BilanzStR Flashcards
(25 cards)
Wonach bestimmt sich, wie ein Darlehen zu behandeln ist (z. B. Sonderbetriebsvermögen zur Finanzierung der MU-Beteilugung oder VuV-Einkünfte?)
R 4.2 (15) S. 2 EStR (Schuld folgt Wirtschaftsgut)
Kausaler Zusammenhang zu würdigen
Wie ist nicht abzugsfähige VoSt auf der Aktiva bilanzsteuerlich zu behandeln?
Nicht abzugsfähige Vorsteuer (z.B. für die Verwendung von Ausschlussumsätzen nach § 15 (2) Nr. 1 UStG) gehört gem. § 9b (1) EStG analog zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts.
Wie ist ein Nutzungsrecht an GruBo zu bilanzieren beim Nutzungsberechtigten?
(z. B. GruBo, Nutzer baut Parkplatz)
baurechtliche Nutzungsmöglichkeit ist kein WG!
4.2 Abs. 1 EStH
Eigentümer laut Grundbuch bleibt auch der wirtschaftliche Eigentümer i. S. d. §39 Abs. 2 Nr. 1 AO
Nutzungsrecht ist nicht einlagefähig!
Ein Grundstück wird auf 20 Jahre verpachtet. Der Eigentümer stellt dem Nutzungsberechtigten hierfür zu Beginn 10 TEUR in Rechnung.
Worum handelt es sich hierbei?
Wie ist zu bilanzieren?
BEIM NUTZUNGSBERECHTIGTEN:
entgeltliche erworbenes iWGdAV
Abschreibung über 20 Jahre beim Nutzungsberechtigten
Zurechnung: dem Nutzungsberechtigten (§ 246 (1) S. 1 HGB + § 39 (1) AO)
Zuordnung: abnutzbares AV (§§ 246 (1) S. 1, 247 (2) HGB + § 5 (1) S. 1 1. HS. EStG + § 5 Abs. 2 EStG )
gilt als entgeltliche erworben über die erstmalige Abstandszahlung (R 5.5 Abs. 2 S. 4 EStR)
Bewertung: (fortgeführte) AK (§ 253 (1) S. 1, (3) HGB, § 6 (1) Nr. 1 S. 1 EStG und § 255 (1) HGB, § 5 (1) S. 1 1. HS. und § 5 (6) EStG), ohne USt (§ 9b (1) EStG + § 15 (1) S. 1 Nr. 1 UStG)
AfA: linear, ggf. zeitanteilig (§ 7 (1) EStG)
BEIM NUTZUNGSGEBER:
Man bucht
per Bank an PRAP+Ertrag
Über die 20 Jahre wird die Abstandszahlung ratierlich zu Ertrag aufgelöst!
Wo ist die Zuordnung zum AV / UV geregelt?
R 6.1 Abs. 1 und 2 EStR
H 6.1 EStH
§§247 Abs. 2 HGB i. V. m. 5 Abs. 1 S. 1 EStG
Ein Grundstück wird auf 20 Jahre verpachtet. Der Nutzungsberechtigte baut hierauf einen Parkplatz mit einer bgND von
a) 15 Jahren
b) 25 Jahren
Nach der 20 Jährigen Laufzeit fällt die Nutzung des Grundstücks wieder an den Eigentümer zurück.
Was ändert sich, wenn Pächter und Verpächter Ehegatten sind? Ehemann baut Lagerhalle auf GruBo seiner Frau.
a) Nutzungsberechtigter ist wirtschaftlicher Eigentümer der Parkplätze gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 HS 2 HGB, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, weil die Nutzungsdauer der Parkplätze mit 15 Jahren kürzer ist als die Pachtdauer von 20 Jahren.
b) Nutzungsberechtigter hat zum Ende der Pacht für die verbleibenden 5 jahre einen gesetzlichen Aufwendungsersatzanspruch ggü. dem EIgentümer. (§§951, 812, 818 Abs. 2 BGB).
Somit ist wirtschaftliches EIgentum an der Lagerhalle gegeben.
Sonderfall
BMF 16.12.2016, StErl 1, 4/5 Tz. 1
Kein wirtschaftliches Eigentum des Pächters / Ehemanns trotz Aufwendungsersatzanspruchs. Stattdessen wiird ein Aufwandsverteilungsposten gebildet (kein WG!).
Der Sonderfall führt bei gleichen AfA-Dauern nicht zu einer anderen Steuerrechtsfolge.
ggf. Nachteil dadurch, dass die Lagerhalle als Aufwandsverteilungsposten kein bilanziertes WG ist (keine Überttragung stiller Reserven oder 6b möglich).
Was passiert mit der AfA, wenn ein WG im Laufe des WJ ausscheidet?
anteilige AfA bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens
R 7.4 Abs. 8 S. 1 EStR
Wann kann eine Beteiligung i. R. einer TW-AfA abgeschrieben werden?
- Wahlrecht
- §6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
- Wahlrecht losgelöst vom HGB (§5 Abs. 1 S. 1 2. Hs. EStG)
- dauernde WM liegt vor, wenn Börsenwert zum Bilanzstichtag um mehr als 5% zum Kaufkurs gesunken ist.
- Anstieg nach Stichtag ist wertbegründend und nicht zu berücksichtigen.
- StErl 1/ §6 / 12 Tz. 17 und 19
Worum handelt es sich beim Einbau eines Lastenaufzuges und worum NICHT?
- kein Scheinbestandteil (StErl zu 1 §7/1 Tz. 2), da nicht vorübergehend eingebaut
- kein Grundvermögen
- Betriebsvorrichtung (StErl zu 1 §7/1 Tz. 3), (StErl zu 200 §68/1), §68 Abs. 2 Nr. 2 BewG
Was ist die Rechtsfolge, wenn eine Betriebsvorrichtung vorliegt?
selbstständiges WG
Was sind Mietereinbauten?
Wie sind die bilanziellen Konsequenzen im HGB und im StR?
Beispiel: Mieter baut eine Heizung ein (bgND 15 J., Miete 10 J., keine Entschädigung bei Auszug)
- Kein wirtschaftliches Eigentum an den Mietereinbauten (§39 AO)
- Daher kein Sach-AV, sondern ein sgiVGAV /sgiWGAV: Nutzungsrecht! Nicht entgeltliche erworben, da das Recht an der Nutzung durch den (Mieter)EINBAU entsteht.
HGB: Aktivierungswahlrecht (§248 Abs. 2 S. 1 HGB)
StR: Aktivierungsverbot, sofort Aufwand (§§5 Abs. 2, 4 Abs. 4 EStG)
Wie ist eine RSt für Abbruchverpflichtung im HGB oder StR zu bilanzieren?
HGB:
§249 Abs. 1 S. 1 HGB
§253 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 1 HGB zukünftiger Erfüllungsbetrag unter Einbeziehung von Preissteigerungen und mit einem Abzinsungssatz vom Marktzins
StR:
§§249 Abs. 1 S. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 1. Hs. EStG
§§§253 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 1 HGB i. V. m. 5 Abs. 1 S. 1 1. Hs. und 6 Abs. 1 Nr. 3a Lit. d und e und f EStG zukünftiger Erfüllungsbetrag ohne Einbeziehung von Preissteigerungen und mit einem Abzinsungssatz von 5,5%, ratierliche Ansammlung der Verpflichtung
Wie unterscheidet sich die Abzinsung in HGB und StR?
Verbindlichkeiten werden seit 2022 nicht mehr abgezinst. §6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Nr. 2 EStG, auch nicht bei RLZ über 1 Jahr
RSt werden in StR nach §6 Abs. 1 Nr. 3a EStG abgezinst. Achtung! Anderer Zinssatz und andere Bewertung (5,5% statt Marktzinssatz wie HGB).
Im HGB Abzinsung RSt gem. §253 Abs. 2 S. 1 HGB
Wo ist die Zuordnung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen geregelt?
§ 247 Abs. 2 HGB, R 6.1 EStR
Wofür ist die Unterscheidung zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen wichtig?
Bewertungsgrundsätze – Ausweis
Wo ist die Unterscheidung zwischen beweglich und unbeweglich geregelt?
R 7.1 Abs. 2–4 EStR
Wofür ist die Unterscheidung zwischen beweglich und unbeweglich wichtig?
Anwendung § 7g EStG, Investitionszulage (InvZul), GWG, degressive AfA
Wo ist die Unterscheidung zwischen abnutzbar und nichtabnutzbar geregelt?
R 7.1 Abs. 1 EStR
Wofür ist die Unterscheidung zwischen abnutzbar und nichtabnutzbar wichtig?
AfA
Wo ist die Unterscheidung zwischen materiell und immateriell geregelt?
§ 248 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 2 EStG
Wofür ist die Unterscheidung zwischen materiell und immateriell wichtig?
Bilanzierungsverbot (steuerliche Bilanz), Bilanzierungswahlrecht (Handelsbilanz)
Mustersatz Kauf Maschine
Bei der angeschafften Maschine handelt es sich um ein materielles, abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (§ 247 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG, R 6.1 EStR, R 7.1 Abs. 1-6 EStR).
Mustersatz Kauf Lizenz
Bei der erworbenen befristeten Lizenz handelt es sich um ein entgeltlich erworbenes, immaterielles, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (§ 247 Abs. 2 HGB, § 248 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 1u.2 EStG, R 7.1 Abs. 1 – 6 EStR).
Unterschiede HGB StR bei der apA / TW AfA n. abnutzbares AV
- Handelsrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB):
Es besteht eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung bei dauernden Wertminderungen.
Eine Abschreibung bei nur vorübergehender Wertminderung ist (außer bei Finanzanlagen gem. § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB) verboten.
→ Buchwert = beizulegender Wert zum 31.12.01.- Steuerrecht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG):
Es besteht ein Wahlrecht zur Teilwertabschreibung, aber nur bei dauernden Wertminderungen.
→ Buchwert = Teilwert zum 31.12.01.
- Steuerrecht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG):