklärung des Vertreters (Kein Bote)
- Handeln in fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
- Vertretungsmacht (rechtsgeschäftlich oder gesetzlich)
Nenne Beispiele der Vertretungsmacht, die sich aus dem Gesetz ergeben?
- Eltern
- Betreuer
- Ehegatten
- Organe juristischer Personen
Welche Pflichtverletzungen des Schuldners können als Leistungsstörung auftreten?
- Unmöglichkeit (Ich kann nicht leisten)
- Verzug (ich leiste zu spät)
- Schlechtleistung durch Sach- oder Rechtemangel (Ich leiste schlecht)
- Positive Vertragsverletzungen (Ich verletze vertragliche Schutz- oder Nebenpflichten)
- Verschulden bei Vertragsschluss (Ich verletze vorvertragliche Sorgfaltspflichten (Salatblattfall))
Was sind Pflichtverletzungen des Gläubigers?
Gläubigerverzug (§§ 293 ff. BGB)
Wie ist das Prüfschema bei Schadensersatz statt Leistung § 280 I,III, 281 I BGB?
I. Wirksames Schuldverhältnis
- vertraglich oder gesetzlich
- möglich, fällig, durchsetzbar
II. Pflichtverletzung
- Nichtleistung
- Schlechtleistung
III. Fristsetzung
- erfolglos, § 281 I 1 BGB
- erst nach Leistungsfälligkeit!
- Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung:
- Erfüllungsverweigerung des Schuldners
- Entbehrlichkeit vertraglich vereinbart
- besondere Umstände
IV. Vertretenmüssen, § 280 I 2 BGB
- wird vermutet => Beweislast für Nichtvertretenmüssen liegt beim Schuldner
V. Rechtsfolge
- Schadensersatz statt der Leistung (Erfüllung dann gem.§ 281 IV BGB ausgeschlossen)
- oder: § 284 BGB (Aufwendungsersatz)
Was versteht man unter Vorsatz?
- Direkter Vorsatz: zielgerichtetes Handeln
- Bedingter Vorsatz: billigend in Kauf nehmen
Was versteht man unter Fahrlässigkeit?
Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
- normale
- grobe Fahrlässigkeit (§ 276 BGB)
Wie ist das Prüfungsschema bei Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung
I. Schuldverhältnis
II. Leistungsbefreiung gemäß § 275 I-III
III Vertretensmüssen des Schuldners(§ 280 I 2, 276 BGB)
IV. Rechtsfolge: Schadensersatz statt Leistung
Wann bedarf es keiner Mahnung beim Schuldnerverzug?
§ 286 II BGB
Prüfungsschema Schuldnerverzug?
I. Anspruch
- fällig
- im Zweifel sofort, § 271 BGB
- durchsetzbar
- keine Einreden gegen den Anspruch
II. Mahnung, § 286 I BGB
Definition:
- Bestimmte, eindeutige Leistungsaufforderung, die für den Schuldner nachteilige Folgen der Nichtleistung deutlich macht
Entbehrlichkeit
- § 286 II Nr. 1-4 BGB
- § 286 III
- *III. Nichtleistung trotz Möglichkeit, § 286 I 1 BGB**
- *IV. Vertretenmüssen, § 286 IV BGB**
- § 276 I BGB, § 278 BGB
V. Rechtsfolgen, § 280 I BGB, § 280 II BGB
- Anspruch auf Leistung bleibt bestehen
- Schuldnerhaftung gem. § 287 BGB
- Ersatz des Verzögerungsschadens
- Verzugszinsen, §§ 288 ff. BGB
Welche Rechtsfolgen hat der Schuldnerverzug?
- Verzugszinsen (288)
- Erfüllungsanspruch des Gläubigers bleibt bestehen: Ersatz des Verzögerungsschadens (286, 249)
- Schadensersatz statt Leistung bei Fristsetzung
- Rücktritt vom Vertrag nur nach Fristsetzung (280 I, 323, 326 VI)
- Haftungsverschärfung für Zufall (287)
Was sind die Voraussetzungen für den Gläubigerverzug?
- Möglichkeit der Leistung durch den Schuldner
- Anbieten der Leistung
- Nichtannahme durch den Gläubiger
- Vertretenmüssen ist nicht erforderlich
Was sind die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs?
- Leistungspflicht bleibt bestehen
- Haftungsmilderung
- Preisgefahr
- Leistungsgefahr bei Gattungsschulden
- Wegfall der Verzinsung
- Ersatz der Mehraufwendungen
- Hinterlegungs- und Versteigerungsrecht
Wo sind Sachmängel im BGB geregelt?
§ 434 BGB
Was bedeutet der Begriff “Gefahrenübergang” im Kaufrecht?
Mit der Übergabe der Sache, also der tatsächlichen Gewalt über diese (854) geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Käufer über (44&)