Definitionen Flashcards
(27 cards)
Anfangsverdacht
Anfangsverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine verfolgbare Straftat hindeutet, § 152 II StPO
Hinreichender Tatverdacht
Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung des Angeklagten, auch unter Beachtung möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe wahrscheinlicher erscheint, als ein Freispruch.
Die Wahrscheinlichkeit für die Verurteilung muss somit mehr als 50% sein
Anhängig
Anhängig ist eine Anklage, wenn sie bei Gericht eingegangen ist
Durchsuchung
Durchsuchung beschreibt alle Suchvorgänge außerhalb des Körpers um Gegenstände zu finden. Zur Durchsuchung gehören zudem die natürlichen Körperhölen wie Mund, Nase, Ohren, Achselhöhle usw. soweit zur Suche kein medizinischer Sachverstand nötig ist
Untersuchung
Untersuchung beschreibt die Begutachtung des Körpers auch das Innere um entweder ebenfalls Gegenstände oder Spuren einer Tat zu finden
Nachtzeit
Zwischen 24 und 6 Uhr
Gefahr im Verzug
Eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren gehen würde, wenn nicht sofort eingegriffen werden würde
Legende
Eine Legende ist gem. § 110a StPO eine dem Polizisten verliehene, auf Dauer angelegte, veränderte Identität. Er darf unter ihr auch am Rechtsverkehr teilnehmen.
V-Person
(=Vertretungsperson oder V-Mann) sind Privatpersonen, die sich, im Gegenzug zur Zusicherung der Vertraulichkeit, dazu bereit erklären, bei Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit die Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen.
Informant
Informant ist eine Person, die im Einzelfall bereit ist, gegen Zusicherung der Vertraulichkeit der Strafverfolgungsbehörde Informationen zu geben
Dringender Tatverdacht
Dringender Tatverdacht besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Tatverdächtige die Tat begangen hat
Flucht § 112 II Nr. 1
Flucht liegt vor, wenn sich der Beschuldigte, um den Strafverfolgungsbehörden zu entkommen verborgen hält oder seinen Aufenthaltsort ändert
Fluchtgefahr § 112 II Nr. 2
Fluchtgefahr liegt vor, wenn nach einer Gesamtbetrachtung der Umstände anzunehmen ist, dass sich der Beschuldigte den Strafverfolgungsbehörden durch Flucht entziehen will
Verdunklungsgefahr § 112 II Nr. 3
Legaldefinition
Wiederholungsgefahr § 112a
Wiederholungsgefahr besteht dann, wenn der Beschuldigte eine in § 112a StPO benannte Tat schon mehrfach begangen hat
Hinreichender Tatverdacht
Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung des Angeklagten, auch unter Beachtung möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe wahrscheinlicher erscheint, als sein Freispruch. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung muss somit höher als 50% sein
Freibeweis
Beschaffung von Beweisen, ohne die Beachtung von Formalitäten. Es darf nicht gegen Verfahrensgrundsätze verstoßen werden.
Strengbeweis
Sollen Fragen geklärt werden, die dir Strafbarkeit des Angeklagten selber klären sollen, muss ein Strengbeweis erfolgen.
- Sachverständige, §§ 72 ff. StPO
- Einlassung und Geständnis des Angeklagten
- Zeugen, §§ 48 ff. StPO
- Augenschein, §§ 86 ff. StPO
- Urkunden, §§ 239 ff. StPO
- Videovernehmung, § 247 a StPO
Beweisverwertungsverbot
Ein Beweis darf im Strafprozess nicht verwertet werden, um eine Entscheidung zu fällen.
- Kernbereich, § 100d II StPO
- Zufallsfund, §§ 161 III, 479 StPO
- Vernehmungsmethoden, § 136 III StPO
- Zeugnisverweigerungsberechtigte, § 160 a I 2, II 3 StPO
Urteilsfindung
Instanzbeendende Entscheidung des Gerichts auf Grundlage der Hauptverhandlung, § 260 I StPO
Rechtskraft des Urteils
Rechtskraft des Urteils trifft dann ein, wenn die Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann (formell) und der Inhalt der Entscheidung endgültig ist (materiell)
Suspensiveffekt
Rechtskraft eines Urteils tritt erst dann ein, wenn bei Einlegung eines Rechtsmittels, über dieses entscheiden wurde. §§ 316, 343 StPO
Devolutiveffekt
Bei Einlegung eines Rechtsmittels entscheidet das nächsthöhere Gericht über die Streitsache. §§ 306 II, 311 III, 316, 343 StPO