Die Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren Flashcards

1
Q

Prüfungsaufbau

A
1. einschlägige Ermächtigungsgrundlage
→ zwischen einzelnen Maßnahmen trennen
2. formelle Rechtmäßigkeit 
→ funktionale Anordnungszuständigkeit
3. materielle Rechtmäßigkeit
→ Voraussetzungen der Befugnisnorm 
→ Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
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2
Q

P: DNA-Reihentests: Kann auf “Beinahetreffer” Anfangsverdacht begründet werden?

A

BGH: Reihengentest dient nach § 81h StPO ausschließlich dazu, festzustellen, ob die untersuchten Personen als Spurenverursacher in Betracht kommen, darüber hinausgehende Feststellungen sind unzulässig
aber Gesetzesänderung → § 81h I StPO
→ Belehrung, § 81h IV 2 StPO

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3
Q

Durchsuchung

A

§ 102 StPO: Durchsuchung beim Verdächtigen (Ermittlungs- und Ergreifungsdurchsuchung)
§ 103 StPO: Durchsuchung bei einem anderen
Zuständigkeit: § 105 StPO
hinreichende Bestimmtheit: Beweismittel so genau wie möglich beschrieben und Räume bezeichnet
Verfahren: §§ 106, 107 StPO

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4
Q

Gefahr im Verzug

A

liegt vor, wenn zu befürchten ist, dass durch eine zeitliche Verzögerung ein Beweismittelverlust eintreten würde
→ BVerfG: erhöhte Anforderungen: konkrete einzelfallbezogene Tatsachen zu benennen; strenger Maßstab: Art. 13 II GG

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5
Q

Online-Durchsuchung

A

heimliche Untersuchung von Datenspeichern des Verdächtigen ohne dessen Wissen
bisher keine EGL (§§ 102 StPO nicht einschlägig, da heimlich)
jetzt: § 100b StPO

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6
Q

Beschlagnahme, §§ 94 ff. StPO

A

dient der Sicherung von potentiellen Beweismitteln durch Inverwahrungsnahme
EGL: § 94 I, II StPO
Zuständigkeit: §§ 98 I, 162 StPO
mat. RM:
- Anfangsverdacht
- Gegenstand muss potentiell beweisgeeignet sein
- Gegenstand im Gewahrsam einer nicht herausgabebereiten Person (§ 94 II StPO)
- kein Beschlagnahmeverbot, §§ 96, 97 StPO
- VHMK

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7
Q

Beschlagnahmeverbot

A
  • §§ 97 I, II, IV i. V. m. §§ 52, 53 StPO für Gegenstände im Gewahrsam von Zeugnisverweigerungsberechtigten
  • § 96 StPO für amtliche Schriftstücke bei Sperrung durch oberste Dienstbehörde
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8
Q

§ 108 StPO: Zufallsfunde

A
  • vorläufige Inbeschlagnahme möglich, Beschlagnahme nach §§ 94 ff. StPO scheidet i. d. R. aus
  • anordnungsbefugt sind die die Durchsuchung durchführenden Ermittlungspersonen (G. i. V. wird hier stets unterstellt)
  • § 108 StPO greift nicht, wenn die Beamten gezielt nach Zufallsfunden gesucht haben (“bei Gelegenheit”)
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9
Q

Vorführung i. S. d. § 115 I StPO

A

bereits dann, wenn der Beschuldigte in das Gerichtsgefängnis verbracht und damit der Verfügungsgewalt des Richters unterstellt wird

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10
Q

Telekommunikationsüberwachung, §§ 100a f. StPO

A
  • Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen, Überwachung des E-Mail und Internetverkehrs
    → Kernbereich der privaten Lebensgestaltung soll von staatlichen Überwachungsmaßnahmen ausgenommen werden
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11
Q

§ 100g StPO, Vorratsdatenspeicherung

A

BVerfG: Verstoß gegen Art. 10 GG, daher insoweit nichtig, soweit darin Zugriff auf nach § 113a TKG gewonnene Verkehrsdaten gestattet wird

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12
Q

Prüfung Durchsuchung

A
I. EGL: §§ 102 f. StPO
II. Formelle RM
- Anordnungszuständikeit: § 105 StPO
- ggf. Verfahren: §§ 106, 107 StPO
III. Materielle RM
- Anfangsverdacht
- Ermittlungs- oder Ergreifungsdurchsuchung
- VHMK
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13
Q

Prüfung Zufallsfunde

A

I. EGL: § 108 StPO
II. Formelle RM: G. i. V. (+) → § 105 I 1 StPO; § 108 I 2 StPO
III. Materielle RM
- § 108 I 1 StPO: müssen auf Verübung einer anderen Straftat hindeuten
- Auffinden “bei Gelegenheit”, d. h. es durfte nicht systematisch danach gesucht worden sein
- kein Beschlagnahmeverbot, §§ 96, 97 StPO

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14
Q

Verteidigerpost

A

§ 148 I StPO: in vollem Umfang beschlagnahmefrei

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15
Q

Arten Zwangsmittel

A
  • körperliche Untersuchung, §§ 81a ff. StPO
  • Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO
  • Beschlagnahme, §§ 94 ff. StPO
  • Haftbefehl, § 112 StPO
  • TKÜ
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16
Q

selbst verschuldete tatsächliche Voraussetzungen

A

können Eilkompetenz nicht begründen

17
Q

hypothetisch rechtmäßiger Ersatzeingriff bei Verstoß gegen Richtervorbehalt

A

soll keine Anwendung finden → sonst liefen § 105 StPO, Art. 13 II GG leer

18
Q

Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

A

§ 152 GVG

→ funktionale Zuständigkeit

19
Q

§ 112 StPO: Verhältnismäßigkeit

A

BVerfG: § 112 III StPO verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass auch bei Vorliegen eines Kapitaldelikts wenigstens eine abstrakte Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr bestehen muss