Bilanzierung 4: IAS 37 (Rückstellungen) Flashcards

1
Q

Anwendungsbereich

A

IAS 37 ist auf die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen anzuwenden, mit Ausnahme der scope exceptions (z.B. Ertragsteuern, Leasingverhältnisse)

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2
Q

Arten von Verbindlichkeiten/Schulden

A
  • Trade Payables (IAS 37.11a - Verbindl. LuL)
  • Accruals (IAS 37.11b - abgegrenzte Verbindl.)
  • Provisions (IAS 37.10 - Rückstellungen)
  • > Ansatzpflicht
  • Contingent Liabilities (IAS 37.10+12 - Eventualverbindl.)
  • > Ansatzverbot
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3
Q

Verbindlichkeit/Schuld (Trade Payables)

A

IAS 37.10:

  • gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens
  • resultierend aus Ereignissen der Vergangenheit
  • Erfüllung wird mit Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden sein
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4
Q

Abgegrenzte Verbindlichkeit/Schuld (Accrual)

A

IAS 37.11b:

  • Verbindlichkeit/Schuld, die aus Erhalt von Gütern oder Dienstleistungen resultiert
  • bis jetzt weder bezahlt, noch in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurde
  • z.B. ausstehende Rechnungen, Urlaub, Überstunden, …
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5
Q

Rückstellung (Provision)

A

IAS 37.10:

  • Rückstellung ist Verbindlichkeit/Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit und/oder ihrer Höhe ungewiss ist
  • Bilanzansatz entsprechend der Fälligkeiten (kurz-/langfristig)
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6
Q

Eventualverbindlichkeit (Contingent Liability)

A

IAS 37.13b:
- mögliche, aber unwahrscheinliche Verpflichtungen, die durch Eintreten zukünftiger Ereignisse bestätigt werden müssen
ODER
- gegenwärtige Verpflichtungen, die wahrscheinlich nicht zu einem Abfluss von Ressourcen führen oder nicht zuverlässig geschätzt werden können

-> Ausweis im Anhang

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7
Q

Passivierungskriterien

A

1) Gegenwärtige Verpflichtung als Folge früherer Ereignisse
2) Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses
3) Zuverlässige Schätzung des Betrages möglich

-> Kumulative Erfüllung

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8
Q

Gegenwärtige Verpflichtung: Unentziehbarkeit

A

Keine realistische Chance, sich der Außenverpflichtung zu entziehen

  • > rechtliche Verpflichtung (vertraglich/gesetzlich)
  • > faktische Verpflichtung (z.B. übliches Geschäftsgebaren)
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9
Q

Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses

A
  • Ressourcen werden mit mindestens 50% Wahrscheinlichkeit abfließen
  • bei Gruppe gleichartiger Verpflichtungen (z.B. Garantiefälle) wird gemeinsame Betrachtung vorgenommen
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10
Q

Zuverlässige Schätzung

A
  • IAS 37 geht davon aus, dass Kriterium grundsätzlich erfüllt ist
  • ggf. Schätzung in Bandbreiten
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11
Q

Erstbewertung von Rückstellungen

A
  • Bestmögliche Schätzung des anzusetzenden Betrags
  • IAS 37.37: Verpflichtungshöhe entspricht Betrag zur Erfüllung der Verpflichtung (Eigenerfüllungsbetrag) oder zur Übertragung der Verbindlichkeit auf unabhängigen Dritten (Entpflichtungsbetrag)
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12
Q

Eigenerfüllungsbetrag vs. Entpflichtungsbetrag

A

Eigenerfüllungsbetrag:
- ggf. Berücksichtigung schuldnerspezifischer Risiken (z.B. Bonität)

Entpflichtungsbetrag:
Ausschließlich Abstellung auf marktspezifische Risiken

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13
Q

Bewertung von Einzelrisiken

A
  • stets mit wahrscheinlichstem Wert (NICHT Erwartungswert, da Abflüsse vermutlich nicht zutreffend abgebildet werden, IAS 37.40)
  • alle Werte innerhalb eines Intervalls gleich wahrscheinlich: Mittelwertbildung (IAS 37.39)
  • Eintrittswahrscheinlichkeit muss > 50% liegen
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14
Q

Bewertung von kollektiven Risiken

A

Kollektive Risiken: Große Anzahl ähnlicher Geschäftsvorfälle (z.B. Garantieleistungen)
-> Ansatz mit Erwartungswert

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15
Q

Abzinsung/Barwert bei Rückstellungen

A

IAS 37.45:

  • Rückstellung abzuzinsen, wenn aus Diskontierung resultierender Zinseffekt (Differenz Barwert und Rückzahlungsbetrag) wesentlich ist
  • > Einflussfaktoren: Fristigkeit, Höhe, Zinssatz
  • > i.d.R. meist nur Abzinsung, wenn > 1 Jahr, ggf. aber auch Abweichungen, wenn wesentlich!
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16
Q

Künftige Ereignisse und Preisänderungen

A
  • künftige Ereignisse (rechtliche, technische, wirtschaftliche Entwicklungen), die den Erfüllungsbetrag beeinflussen können, sind zu berücksichtigen
  • mit deren Eintritt muss objektiv mit ausreichender Sicherheit gerechnet werden können (IAS 37.48)

-> sowohl höherer, als auch niedrigerer Rückstellungsbetrag möglich

17
Q

Voraussetzungen Berücksichtigung künftiger Ereignisse

A

IAS 37.49:

  • Eintritt ist begründet
  • hinreichend und objektiv nachprüfbar
18
Q

Voraussetzungen Berücksichtigung Preisänderungen

A

Es müssen ausreichend objektive und nachprüfbare Hinweise über Eintritt vorliegen

19
Q

Erstattungsansprüche

A

IAS 37.53ff.:
- Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen gegen Dritte (z.B. Versicherungsverträge) abhängig davon, ob Unternehmen bei Nichtzahlung des Dritten haftbar bleibt

  • > Haftung unverändert gegeben: Rückstellung in voller Höhe + separater Vermögenswert (wenn Erstattung so gut wie sicher) -> Bruttoausweis!
  • > “Imparitätischer Wahrscheinlichkeitsbegriff”: Es werden höhere Ansprüche an Ansatz von Erstattungsansprüchen als an Ansatz von Rückstellungen gestellt
20
Q

Anpassung von Rückstellungen

A
  • Ansatz und Bewertung zu jedem Bilanzstichtag neu zu prüfen
  • > Bei Änderungen oder neuen Erkenntnissen: Anpassung der Rückstellungen:
    • Verbrauch/Inanspruchnahme (erfolgsneutral)
    • Auflösung (erfolgswirksam)
    • Zuführung (erfolgswirksam)