Büchführung Flashcards

1
Q

Die Veränderungsgrößen „Einnahmen und Ausgaben“ beziehen sich auf die (*) Ebene des Rechnungswesens.

A

geldvermögenorientierte

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2
Q

Verteilt man die Anschaffungsausgaben mittel konstant fallender Verteilungsbeträge auf die Nutzungsdauer, verwendet man das (*) Verteilungsverfahren.

A

arithmetisch-degressive/digitale

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3
Q

Eigenverbrauch stellt eine (*) durch den Unternehmer dar.

A

Entnahme

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4
Q

Den Vorgang, alle diejenigen Vermögensgüter und Fremdkapitalposten eines Unternehmens mengenmäßig aufzuzeichnen, die man in Realität vorfindet, nennt man (*).

A

Inventur

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5
Q

Nur bei der (*) zur Erstellung einer Kapitalflussrechnung kann man den operativen Zahlungsstrom in einzelne Teilzahlungsströme aufspalten

A

direkten Methode

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6
Q

Als Einkommen bezeichnet man diejenige Eigenkapitalveränderung, die nicht durch den Unternehmer, sondern durch (*) erzielt wird.

A

Unternehmens-/Geschäftstätigkeit

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7
Q

Bestandsrechnungen unterscheiden sich von Bewegungsrechnungen dadurch, dass sie sich auf einen bestimmten (*) beziehen.

A

Stichtag/Zeitpunkt

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8
Q

Auf der Aktivseite der Bilanz stehen die Vermögensgüter, die Auskunft über die (*) eines Unternehmens geben.

A

Mittelverwendung, Kapitalverwendung

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9
Q

Während in der vorläufigen Saldenaufstellung nur die () erfasst werden, sind in der korrigierten Saldenaufstellung auch die () zu berücksichtigen, um alle finanziellen Informationen für den Jahresabschluss vorliegen zu haben.

A
  1. Geschäftsvorfälle

2. anderen relevanten Ereignisse

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10
Q

Wenn im Rahmen der Rechnungsabgrenzung der Aufwand vor dem Abschlussstichtag, die Auszahlung aber nach dem Abschlussstichtag zu verzeichnen ist, verbucht man den künftigen Auszahlungsbetrag vor dem Abschlussstichtag auf dem Konto (*) .

A

Verbindlichkeit (sonstige)

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11
Q

Diejenigen positiven Veränderungsgrößen, die sowohl im zahlungsorientierten Rechnungswesen als auch im geldvermögensorientierten Rechnungswesen enthalten sind, bezeichnet man als (*).

A

Einzahlungen

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12
Q

Negative Veränderungen des Eigenkapitals, die aus Transaktionen zwischen Unternehmen und Unternehmer resultieren, werden als (*) bezeichnet.

A

Entnahmen

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13
Q

Sofern ein Unternehmen innerhalb eines Abrechnungszeitraums zusätzlich zu sämtlichen in dem Abrechnungszeitraum hergestellten Fertigerzeugnissen auch noch Fertigerzeugnisse aus Lagerbeständen verkauft, muss es bei Verwendung des (*) zur Einkommensermittlung am des Abrechnungszeitraum eine Korrekturbuchung für Lagerbestandsveränderungen berücksichtigen.

A

Gesamtkostenverfahren (GKV)

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14
Q

Der Unterschied zwischen vorläufigen und korrigierter Saldenaufstellung liegt in der (Nicht-) Erfassung (*) .

A

der (Korrekturbuchungen für) andere(n) relevante(n) Ereignisse

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15
Q

Der Barverkauf eines Gebäudes wird bei der Erstellung einer Kapitalflussrechnung eines Immobilienhändlers als Teil des Zahlungsstroms aus (*).

A

operativer Tätigkeit.

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16
Q

Im Rahmen der intertemporalen Bilanzgleichung werden die Bestandsänderungen des (*) durch die Bewegungsgrößen „Einnahmen“ und „Ausgaben“ bestimmt.

A

Geldvermögens

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17
Q

Rückstellungen werden in der Buchführung gemäß dem Konzept der (*) einkommenswirksam erfasst.

A

Einkommensvorwegnahme

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18
Q

Verteilt man die Anschaffungsausgaben mittels konstanter Verteilungsbeträge auf die Nutzugsdauer, bezeichnet man dies als (*).

A

lineare Abschreibung

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19
Q

Bei der Erstellung der Kapitalflussrechnung eines produzierenden Unternehmens wird der Barkauf eines Gebäudes, welches vom Unternehmen selbst genutzt wird, als Bestandteil des Zahlungsstroms aus (*) erfasst.

A

investiver Tätigkeit, Investitionen, Investitionstätigkeit

20
Q

Unter einer Bilanz versteht man die Zusammenstellung der Vermögensgüter und des Kapitals zu einem bestimmten (*) .

A

Zeitpunkt, (Bilanz-)Stichtag

21
Q

Damit das ermittelte Einkommen in einem Abrechnungszeitraum dem Marktleistungsabgabekonzept entspricht, ist bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens am Ende dieses Zeitraums eine Korrekturbuchung (*) vorzunehmen, falls in dem Zeitraum mehr Güter verkauft als hergestellt wurden.

A

für Lager(bestands)Minderungen, Lagerbestandsänderungen (auch möglich, weil in Praxis oft nur 1 Konto vorhanden)

22
Q

Im Rahmen der Erstellung einer Kapitalflussrechnung unterscheiden sich die direkte Methode und die indirekte Methode nur bei der Ermittlung des Zahlungsstroms aus (*). Bei der Ermittlung der übrigen Zahlungsströme gibt es keine Unterschiede.

A

operativen Tätigkeiten/operative Aktivitäten

23
Q

Etwaige Ausgaben aus laufenden Gerichtsverfahren müssen nach dem (*) einkommenswirksam erfasst werden, sobald sie absehbar werden.

A

Einkommensvorwegnahmekonzept

24
Q

Sofern bei einem Unternehmen die vereinnahmte Mehrwertsteuer am Ende eines Abrechnungszeitraums die verausgabte Vorsteuer übersteigt, resultiert für das Unternehmen in diesem Abrechnungszeitraum eine (*) gegenüber dem Fiskus.

A

Zahllast, Verbindlichkeit, (Steuer-)Schuld

25
Q

Bei Anwendung des (*) zur Erstellung der Einkommensrechnung wird am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Korrektur des bis dato gebuchten Aufwands notwendig, sofern in diesem Abrechnungszeitraum die hergestellte von der verkauften Menge an Fertigerzeugnissen abweicht

A

Gesamtkostenverfahren (GKV)

26
Q

Der (*) eines Kontos erfolgt am Ende eines Abrechnungszeitraums durch eine Buchung, die den Saldo des Kontos zu null werden lässt bzw. ausgleicht.

A

Abschluss

27
Q

Sämtliche Korrekturen, die notwendig sind, um am Ende eines Abrechnungszeitraum eine vorläufige Saldenaufstellung in eine zugehörige korrigierte Saldenaufstellung zu überführen, sind auf andere (*) im Unternehmen zurückzuführen.

A

relevante Ereignisse

28
Q

Im Kontext der Einkommensermittlung wird das (*) angewendet, wenn für eine absehbare Wertminderung eines Gebäudes bereits im aktuellen Zeitraum ein Aufwand gebucht wird, die Wertminderung aber noch nicht realisiert ist.

A

Einkommensvorwegnahmekonzept, Verlustvorwegnahmekonzept

29
Q

Wenn eine Totalbetrachtung des Unternehmens vorgenommen wird, unterscheidet sich – trotz vorliegender Eigenkapitaltransfers – der Saldo einer Einzahlungs-Auszahlungs-Rechnung nie vom Saldo einer (*) Rechnung.

A

Einnahme-Ausgabe

30
Q

Als (*) bezeichnet man den positiven Saldo einer Eigenkapitalveränderung innerhalb eines Abrechnungszeitraum, die nicht durch Eigenkapitaltransfers, sondern durch die Unternehmens- /Geschäftstätigkeit erzielt wird.

A

Gewinn

31
Q

Die Bedingung, dass die ökonomischen Ressourcen eines Unternehmens abzüglich der Ansprüche Fremder auf diese Ressourcen immer gleich den auf den Unternehmer entfallenden Ressourcen sind, wird auch als (*) bezeichnet.

A

intratemporale Bilanzgleichung

32
Q

Im Rahmen der Konzepte zur Einkommensermittlung werden bei Anwendung eines Marginalprinzips die Ausgaben, die der Herstellung indirekt zurechenbar sind, nach dem (*) in dem Zeitpunkt/-raum einkommenswirksam erfasst, in dem die Ausgaben anfallen.

A

Periodisierungskonzept

33
Q

Im Rahmen der Erstellung einer Kapitalflussrechnung entspricht die Veränderung des Zahlungsmittelbestands während eines Abrechnungszeitraums genau der Summe der Zahlungsströme aus operativen Tätigkeiten, aus Investitionstätigkeiten und aus (*) dieses Abrechnungszeitraums

A

Finanzierungstätigkeiten /-aktivitäten

34
Q

Wenn ein Unternehmer ein in seinem eigenen Unternehmen hergestelltes Produkt für den Eigenverbrauch nutzt, ist dies buchhalterisch als (*) durch den Unternehmer zu behandeln.

A

Entnahme

35
Q

Erzielt ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen einen Umsatz im Inland, so hat dieses Unternehmen gegenüber dem Fiskus nur den (*) zu versteuern.

A

Mehrwert

36
Q

Möchte man im Rahmen einer Kapitalflussrechnung den Zahlungsstrom aus Investitionstätigkeit berechnen, so müssen – im Fall von abnutzbaren Vermögensgütern des Anlagevermögens – die Veränderungen der zugehörigen Aktivposten um die während des relevanten Abrechnungszeitraums erfolgte jeweilige (*) korrigierte.

A

Abschreibung / Wertminderung

37
Q

Gemäß den Regelungen zur Ermittlung von Einkommen werden realisierte Ausgaben für Vertrieb in der Buchführung von Unternehmen grundsätzlich nach dem (*) erfasst.

A

Periodisierungsprinzip/-konzept einkommenswirksam

38
Q

Im Falle einer transitorischen zeitraumbezogenen Rechnungsabgrenzung werden im Voraus erhaltene Zahlungen für Leistungen, die erst im folgenden Abrechnungszeitraum erbracht werden, in der Buchführung auf dem Bilanzkonto (*) erfasst.

A

passiver RAP, pRAP

39
Q

Im Kontext des Abschlusses von Konten am Ende eines Abrechnungszeitraum werden diejenigen Konten, die in der Regel über einige Abrechnungszeiträume hinweg genutzt werden, als (*) Konten bezeichnet. Beispiele dafür sind sämtliche Vermögens- oder Fremdkapitalkonten.

A

permanente

40
Q

Im Abrechnungszeitraum X1 angefallene Vertriebsausgaben, deren Zahlungsziel im Abrechnungszeitraum X2 liegt, bewirken im Abrechnungszeitraum X1 einen Typ von Bilanzveränderungen, den man als (*) mit Eigenkapitalwirkung bezeichnet.

A

Passivtausch

41
Q

Gemäß den Regelungen zur Ermittlung von Einkommen werden absehbare Verluste aus dem zukünftigen Verkauf von Wertpapieren, deren Wert gegenüber ihren Anschaffungskosten gefallen ist, grundsätzlich nach dem (*) einkommenswirksam erfasst.

A

Einkommensvorwegnahmeprinzip/-konzept

42
Q

Wenn die Leistungserbringung aus einem Geschäftsfall erst in einem späteren Abrechnungszeitraum, die zugehörige Zahlung aber im gegenwärtigen Abrechnungszeitraum erfolgt, handelt es sich im gegenwärtigen Abrechnungszeitraum um einen Fall der (*) Rechnungsabgrenzung. Es könnte in diesem Fall zum Beispiel das Konto&raquo_space;Verbindlichkeiten (erhaltende Anzahlungen)&laquo_space;angesprochen werden.

A

transitorischen

43
Q

Während in der vorläufigen Saldenaufstellung nur die (*) erfasst werden, sind in der korrigierten Saldenaufstellung auch die anderen relevanten Ereignisse zu berücksichtigen, damit alle finanziellen Informationen im Jahresabschluss berücksichtigt werden.

A

Geschäftsvorfälle/ beleghafte Buchungen

44
Q

Im Kontext der Ermittlung von Wertminderungen abnutzbarer Sachanlagen bezeichnet man dasjenige Verteilungsverfahren, bei dem die Verteilung der Anschaffungsausgaben der betreffenden Sachanlage mittels konstant fallender Verteilungsbeträge auf die Nutzungszeiträume erfolgt, als (*) Verfahren.

A

digitales/ arithmetisch-degressives

45
Q

Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zur Einkommensermittlung muss zwecks Einhaltung des (*) am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Buchung zur Berücksichtigung einer Lagerbestandsveränderung erfolgen, sofern sich die hergestellte Menge und die verkaufte Menge an Erzeugnissen in diesem Abrechnungszeitraum voneinander unterscheiden.

A

Marktleistungsabgabekonzepts