Definitionen Flashcards

(27 cards)

1
Q

Anfangsverdacht

A

Anfangsverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine verfolgbare Straftat hindeutet, § 152 II StPO

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2
Q

Hinreichender Tatverdacht

A

Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung des Angeklagten, auch unter Beachtung möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe wahrscheinlicher erscheint, als ein Freispruch.
Die Wahrscheinlichkeit für die Verurteilung muss somit mehr als 50% sein

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3
Q

Anhängig

A

Anhängig ist eine Anklage, wenn sie bei Gericht eingegangen ist

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4
Q

Durchsuchung

A

Durchsuchung beschreibt alle Suchvorgänge außerhalb des Körpers um Gegenstände zu finden. Zur Durchsuchung gehören zudem die natürlichen Körperhölen wie Mund, Nase, Ohren, Achselhöhle usw. soweit zur Suche kein medizinischer Sachverstand nötig ist

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5
Q

Untersuchung

A

Untersuchung beschreibt die Begutachtung des Körpers auch das Innere um entweder ebenfalls Gegenstände oder Spuren einer Tat zu finden

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6
Q

Nachtzeit

A

Zwischen 24 und 6 Uhr

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7
Q

Gefahr im Verzug

A

Eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren gehen würde, wenn nicht sofort eingegriffen werden würde

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8
Q

Legende

A

Eine Legende ist gem. § 110a StPO eine dem Polizisten verliehene, auf Dauer angelegte, veränderte Identität. Er darf unter ihr auch am Rechtsverkehr teilnehmen.

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9
Q

V-Person

A

(=Vertretungsperson oder V-Mann) sind Privatpersonen, die sich, im Gegenzug zur Zusicherung der Vertraulichkeit, dazu bereit erklären, bei Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit die Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen.

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10
Q

Informant

A

Informant ist eine Person, die im Einzelfall bereit ist, gegen Zusicherung der Vertraulichkeit der Strafverfolgungsbehörde Informationen zu geben

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11
Q

Dringender Tatverdacht

A

Dringender Tatverdacht besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Tatverdächtige die Tat begangen hat

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12
Q

Flucht § 112 II Nr. 1

A

Flucht liegt vor, wenn sich der Beschuldigte, um den Strafverfolgungsbehörden zu entkommen verborgen hält oder seinen Aufenthaltsort ändert

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13
Q

Fluchtgefahr § 112 II Nr. 2

A

Fluchtgefahr liegt vor, wenn nach einer Gesamtbetrachtung der Umstände anzunehmen ist, dass sich der Beschuldigte den Strafverfolgungsbehörden durch Flucht entziehen will

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14
Q

Verdunklungsgefahr § 112 II Nr. 3

A

Legaldefinition

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15
Q

Wiederholungsgefahr § 112a

A

Wiederholungsgefahr besteht dann, wenn der Beschuldigte eine in § 112a StPO benannte Tat schon mehrfach begangen hat

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16
Q

Hinreichender Tatverdacht

A

Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung des Angeklagten, auch unter Beachtung möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe wahrscheinlicher erscheint, als sein Freispruch. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung muss somit höher als 50% sein

17
Q

Freibeweis

A

Beschaffung von Beweisen, ohne die Beachtung von Formalitäten. Es darf nicht gegen Verfahrensgrundsätze verstoßen werden.

18
Q

Strengbeweis

A

Sollen Fragen geklärt werden, die dir Strafbarkeit des Angeklagten selber klären sollen, muss ein Strengbeweis erfolgen.

  • Sachverständige, §§ 72 ff. StPO
  • Einlassung und Geständnis des Angeklagten
  • Zeugen, §§ 48 ff. StPO
  • Augenschein, §§ 86 ff. StPO
  • Urkunden, §§ 239 ff. StPO
  • Videovernehmung, § 247 a StPO
19
Q

Beweisverwertungsverbot

A

Ein Beweis darf im Strafprozess nicht verwertet werden, um eine Entscheidung zu fällen.

  • Kernbereich, § 100d II StPO
  • Zufallsfund, §§ 161 III, 479 StPO
  • Vernehmungsmethoden, § 136 III StPO
  • Zeugnisverweigerungsberechtigte, § 160 a I 2, II 3 StPO
20
Q

Urteilsfindung

A

Instanzbeendende Entscheidung des Gerichts auf Grundlage der Hauptverhandlung, § 260 I StPO

22
Q

Rechtskraft des Urteils

A

Rechtskraft des Urteils trifft dann ein, wenn die Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann (formell) und der Inhalt der Entscheidung endgültig ist (materiell)

23
Q

Suspensiveffekt

A

Rechtskraft eines Urteils tritt erst dann ein, wenn bei Einlegung eines Rechtsmittels, über dieses entscheiden wurde. §§ 316, 343 StPO

24
Q

Devolutiveffekt

A

Bei Einlegung eines Rechtsmittels entscheidet das nächsthöhere Gericht über die Streitsache. §§ 306 II, 311 III, 316, 343 StPO

25
Sachrüge
Mangel über Anwendung des materiellen Strafrechts - StGB
26
Verfahrensrüge §§ 337, 338 StPO
Mangel über Anwendung des formellen Strafrechts - StPO
27
Rechtskräftigkeit
Eine Entscheidung ist rechtskräftig, wenn gegen diese nicht mehr vorgegangen werden kann bzw. nicht mehr vorgegangen wird. Dann kann das Urteil vollstreckt werden