BWL- Privatrecht Flashcards

(43 cards)

1
Q

Was ist die wichtigste Quelle des Privatrechts?

A

BGB- Bürger Gesetzbuch

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2
Q

Rechtssystem- Welche drei Staatengewalten?

A

Legislative
Exekutive
Judikative

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3
Q

Legislative

A
  • vom Volk gewählt
  • gesetzgebende Organe: Parlament:
  • erfassen Gesetze/ändern und schaffen sie ab (Abgeordnete)
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4
Q

Exekutive

A
  • ausführende Organe
  • Bundes- und Landesregierung
  • setzen Beschlüsse der Legislative um
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5
Q

Judikative

A

Rechtssprechendes Organ: Gerichte

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6
Q

Gesetze

A
  • werden von Legislative erlassen
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7
Q

Verordnungen

A
  • werden von Exekutive erlassen
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8
Q

Satzungen

A
  • werden von Personenvereinigungen herausgegeben und regeln Rechte und Pflichten der Mitglieder
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9
Q

Rechtssprechung

A

Urteile des obersten Bundesgerichts

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10
Q

Privatrecht

A
  • regelt Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Personen
  • Entscheidungen kommen durch Verhandlungen/Verträge zustande (laut Bürgerlichem Recht/ Handelsrecht)
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11
Q

Öffentliches Recht

A
  • ordnet Interessen Einzelner den Erfordernissen der Allgemeinheit unter
  • Entscheidungen durch Urteile/Bescheide
  • Steuerrecht/ Strafrecht…
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12
Q

Rechtssubjekte

A
  • natürliche Personen

- juristische Personen (Vereinigungen die als eigenständige Person behandelt werden)

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13
Q

Juristische Personen des privaten Rechts

A
  • GmbH/AG/eV

- Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung ins öffentliche Register

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14
Q

Juristische Pesonen des öffentlichen Rechts

A
  • Bund/Länder/Gemeinden/IHK/Sparkasse

- Rechtsfähigkeit beginnt mit Gesetz und durch Widerruf

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15
Q

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit

A

man kann selbstständig, durch eigene Willenserklärungen vollwirksame Rechtsgeschäfte abschließen

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16
Q

Wer ist geschäftsunfähig?

A

Kinder unter 7 Jahre

entmündigte Geisteskranke

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17
Q

Wer ist beschränkt geschäftsfähig?

A

Kinder zwischen 7-18 Jahre

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18
Q

Wer ist vollgeschäftsfähig?

A

Volljährige ab 18 Jahren

19
Q

Willenserklärungen beschränkt Geschäftsfähiger

A
  • WE wird erst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam
  • Ausnahmen: lediglich rechtlicher Vorteil (Geschenk)/ Taschengeldparagraph/ Dienst- oder Arbeitsverhältnis
20
Q

Rechte an Sachen- EIGENTUM

A

rechtliche Herrschaft- ihm gehört Sache

21
Q

Rechte an Sachen- BESITZ

A

tatsächliche Herrschaft- er hat Sache

22
Q

Rechtsgeschäfte

A
  • einseitige (wirksam durch eine Willenserkl.)

- zweiseitige (wirksam durch mind 2 WE- Vertrag)

23
Q

Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen

A

durch Einigung und Übergabe (Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung)

24
Q

Eigentumsübertragung an unbeweglichen Sachen

A

durch Einigung und Eintragung ins Grundbuch

25
Einseitiges NICHT empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft
wirksam ab Abgabe der WE (Testament)
26
Einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft
wirksam ab Zugang der WE bei Empfänger (Kündigung)
27
Einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft
nur EINE Person übernimmt vertragliche Verpflichtung (Schenkung)
28
Zweiseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft
beide Personen übernehmen vertragliche Verpflichtung (Kauf-/Mietvertrag)
29
Formen der Rechtsgeschäfte- Formfreiheit
keine Form vereinbart- RG ist in jeder Form gültig
30
Gesetzliche Formvorschriften- Schriftform
- Einfache Schriftform: eigenhändige Unterschrift/vorgeschrieben (Kündigung von Arbeitsverträgen) - Schriftform eigenhändig handschritftlich (Testament)
31
Öffentliche Beglaubigung
Echtheit wird von Notar/Gericht bestätigt (nur Unterschrift)
32
Notarielle Beurkundung
gesamter Text wird von Notar in einer Urkunde protokolliert
33
Wann ist eine WE nichtig?
- Abgabe einer WE durch Geschäftunfähigen - Abgabe einer WE im Zustand der Bewusstlosigkeit - keine Zustimmung des gesetzl Vertreters bei beschränkt Geschäftsähigen - gesetzlich vorgeschriebene/ vertraglich vereinbarte Form wurde nicht eingehalten - Verstoß gegen Gesetz/"gute Sitten"
34
Wann kann ich eine WE anfechten?
- wegen Irrtum (Erklärende wollte keine WE mit diesem Inhalt abgeben- fälschliche Ersteigerung) - wegen falscher Übermittlung (wird von anderer Person falsch überbracht) - wegen arglistiger Täuschung (vorsätzliche Täuschung- 1 Jahr Puffer)
35
Wann handelt es sich um eine Kaufvertragsstörung?
- Verkäufer: mangehafte Lieferung/Ware, Lieferverzug | - Käufer: Annahmeverzug/ Zahlungsverzug
36
Welche Rechte hat der Käufer bei einer mangelhaften Lieferung?
1. Stufe: Nacherfüllung durch Ersatz (=Umtausch)/ Nachbesserung (=Reparatut) 2. Stufe: Preisnachlass/ Rücktritt/ eventuell Schadensersatz
37
Wielange sind die Rügefristen bei offenen Mängeln?
1. Käufer ist Kaufmann: unverzüglich | 2. Käufer ist Privat: 2 Jahre ab Übergabe
38
Wielange sind die Rügefristen bei versteckten Mängeln?
2 Jahre ab Übergabe
39
Wielange sind die Rügefristen bei arglistig verschwiegenen Mängeln?
3 Jahre ab Übergabe - in den ersten 6 Monaten gilt dass Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war--> Verkäufer hat Beweispflicht - nach Ablauf der 6 Monate muss Käufer beweisen dass Mangel vorhanden war
40
Lieferverzug
- Verzug mit Eintritt der Fälligkeit - ohne Lieferdatum tritt Verzug erst nach Mahnung/festgelegter Frist ein - Käufer kann zurücktreten/Schadensersatz oder Vertragserfüllung fordern
41
Annahmeverzug
Gefahr des Untergang trägt Käufer | Klage auf Abnahme
42
Zahlungsverzug
- mit festgelegtem Zahlungsdatum: Verzug tritt mit Fälligkeitsdatum ein - ohne Zahlungsdatum: Verzug nach Mahnung/ festgesetzter Frist (spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang)
43
Verjährung
- Schuldner hat Leistungsverweigerungsrecht | - Verjährungsfrist von 3 Jahren (ab 31.12. des Anspruchjahres)