Diebstahl Flashcards
Sache
Körperlicher Gegenstand im Sinne des §90 BGB
Fremd
Wenn die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist
Beweglich
Wenn man die Sache transportieren oder zumindest transportabel machen kann
Wegnahme
Ist der Bruch fremden und die Begründung neuen (nicht notwendigerweise tätereigenen) Gewahrsams
Gewahrsam
Die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft
Sachherrschaft
Physisch-reale Einwirkungsmöglichkeit
Herrschaftswille
Der natürliche Beherrschungswille über alle Sachen im Herrschaftsbereich
Fremder Gewahrsam
Wenn der Täter die tatsächliche Sachherrschaft nicht ausschließlich selbst inne hat
Gewahrsamsbruch
Gewahrsamswechsel ohne oder gegen den Willen des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers
Begründung neuen Gewahrsams
Wenn der Täter (oder ggf. ein Dritter) die tatsächliche Sachherrschaft derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse entgegen stehen und der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber nicht mehr auf die Sache zugreifen kann, ohne vorher die Verfügungsgewalt des Täters zu beseitigen
Vorsatz
Meint gemäß §15 StGB das Wissen und Wollen aller objektiven Tatbestandsmerkmale.
Bedingter Vorsatz
Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und nimmt diese billigend in Kauf
Zueignung
Die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht über die Sache unter Ausschluss des Berechtigten. Diese besteht aus 2 Komponenten: Aneignungsabsicht & Enteignungsvorsatz
Aneignungsabsicht
Das zumindest vorübergehende Einverleiben der Sache oder des verkörperten Sachwertes durch Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht. Diesbezüglich muss Absicht vorliegen: Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und will diese auch bezwecken
Enteignungsvorsatz
Die faktisch dauerhafte Verdrängung des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers aus seiner Sachherrschaftsposition. Diesbezüglich muss bedingter Vorsatz vorliegen