Diebstahl Flashcards

(33 cards)

1
Q

Sache

A

Körperlicher Gegenstand im Sinne des §90 BGB

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2
Q

Fremd

A

Wenn die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist

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3
Q

Beweglich

A

Wenn man die Sache transportieren oder zumindest transportabel machen kann

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4
Q

Wegnahme

A

Ist der Bruch fremden und die Begründung neuen (nicht notwendigerweise tätereigenen) Gewahrsams

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5
Q

Gewahrsam

A

Die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft

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6
Q

Sachherrschaft

A

Physisch-reale Einwirkungsmöglichkeit

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7
Q

Herrschaftswille

A

Der natürliche Beherrschungswille über alle Sachen im Herrschaftsbereich

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8
Q

Fremder Gewahrsam

A

Wenn der Täter die tatsächliche Sachherrschaft nicht ausschließlich selbst inne hat

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9
Q

Gewahrsamsbruch

A

Gewahrsamswechsel ohne oder gegen den Willen des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers

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10
Q

Begründung neuen Gewahrsams

A

Wenn der Täter (oder ggf. ein Dritter) die tatsächliche Sachherrschaft derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse entgegen stehen und der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber nicht mehr auf die Sache zugreifen kann, ohne vorher die Verfügungsgewalt des Täters zu beseitigen

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11
Q

Vorsatz

A

Meint gemäß §15 StGB das Wissen und Wollen aller objektiven Tatbestandsmerkmale.

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12
Q

Bedingter Vorsatz

A

Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und nimmt diese billigend in Kauf

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13
Q

Zueignung

A

Die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht über die Sache unter Ausschluss des Berechtigten. Diese besteht aus 2 Komponenten: Aneignungsabsicht & Enteignungsvorsatz

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14
Q

Aneignungsabsicht

A

Das zumindest vorübergehende Einverleiben der Sache oder des verkörperten Sachwertes durch Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht. Diesbezüglich muss Absicht vorliegen: Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und will diese auch bezwecken

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15
Q

Enteignungsvorsatz

A

Die faktisch dauerhafte Verdrängung des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers aus seiner Sachherrschaftsposition. Diesbezüglich muss bedingter Vorsatz vorliegen

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16
Q

Vorsatz bezüglich der objektiven Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung

A

Ist das Wissen und Wollen der objektiven Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung (bedingter Vorsatz reicht). Rechtswidrig ist die Zueignung, wenn kein fälliger und einredefreier Anspruch auf Übereignung der Sache besteht.

17
Q

Rechtswidrigkeit

A

Die Tat ist rechtswidrig, wenn keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Rechtfertigungsgründe sind Erlaubnistatbestände, die ein grundsätzlich verbotenes Verhalten im konkreten Ausnahmefall rechtfertigen

18
Q

Schuld

A

Die Vorwerfbarkeit der Handlung. Diese liegt vor, wenn der Täter sich auch anders hätte entscheiden können (er hätte sich auch für das Recht entscheiden können)

19
Q

Geringwertig

A

Ist eine Sache, wenn ihr Gewinn oder Verlust nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als finanziell unerheblich angesehen werden kann

20
Q

Gewerbsmäßig

A

Ist ein Diebstahl, wenn er in der Absicht begangen wird, durch mehrmalige Begehung eine Einnahmequelle von bestimmter Dauer und bestimmten Umfang zu verschaffen

21
Q

Umschlossener Raum

A

Ein Raumgebilde, das durch künstliche Hindernisse dem Betreten Unbefugter entgegensteht und den Eintritt von Menschen ermöglicht

22
Q

Gebäude

A

Ein durch Wände und Dach begrenztes, fest mit dem Grund und Boden verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen ermöglicht

23
Q

Dienstraum

A

Räumlichkeit, in der bestimmungsgemäß Tätigkeiten ausgeübt werden, die auf öffentlich-rechtlichen Grunlagen beruhen

24
Q

Geschäftsraum

A

Abgeschlossene Räumlichkeit, die der Ausübung wissenschaftlicher, künstlerischer, gewerblicher oder anderer Zwecke dient

25
Einbrechen
Gewaltsames Öffnen einer Verschließung, die dem Hineingelangen Unbefugter entgegensteht
26
Einsteigen
Hineingelangen mit dem Schwerpunkt des Körpers auf einem dafür unbestimmten Weg, unter Aufbringung einer dafür unüblichen Kraft und Geschicklichkeit
27
Schlüssel
Instrument zum Betätigen von Schlössern
28
Falscher Schlüssel
Wenn er nicht (mehr) dazu bestimmt ist, zur Öffnung des fraglichen Verschlusses zu dienen
29
Eindringen
Hineinegelangen mit dem Schwerpunkt des Körpers
30
Schutzvorrichtung
Einrichtungen, die geeignet und dazu bestimmt sind, eine Wegnahme besonders zu erschweren
31
Behältnis
Umschlossenes Raumgebilde, das der Aufnahme von Sachen dient, aber nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden
32
Verschlossen
Ist das Behältnis, wenn sein Inhalt mittels technischer Schließvorrichtungen oder auf andere Art und Weise gegen den unmittelbaren ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist
33
Tatmodalität
Täter muss die Gewahrsamssicherung überwinden und dadurch seine größere deliktische Energie dartun